Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landkreis Hildesheim verzichtet ab dem 01.01.2026 gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sportförderrichtlinie des Landkreises förderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden dahingehend anzupassen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
  1. Für die Gemeinden, in denen keine kreiseigenen Sporthallen vorhanden sind, soll eine nach der o.a. Nr. 1 entsprechende Förderung erfolgen.Dazu wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag bis zu seiner Sitzung am 19.03.2026 einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Brandschutz an den Berufsbildenden Schulen Hildesheim Steuerwald

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Brandschutz an den Berufsbildenden Schulen Hildesheim Steuerwald

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welcher Beschäftigte des Landkreises Hildesheim hat die Brandschutztechnische Stellungnahme für Teil B, die dem Landkreis Hildesheim mit Datum/Stand 07.03.2022 vorgelegt worden ist, wann und in welcher Form in Auftrag gegeben? Wie und wo ist dieser Auftrag von wem nachvollziehbar dokumentiert worden? Seit wann hatten Sie und welche anderen Beschäftigten des Landkreises Kenntnis von dieser beabsichtigten oder erfolgten Auftragserteilung?
  1. Wann und wo ist die o.a. Stellungnahme beim Landkreis Hildesheim in welcher Form eingegangen? Wie und von wem ist der Eingang dokumentiert worden?
  1. Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die o.a. Stellungnahme gesehen oder gelesen?
  1. Welcher Beschäftigte des Landkreises Hildesheim hat zu dem Ersteller der o.a. Brandschutztechnische Stellungnahme wann und in welcher Form Kontakt aufgenommen und aus welchen Gründen um welche Änderungen gebeten?
  1. An welchen Stellen ist die o.a. Stellungnahme mit Datum/Stand 07.03.2022 aufbewahrt worden? Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die o.a. Stellungnahme wo und wie aufbewahrt?
  1. Wann und wo ist die Änderung der o.a. Stellungnahme bzw. die Brandschutztechnischen Stellungnahmen Gebäudeteil A und B vom 11.03.2022 und 16.03.2022 beim Landkreis Hildesheim in welcher Form eingegangen? Wie und von wem ist der Eingang dokumentiert worden?
  1. Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben die Änderungen o.a. Stellungnahme bzw. die Brandschutztechnischen Stellungnahmen Gebäudeteil A und B vom 11.03.2022 und 16.03.2022 gesehen oder gelesen und geprüft? Aus welchen Gründen sind die darin vorgeschlagenen/geforderten Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt worden?
  1. An welchen Stellen ist das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 aufbewahrt worden? Welche Beschäftigten hatten seit wann Kenntnis von diesem Konzept? Welche Beschäftigten des Landkreises Hildesheim haben es wo und wie aufbewahrt?
  1. Zu welchen einzelnen Brandschutzmängeln, die in
    a) dem Schutzzielorientierten Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
    b) der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 11.03.2022 und
    c) der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 16.03.2022genannt bzw. beschrieben sind,

    sind wann und welche baulich-technischen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
    d) in Auftrag gegeben,
    e) tatsächlich durchgeführt und abgeschlossen,
    f) aus welchen Gründen nicht durchgeführt worden,
    g) geplant oder vorgesehen?

  1. Welche weiteren Maßnahmen wurden auf Grundlage der Stellungnahme des Fachplaners wann und mit welchem Ergebnis umgesetzt (siehe dazu Ihre Antwort vom 13.08.2025 zur Anfrage 410/XIX)?
  1. Welche „Beschäftigten“ haben die Gespräche mit dem Fachplaner über die Brandschutztechnische Stellungnahme 07.03.2022 geführt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Kosten sind dem Landkreis in den einzelnen Jahren seit 2016 zur Planung und Errichtung sowie Sanierung der Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule einschl. der Kosten für die Ermittlung des Raumbedarfs entstanden und welche Leistungen sind dafür derzeit zu welchen Preisen beauftragt?

Begründung:

Auf die Maßnahmen zum Brandschutz und den Beschluss des Kreisausschusses vom 30.05.2022 (Vorlage 193/XIX vom 06.05.2022) weisen wir hin:

„Die Verwaltung wird aufgefordert die für die Fortsetzung der Planungen für die beruflichen Schulen Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Schülerbeförderung – Nutzung der „ROSA-App“ und der „IServ-App“ durch Busunternehmen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Schülerbeförderung – Nutzung der „ROSA-App“ und der „IServ-App“ durch Busunternehmen

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Möglichkeiten bestehen, die IServ-App und die ROSA-App für die Information von Schülern und Eltern zu nutzen, um sie z. B. über Schulausfälle oder den Ausfall oder die Verspätung von Schulbussen usw. zu informieren.
  1. Welche Maßnahmen müssen mit den Schulen, den Trägern des ÖPNV und den anderen für die Schülerbeförderung beauftragten Busunternehmen vereinbart werden, um die erforderlichen Informationen über die o. a. Apps zur Verfügung stellen zu können?
  1. Welche Kosten entstehen, wenn die Träger des ÖPNV und die anderen für die Schülerbeförderung beauftragten Busunternehmen beauftragt werden, ihre Daten über den Ausfall oder die Verspätung von Schulbussen usw. der IServ-App zur Verfügung zu stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Rechtliche Betreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Rechtliche Betreuung

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 24 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 24 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt,

  1. dem Kreistag bis zu seiner nächsten Sitzung einen Vorschlag dafür zu unterbreiten, wie die Bereitschaft gesteigert werden kann, eine Rechtliche Betreuung zu übernehmen
  1. dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung darüber zu berichten,
  • wer aufgrund welcher Vorschriften für die rechtliche Betreuung zuständig ist,
  • wie die Situation der rechtlichen Betreuung derzeit, kurz- und mittelfristig zu beurteilen ist,
  • welche Maßnahmen derzeit, kurz- und mittelfristig erforderlich sind, um in allen Bedarfsfällen eine rechtliche Betreuung gewährleisten zu können.

Begründung:

Immer mehr Menschen benötigen eine Rechtliche Betreuung. Um dies auch zukünftig gewährleisten zu können, ist es erforderlich, die bestehende Situation zu untersuchen und die personellen und finanziellen Maßnahmen für die zukünftige Bedarfsdeckung zu planen.

Auf unseren Antrag Nr. 1074/XIX vom 02.02.2026 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Annette Mikulski 
Kreistagsabgeordnete der
CDU-Kreistagsfraktion

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Rettungsdienst – Unverantwortlich lange Dispositionszeit

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Rettungsdienst – Unverantwortlich lange Dispositionszeit bei der Notfallrettung (Zeit zwischen Eingang der Notfallmeldung und der Alarmierung eines Rettungswagens)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug:
1. Unsere Anfrage Nr. 396/XIX vom 15.07.2025
2. Ihre Antwort vom 11.08.2025
3. Unsere Anfrage 462/XIX vom 08.01.2026
4. Ihre Antwort vom 03.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, unsere Anfrage Nr. 462/XIX vom 08.01.2026 vollständig zu beantworten, denn mit Ihrer Antwort vom 03.03.2026 ist dies nicht erfolgt.

Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

In wie vielen Fällen betrug a) im Jahr 2024 und b) im Jahr 2025 die Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes in der Rettungsleitstelle und der Alarmierung eines RTW

c) weniger als 60 Sekunden
d) zwischen 60 und 120 Sekunden
e) zwischen 120 und 180 Sekunden
f) zwischen 180 und 240 Sekunden
g) zwischen 240 und 300 Sekunden
h) mehr als 300 Sekunden?

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie und andere Beamte der Stadt und des Landkreises Hildesheim in keiner Weise zuständig oder befugt sind, die in Ihren o.a. Antworten angegebene Dispositionszeit von durchschnittlich ca. 2,5 Minuten hinzunehmen oder durch Anordnungen ganz oder teilweise zu verursachen. Dadurch wird augenscheinlich der Wille des Gesetzgebers und die sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ergebende Verpflichtung des Staates unterlaufen, ein den Mindestanforderungen genügendes Rettungsdienstsystem zur Verfügung zu stellen. Eine solche Dispositionszeit hinzunehmen, ist durch keine Regelung oder Verwaltungspraxis gerechtfertigt.

Bei der Notfallrettung ist die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des RTW (DIN EN 1789 Typ C, Rettungswagen) für das Überleben des Patienten entscheidend. Die gesetzlichen Regelungen für die Eintreffzeit zwischen Alarmierung des RTW und dem Eintreffen am Ereignisort verlieren weitgehend an Bedeutung, wenn es den Beamten in den Rettungsleitstellen überlassen bleibt, wie viel Zeit sie sich für die Disposition darüber nehmen, ob und welches Rettungsmittel sie einsetzen. So lange es dafür keine landesrechtlichen Vorgaben gibt, ist dies durch den Rettungsdienstbedarfsplan oder eine entsprechende Dienstanweisung zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Protokoll der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Protokoll der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025

Antrag zum TOP 2 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir folgenden Antrag:

Das Protokoll zum TOP 14.41 der Kreistagssitzung am 11.12.2025 ist dahingehend zu ergänzen, dass die vor der Abstimmung gestellten Anträge, die dazu geführte Diskussion sowie die Meinung des Landrates dargestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender