Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.05.2025
Bodenuntersuchungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion vom 15.07.2024 (Anfrage Nr. 242/XIX) haben wir Sie hinsichtlich der Bodenuntersuchungen auf angenommenen Altablagerungen um Beantwortung verschiedener Fragen gebeten, die Sie bisher nur teilweise beantwortet haben. Aufgrund der Gefahren, die von Altablagerungen ausgehen können, ist es jedoch erforderlich, dass der Landkreis als zuständige Behörde die Situation der 535 erfassten Altablagerungen und die dazu erfolgten Maßnahmen kennt, damit er seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren für Boden, Wasser und letztlich für die Gesundheit der Menschen nachkommen kann.
Daher bitten wir Sie, unsere o. a. Anfrage nunmehr vollständig zu beantworten. Dies gilt auch für die Beantwortung der Frage: „welche Sanierungsmaßnahmen auf Kosten des Landkreises in den vergangenen 10 Jahren aufgrund behördlicher Anordnung vom Verantwortlichen oder durch den Landkreis erfolgt sind (siehe Ihre 2. Teilantwort vom 06.09.2024 zur Frage Nr. 6 der Anfrage Nr. 242 vom 15.07.2024).“
Mit Schreiben vom 24.06.2024 hatten Sie uns auf unsere Anfrage Nr. 231 vom 13.06.2024 u.a. mitgeteilt:
„Die Auftragserteilungen erfolgten am 29.02. und 08.05.2024. Die jeweiligen Auftragssummen lagen alle unterhalb der Vorlagegrenze in Höhe von 150.000 € (Nettoauftragssumme) der Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen vom 04.06.2013. Insoweit war eine vorherige Beschlussfassung zur Auftragsvergabe durch den Kreisausschuss nicht erforderlich … Für die nun beauftragten Untersuchungen wurde im Jahr 2020 eine Landesförderung „gewährt“, die 60 % der anfallenden Kosten abdeckt. Die restlichen 40 % werden durch Entnahmen aus der Altlastenrücklage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim gedeckt. Insofern entstehen für den Landkreis Hildesheim keine Kosten.“
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Aufgrund welcher externen oder internen Beschlüsse, Entscheidungen, Anträge usw.
1.1 erfolgten welche einzelnen Vergaben bzw. Aufträge mit welcher Auftragssumme
a) nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder
b) ohne eine solche Prüfung,1.2 ist die Landesförderung wann beantragt, wann dem Landkreis zugesagt und wann in welcher Höhe zugeflossen,1.3 ist wann und in welcher Form entschieden worden, dass der Landkreis vom Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim in welcher Höhe Mittel für die o. a. Untersuchungen erhält? Wann sind dem Landkreis diese Mittel in welcher Höhe zugeflossen?
Begründung:
Nach hier vorliegenden Informationen ist es zumindest zweifelhaft, ob die vom Landkreis als Bodenschutz – und Wasserbehörde zu erfüllenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden. Als gravierendes Beispiel dafür steht die Altlast Desdemona, zu der die Mehrheitsgruppe von SPD und Grüne entgegen den Forderungen der CDU-Fraktion Sanierungsmaßnahmen und Untersuchungen ablehnen, obwohl seit 2016/217 bekannt ist, dass dort für Bor die Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser sogar um den Faktor bis zu zehn überschritten werden und daher eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers vorliegt sowie ein Sanierungsplan vorgelegt wurde, der vom Umweltministerium bereits in 2020 fachlich anerkannt und bestätigt worden ist.
Auf der anderen Seite werden augenscheinlich lediglich oberflächliche Untersuchungen auf Grundstücken in Auftrag gegeben, ohne zuvor die Erforderlichkeit z. B. durch Nachfragen bei den Gemeinden ausreichend geprüft zu haben.
Ferner werden von Ihnen die bei Untersuchungen erhobenen Daten augenscheinlich nicht gemäß den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Aktenführung erfasst. Dies behindert oder vereitelt eine sachgerechte Vorgangsbearbeitung und verursacht in erheblichem Umfang vermeidbare Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz