Leitung der Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 26.05.2021

 

Leitung der Volkshochschule Hildesheim gGmbH

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Leitung der Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Ein Beschlussvorschlag dazu wird nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

Beschlussvorschläge zu TOP 30:  VHS Hi gGmbH, LK Holding GmbH und Hildesheimer VHS e.V.Personelle Besetzung:

1)    Die  Verträge  von Frau Dr. Rudolph und  des kaufmännischen Leiters (Herr Sommer)
bei der  VHS Hi gGmbH sollen bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

2)     Nach einer Ausschreibung sollen  die  Stelle von Frau Dr. Rudolph  zum 01.10.2022
und die Stelle des  kaufm. Leiters zum 31.12.2022 neu besetzt werden.

3)  Der Vertreter des Landkreis Hildesheim in der Landkreis Holding gGmbH wird
beauftragt, dies unverzüglich umzusetzen und entsprechende Vertragsabschlüsse
innerhalb eines Monats   nach diesem Beschluss herbeizuführen.

 


Volkshochschule Hildesheim gGmbH, Landkreis Hildesheim Holding GmbH und Hildesheimer Volkshochschule e. V

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 26.05.2021

 

Volkshochschule Hildesheim gGmbH, Landkreis Hildesheim Holding GmbH und Hildesheimer Volkshochschule e. V

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim gGmbH, Landkreis Hildesheim Holding GmbH und Hildesheimer Volkshochschule e.V. “ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Aufgrund des bis zu den o.a. Sitzungsterminen erreichten Sachstandes sind ggf. Beschlüsse des Kreisausschusses oder Kreistages erforderlich. Dies kann ggf. die Zuwendungs­vereinbarung betreffen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                  Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Erhalt der Straßenbahn in Sarstedt

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 26.05.2021

Erhalt der Straßenbahn in Sarstedt

Sehr geehrter Herr LandratLevonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erhalt der Straßenbahn in Sarstedt“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Bau- und Kreisentwicklung, des Finanzausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

 Beschlussvorschlag:

Der Kreistag spricht sich für den dauerhaften Erhalt der Straßenbahn in Sarstedt aus. Der Landkreis Hildesheim soll sich an den Betriebs- und Investitionskosten, die für die Stecke bis Gleidingen anfallen und nicht von der Region Hannover bzw. dem Träger der Straßenbahn oder Dritten getragen werden, mit einem Anteil beteiligen, der grundsätzlich über der Beteiligung der Stadt Sarstedt liegt. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, dem Kreistag einen Vertragsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion


Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 26.05.2021

Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien“ in die Tagesordnung des Finanzausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu prüfen und ggfs zu entscheiden, welche Förderrichtlinien im Landkreis Hildesheim derzeit gültig und zusätzlich zu erlassen sowie an datenschutzrechtliche Bestimmungen anzupassen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagsfraktion

 


Rückwirkende Erhöhung der Fachleistungsstunde im Sachkostenbereich der ambulanten Jugendhilfe ab dem 01.01.2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, 26.05.2021

 

Antrag zur rückwirkenden Erhöhung der Fachleistungsstunde im Sachkostenbereich der ambulanten Jugendhilfe ab dem 01.01.2021

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt „Rückwirkende Erhöhung der Fachleistungsstunde der ambulanten Jugendhilfe ab dem 01.01.2021“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die freien Träger der Kinder- und Jugendpflege erhalten für ihre Arbeit im ambulanten Bereich, die mit Antrag begründeten coronabedingten Mehraufwendungen (kein Einzelnachweis) bei den Sachkosten. Die Zuwendungen erhöhen sich rückwirkend ab dem 01.01.21 um 1,2 %.

Die Erhöhungen gelten nur für die Zeit der Pandemie.

Das bestehende Angebot des Landkreises, auf Nachweis und im Einzelfall höhere Zuschläge für coronabedingte Mehrausgaben zu beantragen, bleibt weiterhin bestehen. Allerdings ist hier die um 1,2 % veränderte Basis zu berücksichtigen.

Für die gesamten Maßnahmen ist eine Obergrenze von 275. 000 € einzuhalten.

Begründung:

Die Pandemie verursacht in fast allen Lebensbereichen höhere Aufwendungen.

Die Empfehlung des Beirates zum niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 78 ff. SGB VIII, eine zusätzliche (Entgelt-) Vereinbarung zu treffen, in welcher die höheren Aufwendungen geregelt werden, wurde für den stationären Bereich auf Antrag und unter Vorlage der tatsächlichen nachgewiesenen Mehraufwendungen bereits ab dem April 2020 umgesetzt.

Die in der Arbeitsgruppe Regionalisierung organisierten 16 Träger haben mit Schreiben vom 05.02.2021 den Landkreis Hildesheim  gebeten, die obige Regelung auch für den ambulanten Bereich anzuwenden.

Basierend auf die Erfahrungswerte im stationären Bereich ist von einem pauschalen Aufschlag in Höhe von 1,2 % auszugehen.

Wir halten diesen Wunsch für gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                              gez. FriedhelmPrior Fraktionsvorsitzender                                 Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

 

gez. Ludwig Bommersbach                                     gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss       Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagsfraktion

 


Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK)

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

 

Hildesheim, den 26.05.2021

Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK)

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und der HAWK“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Finanzausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

1.Mit der Stiftung Universität Hildesheim und der HAWK soll eine Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation als Grundlage für eine dauerhaft verstärkte Zusammenarbeit mit folgenden Maßgaben vereinbart werden.

2.Die o. a. Vereinbarung soll zunächst für den Zeitraum von drei Jahren ab Abschluss gelten; ihr Gegenstand soll es insbesondere sein, dass die Universität und die HAWK vom Landkreis für Projekte gefördert werden, die dem Klima-, Natur- oder Artenschutz dienen sollen: z. B. bei oder im Zusammenhang a) mit der Entwicklung und Durchführung konkreter Maßnahmen, b) Konzeptentwicklungen, c) Versuchen, d) Erfassung, Bewertung oder Dokumentation von Umweltdaten einschließlich von Fragen der Digitalisierung. Dafür werden jährlich 300.000 € zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung wird gebeten, für die o.a. Kooperation in Abstimmung mit der Universität und der HAWK einen Entwurf zu erarbeiten und dem Kreisausschuss möglichst zeitnah zur abschließenden Entscheidung/Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die bereits in der Vergangenheit gepflegte Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Hochschulen soll zum beiderseitigen Nutzen ausgebaut werden. Dies könnte neben vielen anderen Bereichen z. B. bei der vom Landkreis angestrebten Energie- oder CO2-Bilanz in Betracht kommen.

Eine Kostendeckung auch aus Haushaltsausgaberesten ist zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 


CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm, Phosphorrückgewnnung aus Klärwasser oder Klärschlamm

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 26.05.2021

 

C02-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm, Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser oder Klärschlamm

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „C02-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm, Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser oder Klärschlamm“ in die Tagesordnung des Finanzausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

1.Der Landkreis fördert Kommunen des Landkreises Hildesheim, die eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben zur Entwicklung einer Anlage bzw. Pilotanlage zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser oder Klärschlamm sowie zur Karbonisierung von Klärschlamm.
Die Förderung für die Machbarkeitsstudie und die Maßnahmen, die damit unmittelbar im Zusammenhang stehen, erfolgt auf Antrag in der Reihenfolge der Eingänge; sie erfolgt für die nachgewiesen Kosten, aber max. bis zu 50.000 €.

2.Der Landkreis fördert auf Antrag eine Kommune des Landkreises Hildesheim, die nach den Ergebnissen der o.a. Machbarkeitsstudie eine Planungsleistung in Auftrag gibt für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Karbonisierung von Klärschlamm. Die Förderung soll die Kommune erhalten, die nach Auffassung des Kreisausschusses dafür am besten geeignet ist. Die Förderung für die Planung und die Maßnahmen, die damit unmittelbar im Zusammenhang stehen, erfolgt für die nachgewiesen Kosten, aber max. bis zu 100.000 €.

3.Der Landkreis fördert auf Antrag eine Kommune des Landkreises Hildesheim, die eine Anlage a) zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser/Klärschlamm oder b) Karbonisierung von Klärschlamm oder c) eine Kombination der zuvor genannten Anlagen errichtet oder betreibt oder errichten oder betreiben lässt, soweit durch Errichtung und Betrieb der Anlage im Vergleich zur bisherigen Abwasserbeseitigung Mehrkosten entstehen und soweit diese Mehrkosten nicht durch Fördermittel Dritter oder Erträge aus dem Verkauf von Phosphat oder Klärschlammkarbonisat ausgeglichen werden.

Die Förderung erfolgt max. fünf Jahren mit max. 50.000 € pro Jahr auf die o. a. Mehrkosten. Die für den Bau der zuvor genannten Anlage/Anlagen anfallenden Investitionskosten werden von der Kommunalaufsicht bei haushaltsrechtlichen Maßnahmen nicht berücksichtig.

Zur Ermittlung der Mehrkoste soll ein Vergleich der Gebührenkalkulationen dienen (zwischen der bestehenden und neuen Anlage); über die Einzelheiten dazu soll der Kreisausschuss entscheiden.

4.Die o. a. Beschlüsse ergänzen bzw. ändern die bisherigen Kreistagsbeschlüsse; insbesondere der Sperrvermerk zum Thema „CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm“ im Haushaltsbegleitbeschluss vom 12.12.2020 wird hiermit aufgehoben.

5.Die o. a. Förderung soll auf Antrag dem Grunde nach zugesagt werden unter dem Vorbehalt, dass Maßnahmen nach o. a. Nrn. 1., 2. oder 3. tatsächlich in Auftrag gegeben werden.

6.Bei den o. a. Förderungen handelt es sich um freiwillige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim; ein Anspruch auf eine solche Förderung besteht trotz der o. a. Beschlüsse nicht

Begründung:

Die Begründung wird nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer
                                                   gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                  Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion