„Gullydeckel-Attacke Harsum“, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.11.2022

 

„Gullydeckel-Attacke Harsum“, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gullydeckel-Attacke Harsum, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 22.11.2022, des Kreisausschusses am 05.12.2022 und des Kreistages am 08.12.2022 aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Gully-Deckel-Attacke

Als unverantwortlich bezeichnet die CDU-Kreistagsfraktion die vom Landrat Lynack (SPD) öffentlich vertretene Meinung darüber, wann eine nach dem Gesetz für die Unterbringung psychisch kranker Menschen geforderte „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ vorliegt. Der Landrat wirft hier verschiedene Dinge in einen Topf. Statt über die Beurteilung einer Gefahr, reden Sie in der Presse über „Akut-Situation“ oder „akute Fremdgefährdung“ und behaupten sodann (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 08.11.2022): „Es gehe bei der Bewertung einer Akut-Situation nicht darum, „was jemand letzte Woche gesagt oder getan hat oder was eventuell nächste Woche passieren könnte“. Diese Äußerung geht völlig an der Frage vorbei, ob zur Abwehr einer Lebensgefahr, die vom Tatverdächtigen der Gullydeckel-Attacke ausgeht, beim Gericht ein Antrag auf Unterbringung zu stellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage kommt es genau darauf an, was in Zukunft „eventuell nächste Woche passieren könnte“. Bei einer Morddrohung muss eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit einer Tatausführung erstellt werden. Dabei gilt nach der Rechtsprechung: „Je höherrangig das betroffene Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden wiegen, desto geringere Anforderungen können an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gestellt werden.“ Die Erforderlichkeit von Prognosen hat das Bundesverfassungsgericht (z. B. zur Verhinderung schwerer Sexualstraftaten) ausdrücklich bestätigt: „Der Hinweis auf Unsicherheiten bei der Prognose, die Grundlage der Unterbringung ist …, beseitigt weder die Eignung noch die Erforderlichkeit des Freiheitseingriffs. Prognoseentscheidungen bergen stets das Risiko der Fehlprognose, sind aber gleichwohl unumgänglich … Die Prognose ist und bleibt daher als Grundlage jeder Entscheidung über eine präventive Freiheitsentziehung unverzichtbar“ (Urteil vom 10.02.2004 – 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02).


Gullydeckel-Attacke Harsum – Unverantwortliche Meinung des Landrates

Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim hat es am 7.11.2022 abgelehnt, sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Gullydeckel-Attacke und den verschiedenen Mord- und Bombendrohungen des Tatverdächtigen zu befassen. Antragsziel war es, ein Rechtsgutachten und ein ärztliches Zeugnis in Auftrag zu geben, um eine Grundlage dafür zu schaffen, bei Gericht einen Antrag auf Unterbringung des Tatverdächtigen stellen zu können. Stattdessen wurde zum Entsetzen der CDU beschlossen, die nun unbestrittene Zuständigkeit für diese Sache vom Kreisausschuss auf Landrat Lynack (SPD) zu übertragen. Augenscheinlich oder angeblich hat der Landrat bis zu einem Hinweis des Innenministeriums am 4.11.2022 nicht gewusst, dass der Kreisausschuss zuständig ist. Diese Unwissenheit des Landrates ist skandalös. Sie hat die Arbeit von Abgeordneten behindert und dazu geführt, dass der Ausschuss trotz der Gefahren für Leib, Leben und Freiheit des Bürgermeisters und anderer Personen über Monate keine Entscheidung treffen konnte. Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich im Interesse des Bürgermeisters und der Bürgerinnen und Bürger von Harsum dafür einsetzen, dass die Landesregierung gegenüber dem Landrat aufsichtlich tätig wird. Dies betrifft auch die unsachlichen öffentlichen Äußerungen des Landrates und die zahlreichen vom Landrat seit Monaten nicht beantworteten Fragen. Die CDU-Fraktion hofft, dass sie von der Landesregierung bei der Aufklärung des Skandals unterstützt wird.

 

 

 

 


Bund- und Land stellen deutlich höhere Mittel für Unterbringungskosten zur Verfügung

Vertreter der CDU aus den Fraktionen der Stadt- und Gemeinderäte sowie des Kreistages haben gestern über den Kreishaushalt und die Kosten für die Unterbringung, Versorgung usw. der Flüchtlinge aus der Ukraine mit folgenden Ergebnissen beraten.

Der vom Kreistag beschlossene Hebesatz für die Kreisumlage beträgt derzeit 54,65%. Folglich müssen die Kommunen über 50 % ihrer relevanten Einnahmen an den Landkreis zahlen. Die CDU sieht keinen Grund für eine Anhebung des Hebesatzes, da die Einnahme des Landkreises aus der Kreisumlage trotz der verschiedenen Krisen mit ca.196 Mio. Euro einen Höchststand erreicht hat.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat in der Konferenz nochmal verdeutlicht, warum sie im Kreistag am 29.09.2022 gegen die vom Landrat vorgeschlagene Vereinbarung gestimmt habe, wonach die Städte und Gemeinden die nicht von Bund und Land gedeckten Kosten für die Unterbringung, Versorgung usw. der Flüchtlinge aus der Ukraine zahlen sollen: zu 65 % für die Monate Juni bis Dezember 2022 und danach zu 100 %. Der Landrat habe seine Forderung u. a. mit der unzutreffenden Behauptung begründet, die Städte und Gemeinden wären dafür zuständig, dass allen eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden könne. Zudem habe der Landrat eine weitere Kostenübernahme des Landkreises abgelehnt, weil unklar sei, wie viel Geld der Landkreis von Bund und Land für diese Aufgabe erhalten werde. Dazu gebe es im Landtag lediglich einen Gesetzentwurf. Entgegen dieser unzutreffenden Behauptung hatte der Landtag aber schon am 23.09.2022 das Gesetz mit deutlich höheren Mitteln als bisher für die Landkreise beschlossen. Zusätzlich dazu hat nun auch der Bund weitere Milliarden an Unterstützung zugesagt. Allein aus diesen Gründen sei die Vereinbarung nicht erforderlich. Ferner seien viele Regelungen im Entwurf des Landrates so ungenügend, dass ihnen schon haushaltsrechtlich nicht zugestimmt werden könne. Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion ist es in keiner Weise erforderlich die Städte und Gemeinden zur Kasse zu bitten.


Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine  

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.10.2022

  

Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.09.2022 (Anfrage 79/XIX)
Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit o.g. Schreiben hatten wir Sie u.a. gefragt:

  1. „Welche der a. Kosten sind in den einzelnen Monaten (Juni, Juli und August 2022) a) in Hotels und b) welchen anderen Unterkünften jeweils für wie viele der o. a. Flüchtlinge angefallen für c) Unterkunft und Heizung und d) andere Bedarfe?
  2. Welche der o. a. Kosten sind vor dem 01.06.2022 a) in Hotels und b) welchen anderen Unterkünften in welchen einzelnen Monaten jeweils für wie viele der o. a. Flüchtlinge angefallen für c) Unterkunft und Heizung und d) andere Bedarfe?
  3. In welcher Höhe werden die o. a. Kosten (Nrn. 1 und 2) vom Bund oder Land aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung übernommen?“

Bitte teilen Sie uns mit, wann die Fragen zu 1, die Fragen zu 2 und wann die Fragen zu 3 vollständig beantwortet werden

Begründung:

In Ihrer Antwort vom 30.09.2022 auf unsere Anfrage vom 07.09. haben Sie die o.a. Fragen nicht beantwortet. Die Beantwortung der Fragen ist für die Beratungen über die von Ihnen vorgesehene Vereinbarung und den Haushaltsentwurf von erheblicher Bedeutung

 

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Protokolle über die Sitzungen der Kreistagsgremien, Änderung der Geschäftsordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 19.10.2022

Protokolle über die Sitzungen der Kreistagsgremien, Änderung der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Protokolle über die Sitzungen der Kreistagsgremien, Änderung der Geschäftsordnung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Geschäftsordnung des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:
  2. a) In 19 Abs. 1 werden nach den Worten „Überprüfung der Richtigkeit des Protokolls durch die“ die Worte „Mitglieder des Kreistages sowie“ eingefügt.
  3. b) In § 19 Abs. 2 wird Satz 1 gestrichen und Satz 2 wie folgt gefasst: „Es wird ein Wortprotokoll gefertigt.“
  4. c) In § 22 wird die Angabe „§ 19 Abs. 3 Satz 2“ gestrichen.
  5. d) In § 22 wird folgender Satz angefügt: „Soweit Beschlüsse des Kreistages durch den Kreisausschuss gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 NKomVG vorbereitet worden sind, sind die Protokolle darüber den Kreistagsmitgliedern zumindest zwei Tage vor der Kreistagssitzung zu übersenden; dies gilt nicht für Sitzungen des Kreisausschusses, die unmittelbar vor einer Kreistagssitzung oder während einer Sitzungspause/Sitzungsunterbrechung des Kreistages stattfinden.“
  6. Die Entwürfe der Protokolle über die Sitzungen der Kreistagsgremien können auch als Auftragsarbeit durch ein geeignetes Schreibbüro gefertigt werden, dies insbesondere dann, wenn es zu deren zeitgerechten Anfertigung erforderlich erscheint.

Begründung:

Die Protokolle über die Beratungen und Beschlüsse der Kreistagsgremien sind öffentliche Urkunden. Die Kreistagsabgeordneten haben einen Anspruch darauf, vor den Beschlussfassungen im Kreistag durch die Ausschussprotokolle über den vorangegangenen Beratungsverlauf informiert zu werden. Seit Beginn dieser Wahlperiode werden Protokolle immer wieder entgegen der Geschäftsordnung verspätet vorgelegt.

Die dazu gestellte Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.01.2022 (Anlage 1) haben Sie am 31.01.2022 beantwortet (Anlage 2). In dieser Antwort, die bisher nicht im Kreistagsinformationssystem hinterlegt ist, haben Sie sinngemäß angekündigt, dass zukünftig eine zeitnahe Erstellung der Protokolle möglich sei, da alle vakanten Stellen besetzt sind.

Im Gegensatz dazu hat sich die Situation nicht verbessert. Bisher haben Sie keine Protokolle vorgelegt über die Ausschüsse für

  • Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2022,
  • Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 31.08.2022,
  • Jugendhilfeausschuss am 08.09.2022,
  • Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 13.09.2022,
  • Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit am 15.09.2022,
  • Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 22.09.2022,
  • Ausschuss für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang am 27.09.2022.

Nicht vertretbar erscheint insbesondere, dass das Protokoll über die Sitzung des Kreisausschusses vom 26.09.2022 bis heute nicht vorliegt und dem Kreistag nicht für die Beratung und Beschlussfassung über den Vertragsentwurf gem. Vorlage 280/XIX vorgelegen hat. Diesen Vertragsentwurf („Sicherstellung der Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine durch die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit im Rahmen einer solidarischen Zusammenarbeit mit den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Hildesheim“) haben die Mitglieder des Kreisausschusses erst unmittelbar vor ihrer Sitzung am 26.09.2022 erhalten. Den Mitgliedern des Kreisausschusses war eine ausreichende inhaltliche Befassung mit dem Vertragsentwurf nicht möglich. Soweit in der Sitzung jedoch Einlassungen zum Vertragsinhalt und zum weiteren Verfahren erfolgt sind, hätten darüber die Abgeordneten aller Fraktionen und Gruppen über das Protokoll informiert werden müssen.

Als weiteres Bespiel ist zu nennen, dass das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur vom 06.09.2022 erst am 12.10.2022 den Kreistagsabgeordneten zugestellt worden ist. Dieses Protokoll gibt Auskunft über die Beratung zum Antrag der CDU-Fraktion über die Änderung der Schülerbeförderung (Gleichstellung der Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II/Auszubildende – Fördermöglichkeit unabhängig vom Wohnsitz, Verbesserung der Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches I – Fördermöglichkeit unabhängig vom Weg zur Schule). Über diesen Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung des Kreistages am 29.09.2022 beraten und entschieden, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt das o.a. Protokoll nicht vorlag und die Kreistagsabgeordneten folglich über den Beratungsverlauf im Fachausschuss nicht informiert waren.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2022_10_19_Antrag GO und Protokolle ANLAGEN


„Gullydeckel-Attacke Harsum“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.10.2022

„Gullydeckel-Attacke Harsum“
Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gullydeckel-Attacke Harsum, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

  1. Das zuständige Organ des Landkreises muss zum o. a. Fall eine Entscheidung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) treffen. Im Zusammenhang mit diesem Fall ist auch über personelle sowie organisatorische Maßnahmen im Sozialpsychiatrischen Dienst zu beraten.
  2. Seit den Informationen des Bürgermeisters von Harsum an den Landkreis vom 09./10.08.2022 sind nun zwei Monate vergangen, in denen der Kreisausschuss über ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz höchster Rechtsgüter aufgrund einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr (z. B. Bombendrohungen) nach dem NPsychKG hätte beraten und entscheiden müssen: insbesondere über die Anforderung eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses und auf dessen Grundlage über den Antrag auf Unterbringung beim zuständigen Gericht.
  3. Nach § 16 NPsychKG ist eine Unterbringung psychisch kranker Personen zulässig, wenn von ihnen infolge ihrer Krankheit eine „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ ausgeht, die auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

    Die Entscheidung darüber ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Die Ermessensausübung ist sachgerecht aber nur aufgrund der vollständigen Kenntnisse über den Sachverhalt und die jeweils relevanten personenbezogenen Daten möglich (u. a. über das persönliche Umfeld des Betroffenen, sein bisheriges Verhalten vor dem 09.08.2022, diegutachterliche Feststellung über seine psychische Krankheit und die Aussage darüber, ob infolge dieser Krankheit seit wann eine gegenwärtige erhebliche Gefahr besteht).Dem stehen im vorliegenden Fall insbesondere entgegen, dass der Hauptverwaltungsbeamte die am 01.09.2022 von der CDU-Fraktion verlangte Akteneinsicht bisher nicht gewährt, wesentliche Fragen zum Sachverhalt (z. B. Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.09.2022) auch nicht teilweise beantwortet und dem Kreisausschuss keine Beschlussvorlage vorgelegt hat.

    Über die öffentliche Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 15.09.2022 gibt es bisher kein Protokoll. Über die relevanten Ereignisse in den vergangenen zwei Wochen hat der Landrat die Abgeordneten bisher nicht informiert.

    Mit der Akteneinsicht sollte u. a. geklärt werden, wann der Landkreis welche Informationen erhalten hat (von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Betreuungsgericht, der Gemeinde Harsum und sonstigen Dritten in Bezug auf psychische Krankheiten, geistige Gebrechen, Straftaten, Androhungen von welchen Straftaten, Verurteilungen, gerichtliche Beschlüsse nach dem NPsychKG oder der StPO), ob und aus welchen Gründen der Landrat ein medizinisches Gutachten nach dem NPsychKG wann angefordert hat oder nicht, welche Aussagen sich daraus ergeben, ob ein solches Gutachten jetzt anzufordern ist, welche Gründe derzeit für oder gegen eine „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ bzw. einen Unterbringungsantrag sprechen.In diesem Zusammenhang ist auch relevant, was die Polizei zu dem in Nr. 2 genannten Fall dem Landkreis aufgrund ihrer Informationspflichten mitgeteilt hat.

  4. Am 12.9.2022 teilte der Landrat per E-Mail mit,
    – er habe wegen datenschutzrechtlicher Bedenken das Innenministerium und die Landesbeauftragte für Datenschutz gefragt, ob und in welchem Umfang er die Fragen der CDU-Fraktion beantworten bzw. Akteneinsicht geben dürfe,

    – er werde die CDU-Fraktion informieren, sobald die Antwort der Landesdatenschutzbeauftragten vorliege.

    Später berichtete er in einer Sitzung des Sozialausschusses und des Kreisausschusses z. B. etwas darüber, was der Landkreis am 09.08.2022 gewusst bzw. nicht gewusst habe. Zudem teilte er mit, dass nach Meinung des Innenministeriums die Daten zu dem Vorgang nur begrenzt zur Verfügung zu stellen seien.

    Auf unsere Frage an den Innenminister vom 15.09.2022, ob er auf eine Akteneinsicht hinwirken werde, hat der Minister mit Schreiben vom 25.09.2022 wie folgt antworten lassen: Da der Landrat den Antrag auf Akteneinsicht bereits umfassend prüfe, sehe er keinen Anlass hierauf weiter hinzuwirken. Und weiter heißt es im Schreiben des Ministeriums: Seine rechtliche Einschätzung zur Frage der Akteneinsicht liege dem Landrat vor. Die abschließende Prüfung, inwieweit Einsicht in die gewünschten Akten gewährt werden kann, obliege jedoch dem Landkreis.

    Für den Hauptverwaltungsbeamten (Amtsbezeichnung Landrat), der die Verwaltung einschl. des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu leiten hat, ist der Kreistag die oberste Dienstbehörde und sein höherer Dienstvorgesetzter.

    Zudem ist der Kreisausschuss auch für die Beamten des Sozialpsychiatrische Dienstes die höhere Disziplinarbehörde. Schon daher ist in keiner Weise die Auffassung vertretbar,dass der Hauptverwaltungsbeamte, der gesetzlich verpflichtet ist, die Beschlüsse des Kreistages und Kreisausschusses auszuführen und die Aufgaben des Kreisausschusses zu erfüllen (§ 85 Abs.1 NKomVG), befugt sein soll zu entscheiden, welche relevanten dienstlichen Unterlagen für Maßnahmen nach NPsychKG er dem Kreisausschuss vorlegt.

    Im Übrigen widerspricht eine Einschränkung der Auskunftspflicht § 56 und § 58 Abs. 4 der Kommunalverfassung bzw. den durch die Verfassung gewährten Rechten und Pflichten der Abgeordneten (zum Auskunftsrecht und zur Überwachung der Verwaltung durch die Abgeordneten siehe u. a. OVG Lüneburg, Urteil vom 4.3.2014 – 10 LB 93/13, VG Hannover, Urteil vom 17.06.2016 – 1 A 13723/14, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 15/1490, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport – Drs. 15/1835, LT-Drs. 15/2124, S. 5, und VG Braunschweig, Urteil vom 25.04.2013 – 1 A 225/12): Dem Abgeordneten erwachse „aus seinem Status ein Recht darauf, dass ihm diejenigen Informationen nicht vorenthalten werden, die ihm eine sachverständige Beurteilung ermöglichen… Daher darf nicht der zu kontrollierende Hauptverwaltungsbeamte dem zur Kontrolle berufenen Rat Regeln und Voraussetzungen für das Auskunftsrecht vorgeben … Vielmehr bedürfen Abgeordnete einer umfassenden Information, um ihren Aufgaben genügen zu können; dies gilt insbesondere für parlamentarische Minderheiten.“

  5. Die o. a. Anfragen des Landrates beim Innenministerium und bei der Landesdatenschutzbeauftragten waren und sind nicht erforderlich, denn die datenschutzrechtlichen Bedenken sind völlig unbegründet. Sie sind nicht geeignet, den o. a. Zeitverzug bzw. ein weiters Verzögern der Entscheidung in einem Fall zu rechtfertigen, bei dem über das Vorliegen bzw. Abwehren einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr zu entscheiden ist: von dem für diese Entscheidung zuständigen Organ.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit