Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.03.2025
Rettungsdienst, Interimsvergabe bis zum 30.06.2026
Vorlage 876/XIX
Beschlussvorschlag zum TOP 21 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 21 „Rettungsdienst; Interimsvergabe bis zum 30.06.2026“ Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag
A) Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Mit der Auftragserteilung für die Leistungen ab 01.01.2026 ist zu gewährleisten, dass
1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,
1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),
1.3 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,
1.4 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),
1.5 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,
1.6 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt,
1.7 für den Bereich Alfeld folgende Anforderungen erfüllt werden:
– 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.
– 1 Rettungswagen (RTW)
Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr
– 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr
– 1 Krankenwagen (KTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr,
1.8 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,
1.9 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze so erfasst und dem Landkreis monatlich mit einer nachvollziehbaren Auswertung zur Verfügung gestellt werden, die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze mit den Daten
a) Alarm
b) Ankunft am Einsatzort
c) Ankunft beim Patienten
d) Übergabe des Patienten
e) Einsatzbereitschaft und
f) Ende
sowie die Gründe für die jeweilige Überschreitung Eintreffzeit von 15 Minuten gibt;
bei der Erfassung der Eintreffzeiten gem. BedarfVO sind insbesondere auch die Zeiten berücksichtigen
– die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
– die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
– die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass
B) Der Landrat wird beauftragt, unabhängig von der o. a. Interimsvergabe darauf hinzuwirken, dass so schnell wie möglich die Eintreffzeiten gem. der BedarfVO bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze so erfasst und dem Landkreis monatlich mit einer nachvollziehbaren Auswertung zur Verfügung gestellt werden, die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze mit den Daten
a) Alarm
b) Ankunft am Einsatzort
c) Ankunft beim Patienten
d) Übergabe des Patienten
e) Einsatzbereitschaft und
f) Ende
sowie die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze und jeweiligen tatsächlichen Eintreffzeiten sowie die Gründe für die jeweilige Überschreitung von 15 Minuten gibt.
Bei der Erfassung der o. a. Eintreffzeiten sind insbesondere auch die Zeiten zu berücksichtigen
– die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
– die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
– die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verbrauchersicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz