Fusion von Hildesheim und Peine: Zahlen, Daten, Fakten

Fusion Hildesheim Peine – Auf den Punkt gebracht


Kreistagswahl 2016; Anfrage gem. § 18 GO

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i. A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

  

Anfrage gem. § 18 GO;
Kreistagswahl 2016

 

                                                                                                           Hildesheim,18.06.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

eine sachgerechte Vorbereitung auf die nächste Kreistagswahl ist nur möglich, wenn zeitgerecht über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entschieden wird. Hierzu wurden im Vermerk OE 910 vom 03.12.2014 verschiedene Möglichkeiten dargestellt. Nun soll gem. § 3 Gebietsänderungsvertrag (Entwurf) der Landesgesetzgeber regeln, dass die Aufgaben der Vertretung bzw. des Kreistages (Berufung der Wahlleitung, Einteilung der Wahlbereiche) ein Gremium aus Mitgliedern des Kreistages wahrnehmen soll.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Hat die Kreisverwaltungen mit der Landesregierung bereits Gespräche darüber geführt, wem die hier in Rede stehenden Aufgaben der Vertretungen übertragen werden sollen?

Bis wann soll der Gesetzgeber die angestrebte Regelung erlassen haben und bis wann sollen die beauftragten Personen ihre Entscheidungen über die Wahlbereiche getroffen haben?

Welche Verbindlichkeit sollen die Darstellungen in dem o. a. Vermerk für die beauftragten Personen haben?

Welche Möglichkeiten bestehen, die Entscheidungen der beauftragten Personen anzufechten?

 Mit freundlichen Grüßen                                           .
gez. Friedhelm Prior                                                
Sprecher für Gesundheit,                                        
Krankenhäuser, Soziales
und Demographie
der CDU-Kreistagsfraktion


Nachfrage zur Organisation der Jobcenter

Landkreis Hildesheim                                        
Herrn Landrat                                                      
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                                 Hildesheim, 09.06.2015

Nachfrage zur Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine; unsere Anfrage vom 13.03.2015 gem. § 18 GO

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

unsere Anfrage zur Zulässigkeit unterschiedlicher Organisationsformen der Arbeitsverwaltung in einem vereinigten Landkreis ist nun ein viertel Jahr alt.

Entgegen Ihrer vorherigen Bekundungen, die von Ihnen vertretene Rechtsansicht sei abgestimmt, erhielten wir mit Schreiben vom 07.04. die Auskunft, dass Sie zur Klärung unsere Anfrage das Land Niedersachsen um Prüfung und Stellungnahme gebeten hätten. Sobald Ihnen eine Rückmeldung von dort vorliege, kämen sie umgehend auf die Angelegenheit zurück.

Eine inhaltliche Antwort steht weiter aus. Gerade im Hinblick auf die von Ihnen weiter betriebene und forcierte Fusionsentscheidung bitten wir nunmehr nachdrücklich um unverzügliche Antwort. 

Mit freundlichen Grüßen                                          

Christian Berndt                                                       
Vorsitzender der                                                         
Gruppe CDU/FDP


Veranstaltungshinweis

ankündigung BluesFestival

Hier das Plakat als pdf: HiBlFe-Poster2-150513


Regionale Raumplanung und Förderung des Südkreises; nach Aus für LEADER-Region

Herrn Landrat                                                        
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                        

 

 

                                                                                                  Hildesheim, 28.05.2015

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Regionale Raumplanung und Förderung des südlichen Landkreises nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir beantragen, den TOP Regionale Raumplanung und Förderung des südlichen Landkreis nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“ auf die Tagesordnungder nächsten Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt am 8. Juni aufzunehmen.

Begründung:
Der Antrag der LEADER-Region „Leinebergland“ ist für die neue Förderperiode nicht verlängert worden. Ferner ist es nicht gelungen den Landkreis Hildesheim bzw. die südlichen strukturschwachen Gemeinden in die Förderkulisse des sog. Südniedersachsenplans des Landes aufzunehmen.

Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung welche Möglichkeiten der Kompensation und der Hilfe durch den Landkreis möglich sind.

Weiterhin wäre es hilfreich, wenn die Regionalbeauftragte zu der Sitzung eingeladen werden kann, um die Hilfsmöglichkeiten des Landes auszuloten.

Dabei geht es nicht nur um finanzielle Förderung sondern auch um zukunftsfähige Konzepte zur Entwicklung der Region „südlicher Landkreis“.

 

 Mit freundlichen Grüßen                             Mit freundlichen Grüßen                                     

gez. Ralf-M. Lehne                                          gez. Dr. Bernd Fell
Sprecher für Kreisentwicklung,                    Kreistagsabgeordneter der FDP
Wirtschaft und Bau
der Gruppe CDU/FDP


Erhöhung der Schulbudgets für den naturwissenschaftlichen Unterricht

Herrn Landrat                                                      
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                        

                                                                               Hildesheim, 26.05.2015

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Erhöhung der Schulbudgets für den naturwissenschaftlichen Unterricht

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

  1. wir beantragen, den o.a. TOP auf die Tagesordnung der Sonderausschuss-Sitzung für Finanzen, Personal und innere Dienste am 04.06.2015, den KA und den KT aufzusetzen.
  2. Wir beantragen dort zu beschließen:
    Es wird überplanmäßig ein Betrag von 500.000,- € zur Erhöhung der Schulbudgets der Schulen in Trägerschaft des Kreises bereitgestellt.
    Die Mittel sind gesperrt und werden durch den Schulausschuss des Kreises freigegeben.
    Der Betrag soll den Schulen die erforderliche Neuausstattung oder Ergänzung Ihrer Unterrichtsmaterialien für den Unterricht in den Naturwissenschaften, Technik oder Informatik ermöglichen.
    Jede Schule kann einmalig bis zu 20.000,- € für diesen Zweck geltend machen, sofern entsprechender Bedarf belegt oder glaubhaft gemacht worden ist.

 Begründung:

Wir beziehen uns auf unsere Ausführungen in unserem Antrag vom 24.04.2015, der im vergangenen Schul- und Kulturausschuss am 7. Mai einstimmig befürwortet wurde.

 Tatsache ist, dass ein praxisgerechter Unterricht gerade in diesen Fächern unabdingbar ist, um das Interesse bei den Schülern zu wecken bzw. aufrechtzuerhalten und im besten Fall auf ein Studium in z. B. Ingenieurswissenschaften vorzubereiten. Gerade in diesem Berufszweig zeichnet sich seit geraumer Zeit und für die kommenden Jahre ein zunehmendes Problem bei der Besetzung offener Stellen sowohl in der Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung ab.

Um bereits bei den Schülern dagegen zu steuern, reicht eine „Kreide- und Tafelpädagogik“ insbesondere im MINT-Bereich naturgemäß bei weitem nicht aus.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                Mit freundlichen Grüßen

gez. Reimund Kaune                                                       gez. Reinhard Weddig
Sprecher für Schule, Bildung                                         Abgeordneter der Gruppe CDU/FDP
und Kultur  der Gruppe CDU/FDP

 

 

 


Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche

Herrn Landrat                                                      
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                        

                                                                                         Hildesheim, 26.05.2015

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Fünf hauptamtliche Integrationshelfer für den Einsatz in der Fläche

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

  1. wir beantragen, den TOP “Sofortige überplanmäßige Ausweisung von fünf auf drei Jahre befristete Planstellen für hauptamtliche Integrationshelfer“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 04.06., des Kreisausschusses am 15.06. und des Kreistages am 20.07.2015 aufzunehmen.
  2. Dort soll beschlossen werden:
    Die o.a. Stellen werden nach dem TVöD BT-SuE entsprechend der Entgeltgruppe E9 bzw. der Besoldungsgruppe A 10 ausgewiesen werden und dem FD 407 zugewiesen. Die Ausbringung erfolgt zunächst mit einem kw-Vermerk zum 31.12.2017.
    Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung erfolgen, nach der zu entscheiden ist, ob die Aufgabenerledigung in dieser Form sinnvoll und weiter erforderlich ist.

 

Ein entsprechender Antrag unserer Gruppe wurde zwar zuletzt vom Kreistag am 12.02.2015 behandelt.

Die Sachlage hat sich in zwei Aspekten aber wesentlich verändert, die Flüchtlings- und Migrantenzahlenzahlen sind gegenüber dem ersten Quartal 2015 erneut erheblich gestiegen, zum anderen wurde nun ein deutlicher Haushaltsüberschuss 2014 mit daraus abgeleiteten erweiterten finanziellen Handlungsspielräumen in diesem Jahr festgestellt.

§ 7 Abs. 4 unserer GO lässt daher auch vor Ablauf von sechs Monaten diesen Antrag zu.

 Begründung:
Sowohl die weltweiten Flüchtlingssituation als auch weitere Wanderungsbewegungen werden nach allen Erkenntnissen dazu führen, dass unser Land weiter in hohem und steigendem Maße Flüchtlinge aufnehmen wird. Im LK Hildesheim ist in diesem Jahr mit 1000 bis 1200 zugewiesenen Flüchtlingen zu rechnen. Viele der meist männlichen Flüchtlinge werden Landkreis bleiben und früher oder später ihre Familien nachholen.
Die dankenswerter Weise vor Ort fast ausschließlich ehrenamtlich tätigen Helfer sind zunehmend überfordert. Sie müssen zwingend durch geeignete hauptamtliche Fachkräfte unterstützt werden. Nur so ist es möglich, der Arbeit vor Ort angemessene Wertschätzung zu beweisen und vor allem die Motivation aufrecht zu erhalten.
Der vorbildliche Einsatz der Ehrenamtlichen in der Fläche wird sich allen Erfahrungen gemäß nach einiger Zeit relativieren und wird sich kaum über viele Jahre aufrechterhalten lassen oder gar steigern. Vorausschauendes Handeln muss deshalb jetzt stattfinden.

Hauptamtliche Fachkräfte sind besonders geeignet, eine Brücke zu den zuständigen Fachdiensten in der Kreisverwaltung, zur Integrationsbeauftragten und öffentlichen Stellen jeder Art herzustellen.
Sie sollen -um optimal eingesetzt zu werden- direkt in den Orten der Unterbringung von Flüchtlingen tätig werden und müssen insofern mobil sein.

Wir weisen darauf hin, dass z.B. die Landeshauptstadt Hannover inzwischen weit über 20 hauptamtliche Integrationshelfer für das gut 500.000 Einwohner umfassende Stadtgebiet eingestellt hat.

Insofern erscheint die Zahl von fünf Hauptamtlichen inklusive der bereits beschlossenen Stelle beim “Asyl e.V.“ bezogen auf etwa 280.000 Einwohner in Stadt und Landkreis Hildesheim noch gering.

Mit freundlichen Grüßen                                                              
gez. Klaus Veuskens
Sprecher für Integration, Sicherheit
und Ordnung der Gruppe CDU/FDP