Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.08.2023
Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir hatten Sie am 24.07.2021 gefragt:
„Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) sind bisher für welche Leistungen in welchem Zeitraum für die Unterbringung a) von Flüchtlingen und b) Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angefallen?“
Dazu haben Sie mit Schreiben vom 26.07.2023 (Eingang am 02.08.2923) für den Bereich Asylbewerber geantwortet: „Eine Kostenerstattung für den Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt seit vielen Jahren in pauschalierten Beträgen, die jährlich neu berechnet werden. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 12.100,00 € je Jahr und Flüchtling, den der Landkreis Hildesheim erhält … Mit dieser Summe sind alle Aufwendungen für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt. Bisher waren diese Beträge auch auskömmlich. Es ist nicht möglich, hier den Anteil der Kosten herauszurechnen, der für die Kosten der Unterkunft erstattet wird.“
Mit diesen allgemeinen Hinweisen ist unsere Anfrage nicht beantwortet worden. Hier geht es um die Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber nicht um Flüchtlinge.
Im Übrigen ist zumindest zweifelhaft, dass Sie trotz Kosten –und Leistungsrechnung nicht wissen oder nicht ermitteln können, welche Kosten für deren Unterkunft zu erstatten sind oder zu erstatten waren und unabhängig davon, ob die 12.100,00 € überhaupt bisher auskömmlich waren, sagt das zu den hier in Rede stehenden Kosten für die Unterkunft nichts aus. Ihr Hinweis gibt auch keine Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang die Pauschale immer noch auskömmlich ist.
Wir bitten Sie daher nochmals, unsere Anfrage vom 24.07.2023 zu beantworten.
Weitere Fragen:
Im Haushaltsplan 2023 werden bei der Produkt Nr. 313‐001 (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) Erträge von 20.780.800 €, Aufwendungen von 26.161.200 € und ein Defizit von ‐5.380.400 € angegeben.
Dazu enthält der Teilergebnishaushalt Produkt 313-001 folgende Ansätze für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Summe ordentliche Erträge 20.780.800 €
Personalaufwendungen 1.163.300 €
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen 21.900 €
Abschreibungen -1.300 €
Transferaufwendungen 15.474.800 €
sonstige ordentliche Aufwendungen 9.449.400 €
Summe ordentliche Aufwendungen 26.110.700 €
Ordentliches Ergebnis – 5.329.900 € (Ergebnis 2021 = 450.408 € )
Zu den o.a. Angaben bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Kosten und Leistungen enthält die o.a. Unterdeckung von 5.329.900 €? In welchem Umfang wird sich diese Unterdeckung durch Zuwendungen des Landes oder anderer Stellen mindern?
Wer sind die unmittelbaren Empfänger der Transferaufwendungen (15.474.800 €)? Für welche einzelnen Zwecke sind die „sonstige ordentliche Aufwendungen (9.449.400 €)“? Wer sind die Empfänger dieser sonstigen Aufwendungen?
Sind in den o.a. Aufwendungen auch Aufwendungen für freiwillige Leistungen enthalten? Wenn ja, welche?
Welche Aufwendungen bzw. Kosten hat der Landkreis in 2022 und bisher in 2023 für welche Betreuungsmaßnahmen (z.B. die Sprachförderung) von Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgebracht, die nicht von Dritten übernommen werden?
Hat der Landkreis für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 2022 und bisher in 2023 freiwillige Leistungen erbracht? Was waren das für Leistungen? Wo sind diese Kosten im Haushalt veranschlagt? Welche nicht gedeckten Kosten sind dafür in 2022 und bisher in 2023 angefallen? In welcher Höhe (Kosten) haben welche Gemeinden in 2022 und bisher in 2023 freiwillige Leistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste