Rettungsdienst, Interimsvergabe bis zum 30.06.2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.03.2025

Rettungsdienst, Interimsvergabe bis zum 30.06.2026
Vorlage 876/XIX

 Beschlussvorschlag zum TOP 21 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 21 „Rettungsdienst; Interimsvergabe bis zum 30.06.2026“ Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag

A) Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

Mit der Auftragserteilung für die Leistungen ab 01.01.2026 ist zu gewährleisten, dass

1.1  im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3  die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.4   in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.5 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.6 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt,

1.7 für den Bereich Alfeld folgende Anforderungen erfüllt werden:
– 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.
– 1 Rettungswagen (RTW)
Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr
– 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr
– 1 Krankenwagen (KTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr,

1.8  eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.9 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze so erfasst und dem Landkreis monatlich mit einer nachvollziehbaren Auswertung zur Verfügung gestellt werden, die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze mit den Daten
a) Alarm
b) Ankunft am Einsatzort
c) Ankunft beim Patienten
d) Übergabe des Patienten
e) Einsatzbereitschaft und
f) Ende

sowie die Gründe für die jeweilige Überschreitung Eintreffzeit von 15 Minuten gibt;
bei der Erfassung der Eintreffzeiten gem. BedarfVO sind insbesondere auch die Zeiten berücksichtigen

–  die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
–  die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
–  die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass

B) Der Landrat wird beauftragt, unabhängig von der o. a. Interimsvergabe darauf hinzuwirken, dass so schnell wie möglich die Eintreffzeiten gem. der BedarfVO bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze so erfasst und dem Landkreis monatlich mit einer nachvollziehbaren Auswertung zur Verfügung gestellt werden, die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze mit den Daten

a) Alarm
b) Ankunft am Einsatzort
c) Ankunft beim Patienten
d) Übergabe des Patienten
e) Einsatzbereitschaft und
f) Ende

sowie die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze und jeweiligen tatsächlichen Eintreffzeiten sowie die Gründe für die jeweilige Überschreitung von 15 Minuten gibt.

Bei der Erfassung der o. a. Eintreffzeiten sind insbesondere auch die Zeiten zu berücksichtigen

– die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden

– die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,

– die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verbrauchersicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.03.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 39/39.1 der Sitzung des Kreisausschusses 17.03.2025


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 39/39.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 „Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)“ übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der die Beschlussvorschläge vom 16.01.2025 und 20.01.2025 ersetzt: 

„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024) gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX vom 11.11.2024 ist dahingehend zu ändern, dass

1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

  • die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
  • die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
  • die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist

1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,

1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

2. Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.03.2025

Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.03.2025 hat Herr Köhler geäußert, es hätte seit Anfang letzten Jahres verschiedene Gespräche zum Thema Rettungsdienst stattgefunden, an denen Mitglieder der Kreisverwaltung und des Kreistages teilgenommen hätten.

Zu diesen Gesprächen bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und wie hat die Verwaltung wen zu solchen Gesprächen für wann eingeladen?
  1. Wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages haben Gespräche zu den o. a. Themen wo stattgefunden?
  1. Was ist in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden?

Ich habe mich – leider vergeblich – darum bemüht, an der Besprechung zu den o. a. Themen am 06.03.2025 teilzunehmen.

  1. Welche weiteren Kreistagsabgeordneten haben sich ebenfalls bei der Verwaltung wie und in welcher Form um eine Teilnahme an dieser Besprechung bemüht?
  1. Wer waren die Teilnehmer an dieser Besprechung und gibt es zu dieser Besprechung ein Besprechungsprotokoll?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

326 – Antwort


Nahverkehrsplan für den Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.03.2025

Nahverkehrsplan für den Landkreis Hildesheim

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 31 des Kreisausschusses am 17.03.2025 und Tagesordnungspunkt 36 des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Nahverkehrsplan für den Landkreis Hildesheim vom 05.02.2025 – Vorlage 846/XIX  – wird nicht zugestimmt.

Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass der Landkreis Hildesheim Mitglied im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) werden soll und zumindest zeitnah eine Fusion von RVHI und SVHI bewirkt wird.

Der Landrat wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Verhandlungen zu führen und die Kreistagsgremien über deren Ergebnisse zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.03.2025

Finanzvertrag zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 18 des Kreisausschusses am 17.03.2025 und Tagesordnungspunkt 15 des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 25.02.2025 – Vorlage 868/XIX – wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Verträge am 31. Dezember 2025 enden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 


Förderung der Musikschulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.03.2025

Förderung der Musikschulen

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 50 des Kreisausschusses am 17.03.2025 und Tagesordnungspunkt 50 des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Richtlinie zur Förderung von Musikschulen zu erarbeiten und möglichst bis zur übernächsten Kreistagssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram 
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Verhalten des KTA Hamun Hirbod (Die PARTEI) bei einer Demonstration vor der Geschäftsstelle des CDU-Kreis- und Bezirksverbandes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.03.2025

Verhalten des Kreistagsabgeordneten Hamun Hirbod (Die PARTEI) bei einer Demonstration vor der Geschäftsstelle des CDU-Kreis- und Bezirksverbandes in Hildesheim

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Kreistages am 20.03.25025 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag missbilligt das Verhalten des Kreistagsabgeordneten Hamun Hirbod in der Nacht vom 06.02.2025 zum 07.02.2025 vor der Geschäftsstelle des CDU- Kreis- und Bezirksverbandes in Hildesheim.

Begründung:

  1. Der Kreistagsabgeordnete Hamun Hirbod hat sich in der Nacht vom 06.02.2025 zum 07.02.2025 gemeinschaftlich mit anderen vor der Geschäftsstelle des CDU- Kreis- und Bezirksverbandes in Hildesheim versammelt. Die für die Versammlung vorbereiteten und bei der Versammlung verwendeten Materialien waren geeignet, um die CDU und deren Mitglieder verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
  1. Für die Funktionsfähigkeit des Kreistages ist es erforderlich, dass die Abgeordneten in ihrem Verhalten ein Mindestmaß an respektvollem Umgang mit anderen Abgeordneten wahren. Dieses kann durch Verhalten oder Äußerungen innerhalb und außerhalb von Sitzungen der Vertretung oder seiner Gremien verletzt werden. Dieses Mindestmaß hat der Kreistagsabgeordnete Hamun Hirbod durch seine o. a. Aktion absichtlich unterschritten.
    Für dieses Verhalten ist keine ausreichende Rechtfertigung erkennbar.
  1. Der Kreistag sollte im Interesse seiner gesetzlichen Aufgaben auf eine in Zukunft konstruktive Zusammenarbeit der Abgeordneten hinwirken. Dazu ist die o. a. Missbilligung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender