Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

                                                                                                    Hildesheim,  21.04.2022

Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der für die am 12.05.2022 vorgesehenen Sitzung im  Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz aufzunehmen oder unverzüglich diesen Ausschuss zu diesem Beratungspunkt einzuladen, sofern am 12.05.2022 keine Sitzung des Ausschusses stattfinden soll.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Ausschussvorsitzende Verkehrssicherheit
Verbraucher und Bevölkerungsschutz


Flüchtlinge aus der Ukraine

Herrn Landrat
Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.04.2022

Anfrage nach § 56 NKomVG
Flüchtlinge aus der Ukraine

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o. a. Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Nach hier vorliegenden Informationen haben Kommunen des Landkreises Hildesheim bestimmten Flüchtlingen aus der Ukraine nach Vorgaben des Landrates 200 € ausgezahlt. Aufgrund welcher Zuständigkeit des Landrates erfolgt dies seit wann und in welchem Verfahren (Weisung, Amtshilfe usw.)? In welchem Umfang ist dies mit dem Land abgestimmt oder vom Land vorgegeben? Zu welchem konkreten Zweck und unter welchen a) gesetzlichen und b) nicht gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfolgten die Auszahlungen? Welche Kosten sind dadurch entstanden und wer (Bund, Land, Landkreis, Stadt oder Gemeinde) hat sie ganz oder teilweise zu tragen?

Welche zeitlichen Verzögerungen bestehen aktuell zwischen dem Antrag auf Terminvergabe und der tatsächlichen Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt und durch welche Maßnahmen ist die Finanzierung des Lebensunterhaltes in dieser Zeitspanne wie gesichert?
Wie und für welche Leistungen wird in dieser Zeitspanne die Gesundheitsversorgung sichergestellt?

Mit freundlichen Grüßen

gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

038 – Antwort der Verwaltung v. 23.05.2022

 

 

 

 

 

 


Hilfe für die Menschen der Ukraine

Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat Bernd Lynack

Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 13.04.2022

 Hilfe für die Menschen der Ukraine

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

am 28.02.2022 hat der Kreistag beschlossen, dass Sie das Thema „Hilfe für die Menschen der Ukraine“ für eine ständige Beratung in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen haben. Dies ist bisher nicht oder nur unzureichend erfolgt und somit ist ein dringender Beratungsbedarf in den Kreistagsgremien entstanden.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.Welche einzelnen Maßnahmen hat die Verwaltung wann getroffen, um für die Flüchtlinge Unterkünfte bereitzustellen:

a) in öffentlichen Gebäuden, b) privaten Wohnungen, c) Hotels?

1.1 Welche Vereinbarungen oder Verträge sind vom Landkreis für welche einzelnen Unterkünfte von 1a, 1b und 1c getroffen worden und welche Kosten sind dafür bisher angefallen?

Wer hat über die Übernahme dieser Kosten im Einzelfall auf welcher Grundlage entschieden oder zu entscheiden? Wer hat diese Kosten zu tragen?

Welche Haushaltsmittel stehen bei welchem Produkt im Haushalt für welche Unterkünfte von 1a, 1b und 1c an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?

1.2 Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an welchen Unterkünften von 1a, 1b und 1c in welcher Gemeinde: Bis Ende April, bis Ende August, bis Ende Dezember 2022?

1.3 Geht die Verwaltung davon aus, dass der Bedarf an Wohnungen jeweils zeitgerecht gedeckt werden kann? Wenn nein, welche Maßnahmen sind vorgesehen, die erforderlichen Wohnungen zu beschaffen?

1.4 Welchen Anspruch haben Flüchtlinge auf eine Wohnung a) allgemein und b) an dem von ihnen gewünschten Wohnort? Welche Maßnahmen sind bisher vom Land, vom Landkreis und den Gemeinden getroffen worden und auf welcher Grundlage zukünftig vorgesehen, um den Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen?

2. Wann und welche Vereinbarungen hat der Landkreis mit den Gemeinden über welche Leistungen geschlossen? Von welchen Gemeinden werden seit wann und unter welchen Bedingungen welche Leistungen oder Hilfen für die Menschen der Ukraine erbracht, für die der Landkreis zuständig ist? Auf welcher Grundlage erfolgt dies und welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?

3. Welche Stellen bemühen sich derzeit mit welchen Mitteln und welchem Personal darum, den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Benötigen diese Stellen finanzielle Unterstützung und welche Haushaltsmittel stehen dazu bei welchen Haushaltstellen zur Verfügung? Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Welche Kosten sind dafür angefallen und werden dafür weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?

4. In welcher Form ist auf Kreiseben und in welcher Gemeinde organisiert, dass die Flüchtlinge einen behördlichen Ansprechpartner in ihrer Sprache haben, der ihnen benannt und ständig erreichbar ist? Wie viele Flüchtlinge stehen als Dolmetscherinnen und Dolmetscher a) mit russischen und b) ukrainischen Sprachkenntnissen dem Landkreis und welchen Gemeinden c) arbeitsvertraglich oder d) ehrenamtlich zur Verfügung? Welche Kosten sind dafür bei welchen Stellen angefallen oder werden weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?

5. Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim? Von wem werden sie in welcher Gemeinde betreut?

6. Wie ist organisiert, dass die Flüchtlinge untereinander Kontakt aufnehmen können?

7. Wie viele Kinder der Flüchtlinge haben das Recht auf einen Schulbesuch und wie viele dieser Kinder können dieses Recht tatsächlich nutzen?

8. Wie viele Flüchtlinge haben bisher in welchen Gemeinden eine Beschäftigung gefunden?

9. In welcher Höhe sind bisher Haushaltsmittel des Landkreises für die Flüchtlinge aus der Ukraine aus welchen Haushaltsansätzen aufgebracht worden? Welche Personen und welche Stellen haben bisher a) vom Landkreis und b) welchen Gemeinden unter welchen Bedingungen nach welcher Vorschrift Mittel in welcher Höhe für welchen Zweck erhalten? Welche dieser vom Landkreis oder den Gemeinden aufgebrachten Haushaltsmittel werden vom Bund oder Land a) vollständig b) teilweise, c) nicht erstattet? Bei welchen Haushaltsstellen stehen in welcher Höhe Haushaltsmittel zur Erfüllung von a) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis, b) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis und c) eigenen Aufgaben bei der Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung? Sind diese Haushaltansätze nach Auffassung der Verwaltung ausreichend?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

037 – Teilantwort der Verwaltung vom 07.07.2022

037 – Teilantwort zu Ziffer 9


Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.04.2022

Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchen Gemeinden befinden sich jeweils welche einzelnen Einrichtungen im Sinne des
    § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO
  2. a) im unmittelbaren Bereich welcher Bundes-, Landes-, Kreis-, anderen Vorfahrtstraße oder sonstigen Straße?
  3. b) außerhalb der in a) genannte Bereiche an welcher Art von Straße?
  4. 2. Vor welchen der in Nr. 1 genannten Einrichtungen ist die Geschwindigkeit
  5. a) streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
  6. b) aus welchen Gründen nicht streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
  7. Welche der in Nr. 1 genannten Einrichtungen liegen
  8. a) in einer Tempo-30-Zone?
  9. b) außerhalb einer Tempo-30-Zoneund und können aus welchen verkehrsrechtlichen Gründen nicht durch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geschützt werden?

Begründung:

Der Kreistag hat am 24.03.2022 beschlossen, einen Gesamtplan Verkehrssicherheit zu erarbeiten, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden sollen. Gem. diesem Beschluss soll die Verwaltung bei den Kommunen abfragen, ob und welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden.

Vor allem sollte ein Schwerpunkt auf Tempo-30-Zonen und auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h gelegt werden in Bereichen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie z. B. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern. Der Sachstand dazu sollte den Kreistagsabgeordneten möglichst kurzfristig für die Beratung der weiteren Verfahrensschritte (Zeitplan usw.) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt

werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                        gez. Katy Renner-Köhne

Fraktionsvorsitzender                                                                       stv. Fraktionsvorsitzende

035 – Zwischenantwort der Verwaltung v. 05.05.22

035 – 2. Zwischennachricht v. 27.09.22

035 – Antwort der Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Altlast Desdemona und Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat Bernd Lynack

Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2022

 

 

Altlast Desdemona und Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, die o. a. Beratungspunkte in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 21.04.2022 bzw. der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Begründung:

Am 01.03.2021 bzw. am 07.06.2021 wurden die o.a. Angelegenheiten im Kreisausschuss behandelt, über den Fortgang ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen                                                       f.d.R.

gez. Friedhelm Prior                                                             Christin Becker

Fraktionsvorsitzender                                                            Geschäftsführerin

der CDU-Kreistagsfraktion


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Die CDU-Kreistagsfraktion drängt auf eine unverzügliche Einführung des 25 Euro -Ticket im Monat für Schüler und Auszubildende und das befristet 9 Euro- Ticket. Dies muss sehr kurzfristig ermöglicht werden, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior. Dafür wollen wir vom Landrat einen verbindlichen Zeitplan und eine konkrete Auskunft darüber, ob und ggf. welche Beschlüsse der Kreistagsgremien erforderlich sind. Die dazu erteilten Auskünfte der Verwaltung sind unbefriedigend, daher haben wir beantrag dieses Thema im nächsten Schulausschuss, Kreisausschuss und Kreistag zu behandeln. Wenn jetzt schon ein Rabatt von 30 % gegeben werde, dann könne auch alles 25 oder 9 Euro rabattiert werden. Eine Satzungsänderung, wie der Landrat meine, sei dafür nicht erforderlich.


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 05.04.2022

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse und sodann des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In der Sitzung des Kreistages am 24.03.2022 wurde auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion u. a. beschlossen:

a) Solange im Landkreis Hildesheim keine regionalen Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) angeboten werden, soll das Bezuschussungsmodell nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II soll dahingehende geändert werden, dass die Vergünstigung/Förderung den 25 € übersteigenden Betrag abdeckt.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

c) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit auch bei uns regionale Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 NNVG angeboten werden und eine Landesförderung gem. Anlage 3 zum NNVG erfolgen kann.

Dazu berichtete die HAZ am 26.03.2022, dass nach Auffassung der Kreisverwaltung zunächst die Schülerbeförderungssatzung geändert werden müsse. Dies erscheint zwar zweckmäßig, aber nicht zwingend erforderlich. Denn es sollte aufgrund des o. a. Beschlusses rechtlich und auch tatsächlich möglich sein, den Betrag über 25 € zu erstatten, der nach Abzug von 30 % Rabatt vom Normalpreis verbleibt. Und entsprechend sollte es rechtlich und tatsächlich auch möglich sein, den Betrag über 9 € zu erstatten. Am 31.03.2022 berichtete die HAZ über die Einführung des 9-Euro-Tickets der SVHI Stadtverkehr Hildesheim. Folglich stellt sich die Frage, ab wann und in welcher Form das 9-Euro-Tickets im gesamten Gebiet des Landkreises Hildesheim angeboten werden kann und welche Entscheidungen dafür vom wem erforderlich sind.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sind zu den o. a. Themen möglichst kurzfristig die erforderlichen Beratungen durchzuführen und Entscheidungen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                             

Fraktionsvorsitzender

der CDU-Kreistagsfraktion