Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.01.2026

Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 2 der nichtöffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 15.01.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 2 der nichtöffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 15.01.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 1097/XIX vom 09.01.2026) zum Beratungspunkt „Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes für den Zeitraum ab 01.07.2026“ in den Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz (A3), des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit (A6) am 15.01.2026 und des Kreisausschuss am 19.01.2026 wird nicht zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten, den Abgeordneten die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen.

Begründung:

Niedersachsen hat für Notfallpatienten die schlechteste Regelung aller Bundesländer. Dies gilt insbesondere für die im Vergleich zu anderen Ländern lange Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des Rettungswagens (RTW).

Der vom Kreistag am 26.06.2025 (Vorlage 752-3/XIX) beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan ist rechtswidrig, weil er keine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet.

Die vorgegebene Hilfsfrist von 15 Minuten wird bereits seit Jahren in weiten Teilen des Landkreises überschritten, trotzdem ist ohne nachvollziehbare Begründung ein weiterer Leistungsabbau vorgesehen. Die Vorhaltung von Rettungsdienstfahrzeugen nach der DIN EN 1789 Typ C – Rettungswagen (RTW) soll weiter abgebaut werden, obwohl nur diese Fahrzeuge für die Notfallrettung zugelassen und erforderlich sind.

Von der CDU-Kreistagsfraktion ist wiederholt darauf hingewiesen worden, dass das NRettDG die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes fordert (§ 2 Abs. 1 NRettDG). Denn mit diesem Ziel (flächendeckende Versorgung) sind in jedem Rettungsdienstbereich Rettungswachen in der erforderlichen Anzahl und Ausstattung zu betreiben (§ 8 NRettDG). Zudem schreibt
§ 2 Abs. 1 der BedarfVO-RettD vor, dass der Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes so zu bemessen ist, dass in jedem Rettungsdienstbereich eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet ist. Und nach § 2 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung ist der Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse daran auszurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der Eintreffzeit nach Absatz 3 (dort werden für die Notfallrettung 15 Minuten genannt) erreicht werden kann.

Dieser Auffassung hat die Verwaltung bisher widersprochen. Und in der Sitzung des Kreisausschusses am 27. Oktober 2025 ist beschlossen worden, eine abschließende Klärung mit dem Innenministerium herbeizuführen.

Sofern in der o.a. Ausschreibung diese gesetzlich zwingende Leistung, dass bei der Notfallrettung jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten erreicht werden kann, nicht gefordert wird, darf ihr nicht zugestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Konsolidierung des Kreishaushaltes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.01.2026

Konsolidierung des Kreishaushaltes

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste am 26.01.2026 sowie in die Tagesordnung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung und Tiefbau und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Der Kreistag hat am 11. Dezember 2025 den von Ihnen vorgelegten Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen, in dem ein Anstieg der Verschuldung bis zum Jahr 2029 auf knapp 1 Milliarde Euro geplant ist. Alle Vorschläge der CDU, diese Entwicklung zu stoppen, haben Sie zusammen mit der Mehrheitsgruppe von SPD und Grüne abgelehnt. Daher ist in keiner Weise abzusehen, wie dieser Schuldenanstieg für den Zeitraum bis 2029 und darüber hinaus gemindert werden soll. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass Frau Innenministerin Daniela Behrens (SPD) den Haushaltsplan genehmigen wird.

Sofern nicht unverzüglich erhebliche und nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden, wird der Landkreis spätestens aufgrund von Vorgaben aus dem Innenministerium gezwungen sein, die Kreisumlage anzuheben mit der Folge, dass die Städte und Gemeinden ihre Steuern anheben müssen, was höhere Wohnkosten bzw. höhere Mieten verursacht.

Folglich ist es erforderlich, unverzüglich über Konsolidierungsmaßnahmen zu beraten und in den nächsten Kreistagssitzungen zu entscheiden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass bisher nicht im Haushalt eingeplante Maßnahmen finanziert werden sollten: für die Planungen und Aktualisierung von Planungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen und Störungen der Infrastruktur, die Finanzierung zur Einführung „Mobile-Retter-App“ – siehe Beschlussvorschlag Nr. 1003/XIX der CDU-Kreistagsfraktion vom 27.11.2025 und Vorlage Nr. 1064/XIX-1 vom 05.01.2026 usw. Zudem muss es ermöglicht werden, ggf. nicht geplante Ausgaben im Bereich des ÖPNV und der Schülerbeförderung sowie im Rettungsdienst finanzieren zu müssen. Hinsichtlich des ÖPNV ist darauf hinzuweisen, dass nach uns vorliegenden Informationen die Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Vertreter der Stadt Hildesheim am 10.02.2026 zu einer Besichtigung des Betriebshofes eingeladen hat. Dies deutet darauf hin, dass die Stellplatzausdehnung des SVHI und RVHI in der Speicherstraße in Hildesheim in eine konkrete Phase eintritt. Gemäß der städtischen Beratungsvorlagen sind Kosten von ca. 60 Mio. Euro vorgesehen, die hälftig von der RVHI (Landkreis Hildesheim) getragen werden müssen. Da bisher seitens der Kreisverwaltung keinerlei Unterlagen vorgelegt wurden, ist auch diese Angelegenheit kurzfristig zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Förderung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V.

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.01.2026

Förderung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V.

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienst, des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Unser Antrag 1045/XIX vom 11.12.2025, der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst e. V. für das Jahr 2026 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren, wurde ohne jegliche Begründung in der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 abgelehnt. Dieses ist nicht nachvollziehbar. Daher ist über diese Angelegenheit erneut zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Antrag auf Förderung der Brücke der Kulturen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.01.2026

Antrag auf Förderung der Brücke der Kulturen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienst, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie in die sich an-schließenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Unser Antrag 1022/XIX vom 04.12.2025, dass dem Antrag der Brücke der Kulturen Hildesheim e.V. vom 06.11.2025 entsprochen werden soll, wurde ohne jegliche Begründung in der Sitzung des Kreistages am 11.12.2025 abgelehnt. Dieses ist nicht nachvollziehbar. Daher ist über diese Angelegenheit erneut zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.01.2026

Unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Abgeordneten sind über Beschwerden über unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes sowie deren Abarbeitung zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

468 – Antwort


Unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.01.2026

Unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Hat es in den vergangenen sechs Wochen Beschwerden über unzureichende Leistungen des Rettungsdienstes gegeben?

Wenn ja, wann, worüber und in welcher Form?

Wie werden solche Beschwerden unter Mitwirkung des Landkreises abgearbeitet?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

468 – Antwort


Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.01.2026

Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ergänzend zu unserer Anfrage Nr. 461/XIX vom 08.01.2026 zur Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Minuten betrug für Einsätze nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG in den einzelnen Jahren seit 2022 die Zeit
    a) zwischen Eingang der Meldung bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Einsatzort
    b) zwischen Eingang der Meldung bis zur Übergabe des Patienten an ein Krankenhaus?
  2. In wie vielen Fällen sind aus jeweils welchen Gründen in den vergangenen sechs Monaten bei Hilfeersuchen bzw. Anforderung von Rettungsmitteln kein RTW, NKTW, KTW oder Notarztwagen alarmiert oder eingesetzt worden?
    Was hatte dies für die Patienten für Folgen? Welche dienstrechtlichen Maßnahmen wurden dazu getroffen? Wurden oder werden Geschädigte über ggf. bestehenden Schadensersatzansprüche informiert?
  3. Wie oft wurden in den vergangenen zwei Jahren Rettungsdienstfahrzeuge nach der DIN EN 1789 Typ C, Rettungswagen (RTW), anstelle
    a) eines Rettungsdienstfahrzeuges nach der DIN EN 1789 Typ B, Notfallkrankentransportwagen (N-KTW), von denen es zwei in Hildesheim und einen in Gronau gibt,
    b) eines Rettungsdienstfahrzeuges nach der DIN EN 1789 Typ A1 und A2 Krankentransportwagen (KTW)

eingesetzt, obwohl dafür im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG keine Notfallmeldung vorlag?

Mit freundlichen Grüßen

Friehelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

466 – Zwischennachricht