Interimsweise Beauftragung der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes für den Zeitraum 01.01.2026 – 30.06.2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.11.2025

Interimsweise Beauftragung der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes für den Zeitraum 01.01.2026 – 30.06.2026

Beschlussvorschlag zum nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 921/XIX-1) wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:

Der Landrat wird unbeschadet des vorgesehenen Vertrages beauftragt, unverzüglich darauf hinzuwirken, dass durch weitere Vorhaltungen eine flächendeckende und bedarfsgerechte Notfallversorgung mit RTW in allen Orten des Landkreises gewährleistet wird und die derzeitigen Defizite bei den Eintreffzeiten abgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 


„Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.11.2025

„Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen“

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 21.11.2025 (Antrag
Nr. 987/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Tonaufzeichnungen über Notrufe werden, gemäß der Empfehlung des Arbeitskreises der Leitstelle der AGBF Niedersachsen, vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Datenschutzbeauftragten, für sechs, mindestens jedoch für drei Monate, aufbewahrt und auf Anforderung Berechtigter sowie zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche den betroffenen Patienten oder deren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern oder den Anrufern zur Verfügung gestellt. Dies gilt für den gesamten Einsatz unabhängig davon, welche Rettungsmittel überhaupt oder in welcher Reihenfolge eingesetzt worden sind.

Begründung:

Auf die Begründung vom 29.10.2025 (Antrag Nr. 957/XIX) weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Stationäre Jugendhilfe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.11.2025

Antrag Stationäre Jugendhilfe

TOP 35 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 35 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der die Anträge 855/XIX, 906/XIX und 937/XIX ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Landkreisverwaltung (Jugendamt – Erziehungshilfe), die Kreiswohnungsbaugesellschaft Hildesheim mbH (KWG) und die gbg Wohnungsbaugesellschaft Hildesheim AG (gbg) werden sich miteinander abstimmen und prüfen, ob KWG und gbg für Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die mangels zeitnah anmietbarer Wohnungen länger als erforderlich in stationären Wohngruppen verbleiben müssen, Wohnungen vorhalten bzw. kurzfristig für diesen Fall zur Verfügung stellen können. Über die Ergebnisse wird in der übernächsten Sitzung des Kreistages berichtet.

Begründung:

Nach unserer Kenntnis könnten Jugendliche und junge Volljährige aus stationären Wohngruppen früher als bisher ausziehen, wenn geeignete Wohnungen zur Verfügung stehen oder gestellt werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Biotopvernetzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.11.2025

Biotopvernetzung

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 47 der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 61 der Sitzung des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 47 der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 61 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 10.06.2025 (Antrag Nr. 867/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Anpflanzung, Unterhaltung und Pflege standortgerechter Ufergehölze an Ufern Gewässer dritter Ordnung werden auf Antrag zu 100%, aber maximal mit 20.000 € gefördert. Dafür werden im Haushaltsjahr 2026 200.000 € zur Verfügung gestellt.

Bei Anträgen von Gemeinden werden keine inhaltlichen Prüfungen durchgeführt und keine Bedingungen oder Verpflichtungserklärungen verlangt.

Die Mittel werden in der Reihenfolge der Anträge zugesagt.

Begründung:

Die Gewässer dritter Ordnung bilden eine bereits vorhandene Struktur zur Vernetzung von Biotopen. Die Pflicht zur Unterhaltung dieser Gewässer umfasst auch den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer und die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.11.2025

„Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen“

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 33 der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 33 der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 05.11.2025 (Antrag Nr. 975/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Tonaufzeichnungen über Notrufe werden, gemäß der Empfehlung des Arbeitskreises der Leitstelle der AGBF Niedersachsen, vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Datenschutzbeauftragten, für sechs, mindestens jedoch für drei Monate, aufbewahrt und auf Anforderung Berechtigter sowie zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche den betroffenen Patienten oder deren gesetzlichen Vertretern oder Betreuern oder den Anrufern zur Verfügung gestellt. Dies gilt für den gesamten Einsatz unabhängig davon, welche Rettungsmittel überhaupt oder in welcher Reihenfolge eingesetzt worden sind.

Begründung:

Auf die Begründung vom 29.10.2025 (Antrag Nr. 957/XIX) weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Ersatzneubau des Gymnasiums in Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.11.2025

Ersatzneubau des Gymnasiums in Sarstedt

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Fördermittel hätten für die o.a. Maßnahme wann beantragt werden können?
    Wann sind welche Fördermittel beantragt oder aus welchen Gründen nicht beantragt worden?
  1. Welche Fördermittel wurden wann in welcher Höhe bewilligt und ausgezahlt?
  1. Welche Kosten waren geplant und sind tatsächlich entstanden?

Begründung:

Gem. § 110 Abs. 2 NKomVG ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

454 – Antwort


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.11.2025

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III, GaFöG, Nds. AG SGB VIII, NKiTaG)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug: Unsere Anfrage Nr. 450/XIX vom 12.11.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

In welchen Gemeinden ist nach § 23 NSchG wann und vom wem für welche Schulen ein Antrag gestellt worden oder beabsichtigt zu stellen?

Wie soll in den nächsten drei Jahren der Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII in welchen Gemeinden erfüllt werden, in denen keine Anträge nach § 23 NSchG gestellt werden?

Welche Kosten werden dadurch für welche Gemeinden und den Landkreis verursacht?

Begründung:

Nach hier vorliegenden Informationen sind die Gemeinden nicht verpflichtet einem Antrag nach § 23 NSchG zuzustimmen oder selbst einen solchen Antrag zu stellen. Ob und welche Anträge nach § 23 NSchG gestellt werden oder gestellt werden sollen ist von erheblicher Bedeutung für den Landkreis, da er den Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 4 SGB VIII zu erfüllen hat. Daher müssen die Planungen der Gemeinden in der Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Betreuung nach individuellen und ortsnahen Bedarf des Landkreises berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

453 – Antwort