Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.02.2026
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.02.2026 und des Kreistages am 19.03.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.02.2026 und des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag:
- Vorbemerkung
In der als Anlage 1 beigefügten „Pressemitteilung der Mehrheitsgruppe im Hildesheimer Kreistag“ vom 19.01.2026, die von der Presse verarbeitet wurde (Anlagen 2 und 3: Auszug aus der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung am 17.01.2026 und 20.01.2026), ist u. a. über den Verlauf der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz vom 15.01.2026 berichtet worden sowie über das Verhalten und Äußerungen der Ausschussvorsitzenden in dieser Sitzung.
Dies begründet den Verdacht, dass die Mehrheitsgruppe oder bestimmte Mitglieder dieser Gruppe mit der Pressemitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig die Pflicht nach § 40 Abs. 1 NKomVG verletzt und ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 2 NKomVG gehandelt haben.
Auf § 54 Abs. 3 NKomVG weisen wir hin.
- Beschlussvorschlag:
Es soll ein Verfahren zur Verfolgung der o.a. Pflichtverletzung eingeleitet werden (§§ 39 und 40 NKomVG). Der Landrat wird beauftragt, das Verfahren unverzüglich einzuleiten und dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag in der jeweils nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht und Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
