Betrieb von Kindertagesstätten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

 Betrieb von Kindertagesstätten

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

da Betreiber von Kindertagesstätten bzw. Betreiber von Einrichtungen im Sinne des
§ 45 SGB VIII durch die gestiegenen Betreuungskosten zunehmend belastet werden, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

In welchen Fällen und in welchem Umfang bzw. welcher Höhe haben die o. a. Betreiber gegenüber a) den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und b) einer Gemeinde aufgrund welcher Vorschriften einen Anspruch auf Übernahme des Defizits? Besteht ein solcher Anspruch nur dann, wenn ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen wird? Wozu müssen sich die Betreiber in solchen Verträgen verpflichten (z. B. Art und Umfang der Leistung sowie für wie viele Jahre, Rechnungslegung), damit die von ihnen erbrachte Leistung a) nicht nach dem Vergaberecht und
b) nicht nach dem Haushaltsrecht ausgeschrieben werden muss? Nach welcher Vorschrift haben Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, gegenüber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe einen Anspruch auf Zuschüsse in gleicher Höhe wie die anderen Betreiber?

Ist von den Betreibern eine angemessene Eigenleistung zu erbringen, wenn sie Zuschüsse vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von Gemeinden erhalten? Nach welcher Vorschrift und wie ist die angemessene Eigenleistung zu bestimmen und nachzuweisen, in welcher Höhe muss sie Teil der jeweils anfallenden Betriebskosten sein sowie in welchem Verhältnis zu den öffentlichen Zuschüssen stehen?

Dürfen die Zuschüsse der Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Gemeinden an verschiedene Betreiber in ihrer Höhe und überhaupt unabhängig davon gezahlt werden,

  • ob sie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen
  • ob und in welcher Höhe eine angemessene Eigenleistung erbracht und nachgewiesen wird
  • welche Gewinne erzielt werden?

In welchen Fällen besteht für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgrund welcher Vorschriften die Verpflichtung, die Erbringung von Betreuungsleistungen (insbesondere den Betrieb von Kindertagesstätten) auszuschreiben, insbesondere wenn die Betreiber von Einrichtungen Gewinne erzielen, keine angemessene Eigenleistung erbringen oder jederzeit den Betrieb einstellen dürfen? In welchem Umfang mindern die Gewinne der Betreiber die Höhe der Zuschüsse der Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Gemeinden?

Dürfen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Gemeinden den o. a. Betreibern Zuschüsse gewähren, wenn diese keine Betriebsrechnungen und keine Rechnungsabschlüsse vorlegen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

342- Zwischennachricht

342 – Antwort


Kosten für die Wahrnehmung der Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Kosten für die Wahrnehmung der Kinderbetreuung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, uns die von den Kommunen, die der neuen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Kinderbetreuung nicht zugestimmt haben, mit gemeinsamen Schreiben vom 29.04.2025 gestellten Fragen unverzüglich, bis zum 14.05.2025 zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

345 – Antwort_1


Unterrichtung über den Abschluss von Kreditverträgen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Unterrichtung über den Abschluss von Kreditverträgen

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf Ihre Vorlage 893/XIX vom 23.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann und aus welchen Gründen hat der Landkreis in den vergangenen 10 Jahren in wie vielen Fällen Kreditvermittler in Anspruch genommen und jeweils welche Courtage bezahlt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Neubau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen in den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim und der Michelsenschule

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Neubau-, Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen in den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim und der Michelsenschule

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann sollen für welche Schulen auf welchen Flurstücken welche Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen geplant, begutachtet, ausgeschrieben und mit jeweils welchem Kostenaufwand durchgeführt und abgeschlossen werden?
    1.1 Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bis zum Abschluss aller o. a. Maßnahmen einen sachgerechten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten?
    1.2 Welche Maßnahmen dazu sind bisher mit den Schulen abgestimmt?
  2. Wann soll auf welchem Flurstück mit der Erschließung und dem Bau des gemeinsamen Gefahrenabwehrzentrums begonnen werden?
    2.1 Ob und welche Auswirkungen haben diese Erschließungsmaßnahmen auf den Beginn der Erschließungsmaßnahmen für die Berufsbildenden Schulen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

344 – Zwischennachricht

344 – Antwort


Situation der Familien im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Situation der Familien im Landkreis Hildesheim

Aktuelle Stunde

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt zum o. a. Thema für die Kreistagssitzung am 15.05.2025 gem. § 21 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsaus-schüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode eine Aktuelle Stunde.

Begründung:

Am 15. Mai 2025 ist der Internationale Tag der Familie und steht in Deutschland unter dem Motto „Familie mittendrin zusammen“.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Konzept zu den Möglichkeiten der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Konzept zu den Möglichkeiten der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025
und
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 7.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Für die Zeit ab Mitte 2026 soll dem Kreistag zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2026 ein Programm dafür vorgelegt werden, Leistungen des Rettungsdienstes nach und nach teilweise oder ganz rekommunalisieren zu können.

Unter Hinweis auf den o. a. Beschlussvorschlag bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Für welche Leistungen des Rettungsdienstes werden derzeit welche Vergabeverfahren für welchen Zeitraum geführt und sollen wann beendet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

346 – Antwort


Nachtragshaushalt 2025

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Nachtragshaushalt 2025

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1.  Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

1.1  Der Ansatz für die Hilfe zur Erziehung wird auf 53 Mio. Euro begrenzt (Ist-Ergebnis von 2021).
1.2  Der Ansatz für die Erziehungsberatung wird auf 1,1 Mio. Euro begrenzt (Ist-Ergebnis von 2021).
1.3  10 % der Stellen sind mit einem kw-Vermerk zu versehen.
1.4  Zusätzliche Stellen werden nicht geschaffen.
1.5  Auf besondere Controller wird verzichtet, weil diese Aufgabe wie in der Vergangenheit im zuständigen Dezernat eigenständig wahrgenommen werden muss.

2.  Es wird eine Globale Minderausgabe i.H.v. 2% beschlossen.

3.  Der Entwurf für eine überarbeitete Fassung des Haushaltssicherungskonzeptes und Haushaltssicherungsberichts ist dem Kreistag bis Mitte Juni 2025 vorzulegen.

Begründung:

Unabhängig von weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sind bereits bei der jetzigen Aufstellung des Nachtragshaushaltes grundlegende Änderungen im Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise erforderlich. Eine Einrichtung besonderer Controller hat sich nicht bewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste