Konzept zu den Möglichkeiten der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Konzept zu den Möglichkeiten der Rekommunalisierung des Rettungsdienstes

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025
und
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 7.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Für die Zeit ab Mitte 2026 soll dem Kreistag zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2026 ein Programm dafür vorgelegt werden, Leistungen des Rettungsdienstes nach und nach teilweise oder ganz rekommunalisieren zu können.

Unter Hinweis auf den o. a. Beschlussvorschlag bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Für welche Leistungen des Rettungsdienstes werden derzeit welche Vergabeverfahren für welchen Zeitraum geführt und sollen wann beendet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

346 – Antwort


Nachtragshaushalt 2025

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Nachtragshaushalt 2025

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1.  Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

1.1  Der Ansatz für die Hilfe zur Erziehung wird auf 53 Mio. Euro begrenzt (Ist-Ergebnis von 2021).
1.2  Der Ansatz für die Erziehungsberatung wird auf 1,1 Mio. Euro begrenzt (Ist-Ergebnis von 2021).
1.3  10 % der Stellen sind mit einem kw-Vermerk zu versehen.
1.4  Zusätzliche Stellen werden nicht geschaffen.
1.5  Auf besondere Controller wird verzichtet, weil diese Aufgabe wie in der Vergangenheit im zuständigen Dezernat eigenständig wahrgenommen werden muss.

2.  Es wird eine Globale Minderausgabe i.H.v. 2% beschlossen.

3.  Der Entwurf für eine überarbeitete Fassung des Haushaltssicherungskonzeptes und Haushaltssicherungsberichts ist dem Kreistag bis Mitte Juni 2025 vorzulegen.

Begründung:

Unabhängig von weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sind bereits bei der jetzigen Aufstellung des Nachtragshaushaltes grundlegende Änderungen im Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise erforderlich. Eine Einrichtung besonderer Controller hat sich nicht bewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 


Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.05.2025

Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bezugnehmend auf unsere Anfrage Nr. 304/XIX vom 14.01.2025 und Ihre erste Teilantwort dazu vom 31.03.2025 sowie Ihre zweite Teilantwort dazu vom 28.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen.

Wir hatten Sie u. a. gefragt:

„Mit welchen Kosten ist z. B. hinsichtlich der Rettungsleitstelle jeweils in den nächsten drei Jahren zu rechnen? Wann wird die neue Rettungsleitstelle betriebsbereit sein?“

Dazu haben Sie u. a. geantwortet:

„Die detaillierten Kosten für die nächsten drei Jahre können seitens des Landkreises nicht beziffert werden, da sie nicht vorliegen.“…

Frage: Welche Kosten sind dem Landkreis Hildesheim in den Jahren 2021 bis 2024 entstanden?

Weiterhin führen Sie aus, dass das letzte Jahr, für das eine vollständige Abrechnung mit dem von Landkreis Hildesheim beauftragten Leistungserbringer das Jahr 2020 sei. Einen Absatz später erklären Sie, dass die Abrechnungsstelle der Stadt Hildesheim alle Einsatzfahrten zeitnah abrechne und auch die Forderungen vereinnahme. Das letzte vollständig erstattete Jahr geben Sie mit dem Jahr 2024 an.

Frage: Wie korrespondieren die unterschiedlichen Antworten zu 4.3 und 4.4 miteinander?

Ferner bitten wir Sie uns mitzuteilen, welche Organisationsuntersuchungen mit welchem Ergebnis durchgeführt worden sind.

Zudem bitten wir Sie um Beantwortung der Frage, welche der folgenden Anforderungen haben Sie bei der Ausschreibung bzw. Interimsvergabe (siehe Beschluss des Kreisausschusses vom 17.03.2025) wie berücksichtigt haben:

1.1       Im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) wird eine Minderung ausgeschlossen.

1.2       Bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System wird gewährleistet, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW).

1.3       Die Bedarfsplanung erfolgt mit demZiel, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

–           die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden

–           die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim er-bracht werden,

–           die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenab-fluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.

1.4       Die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze sind nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen.

1.5       Eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan wird verbindlich vorge-schrieben.

1.6       Die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel wird 8 Stunden nicht unterschreiten.

1.7       In der Rettungsleitstelle wird nur Personal eingesetzt, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen).

1.8       Die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) werden regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert.

1.9       Die strukturierte Notrufabfrage wird als ein unterstützendes Element genutzt, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

2.  Für den Bereich Alfeld sollen folgende Anforderungen erfüllt werden:

2.1) 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.

2.2) 1 Rettungswagen (RTW)

Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr

2.3) 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)

Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr

2.4) 1 Krankenwagen (KTW)

Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr.

Welche Kosten entstehen dem Landkreis Hildesheim durch die Überarbeitung des Gutachtens durch die Fa. Forplan (siehe Ihre Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025)?

Mit welchem Ergebnis ist die Überprüfung/Überarbeitung abgeschlossen worden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

335 – Zwischennachricht


Sachstand und weiteres Verfahren zur Umsetzung des Teilprogramms Windenergienutzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.05.2025

Sachstand und weiteres Verfahren zur Umsetzung des Teilprogramms Windenergienutzung

Antrag zur Tagesordnung


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Der Sachstand und das weitere Verfahren zur Umsetzung des Teilprogramms Windenergienutzung ist darzustellen und zu erörtern; dabei ist auch zu klären, ob und in welchem Umfang alle erforderliche Verfahrensschritte eingehalten wurden/werden und alle Anfragen aus der Bevölkerung dazu ausreichend beantwortet wurden/werden.

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises sollten auf Wunsch angehört werden. Dies werden wir gem. § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

 


Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.05.2025

Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Ihrem Schreiben vom 31.03.2025 haben Sie entgegen Ihrer Verpflichtung aus § 56 NKomVG unsere Anfrage Nr. 326/XlX vom 17.03.2025 zum Thema Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten bisher nicht vollständig beantwortet.

Dies betrifft die Fragen, wann und wie die Verwaltung seit Anfang des Jahres welche Mitglieder des Kreistages zum o. a. Thema zu Gesprächen für wann eingeladen hat, wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages die Gespräche wo stattgefunden haben und was in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden ist.

Wir bitten Sie, unsere o. a. Anfrage nunmehr unverzüglich und vollständig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

333 – Antwort


Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.05.2025

Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu klären/zu erörtern,

  • in welchem Stadium sich die Genehmigungsverfahren für welche Windkraftanlagen befinden und ob eine ausreichende Beteiligung der Bevölkerung gesichert ist,
  • aus welchen Gründen Sie die Fehler, die zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu Windkraftanlagen in Rössing/Klein Escherde geführt haben (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 01.04.2025), nicht vermieden haben, ob und mit welchen Auswirkungen welche anderen Verfahren/Genehmigungen von solchen Fehlern betroffen sind.

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises sollten auf Wunsch angehört werden. Dies werden wir gem. § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 05.05.2025

 Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, uns hinsichtlich der Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße die mit unserer Anfrage Nr. 314/XIX vom 07.02.2025 gestellten Fragen auch für den Zeitraum bis vor 10 Jahren zu beantworten.

Zudem bitten wir Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  1. An welchen o. a. Berufsbildenden Schulen, für die der Landkreis hinsichtlich des Brandschutzes verantwortlich ist, sind zur Beseitigung wann festgestellter Brandschutzmängel Maßnahmen erforderlich, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten oder können?
  2. Welche Kosten werden dafür bei welchen Gebäuden (nach derzeitiger Schätzung) anfallen?
  3. Wann sollen diese Maßnahmen durchgeführt werden und welche Aufträge sind im Zusammenhang damit für welche Gebäude (zu Untersuchungen, Planungen, Ausführung usw.) wann sowie zu welchen Kosten erteilt worden?
  4. Zu welchen der o.a. Mängel hat das Rechnungsprüfungsamt wann und welche Stellungnahmen abgegeben?

Weiterhin bitten wir Sie, unsere Anfragen

Nr. 203/XIX vom 04.04.2024,

Nr. 227/XIX vom 03.06.2024 und

Nr. 314/XIX vom 07.02.2025

nunmehr unverzüglich im Sinne des § 56 NKomVG zu beantworten.

Begründung:

Es soll insgesamt klargestellt werden, ob und ggf. welche Bandschutzmängel an den Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße vorhanden sind, die bisher nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten.

Die Kosten für dringend erforderliche Bandschutzmaßnahmen sollten bis zu den Haushaltsberatungen hinreichend geklärt werden.

Aus unserer Sicht haben Sie folgende Fragen bisher nicht im Sinne des § 56 NKomVG beantwortet:

Anfragen Nr. 203/XIX und 227/XIX (Schulen in Trägerschaft des Landkreises):

  1. Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?

Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,

– wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert

– wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?

Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?

  1. Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?

Anfrage Nr. 314/XIX (Alle Gebäude des Landkreises, auch Schulen):

  1. Welche Brandverhütungsschauen sind in den vergangenen 10 Jahren nach welcher Vorschrift wann und von wem sowie mit welchen Feststellungen über Bandschutzmängel durchgeführt und dokumentiert worden, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten? Wann haben Sie danach jeweils was veranlasst und welche dieser festgestellten Brandschutzmängel bis wann beseitigen lassen?
  2. Welche Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen wurden in den vergangenen 10 Jahren hinsichtlich des Brandschutzes oder anderer sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus welchen Gründen für jeweils welche Gebäude des Landkreise
    a) wann und bei wem für welche Gebäude in Auftrag gegeben,
    b) wann mit welchen Ergebnissen zu welchen Gebäuden vorgelegt?
    Welche einzelnen Aufträge haben welche Kosten verursacht?
    Mit welchen Ergebnissen wurde jeweils das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?
  1. In welchen der Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. wurden welche Verstöße gegen welche Brandschutzvorschriften benannt, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten?

Ab und bis wann wurden diese Verstöße aus welchen Gründen a) vollständig, b) nicht vollständig und c) nicht beseitigt?

  1. Welche der in den Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. benannten Mängel verstoßen gegen welche Vorschriften und verursachten Gefahren für Leben oder Gesundheit?
    4.1 Welche Behörde ist für die Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße zuständig und welche Behörde kann gegenüber dem Landkreis aufgrund welcher Befugnisse und Zuständigkeiten des allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehrrechts oder des Kommunalrechts Maßnahmen zur Beseitigung der durch solche Verstöße verursachten Gefahren anordnen?
    4.2 Welche dieser Brandschutzmängel und dadurch verursachten Gefahren sind in den vergangenen 10 Jahren aus welchen Gründen a) mit Kenntnis und b) ohne Kenntnis der Landesregierung nicht beseitigt worden?
    4.3 Wer hat wann und mit welchem Ergebnis geprüft oder prüfen lassen, ob und welche Sofortmaßnahmen zur Abwehr oder Minderung der Gefahren erforderlich und geeignet waren oder sind? Wann und von wem sind solche Sofortmaßnahmen vorgeschlagen oder angeregt worden? Welche dieser Sofortmaßnahmen sind aus welchen Gründen bisher a) wann getroffen, b) wann in Auftrag gegeben und c) nicht getroffen und nicht in Auftrag gegeben worden?
  1. Welche Gutachten, Berichte, hausinterne Vermerke usw., in denen Zustände benannt oder beschrieben werden, die gegen Brandschutzvorschriften verstoßen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, sind Ihnen wann in welcher Form bekannt gegeben oder vorgelegt worden? Was haben Sie daraufhin jeweils wann und mit welchem Erfolg angeordnet, insbesondere um welche vorschriftswidrigen Zustände bis wann beseitigen zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

334 – Zwischennachricht