Verdacht des Verstoßes gegen § 40 Abs. 2 NKomVG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.02.2026 

Verdacht des Verstoßes gegen § 40 Abs. 2 NKomVG

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 20.01.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 20.01.2026 hatten wir Sie gebeten, den Beratungspunkt „Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG“ in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Und mit Schreiben vom 20.01.2026 hatten wir Ihnen auch die als Anlage beigefügte „Pressemitteilung der Mehrheitsgruppe im Hildesheimer Kreistag“ vom 19.01.2026 über den Verlauf einer nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz übersandt, in der zum Teil persönliche Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Ausschusses erhoben werden, die völlig unbegründet sind.

Durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung besteht nach unserer Auffassung der Verdacht, dass die Mehrheitsgruppe von SPD/Grüne oder bestimmte Mitglieder dieser Gruppe mit der Pressemitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig die Pflicht nach § 40 Abs. 1 NKomVG verletzt und ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 2 NKomVG gehandelt haben.

Zur Vorbereitung auf die Beratung und Beschlussfassung im Kreistag nach § 39 Abs. 2 Satz 4 NKomVG bitten wir Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilen Sie unsere o. a. Auffassung, dass der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 40 Abs. 2 NKomVG besteht? Wenn nein, aus welchen Gründen vertreten Sie eine andere Auffassung?
  1. Wer kommt nach Ihrer Auffassung als Betroffener in Betracht und wem ist Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 OWiG)? Wann und wie soll die Anhörung stattfinden?
  1. Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund der o. a. Pressemitteilung bisher getroffen oder vorgesehen?

Begründung:

§ 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit) ist nach § 54 Abs. 3 NKomVG auch auf Abgeordnete anzuwenden.

Mit der o.a. Pressemitteilung ist die Presse rechtswidrig über den Verlauf einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung informiert und die Ausschussvorsitzende diffamiert worden.

Zudem ist die völlig irrige Meinung verbreitet worden, die Mehrheitsgruppe von SPD/Grüne hätten das Recht, mit ihrer Mehrheit darüber zu entscheiden, ob zu einer Sitzung ordnungsgemäß eingeladen worden sei oder nicht. Hierzu verweisen wir nochmals auf das für den hier in Rede stehenden Fall einschlägige Urteil des VGH Mannheim vom 12.02-199ß – 1 S 588/89. Darin heißt es:

„Ob dem einzelnen Gemeinderat die Sitzungsunterlagen i. S. des § 34 I 1 BadWürttGO rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung zugegangen sind, beurteilt sich maßgeblich nach dem Umfang der Tagesordnung sowie nach der Bedeutung und Schwierigkeit der einzelnen Verhandlungsgegenstände und der anstehenden Entscheidungen […]  Wie allgemein anerkannt ist (VGH Mannheim, BaWüVPr 1976, 275; Senat, NVwZ 1989, 153 = DÖV 1988, 469; Seeger, Abschnitt 5.2, S. 52; Kunze-Bronner-Katz-v. Rotberg, § 34 Rdnr. 11), sind die in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefaßten Beschlüsse wegen des vorangegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig.“

Im vorliegen Fall ging es um die Vergabe von Aufträgen an Rettungsdienste im Wert von über 100 Mio. Euro für die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes, der nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion rechtswidrig ist, weil er nicht gewährleistet, dass die für Notfälle vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten in allen Teilen des Landkreises eingehalten wird.

Die Angelegenheit ist von erheblicher Bedeutung, weil die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit augenscheinlich vorsätzlich von einer Kreistagsgruppe begangen worden ist, die im Kreistag die Mehrheit stellt. Dies wirft verschiedene Fragen zum weiteren Vorgehen auf, die kurzfristig geklärt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_02_16_Anlage zur Anfrage Verdacht des Verstoßes

483 – Antwort


Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.02.2026

Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.02.2026 und des Kreistages am 19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.02.2026 und des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Vorbemerkung

In der als Anlage 1 beigefügten „Pressemitteilung der Mehrheitsgruppe im Hildesheimer Kreistag“ vom 19.01.2026, die von der Presse verarbeitet wurde (Anlagen 2 und 3: Auszug aus der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung am 17.01.2026 und 20.01.2026), ist u. a. über den Verlauf der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz vom 15.01.2026 berichtet worden sowie über das Verhalten und Äußerungen der Ausschussvorsitzenden in dieser Sitzung.

Dies begründet den Verdacht, dass die Mehrheitsgruppe oder bestimmte Mitglieder dieser Gruppe mit der Pressemitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig die Pflicht nach § 40 Abs. 1 NKomVG verletzt und ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 2 NKomVG gehandelt haben.

Auf § 54 Abs. 3 NKomVG weisen wir hin.

  1. Beschlussvorschlag:

Es soll ein Verfahren zur Verfolgung der o.a. Pflichtverletzung eingeleitet werden (§§ 39 und 40 NKomVG). Der Landrat wird beauftragt, das Verfahren unverzüglich einzuleiten und dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag in der jeweils nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht und Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_02_16_Anlagen zu BV_Verdacht des Verstoßes


Missachtung des RRPO-Ziels – Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 09.02.2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.02.2026

Missachtung des RRPO-Ziels – Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 09.02.2026

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

das als Anlage beigefügte Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 09.02.2026 übersenden wir Ihnen, mit der Bitte uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_02_09_Schr. BI an LR_Missachtung des RROP-Ziels „E“ im Ambergau

482 – Antwort

 


Windpark Harplage – Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 08.02.2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.02.2026

Windpark Harplage – Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 08.02.2026

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

das als Anlage beigefügte Schreiben der BI Windkraft im Ambergau vom 08.02.2026 übersenden wir Ihnen, mit der Bitte uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_02_08_Schr. BI an LR_Nachtrag z. Schr. 22.01.2026

481 – Zwischennachricht


Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.02.2026

Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur o. a. Betriebskrippe bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann wurden dem Träger die Räumlichkeiten offiziell übergeben?
  2. Wann wurde der Betrieb der Betriebskrippe aufgenommen?
  3. Wann und für wann wurden wie viele Kinder angemeldet? Wie viele Kinder hiervon wurden a) von Beschäftigten des Landkreises Hildesheim und b) aus der Stadt Hildesheim angemeldet?
  4. Seit wann sind wie viele Plätze belegt und diese jeweils für wie vielen Stunden und für welche Zeiten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

478 – Antwort


Rechtliche Betreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.02.2026

Rechtliche Betreuung

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnungen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es benötigen immer mehr Menschen eine rechtliche Betreuung. Jedoch gibt es immer weniger rechtliche Betreuer. Um diesem Mangel begegnen zu können, wäre die Schaffung eines Anreizes für die Erfüllung solcher Aufgaben anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Annette Mikulski
Kreistagsabgeordnete
der CDU-Kreistagsfraktion

 


K+S Minerals and Agriculture GmbH

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 30.01.2026

K+S Minerals and Agriculture GmbH – Antrag vom 08.09.2025

Einleitung von im Ablaufgraben des ehemaligen Hartsalzwerks Siegfried-Giesen anfallenden, unmineralisierten Niederschlagswasser in die Innerste

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über die Angelegenheit ist erneut zu beraten und ggf. zu entscheiden. Auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Umweltverein Hildesheim Region e.V. vom 28.01.2026 sowie auf die Einwohnerfragestunde und die Anfrage des Kreistagsabgeordneten Herrn Prior in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 29.01.2026 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

2026_01_30_Antrag_TO_Kali und Salz_Anlage