Bodenuntersuchungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Bodenuntersuchungen

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion vom 15.07.2024 (Anfrage Nr. 242/XIX) haben wir Sie hinsichtlich der Bodenuntersuchungen auf angenommenen Altablagerungen um Beantwortung verschiedener Fragen gebeten, die Sie bisher nur teilweise beantwortet haben. Aufgrund der Gefahren, die von Altablagerungen ausgehen können, ist es jedoch erforderlich, dass der Landkreis als zuständige Behörde die Situation der 535 erfassten Altablagerungen und die dazu erfolgten Maßnahmen kennt, damit er seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren für Boden, Wasser und letztlich für die Gesundheit der Menschen nachkommen kann.

Daher bitten wir Sie, unsere o. a. Anfrage nunmehr vollständig zu beantworten. Dies gilt auch für die Beantwortung der Frage: „welche Sanierungsmaßnahmen auf Kosten des Landkreises in den vergangenen 10 Jahren aufgrund behördlicher Anordnung vom Verantwortlichen oder durch den Landkreis erfolgt sind (siehe Ihre 2. Teilantwort vom 06.09.2024 zur Frage Nr. 6 der Anfrage Nr. 242 vom 15.07.2024).“

Mit Schreiben vom 24.06.2024 hatten Sie uns auf unsere Anfrage Nr. 231 vom 13.06.2024 u.a. mitgeteilt:

„Die Auftragserteilungen erfolgten am 29.02. und 08.05.2024. Die jeweiligen Auftragssummen lagen alle unterhalb der Vorlagegrenze in Höhe von 150.000 € (Nettoauftragssumme) der Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen vom 04.06.2013. Insoweit war eine vorherige Beschlussfassung zur Auftragsvergabe durch den Kreisausschuss nicht erforderlich … Für die nun beauftragten Untersuchungen wurde im Jahr 2020 eine Landesförderung „gewährt“, die 60 % der anfallenden Kosten abdeckt. Die restlichen 40 % werden durch Entnahmen aus der Altlastenrücklage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim gedeckt. Insofern entstehen für den Landkreis Hildesheim keine Kosten.“

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher externen oder internen Beschlüsse, Entscheidungen, Anträge usw.
    1.1 erfolgten welche einzelnen Vergaben bzw. Aufträge mit welcher Auftragssumme
    a) nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder
    b) ohne eine solche Prüfung,1.2 ist die Landesförderung wann beantragt, wann dem Landkreis zugesagt und wann in welcher Höhe zugeflossen,

    1.3 ist wann und in welcher Form entschieden worden, dass der Landkreis vom Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim in welcher Höhe Mittel für die o. a. Untersuchungen erhält? Wann sind dem Landkreis diese Mittel in welcher Höhe zugeflossen?

Begründung:

Nach hier vorliegenden Informationen ist es zumindest zweifelhaft, ob die vom Landkreis als Bodenschutz – und Wasserbehörde zu erfüllenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden. Als gravierendes Beispiel dafür steht die Altlast Desdemona, zu der die Mehrheitsgruppe von SPD und Grüne entgegen den Forderungen der CDU-Fraktion Sanierungsmaßnahmen und Untersuchungen ablehnen, obwohl seit 2016/217 bekannt ist, dass dort für Bor die Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser sogar um den Faktor bis zu zehn überschritten werden und daher eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers vorliegt sowie ein Sanierungsplan vorgelegt wurde, der vom Umweltministerium bereits in 2020 fachlich anerkannt und bestätigt worden ist.

Auf der anderen Seite werden augenscheinlich lediglich oberflächliche Untersuchungen auf Grundstücken in Auftrag gegeben, ohne zuvor die Erforderlichkeit z. B. durch Nachfragen bei den Gemeinden ausreichend geprüft zu haben.

Ferner werden von Ihnen die bei Untersuchungen erhobenen Daten augenscheinlich nicht gemäß den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Aktenführung erfasst. Dies behindert oder vereitelt eine sachgerechte Vorgangsbearbeitung und verursacht in erheblichem Umfang vermeidbare Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Rettungsdienst

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.03.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.03.2025 hat Herr Köhler geäußert, es hätte seit Anfang letzten Jahres verschiedene Gespräche zum Thema „Rettungsdienst“ stattgefunden, an denen Mitglieder der Kreisverwaltung und des Kreistages teilgenommen hätten.

Da ich mich bei Ihnen vergeblich um eine Einladung zu dem Gespräch am 06. März 2025 bemüht hatte, haben wir Sie mit Schreiben vom 17. März 2025 um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wann und wie hat die Verwaltung wen zu solchen Gesprächen für wann eingeladen?
  1. Wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages haben Gespräche zu den o. a. Themen wo stattgefunden?
  1. Was ist in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden?
  1. Welche weiteren Kreistagsabgeordneten haben sich ebenfalls bei der Verwaltung wie und in welcher Form um eine Teilnahme an dieser Besprechung bemüht?
  1. Wer waren die Teilnehmer an dieser Besprechung und gibt es zu dieser Besprechung ein Besprechungsprotokoll?

Zu den Fragen 1 bis 3 haben Sie uns mit Schreiben vom 31.03.2025 lediglich mitgeteilt:

„Die Verwaltung steht allen Fraktionen, Gruppen, Arbeitskreisen derselben und/oder einzelnen Kreistagsabgeordneten immer gern für sachliche Gespräche/Erörterungen zur Verfügung. Diese sind aus Sicht der Verwaltung gerade auch im Bereich Rettungsdienst sinnvoll, um den interessierten Abgeordneten auf Nachfrage die komplexen rettungsdienstlichen Zusammenhänge sowie geplante Vorgehensweisen zu erläutern und die Sichtweise der Verwaltung darzulegen. Insoweit gibt es weder eine offizielle „Einladung“ noch eine „Buchführung“ wer, wann, mit wem, worüber geredet hat. Vielmehr ist dies der Ausdruck der jahrelang gepflegten konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung. Dieses Angebot wurde in unterschiedlichstem Umfang von verschiedenen Abgeordneten und Fraktionen wahrgenommen.

Von der CDU Fraktion bedauerlicherweise nicht in dem Umfang, wie sich die Verwaltung das gewünscht hätte.“

Diese Antwort lässt unsere Frage unbeantwortet. Denn im Gegensatz zu Ihrer o. a. Antwort haben wir Sie lediglich nach den Teilnehmern der seit Anfang letzten Jahres geführten Gespräche zum Thema Rettungsdienst gefragt. Und diese Frage haben Sie, wie viele andere Fragen der CDU-Kreistagsfraktion, nur völlig ungenügend beantwortet. Dies ist mit der Würde Ihres Amtes und Ihrer Pflicht zur Sachlichkeit nicht in Einklang zu bringen.

Die Frage 4 haben Sie lediglich mit „Keine“ beantwortet.

Und trotz unserer Frage Nr. 3 (Was ist in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden?), geben Sie uns lediglich die Antwort: „Es wurde ein Besprechungsprotokoll gefertigt.“

Insgesamt ist zu vermuten, dass Sie SPD und Grüne auch außerhalb der Gremienarbeit über Ihre Auffassungen und Meinungen informieren oder sich mit SPD und Grüne abstimmen.

Es ist jedoch insbesondere unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, Sie auf Ihre mangelhafte Aufgabenerfüllung und rechtswidrigen Auffassungen unabhängig davon hinzuweisen, ob Sie Ihren Aufgaben gewachsen sind.

Dass Sie über die von Ihnen behaupteten Gespräche keine Auskunft geben, verdichtet auch den Eindruck einer Aktenführung, die dem Grundsatz der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit nicht genügt, der sich aus der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht und der aus dem

Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität ergibt (siehe dazu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9383 – und BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 – 2 BvR 2474/14).

Bitte teilen Sie uns mit, bis wann Sie unsere Anfrage vom 17.03.2025 (Nr. 326) und die anderen zum Rettungsdienst noch nicht beantworteten Fragen vollständig beantworten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Wohnraumaktivierungskonzept

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.05.2025

Wohnraumaktivierungskonzept

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreisausschusses am 27.05.2025


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreisausschusses am 27.05.2025 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Anlage zur Vorlage Nr. 911/XIX der Verwaltung vom 09.05.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

In § 5 Satz 4 wird vor dem Wort „digital“ das Wort „möglichst“ eingefügt.

In § 5 wird ein neuer Satz angefügt: „Die Antragsformulare können auch per Post zugesandt oder auf Anfrage in Papierform im Kreishaus in Hildesheim oder der Außenstelle Alfeld (Leine) abgeholt werden.“

In § 7 Satz 1 wird das Wort „einmalige“ gestrichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Berufsbildende Schulen im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 22.05.2025


Berufsbildende Schulen im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie unter Hinweis auf §§ 56 und 87 Abs. 2 Satz 3 NKomVG den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen und an der Sitzung persönlich teilzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, uns zur Vorbereitung auf die Beratungen Kopien folgender der in unserer Anfrage vom 21.05.2025 angesprochenen Unterlagen zuzusenden: a) Gutachten, b) Stellungnahmen, c) aufgrund von Untersuchungen erstellte Brandschutzkonzepte, d) in Auftrag gegebenen Planungen zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen, e) Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes und f) die Ihnen zugegangenen Vermerke oder Übersichten darüber, welche Brandschutzmängel vorhanden sind bzw. vorhanden waren.

Sofern Sie es ablehnen sollten, uns die o.a. Unterlagen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie, uns dies möglichst kurzfristig mitzuteilen.

Begründung:

Über den Fortgang der Sache ist u. a. auf der Grundlage der noch ausstehenden Beantwortung unserer Anfragen zu beraten und zu entscheiden. Zudem ist zu klären, ob der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall in allen Bereichen der o.a. Schulen gewährleitet ist und in den vergangenen Jahren stets gewährleistet war oder aufgrund welcher Versäumnisse nicht stets gewährleistet war.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Disziplinarverfahren oder Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen in der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 20.05.2025


Disziplinarverfahren oder Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen in der Kreisverwaltung

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Der Kreisausschuss ist umfassend zu informieren über alle

  1. im Jahr 2024 festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 NDiszG ) oder eine Abmahnung bzw. Kündigung hätten begründen können,
  2. zu Nr. 1 wann getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen oder Untersuchungen und wann gewonnenen Erkenntnisse (§§ 4, 21 und 22 NDiszG),
  3. zu Nr. 2 erteilten Aufträge einschließlich der dafür angefallenen und anfallenden Kosten.

Die umfassende Information des Kreisausschusses ist erforderlich und geboten, damit er die Vorgänge beurteilen und über das weitere Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (§ 18 Abs. 1 Satz 2 NDiszG).

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Brandschutzmängel an/in den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.05.2025

 Brandschutzmängel an/in den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

seit Jahren sind für die Berufsbildenden Schulen in Hildesheim aufgrund erheblicher Baumängel oder mangelhaften Brandschutzes Untersuchungen in Auftrag gegeben sowie Sanierungs- und Neubaumaßnahmen geplant worden. Ein ausreichendes Fortkommen ist, abgesehen von marginalen Reparaturen, nicht erkennbar, und hinsichtlich der bereits entstandenen Kosten ist zunehmend fraglich, ob die von Ihnen getroffenen Maßnahmen rechtlich vertretbar waren und weiterhin als ausreichend hinzunehmen sind. Insbesondere ist zu klären, ob der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall in allen Bereichen der o.a. Schulen gewährleitet ist und in den vergangenen Jahren stets gewährleitet war oder aufgrund welcher Versäumnisse nicht stets gewährleistet war.

Daher und zur Vorbereitung auf die bereits beantragte Akteneinsicht bitten wir Sie, ergänzend und konkretisierend zu unseren Anfragen Nr. 203/XIX vom 04.04.2024, Nr. 227/XIX vom 03.06.2024, Nr. 314/XIX vom 07.02.2025 und Nr. 334/XIX vom 05.05.2025 um Beantwortung folgender Fragen zu Brandschutzmängeln an/in den o. a. Schulen in der Steuerwalder Straße, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten oder können:

  1. Wann wurden von wem aus welchen Gründen und aufgrund welcher und wann getroffenen a) Beschlüsse des Kreisausschusses, b) des Kreistages, c) Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten und d) Eigeninitiativen von Beschäftigten der Kreisverwaltung für welche Schulen
    1.1 hinsichtlich des baulichen und technischen Brandschutzes Untersuchungen, Begutachtungen, Beurteilungen, Stellungnahmen, Sicherheitsberichte, Gutachten, Planung zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen usw. zu Brandschutzmängel intern oder extern zu welchen Kosten in welchen Verfahren a) nach Abstimmung und b) ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt beauftragt,
    1.2 Untersuchungen und Begutachtungen auf Brandschutzmängel wie durchgeführt,
    1.3 Berichte, Vermerke, Mängellisten, Konzepte, Stellungnahmen, Sicherheitsberichte, Vorschläge, Beurteilungen, Gutachten, Pläne zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen usw. intern (einschl. Rechnungsprüfungsamt) oder extern über den Brandschutz gefertigt und (bei extern) zu welchen Kosten vorgelegt,
    1.4 die Beseitigung von Mängel a) allgemein und b) durch Sofortmaßnahmen vorgeschlagen,
    1.5 welche Planungsleistungen zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen a) vorgeschlagen oder b) zu welchen Kosten beauftragt und wann mit welchem Ergebnis erbracht,
    1.6 welche Maßnahmen zur Beseitigung welcher Mängel a) nach welcher Abstimmung oder b) ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt in welchem Verfahren und zu welchen Kosten in Auftrag gegeben,
    1.7 welche wann festgestellten Mängel zu welchen Kosten beseitigt,
    1.8 welche wann festgestellten Mängel aus welchen Gründen nicht beseitigt?
  2. Wann wurden von wem aufgrund welcher rechtlichen Vorgabe und Entscheidungen für welche Schulen
    2.1 welche amtlichen Brandschauen mit welchen Ergebnissen durchgeführt,2.2 welche Mängel bei welchen amtlichen Brandschauen festgestellt und
    dokumentiert,
    2.3 welche Sicherheitsberichte angefertigt oder aus welchen Gründen nicht angefertigt (siehe Anlage zum Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur vom 06.05.2024),
    2.4 aus welchen Gründen Maßnahmen zur Beseitigung der bei amtlichen Brandschauen festgestellten Mängel in welcher Form vorgeschlagen und dokumentiert,
    2.5 die Beseitigung welcher Mängel a) nach Abstimmung und b) ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt zu welchen Kosten in Auftrag gegeben,
    2.6 welche Mängel zu welchen Kosten beseitigt,
    2.7 welche Mängel aus welchen Gründen nicht beseitigt?
  3. Wann wurden Sie über Brandschutzmängel von wem und in welcher Form informiert und welche Berichte, Vermerke, Mängellisten, Konzepte, Beurteilungen, Gutachten, Sicherheitsberichte, Stellungnahmen usw. zum Brandschutz (siehe oben Nrn. 1. und 2) sind Ihnen wann a) von wem vorgelegt worden oder b) wie sonst zur Kenntnis gelangt?
  4. Wann haben Sie über Brandschutzmängel und deren Beseitigung Besprechungen mit welchen Ergebnissen a) unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes und b) ohne Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt?
  5. Wann wurden vom Rechnungsprüfungsamt zu welchen der o.a. Unterlagen (siehe oben Nrn. 1. und 2. Stellungnahmen, Vermerke, Berichte usw. mit welchen Ergebnissen angefertigt und wann haben Sie davon in welcher Form von wem Kenntnis erhalten und welche Anordnungen oder sonstigen Maßnahmen haben Sie daraufhin getroffen?
  6. Wann und welche Kosten sind bisher für die Untersuchungen, Begutachtungen, Stellungnahamen, Gutachten, Planungen usw. zum Brandschutz und für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen der o. a. berufsbildenden Schulen angefallen?
  7. Wann sind welche Untersuchungen, Planungen, Gespräche usw. mit welchen Berufsbildenden Schulen in Hildesheim bisher mit welchen Ergebnissen dazu erfolgt, die sich aus der Phase 0 geplanten Baumaßnahmen und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen mit dem Ziel der Kostenminimierung zu ändern? Welche Kosten sind dafür bisher angefallen und werden zusätzlich erwartet?

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf die bisherigen Anfragen und unzureichenden Antworten, die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur vom 06. Mai 2024 und insbesondere auf Ihre folgende zusammengefasste Antwort vom 17.02.2022 auf unsere Anfrage 18/XIX vom 03.02.2022:

„Neben dem Abbau des bestehenden Instandhaltungsrückstands und der notwendigen energetischen Modernisierung sind absehbar weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Letztere werden nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2022 begonnen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Projekt „Neue Arbeitswelten / Büroflächenmanagement“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 20.05.2025

Projekt „Neue Arbeitswelten / Büroflächenmanagement“

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der Kreistag hat am 12.12.2024 beschlossen: „Herrn Hansen wird über die Leitung des Dezernates 3 hinaus die Leitung des Projektes „Neue Arbeitswelten / Büroflächenmanagement“ übertragen.“

Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Wie ist der Sachstand?

Welche Mittel sind Herrn Hansen zur Erfüllung dieser Aufgabe zugesagt und wann zur Verfügung gestellt worden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste