Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.05.2022
ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
hinsichtlich der weiteren Beratungen und Entscheidungen zum Thema ÖPNV/Schülerbeförderung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In der Vorlage 196/XIX wird unter „C) Mobilitätskonzept (Fahrkarte der Preisstufe 6 für alle Anspruchsberechtigten)“ ausgeführt:
„Das Ticket der Preisstufe 6 gilt jederzeit und für jede Strecke im Landkreis und stellt damit gegenüber den günstigeren Preisstufen ein außerordentlich attraktives Angebot dar. Die Verwaltung erwartet deshalb eine deutliche ansteigende Nachfrage. Die ersten Prognosen gehen von einem Jahresbetrag von 1,9 Mio. € aus, der für 2023 anzumelden wäre (bei einem Nachfrageanstieg von 3%). Bei einem Anstieg von gar 5% erhöht sich der Jahresbetrag auf knapp 2,3 Mio. €.“
Was ist mit „Jahresbetrag“ gemeint und wie ist er ermittelt worden?
Welches Ticket mit welchem Preis („Fahrkarte der Preisstufe 6“) ist hier gemeint? Aus welchen Gründen kann das Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat nicht auch von dem erworben werden, der eine GVH Jugendnetzkarte für 15 €/Monat besitzt?
Aus welchen Gründen ist es für den Erwerb des Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat oder PS HI für 21,40 €/Monat erforderlich, über eine Monats-/Jahreskarte der benachbarten Verbundräume (GVH, VRB, VSN, VHP) oder des Niedersachsentarifs zu verfügen? Welche zusätzlichen Kosten werden ca. entstehen, wenn 10, 20 oder 30 % mehr Personenbeförderung (Beförderungsleistung Person pro km) mit der RVHI oder dem SVHI erfolgt? Welche zusätzlichen Einnahmen werden ca. entstehen, wenn 10, 20 oder 30 % mehr Tickets („Fahrkarten der Preisstufe 6“) verkauft werden?
- Wann sind zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 09.07.2021 (siehe Anlage) welche Beschlüsse, Entscheidungen, Vereinbarungen getroffen worden a) vom Kreistag, b) vom Kreisausschuss, c) vom Landrat, d) von der Landkreisholding, e) von welchen Gesellschaftervertretern oder Aufsichtsräten von RVHI oder SVHI? Dies betrifft insbesondere das 30% vergünstigte Abonnement und das Abrechnungsverfahren dazu.
Welche Kosten entstehen bisher für welche Tätigkeiten des Abrechnungsverfahrens? Welche Kosten würden entstehen, wenn das Abrechnungsverfahren wie bisher durchgeführt wird mit dem Unterschied, dass das Abo für 25 € pro Monat angeboten wird.
Welche Kosten werden für das Abrechnungsverfahren beim 9-Euro-Ticket anfallen?
- Wir hatten Sie mit Schreiben vom 11.03.2022 zu den im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) genannten Voraussetzungen für ein Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 € für den Landkreis Hildesheim) u.a. gefragt:
„1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?
Dazu haben Sie u. a. geantwortet:
„Über die Gültigkeit auf den Relationen, die in Kommunen außerhalb des Landkreises Hildesheim führen, muss mit den jeweiligen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern verhandelt werden. Hierzu wären dann auch Beschlüsse der jeweiligen Organe der Landkreise bzw. Aufgabenträger erforderlich.“
Welche gesetzlichen Regelungen (Fundstelle) fordern dies? Was ist mit „auf den Relationen“ gemeint? Mit welchen einzelnen „Landkreisen bzw. Aufgabenträgern“ müssen mit welchem Ziel Verhandlungen geführt werden, um die Bedingungen des NNVG für die Förderung von „Schüler- und Azubi-Tickets“ erfüllen zu können? Mit welchen dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind wann und in welcher Form (mündlich oder schriftlich) solche Verhandlungen mit welchem Ziel konkreten geführt worden und für wann vorgesehen?
Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind schriftlich wann um eine Stellungnahme dazu gebeten worden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zu einer Vereinbarung im
o. a. Sinne bereit sind?
Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger haben sich dazu bereits schriftlich geäußert?
Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind überhaupt nicht oder nur unter welchen Voraussetzungen zu einer Vereinbarung bereit, die die Bedingungen des NNVG für die Förderung von „Schüler- und Azubi-Tickets“ erfüllen? Trifft es zu, dass die o. a. Landesförderung ausgeschlossen ist, wenn sich nur einer der relevanten Landkreise bzw. Aufgabenträger einer Vereinbarung verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
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Protokollauszug der Sitzung des Kreistages vom 09.07.2021
TOP 24: Vergünstigte Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden
– Vorlage 1164/XVIII
Beschluss:
- Beginnend mit dem Schuljahr 2021/2022 (01.08.2021) erhalten alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II und Auszubildenden eine 30 prozentige Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.
- Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird neugefasst und in der dieser Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
– einstimmig beschlossen-
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