Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.02.2025

Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Beabsichtigen Sie, a) beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung oder b) bei Frau Kultusministerium Hamburg darauf hinzuwirken, dass den Gemeinden oder den Trägern bzw. Betreibern von Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Kindertagesstätten in den Gemeinden, die den gem. Kreistagsbeschluss vom 12.12.2024 vorgeschlagenen neuen Kita-Vertrag nicht unterzeichnen werden bzw. nicht unterzeichnet haben, Betriebserlaubnisse oder Zustimmungen für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Kindertagesstätten entzogen werden sollen? Hat es dazu bereits Gespräche mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung oder Frau Kultusministerium Hamburg gegeben oder sind solche Gespräche vorgesehen?

Wie und mit welchen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass alle Betreiber solcher Einrichtungen vom Landkreis einheitlich bzw. für gleiche Leistungen der Kinderbetreuung in gleicher Höhe Zuschüsse erhalten?

Ist von Ihnen vorgesehen, die Zuschüsse und die Höhe der Zuschüsse des Landkreises an die Betreiber solcher Einrichtungen davon abhängig zu machen,

  • ob eine Gemeinde, den gem. Kreistagsbeschluss vom 12.12.2024 vorgeschlagenen neuen Kita-Vertrag unterzeichnet hat oder nicht,
  • ob und in welcher Höhe sie von der Gemeinde bezuschusst werden,
  • wie hoch die Elternbeiträge sind,
  • wie hoch die Betreuungsquote ist,
  • welche Betreuungsleistungen erbracht werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

318 – Antwort der Verwaltung


Brandschutz, Betreiberverantwortung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.02.2025

Brandschutz, Betreiberverantwortung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Brandverhütungsschauen sind in den vergangenen 10 Jahren nach welcher Vorschrift wann und von wem sowie mit welchen Feststellungen über Bandschutzmängel durchgeführt und dokumentiert worden, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten? Wann haben Sie danach jeweils was veranlasst und welche dieser festgestellten Brandschutzmängel bis wann beseitigen lassen?
  1. Welche Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen wurden in den vergangenen 10 Jahren hinsichtlich des Brandschutzes oder anderer sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus welchen Gründen für jeweils welche Gebäude des Landkreises
    a) wann und bei wem für welche Gebäude in Auftrag gegeben,
    b) wann mit welchen Ergebnissen zu welchen Gebäuden vorgelegt?Welche einzelnen Aufträge haben welche Kosten verursacht?
    Mit welchen Ergebnissen wurde jeweils das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?
  1. In welchen der Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. wurden welche Verstöße gegen welche Brandschutzvorschriften benannt, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten?Ab und bis wann wurden diese Verstöße aus welchen Gründen a) vollständig, b) nicht vollständig und c) nicht beseitigt?
  1. Welche der in den Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. benannten Mängel verstoßen gegen welche Vorschriften und verursachten Gefahren für Leben oder Gesundheit?4.1 Welche Behörde ist für die Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße zuständig und welche Behörde kann gegenüber dem Landkreis aufgrund welcher Befugnisse und Zuständigkeiten des allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehrrechts oder des Kommunalrechts Maßnahmen zur Beseitigung der durch solche Verstöße verursachten Gefahren anordnen?4.2 Welche dieser Brandschutzmängel und dadurch verursachten Gefahren sind in den vergangenen 10 Jahren aus welchen Gründen a) mit Kenntnis und b) ohne Kenntnis der Landesregierung nicht beseitigt worden?4.3 Wer hat wann und mit welchem Ergebnis geprüft oder prüfen lassen, ob und welche Sofortmaßnahmen zur Abwehr oder Minderung der Gefahren erforderlich und geeignet waren oder sind? Wann und von wem sind solche Sofortmaßnahmen vorgeschlagen oder angeregt worden? Welche dieser Sofortmaßnahmen sind aus welchen Gründen bisher a) wann getroffen, b) wann in Auftrag gegeben und c) nicht getroffen und nicht in Auftrag gegeben worden?
  1. Welche Gutachten, Berichte, hausinterne Vermerke usw., in denen Zustände benannt oder beschrieben werden, die gegen Brandschutzvorschriften verstoßen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, sind Ihnen wann in welcher Form bekannt gegeben oder vorgelegt worden? Was haben Sie daraufhin jeweils wann und mit welchem Erfolg angeordnet, insbesondere um welche vorschriftswidrigen Zustände bis wann beseitigen zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Zwischennachricht_Anfrage 314

314 – Zwischennachricht, 17.03.2025


Arbeit der Kommunalkasse und der Sonderkassen, Umgang mit Ersatzzahlungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.02.2025

Arbeit der Kommunalkasse und der Sonderkassen, Umgang mit Ersatzzahlungen

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Worauf sind die bisherigen Mängel beim Umgang mit Ersatzzahlungen zurückzuführen? Welche einzelnen Mängel konnten bisher festgestellt werden?
    Welche Maßnahmen haben Sie getroffen oder vorgesehen, um die Ursachen für die bisherigen Mängel beim Umgang mit Ersatzzahlungen vollständig aufzuklären und abzustellen?
  1. Wer ist gem. § 126 NKomVG für die Erledigung der Kassengeschäfte in welchen Jahren seit Beginn des Jahres 2014 als verantwortliche Person oder dessen Stellvertretung bestellt worden (Kassenleitung)?
  1. Von wem ist seit Beginn des Jahres 2014 die Zahlungsabwicklung im Sinne des
    42 Abs. 7 KomHKVO a) wann und b) unvermutet mit jeweils welchen Ergebnissen geprüft worden?
  1. Welche Dienstanweisungen im Sinne des § 43 KomHKVO (Sicherheitsstandards) sind wann erlassen worden (bitte eine Kopie der Antwort beifügen)? Welche Änderungen sind aus welchen Gründen erforderlich?
  1. Welche einzelnen Weisungen oder sonstige Hinweise haben Sie von der Innenministerin aufgrund Ihres bisherigen Umgangs mit Ersatzzahlungen erhalten (siehe Ihre Vorlage Nr. 840/XIX vom 27.01.2025)?

Begründung:

Neben der Überwachung der Kommunalkasse durch das RPA obliegt Ihnen die Kassenaufsicht. Sie bzw. der sog. Kassenaufsichtsbeamte haben sich unabhängig von der Überwachung durch das RPA fortlaufend darüber zu informieren, ob die Kommunalkasse und die Sonderkassen ordnungsgemäß arbeiten. Trotzdem wurde mit Ersatzzahlungen augenscheinlich seit vielen Jahren mangelhaft bzw. entgegen haushaltsrechtlicher Vorschriften umgegangen. Die einzelnen Mängel und Ursachen dafür sind vollständig aufzuklären und nachhaltig abzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und  Innere Dienste

316 – Antwort der Verwaltung

316 – Anlage 1

316 – Anlage 2

316 – Anlage 3

316 – Anlage 4

316 – Anlage 5


Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.02.2025

Kita-Vertrag

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf den Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 05.02.2025 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchen Kommunen des Landes Niedersachsen gibt es hinsichtlich der Kostenverteilung für die Kinderbetreuung seit wann eine Regelung, die der vom Kreistag am 12.12.2024 beschlossenen Regelung entspricht, einen Teil der aus der Kreisumlage erzielten Erträge von bestimmten Gemeinden ohne Zweckbindung an diese Gemeinden nach einem vertraglich festgelegten Schlüssel zu verteilen?
  1. Wie unterschiedlich hoch ist in den Kommunen, die gem. Ihrer Aussage in dem o. a. Pressebericht zur Deckung der Kosten für die Kinderbetreuung eine „gesplittete Kreisumlage“ festgesetzt haben, die Erhöhung der Kreisumlage für die Gemeinden, die sich nicht an der „verwaltungsmäßigen Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe beteiligen“ oder nicht beteiligen wollen?
  1. Wie viel Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung, die nach Abzug der Zuwendungen vom Land und den Elternbeiträgen verbleiben, haben die Gemeinden zu tragen, die gem. Ihrer Aussage in dem o. a. Pressebericht zur teilweisen Deckung der Kosten für die Kinderbetreuung durch eine „gesplittete Kreisumlage“ herangezogen werden?
  1. In dem o. a. Pressebericht werden Sie wie folgt zitiert:

„Wir werden alles geben, um in den betroffenen Kommunen eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen.“

Wen meinen Sie mit „wir“?

Was verstehen Sie unter einer „bestmöglichen Betreuung“?

Haben auch die Gemeinden, die sich nach dem „neuen Kita-Vertrag“ weiterhin an der verwaltungsmäßigen Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe beteiligen wollen, eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe

315 – Zwischennachricht

315 – Zwischennachricht II


Organstreitverfahren – Honorarvereinbarung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.02.2025

Organstreitverfahren – Honorarvereinbarung
CDU-Kreistagsfraktion ./. HVB des Landkreises Hildesheim
VG Hannover

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

im o. a. Organstreitverfahren bitten wir Sie uns mitzuteilen, welches Honorar Sie mit der von Ihnen beauftragten Kanzlei vereinbart haben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

312 – Antwort


Brandschutz in Gebäuden des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 30.01.2025

Brandschutz in Gebäuden des Landkreises

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Brandschutz in Gebäuden des Landkreises“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf die zum o. a. Thema wiederholten Beratungen sowie Anträge und Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Disziplinarverfahren in der Verwaltung des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 30.01.2025

Disziplinarverfahren in der Verwaltung des Landkreises Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt Disziplinarverfahren in der Verwaltung des Landkreises Hildesheim in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

 Begründung:

Es ist zu beraten, ob und ggf. welche Maßnahmen der Hauptausschuss aufgrund seiner disziplinarrechtlichen Zuständigkeiten bzw. Aufgaben zu treffen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender