Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Haus

o.V. i.A

Hildesheim, den 15. 07.2021

 

Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt  6.2 der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom  12.07.2021 (657/XVIII ersetzt.):

„Die Vertreter des Landkreises in der Landkreis Hildesheim Holding GmbH haben darauf hinzuwirken, dass die als Anhang beigefügte Zuwendungsvereinbarung (Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH) unverzüglich abgeschlossen wird.

Über den Abschluss sind die Kreistagsmitglieder unverzüglich zu informieren. Ist der Abschluss nicht innerhalb einer Woche bewirkt, ist der Kreisausschuss zu einer Sondersitzung einzuladen, in dem darüber zu berichten ist, aus welchen Gründen, die Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde, und darüber zu entscheiden ist, welche weitere Maßnahmen zu treffen sind.

Der Kreisausschuss wird beauftragt, bis auf Widerruf alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH, der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e.V. zu treffen.

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e.V.mitzuteilen.

Nach der neuen Zuwendungsvereinbarung übernimmt die Holding die Kosten der Volkshochschule nach Wirtschaftsplan. Die Finanzierung der Volkshochschule ist damit unabhängig von der Zahlung Dritter (auch des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e.V.) gesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die bestehende Steuerpflicht der Holding ändert oder nicht.

Sofern die Holding oder der Landkreis nicht mehr die  Kosten der VHS gem. Wirtschaftsplan übernehmen sollte, kann der Verein von dem Kreis die Rückübertragung des Gesellschafteranteils (Wert: 500 EUR) an den Verein und die Wiederherstellung der paritätischen Gesellschafterrechte verlangen. Die Rechte der Holding oder des Landkreises auf Kündigung oder den Erwerb von Gesellschaftsanteilen bleiben davon unberührt.“

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                    CDU-Kreistagsfraktion

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Schaffung und Vernetzung von Biotopen zum Erhalt bedrohter Tierarten

 

Hildesheim, den 14 07.2021

Freiwillige Leitungen und Förderung von Maßnahmen im Klima- und Naturschutz
Beschlussvorschlag zu TOP 5  der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021

Die Richtlinie des Landkreises Hildesheim „Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten“ wird mit den in der Anlage angegebenen Änderungen neu gefasst.

Begründung:

In der Vergangenheit sind wiederholt Fragen zum Inhalt der Richtlinie, zu den möglichen Fördergegenständen und Fördervoraussetzungen aufgeworfen worden. Zudem hat sich gezeigt, dass für einfache Projekte nicht alle Verfahrensvorgaben der Richtlinie erforderlich oder zweckmäßig sind.

Die nun vorgeschlagenen Änderungen sollen der Klarstellung und Vereinfachung dienen. Bei Bedarf sind zu der o. a. Förderrichtlinie zusätzlich folgende Hinweise zu geben:

  1. Die Förderung ist eine freiwillige Aufgabe und Leistung des Landkreiseses Hildesheim. Über Förderanträge beraten und entscheiden die zuständigen Kreistagsmitglieder.
  2. Die Förderung des Landkreises ist unabhängig von vorgeschriebenen oder geförderten Maßnahmen nach Gesetzen, Verordnungen Richtlinien usw. des Landes oder Bundes oder der EU.
  3. Die Richtlinie verwendet den Begriff Biotop im Sinne der Begriffsbestimmung des § 7 Absatz 2 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als „Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen“. Die hier angesprochenen Biotope müssen also nicht gesetzlich geschützte Biotope sein, die die Anforderungen der in § 20 BNatSchG genannten Biotope erfüllen. Die Richtlinie betrifft auch nicht den gesetzlich geforderten Biotopverbund.
  4. Die jeweiligen Maßnahmen können unabhängig vom Standort gefördert werden, insbesondere unabhängig davon erfolgen, ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften oder innerhalb oder außerhalb naturschutzrechtlich geschützter Gebiete; sie können gefördert werden auf Flächen im Offenland oder Wald oder am Waldrand, an oder in Gewässern, auf Uferflächen oder Gewässerrandstreifen, in Steinbrüchen usw.

Es können nicht nur große, sondern auch bescheidene oder kleine Maßnahmen gefördert werden, wenn sie einen Beitrag leisten für die „dauerhafte Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensgemeinschaften sowie funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Ein solcher Beitrag kann auch durch temporäre Maßnahmen bewirkt werden.

Es ist somit unerheblich, ob eine Erlaubnis- oder Zustimmungspflichtig besteht. Förderfähig sind also auch freiwillige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung) in Schutzgebieten: unabhängig von oder ergänzend zu Projekten, die das Land direkt oder über die unteren Naturschutzbehörden zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Pflichtaufgaben zu finanzieren hat (z. B. über Ökostationen).

  1. Ehrenamtlich oder gemeinnützig muss die Maßnahme sein, aber nicht der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger. Alle Personen (auch juristische) und Gruppen können nach der Richtlinie Zuwendungen erhalten. Auch Betriebe, Gesellschaften oder Konzerne können gemeinnützig tätig sein und dabei gefördert werden, wenn nur die Maßnahme gemeinnützig bzw. im öffentlichen Interesse ist und keine Gewinne erzielt werden.
  2. Die Antragstellung und das Verfahren sind unkompliziert. Die Maßnahmen können dem Grunde nach bewilligt werden. Bei der Antragstellung müssen für die jeweilige Maßnahme noch nicht zur Verfügung stehen: die erforderliche Fläche oder die genauen Kosten oder ggf. erforderliche Zustimmungen usw. Die Fördermittel können ausgezahlt und nach Durchführung der Maßnahme abgerechnet werden. Einzelheiten dazu regelt der Zuwendungsbescheid.
  3. Bei der hier in Rede stehenden Förderung haben Antragsteller oder Zuwendungsempfänger keine Vergaberichtlinien einzuhalten oder anzuwenden. In der Richtlinie ist lediglich bestimmt: „Grundsätzlich sollen bei Fremdleistung oberhalb von 2.000 Euro drei Angebote eingeholt werden“. Dies gilt z. B. dann, wenn der Zuwendungsempfänger einem Gartenbaubetrieb einen Auftrag in Höhe von mehr als 2.000 € erteilen will.
  4. Freiwillige Leistungen
    Freiwillige Leitsungen zur Förderung von Maßnahmen des Klima-,Natur-,-Arten- oder Landschaftsschutzes sind nur auf der Grundlage gültiger Richtlinien des Landkreises zu gewähren.

Den Kreistagsmitgliedern sind bis zum 15.08. 2021 vorzulegen alle dafür gültigen, nicht mehr gültigen und von der Verwaltung geplanten Richtlinien.

  1. Alle Fördermittel

Alle Fördermittel für die o. a. freiwilligen Leistungen oder nach der o.a. Richtlinie sind an einer Haushaltsstelle im Umweltamt zu bündeln und um 50.000 €uro zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                       CDU-Kreistagsfraktion

2021_07_15_Richtlinie des Landkreises Hildesheim

 


Beratungs- und Förderstelle Klima- und Nturschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

o.V.i.A.

Hildesheim, den 15.07.2021

 

TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021/Keistagssitzung 15.07.2021
Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 4.1 Nachtragshaushaltssatzung übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag zum Thema  „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“.

Die Beschlussvorschläge der Gruppe SPD-CDU vom 02.06.2021 zur „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“ und im Haushaltsbegleitbeschluss vom 27.11.2020 in Punkt XVI. „Klimaschutzagentur werden geändert bzw.  durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:

  1. Die für die Klimaschutzagentur im Haushaltsbegleitbeschluss beschlossenen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € werden haushaltsneutral in das Umweltamt für die Erfüllung der Aufgaben der „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“ sowie ergänzend zur Wahrnehmung der Aufgaben des „Niedersächsischen Weges“ bzw. „Hildesheimer Weges“ verschoben. Dies bezieht sich auch auf die im vorgenannten Antrag im zweiten Absatz genannten Haushaltsausgabereste.
  2. Weitere im Haushaltsplan 2021 ff. enthaltende Haushaltsmittel für die Förderung zur „Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten“ werden haushaltsneutral der unter Nr. 1 genannten Stellen zugeordnet.
  3. Die im o.g. Antrag vom 02.06.2021 unter Nr. 1 und Nr. 2 insgesamt genannten drei Stellen berichten regelmäßig (mind. 2 x p.a.) im zuständigen Fachausschuss.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, diese in einem Nachtragstellenplan zu berücksichtigen.

Begründung:

Der o.g. Beschlussvorschlag ist eine Folge der organisatorischen und personellen Entwicklung aufgrund des Antrages der Gruppe vom 02.06.2021.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlüsse Kreisumlage

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

o.V.i.A.

Kreisumlage

Hildesheim, den 08.07.2021

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 4 Nachtragshaushalt der Sitzung am 15.07.2021 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU 17.06.2021 ersetzt.:

Der LK Hil entlastet seine Städte, Gemeinden und Samtgemeinde durch eine Zahlung in Höhe von 4 Mio. E als freiwillige Aufgabe/freiwillige Leistung für coronabedingte Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen in den verschiedenen Einrichtungen und Aufgabenbereichen.

Über ein mögliche weitere Entlastung der Kommunen in Hohe von 1,0 Mio. € soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 und nach Vorlage des Jahresergebnisses 2021 entschieden werden.

Die Höhe der Beträge für die einzelnen Kommunen ist entsprechend dem Anteil an der Kreisumlage zu ermitteln.

Begründung dan in 2021 noch erhebliche Haushaltsrisiken besthen, ist akutell eine höhrer Entlastung finanzpolitisch nicht zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                           Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion

gez. Bernhard Brinkmann                                             gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender für Finanzen               Ausschussvorsitzender für Finanzen, Personal und Innere Dienste                   Personal und Innere Dienste

 

Hildesheim, den 15.07.2021

Nachtragshaushalt
Kristagssitzung 25.07.2021

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu § 5 der Nachtragshaushaltssatzung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Angabe 66,2 durch die Angabe 65,85 und die Angabe 55,0 durch die Angabe 54,65 ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                         CDU-Kreistagsfraktion


Nachtragshaushaltssatzung 2021 Organisationsuntersuchung im Dezernat 3: Amt 302 und Amt 304

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, 14.07.2021

 

TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021
Organisationsuntersuchung im Dezernat 3: Amt 302 und Amt 304

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten zum Tagesordnungspunkt  Nachtragshaushaltssatzung den Antrag „Organisationsuntersuchung im Dezernat 3: Amt 302 und Amt 304“ in die Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, alle notwendigen Schritte für eine externe Organisationsuntersuchung der Ämter 302 und 304 des Dezernates 3 vorzubereiten und im zuständigen Fachausschuss entsprechen vorzustellen, u.a. Marktübersicht, zeitlicher und monetärer Aufwand der Ausschreibung.

Die Beschlussfassung über die Auftragsvergabe erfolgt auf Empfehlung des Fachausschusses im Kreisausschuss.

Es muss sichergestellt sein, dass das zu beauftragende Unternehmen über umfassende Erfahrungen im Bereich der Untersuchung der Organisation des Bau- und Gebäudemanagements verfügt.

Das Ergebnis der Organisationsuntersuchung ist dem Fachausschuss vorzustellen.

Für eine ggfs.zu erfolgende Auftragsvergabe/Ausschreibungsverfahren sind 50.000 € in den Haushalt einzustellen.

Begründung:

Für den Bereich des Bauordnungsamtes (Amt 302) und des Gebäudemanagements (Amt 304) ist eine Ist-Analyse der bisherigen Organisationsstruktur, der quantitativen und qualitativen, der personellen sowie technischen Ausstattung durchzuführen.

Weiterhin ist die Aufgabenwahrnehmung sowie eine Analyse der aktuellen Aufgabenverteilung und Prozesse anhand der Kriterien Qualität/Kompetenz, Kund*innen- bzw. Bürger*innenorientierung, Bearbeitungsdauer und Ressourceneinsatz verbunden mit einer Wirtschaftlichkeitsanalyse vorzunehmen und notwendige Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Darüber hinaus ist ein Vorschlag für eine adäquate Stellenbewertung hinzuzufügen.

Mit freundlichem Gruß

gez. Erika Hanenkamp                                              gez. Heinrich Machtens                        
Arbeitskreissprecherin                                                Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung                   Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagfraktion

 

 

 


Nachtragshaushaltssatzung 2021 Dezernat 3: Stelleneinrichtung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, 14.07.2021

TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021
Dezernat 3: Stelleneinrichtung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten zum Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltssatzung den Antrag „Dezernat 3: Stelleneinrichtung“ in die Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. die bisher befristet eingerichtete Stelle (Stellenumfang 1,0) für das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP 1) und KIP II zu entfristen
  2. nach üblicher Verwaltungspraxis bewertete drei Architekten/Ingenieurstellen unbefristet einzurichten
  3. die entsprechenden Haushaltsmittel sind sicherzustellen.

Begründung:

Zu 1.
Für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramm (KIP I) wurde eine Stelle im Gebäudemanagement befristet eingerichtet. Diese wurde für das KIP II verlängert, aber nicht entfristet. Die Stelle ist durch interne Umsetzungen absehbar vakant und kann wegen des K.W. Vermerks nur befristet ausgeschrieben werden.

Die Besetzung einer befristet eingerichteten Ingenieurstelle ist wegen der aktuellen Marktlage für Fachkräfte realistisch nicht zu erwarten. Dies führt somit faktisch zu einer Reduzierung der quantitativen Leistungsfähigkeit des Gebäudemanagements. Inzwischen sind zahlreiche neue Bauprojekte des Landkreises in der Vorbereitung, so neben dem Gymnasium Sarstedt der Neubau Michelsenschule und Neu- und Erweiterungsbauten im Bereich der beruflichen Schulen. Um Instandhaltungsrückstände im Baubestand aufzuholen, sollen notwendige Sanierungen zusammengefasst als große Baumaßnahmen realisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur die Auslastung der befristeten Stelle auch über die Laufzeit des KIP hinaus gesichert, sondern es besteht zusätzlicher Personalbedarf. Um diesen Bedarf abzudecken ist die Entfristung der für das KIP eingerichteten Stelle eine wichtige erste Maßnahme, die zunächst auch zu keiner Ausweitung des Haushalts führt.

Zu 2.
Wie bereits unter 1. formuliert, hat das Gebäudemanagement mehrere Großvorhaben umzusetzen, u.a. Neubau Gymnasium Sarstedt, Erweiterung Michelsenschule, Sanierung/Erweiterung Gymnasium Himmelsthür sowie Entwicklung der Berufsschullandschaft.

Weiterhin sind diverse kleinere und mittelgroße Maßnahmen mit einem Haushaltsvolumen von Jahr rund 12 Mio € abzuarbeiten.

Im Amt 304 ist im „Team Projekte“ entsprechendes Personal vorzuhalten, um diese Vorhaben in Form einer Bauherrenvertretung zeitgerecht abzuwickeln. Derzeit sind fünf Ingenieurstellen eingerichtet, wobei eine Stelle bis 2024 befristet ist. Dies ist nicht auskömmlich.

Für die vier o.g. großen und komplexen Vorhaben ist jeweils eine Vollzeitkraft abzustellen, um den enormen Arbeitsaufwand bewältigen zu können. Bei den kleineren und mittelgroßen Vorhaben kann man von einer Auslastung von etwa 2-4 Mio € /p.a. je Stelle ausgehen, so dass in diesem Bereich vier Stellen i.M. erforderlich wären.

Die Großvorhaben beginnen derzeit bzw. sind in Vorbereitung und laufen über mehrere Jahre, am Beispiel Michelsenschule ist ein Fertigstellungstermin nicht vor 2029 zu erwarten, die Abrechnung läuft nachgeschaltet. Die Entwicklung der Berufsschullandschaft wird mindestens 10 – 15 Jahr in Anspruch nehmen, je nach finanziellen Möglichkeiten des Landkreises und  Projektverlauf sind auch 20 Jahre denkbar. Eine befristete Einrichtung von Stellen ist somit auszuschließen.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagsfraktion


gez. Erika Hanenkamp                                         gez. Heinrich Machtens                        

Arbeitskreissprecherin                                          Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung             Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagfraktion

 


Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Beuleitverfahren

Hildesheim, den 14. 07.2021

 

Beschlussvorschlag zu TOP 16 der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021

Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Bauleitverfahren
(Antrag 642/XVIII)

Der Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 25.06.2021 („Ausgleichsmaßnahmen oder Ausgleichsflächen im Bauleitverfahren“ – Antrag 642/XVIII) wird um folgenden Satz ergänzt:

Darüber, wie die Verwaltung diesen Beschluss umsetzen will, ist dem Umweltausschuss und dem Kreisausschuss in der jeweils nächsten Sitzung zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                    Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion