Haushalt 2026 – Organisation/Verein „Jugendhilfe“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.12.2025

Haushalt 2026 – Organisation/Verein „Jugendhilfe“

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Es wird eine Organisation oder ein Verein vergleichbar mit dem Verein Jugendhilfe Süd-Niedersachsen (JSN) gegründet (siehe dazu Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 03.11.25, Seite 11). Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Vorbereitungen durchzuführen.

Begründung:

Um die Jugendhilfe wirtschaftlicher zu gestalten, wird ein solcher Verein als zweckmäßig und haushaltsrechtlich erforderlich angesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2026 – Sicherstellungsauftrag zum Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.12.2025

Haushalt 2026 – Sicherstellungsauftrag zum Rettungsdienst

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Es werden alle in Betracht kommenden Maßnahmen getroffen, um möglichst innerhalb eines Monats den Sicherstellungsauftrag nach § 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) in allen Orten des Landkreises dahingehend zu erfüllen, dass bei Notfällen in 95% der Einsätze die im Bereich einer jeden Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort innerhalb von 15 Minuten erreichen können (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD).

Begründung:

Im Landkreis Hildesheim wird der Sicherstellungsauftrag nach § 2 Abs. 1 NRettDG nicht erfüllt, weil viele Orte aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache entgegen § 2 Abs. 4 BedarfVO-RettD überhaupt nicht innerhalb von 15 Minuten (Eintreffzeit) erreichbar sind.

Verschiedene Orte können nicht innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD erreicht werden.

Die von der gemeinsamen Rettungsleitstelle und dem Institut für Notfallmedizin erfassten Daten und erstellten Monatsberichte sind den Abgeordneten bisher nicht zur Verfügung gestellt worden – mit Ausnahme der bei der Akteneinsicht am 15.07.2025 fotografierten Unterlagen.

Zudem ist bisher zum Beispiel nicht dargestellt und belegt worden,

  • in welchem Umfang RTW für Zwecke eingesetzt worden sind, für die sie nicht erforderlich waren,
  • wie häufig und um wie viel Minuten die Eintreffzeit wo und aus welchen Gründen vom welchen Rettungsmitteln überschritten wurde.

Lebensbedrohliche Verletzungen oder Erkrankungen können plötzlich jederzeit und überall auftreten und im Sinne des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) eine gegenwärtig erhebliche Gefahr begründen. In Rettungsleitstellen ist in solchen Fällen oft schwer zu beurteilen, welches Rettungsmittel als erstes einzusetzen ist. Es muss aber in jedem Fall eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Daher ist aufgrund der bedrohten Rechtsgüter grundsätzlich ein RTW einzusetzen. Ein NKTW ist als erstes Rettungsmittel nur dann einzusetzen, wenn ein RTW zweifelsfrei nicht erforderlich ist. Der Zeitraum zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung muss begrenzt werden, damit die in § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD genannte Eintreffzeit nicht völlig an Bedeutung verliert.

Die Alarmierungsstrategie und pauschale Reduzierung der RTW-Einsätze durch NKTW-Alarmierungen und deren Stichworte ist zu beenden. In den Alarmierungsstichworten NKTW finden sich Positionen, die nicht dem Ausbildungsstand der Rettungssanitäter entsprechen. Dies ist umgehend zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2026 – Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.12.2025

Haushalt 2026 – Schülerbeförderung

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die an die Stadt Hildesheim vom Landkreis rechtswidrig erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung werden unverzüglich zurückgefordert.

Begründung:

Auf die Begründung unserer Anfrage Nr. 428/XIX vom 09.09.2025 wird verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2026 – Schlüsselzuweisungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.12.2025

Haushalt 2026 – Schlüsselzuweisungen

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung wird um 1 Mio. angehoben.

Begründung:

Der bisherige Ansatz ist nicht ausreichend begründet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2026 – Haushaltsprodukte

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.12.2025

Haushalt 2026 – Haushaltsprodukte

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. In den Haushaltsplan 2025 sind folgende Vorgaben aufzunehmen:

a) Produkt: Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)

Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung

  1. Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
  2. Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.

Kennzahl zu 1:

2025: 90 %

2026: 95%

2027: 100%

Kennzahl zu 2:

2025: 90%

2026: 95%

2027: 100%

 

b) Produkt: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Produktziel:  Zeitnahe Leistungserbringung

  1. Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
  2. Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.

Kennzahl zu 1:

2025: 90%

2026: 95%

2027: 100%

Kennzahl zu 2:

2025: 90%

2026: 95%

2027: 100%

 

c) Produkt: Wohngeld

 Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung

  1. Bei 90% aller Neuanträge und Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
  2. Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.

Kennzahl zu 1:

2025: 90 %

2026: 95%

2027: 100%

Kennzahl zu 2:

2025: 90 %

2026: 95%

2027: 100%

 

d) Produkt: Übrige Hilfen (Elterngeld)

Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung

100% der Elterngeldanträge sind innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.

Kennzahl:

2025: 90%

2026: 95%

2027: 100%

Über die Einhaltung der o. a. Vorgaben ist in den betreffenden Fachausschüssen sowie im Kreisausschuss jeweils zum 30.06 und 30.09. eines jeden Jahres zu berichten.

Begründung:

Für eine noch vertretbare Bearbeitungsdauer bzw. Wartezeit sind im Haushaltsplan zumindest die o. a. Produktdefinitionen und Kennzahlen erforderlich, um eine zeitgerechte Bearbeitung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bearbeitungszeiten von durchschnitt ca. 6-7 Monate sind unverantwortlich.

Ohne konkrete Produktbeschreibungen ist eine sachgerechte Haushaltsfügung nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2026 – Öffentlichkeitsarbeit

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.12.2025

Haushalt 2026 – Öffentlichkeitsarbeit

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit des Landrates werden auf das Niveau der XVIII. Wahlperiode zurückgeführt.

Im Amt 904 wird die Anzahl der Stellen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Anzahl der Stellen der XVIII. Wahlperiode zurückgeführt.

Begründung:

Die Maßnahme ist zur Haushaltskonsolidierung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Haushalt 2026 – kw-Vermerke

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.12.2025

Haushalt 2026 – kw-Vermerke

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

10% der Stellen werden mit einem kw-Vermerk versehen.

Begründung:

Die Maßnahme ist haushaltsrechtlich geboten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste