25-Euro-Ticket für Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

 Nach einem Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion sollen alle Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Landkreis Hildesheim für 25 Euro im Monat an allen Tagen rund um die Uhr Busse und Bahnen im gesamten Landkreis (Tarifverbund ROSA) nutzen können: Unabhängig von Wohnort, Schule, Ausbildungsstätte, Schulzeiten usw. „Wir müssen endlich nachhaltig handeln, nicht nur reden“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior. Dieses Angebot soll das
9-Euro-Ticket ab September 2022 ablösen. SPD und Grüne wollten dem im Schulausschuss am 24.05.2022 so nicht zustimmen. Stattdessen sprachen sie sich aus Kostengründen für den Vorschlag von Landrat Lynack (SPD) aus, danach soll das Angebot nur für den Schulbesuch gelten. Die CDU-Fraktion erwartet jedoch keine relevanten Mehrkosten, wenn Schüler am Nachmittag z. B. einen der fast leeren Busse benutzen. Der Ausschuss will die Angelegenheit nun am 14.06.2022 für die Entscheidung des Kreistages am 23.06.2022 vorbereiten.

In der schriftlichen Begründung des CDU-Antrages heißt es u.a.:

„Die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entspricht schon seit Jahrzehnten nicht mehr den Erfordernissen zur Erschließung oder Entwicklung strukturschwacher Gebiete oder den Anforderungen hinsichtlich Klima-, Natur- und Umweltschutz. Auf keinen Fall genügt die Schülerbeförderung den Anforderungen eines Landes, dessen Reichtum auf Bildung beruht und zukünftig beruhen soll… Wenn es im GVH möglich ist, jungen Menschen eine Jugendnetzkarte (bis einschließlich 22 Jahre) für 15,00 € im Monat anzubieten, die an allen Tagen rund um die Uhr und im gesamten GVH Tarifgebiet gültig ist (z. B. von Sarstedt bis zum Steinhuder Meer oder von Bad Nenndorf bis Uetze), dann kann und sollte eine entsprechende Karte auch für den Landkreis Hildesheim angeboten werden.“


Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 25.05.2022

Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

„§ 3 der Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim wird folgender Buchstabe e) angefügt:

  1. e) die Prüfung der Vergabe oder Erteilung von Aufträgen über 10.000 Euro, soweit es keine wiederkehrenden Vorgänge sind. Bei Dringlichkeit ist nach Vergabe oder Auftragserteilung zu prüfen und dem Finanzausschuss sowie Kreisausschuss zu berichten.“

Begründung:

Gem. § 155 Abs. 2 NKomVG kann die Vertretung dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.

Durch die vorgeschlagene Änderung soll eine Klarstellung und grundsätzliche Grenze vorgegeben werden.

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                                                                      


Anfrage ÖPVNV und Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.05.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

hinsichtlich der weiteren Beratungen und Entscheidungen zum Thema ÖPNV/Schülerbeförderung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In der Vorlage 196/XIX wird unter „C) Mobilitätskonzept (Fahrkarte der Preisstufe 6 für alle Anspruchsberechtigten)“ ausgeführt:

Das Ticket der Preisstufe 6 gilt jederzeit und für jede Strecke im Landkreis und stellt damit gegenüber den günstigeren Preisstufen ein außerordentlich attraktives Angebot dar. Die Verwaltung erwartet deshalb eine deutliche ansteigende Nachfrage. Die ersten Prognosen gehen von einem Jahresbetrag von 1,9 Mio. € aus, der für 2023 anzumelden wäre (bei einem Nachfrageanstieg von 3%). Bei einem Anstieg von gar 5% erhöht sich der Jahresbetrag auf knapp 2,3 Mio. €.“

Was ist mit „Jahresbetrag“ gemeint und wie ist er ermittelt worden?
Welches Ticket mit welchem Preis („Fahrkarte der Preisstufe 6“) ist hier gemeint? Aus welchen Gründen kann das Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat nicht auch von dem erworben werden, der eine GVH Jugendnetzkarte für 15 €/Monat besitzt?
Aus welchen Gründen ist es für den Erwerb des Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat oder PS HI für 21,40 €/Monat erforderlich, über eine Monats-/Jahreskarte der benachbarten Verbundräume (GVH, VRB, VSN, VHP) oder des Niedersachsentarifs zu verfügen? Welche zusätzlichen Kosten werden ca. entstehen, wenn 10, 20 oder 30 % mehr Personenbeförderung (Beförderungsleistung Person pro km) mit der RVHI oder dem SVHI erfolgt? Welche zusätzlichen Einnahmen werden ca. entstehen, wenn 10, 20 oder 30 % mehr Tickets („Fahrkarten der Preisstufe 6“) verkauft werden?

  1. Wann sind zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 09.07.2021 (siehe Anlage) welche Beschlüsse, Entscheidungen, Vereinbarungen getroffen worden a) vom Kreistag, b) vom Kreisausschuss, c) vom Landrat, d) von der Landkreisholding, e) von welchen Gesellschaftervertretern oder Aufsichtsräten von RVHI oder SVHI? Dies betrifft insbesondere das 30% vergünstigte Abonnement und das Abrechnungsverfahren dazu.

Welche Kosten entstehen bisher für welche Tätigkeiten des Abrechnungsverfahrens? Welche Kosten würden entstehen, wenn das Abrechnungsverfahren wie bisher durchgeführt wird mit dem Unterschied, dass das Abo für 25 € pro Monat angeboten wird.

Welche Kosten werden für das Abrechnungsverfahren beim 9-Euro-Ticket anfallen?

  1. Wir hatten Sie mit Schreiben vom 11.03.2022 zu den im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) genannten Voraussetzungen für ein Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 € für den Landkreis Hildesheim) u.a. gefragt:

„1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?

Dazu haben Sie u.  a. geantwortet:

„Über die Gültigkeit auf den Relationen, die in Kommunen außerhalb des Landkreises Hildesheim führen, muss mit den jeweiligen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern verhandelt werden. Hierzu wären dann auch Beschlüsse der jeweiligen Organe der Landkreise bzw. Aufgabenträger erforderlich.“
Welche gesetzlichen Regelungen (Fundstelle) fordern dies? Was ist mit „auf den Relationen“ gemeint? Mit welchen einzelnen „Landkreisen bzw. Aufgabenträgern“ müssen mit welchem Ziel Verhandlungen geführt werden, um die Bedingungen des NNVG für die Förderung von „Schüler- und Azubi-Tickets“ erfüllen zu können? Mit welchen dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind wann und in welcher Form (mündlich oder schriftlich) solche Verhandlungen mit welchem Ziel konkreten geführt worden und für wann vorgesehen?

Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind schriftlich wann um eine Stellungnahme dazu gebeten worden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zu einer Vereinbarung im
o. a. Sinne bereit sind?

Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger haben sich dazu bereits schriftlich geäußert?
Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind überhaupt nicht oder nur unter welchen Voraussetzungen zu einer Vereinbarung bereit, die die Bedingungen des NNVG für die Förderung von „Schüler- und Azubi-Tickets“ erfüllen? Trifft es zu, dass die o. a. Landesförderung ausgeschlossen ist, wenn sich nur einer der relevanten Landkreise bzw. Aufgabenträger einer Vereinbarung verweigert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender  

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Protokollauszug der Sitzung des Kreistages vom 09.07.2021

TOP 24: Vergünstigte Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden

– Vorlage 1164/XVIII

Beschluss:

  1. Beginnend mit dem Schuljahr 2021/2022 (01.08.2021) erhalten alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II und Auszubildenden eine 30 prozentige Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.
  2. Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird neugefasst und in der dieser Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

– einstimmig beschlossen-

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Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.05.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt B5 des Ausschusses für Schule und Kultur am 24.05.2022 und zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 30.05.2022 sowie zur Sitzung des Kreistages am 23.06.2022 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il, die eine Vergünstigung/Erstattung von 30 % nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim erhalten oder beanspruchen könnten, sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Schuljahr 2022/2023 ab September 2022 zusätzlich zum bisherigen Zuschuss oder an dessen Stelle einen Zuschuss jeweils in Höhe des Betrages erhalten, der insgesamt den Betrag von 25 Euro pro Monat übersteigt für ein Ticket des ROSA Tarifverbundes, das an allen Tagen des Jahres jederzeit zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes berechtigt: Unabhängig von Wohnort, Schule und Schulbesuch. Der Anspruch auf den o. a. Zuschuss besteht nur, soweit der oder ein entsprechender Zuschuss nicht von anderer Seite erfolgt oder in Anspruch genommen werden kann oder ein „Schüler- und Azubi-Ticket“ im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) angeboten wird.
  2. Einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 500.000 € für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich alle zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies betrifft auch eine erforderliche Verlängerung der Vereinbarung zum Abrechnungsverfahren.
  4. Über die Umsetzung des Projekts ist den Kreistagsgremien fortlaufend zu berichten.

Begründung:

Die Erfahrungen bei den organisatorischen Maßnahmen zur Ausgabe und Abrechnung des
9-Euro-Tickets sollten für die Ausgabe eines 25-Euro-Tickets genutzt werden, um im Landkreis Hildesheim Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler länger zu entlasten, den ÖPNV deutlich zu fördern und Erfahrung über die durch ein solches Ticket tatsächlich anfallenden Kosten zu gewinnen. Für ein solches Projekt ist eine Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung nicht erforderlich. Für die Finanzierung des Projekts ist entsprechend den Prognosen der Verwaltung von monatlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 200.000 Euro auszugehen, also im Jahr 2022 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von max. 500.000 Euro zu erwarten (siehe Vorlage 196/XIX vom 10.05.2022). Externe Dienstleister sind nicht erforderlich.

Die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entspricht schon seit Jahrzehnten nicht mehr den Erfordernissen zur Erschließung oder Entwicklung strukturschwacher Gebiete oder den Anforderungen hinsichtlich Klima-, Natur- und Umweltschutz. Auf keinen Fall genügt die Schülerbeförderung den Anforderungen eines Landes, dessen Reichtum auf Bildung beruht und zukünftig beruhen soll. Den Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung ausgerechnet Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereiches Il zu versagen, ist grotesk angesichts der Bedeutung dieser jungen Menschen für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Völlig unsinnig ist es, dass diese Auszubildenden und Schüler desto mehr zahlen müssen, je länger sie zur Schule oder Ausbildungsstätte unterwegs sind, je größer ihre Belastung ist.

Wenn es im GVH möglich ist, jungen Menschen eine Jugendnetzkarte (bis einschließlich 22 Jahre) für 15,00 € im Monat anzubieten, die an allen Tagen rund um die Uhr und im gesamten GVH Tarifgebiet gültig ist (z. B. von Sarstedt bis zum Steinhuder Meer oder von Bad Nenndorf bis Uetze), dann kann und sollte eine entsprechende Karte auch für den Landkreis Hildesheim angeboten werden.

Derzeit sind keine Gründe dafür erkennbar, dass die Kosten für eine solche Karte unverhältnismäßig höher sind als die für eine Karte, die nur für die nachgewiesene Beförderung zur Schule/Ausbildungsstätte gilt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Jagdsteuer – unsere Anfrage vom 10.03.2022

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.05.2022

 

Jagdsteuer
Unsere Anfrage gem. § 56 NKomVG vom 10.03.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Ihrem Antwortschreiben vom 05.05.2022 haben Sie unsere Anfrage (Nr. 31) vom 10.03.2022 nach einer Bearbeitungszeit von acht Wochen nur völlig unzureichend beantwortet. Dies steht im Gegensatz zu Ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 56 NKomVG, Anfragen unverzüglich und vollständig zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Kreis-CDU will ÖPNV auf neue Spur setzen

 

Hildesheim, den 18.05.2022

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

 Kreis-CDU will ÖPNV auf neue Spur setzen

Der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Friedhelm Prior, hat den Landrat
in einer schriftlichen Anfrage gebeten, die Voraussetzungen zu klären, wie
der Landkreis Hildesheim Mitglied beim Großraum-Verkehr Hannover (GVH)
werden kann. Sein Fraktionskollege, Clemens Gerhardy, hatte bereits am 17.Mai 2022 im Ausschuss für Kreisentwicklung eine entsprechende Initiative der CDU angekündigt, nachdem SPD und Grüne für eine schnelle gemeinsame Initiative nicht zu gewinnen waren.

Momentan wird der öffentliche Personennahverkehr für das Kreisgebiet von
der RVHI Regionalverkehr GmbH und für das Gebiet der Stadt Hildesheim von der SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH erbracht.

Der dazu bestehende Vertrag zwischen Landkreis Hildesheim und den
Verkehrsunternehmen läuft am 31. Dezember 2023 aus. „Wir haben damit die
Chance neue Spuren für einen verbesserten, effektiven und kostengünstigen
öffentlichen Personennahverkehr zu legen“, so Prior. Der stellvertretende Landrat, Justus Lüder, sieht mit einem Beitritt auch große Chancen für die Entwicklung des Südkreises.

Der GVH ist einer der ältesten und modernsten Verkehrsverbände mit jährlich circa
22 Millionen Fahrgästen und einem verbundweit einheitlichen Tarif.

 


Anfrage zum ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 18.05.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o.a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Unter welchen Voraussetzungen besteht für den Landkreis bzw. den RVHI die Möglichkeit, z. B. Mitglied im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) zu werden?

Welche einzelnen rechtlichen oder tatsächlichen Gründe stehen dem entgegen?

Welche Auswirkungen auf einen möglichen Beitritt zum GVH hat der für die Zeit ab 31.12.2023. angestrebten Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) zur Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Nahverkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Hildesheim? Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an das zukünftige ÖPNV-Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Antwort zur Anfrage 18.05.