Betreuungsangebot, Kostenverteilung und Kosten für die Kinderbetreuung nach dem SGB VIII und dem KiTaG

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 31.03.2021

 

Umsetzung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“, der „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ und der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung“

Betreuungsangebot, Kostenverteilung und Kosten für die Kinderbetreuung nach dem SGB VIII und dem KiTaG

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Gruppe SPD-CDU hat sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass im gesamten Landkreis eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung angeboten wird und der Landkreis seine Zuschüsse dafür deutlich erhöht. Dazu sind die Zuschussregelungen im Einvernehmen mit allen Städten, Gemeinden und der Samtgemeinde geändert worden: die „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“, die „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ und die „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung

Am 15.08.2017 haben die Kommunen eine Präsentation zur Entwicklung der Kosten in der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Darin sind die Erträge und Aufwendungen (Produkte 361 und 365) sowie das jährliche Defizit der einzelnen Kommunen und die Zuschüsse des Landkreises angegeben. Um ersehen zu können, wie sich die Defizite bis zum aktuellen Stand weiterentwickelt haben, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. Wir bitten Sie, die Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten, soweit die Daten vorliegen.

1. In der Präsentation der Kommunen von 2017 („Kostenentwicklung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Hildesheim in den Jahren 2011 bis 2017“) sind die Zuwendungen des Landkreises und die Defizite der einzelnen Kommunen erfasst (Rechnungsergebnisse bis 2016, Ansatz 2017). Wie haben sich diese Zuwendungen des Landkreises und die Defizite der einzelnen Kommunen im Rechnungsergebnis in den Jahren 2017 bis 2019 weiterentwickelt? Welche dieser Zuwendungen und Defizite sind für 2020 und 2021 eingeplant?

2. Welche Zuwendungen hat der Landkreis für die o.a. Kinderbetreuung in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 an die Kommunen gezahlt:
a) an welche Kommune jeweils insgesamt einschl. Investitionskostenzuschüsse,
b) insgesamt an alle Kommunen einschl. Investitionskostenzuschüsse?

3. In welcher Kommune standen 2017, 2018, 2019 und 2020 wie viele genehmigte Betreuungsplätze zur Verfügung:
a) insgesamt alle genehmigten Plätze,
b) insgesamt die Kindergarten- und Krippenplätze,
c) die Hortplätze,
d) die Tagesmütterplätze?
Wie viele dieser Plätze sollen es nach derzeitiger Planung in 2021 und 2022 sein?

4. In welchen einzelnen Kommunen sind 2019 für die Kinderbetreuung Kosten angefallen, die bei der Kostenermittlung nach Frage 1 nicht erfasst sind, aber das Gesamtdefizit erhöhen:
a) Investitionskosten und
b) sonstige Kosten?

Wie hoch war jeweils das sich daraus ergebende Gesamtdefizit? Wie hoch wird ein solches Gesamtdefizit für 2020, 2021 und 2022 erwartet?

5. Wie hoch waren in 2019 das von den Kommunen getragene Gesamtdefizit und die gesamten Zuwendungen des Landkreises an die Kommunen?

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

214 – Antwort 21.04.2021


Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 24.03.2021

Einteilung Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 7 „Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021“ der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021 übersenden wir folgenden:

Beschlussvorschlag:

  1. Die bisherige Einteilung in 12 Wahlbereiche für die Kreistagswahl am 12.09.2021 wird
    beibehalten.

2. Im ersten Halbjahr 2022 sollte eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet werden, die   unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse sowie der wohnortbezogenen Zuordnung der Kreistagsabgeordneten die aktuellen Wahlbereiche überprüft und ggfs. eine zukünftige Anpassung der Wahlbereiche erarbeitet.

Begründung:

Eine Veränderung der Wahlbereiche vor der Kreistagswahl 2021 würde neben der aktuellen Corona-Pandemie und damit verbundenen nur eingeschränkten Möglichkeit des öffentlichen Agierens und aufgrund des nur sehr engen Zeitfensters sowie der bereits parteiintern begonnenen Planungen, nicht zielführend sein.

Mit freundlichen Grüße

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Beurteilung des Innenministeriums zum Fehlverhalten von Landrat Levonen

Hildesheim, den 24.03.2021

Beschlussvorschlag zu TOP 32 der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021

(Doktortitel Olaf Levonen)

 

Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreistages erforderlich ist.

 

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Landkreis Holding GmbH – Verkauf v. Anteilen der Überlandwerke Leinetal GmbH

Beschlussvorschlag zu TOP 21 Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL) Sitzung Kreisausschuss am 22.032021

„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:

  1. Vor die Angaben „5,9 %-Punkten“ und „550.000 “ wird das Wort „etwa“ einfügt,
  2. Die Wörter „Verträge auszuhandeln“ werden durch die Wörter “ den Kreistagsgremien die erforderlichen Vertragsentwürfe vorzulegen“ ersetzt

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion


Beschlussvorschlag Schülerbeförderung

Beschlussvorschlag zu TOP 36 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021 (Vorlage 1082/XVIII vom 18.03.2021)

Beschlussvorschlag:

„Nr. 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird zugestimmt. Damit wird folgender Vorbehaltsbeschluss des Kreisausschusses vom 6.7.2020 aufgehoben: „Der Kreisausschuss behält sich vor, über die Ablehnung von Anträgen nach § 1 Absatz 2 der o. a. Satzung zu entscheiden.“

Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird nicht zugestimmt.“

Begründung:

Zu Nr.1.

Innenministerium und Verwaltung meinen, der Vorbehalt betreffe keinen Einzelfall, sondern eine Gruppe von Angelegenheiten, und dafür sei eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Das mit dem o. a. Vorbehaltsbeschluss angestrebte Ziel wird nun durch eine andere Beschlusslage erreicht: Aufgrund von Berichten Betroffener über Bearbeitungszeiten von über sechs Monaten hat der Kreisausschuss (KA) auf Antrag der Gruppe SPD-CDU am 1.3.2021 beschlossen: „Anträge, über die nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang entschieden ist, sind innerhalb von fünf Wochen nach Eingang dem Schulausschuss und dem Kreisausschuss vorzulegen.“

Die in Rede stehende Übernahme von Schülerbeförderungskosten ist eine freiwillige Leistung im eigenen Wirkungskreis des Landkreises. Lehnt die Kreisverwaltung solche Leistungen ab, hat über Widersprüche der KA zu entscheiden (§ 76 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Hat die Verwaltung nicht innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag entschieden, ist er dem KA vorzulegen, der sich dann (im Einzelfall) die Entscheidung vorbehalten kann. Der KA entscheidet zudem über alle Fälle, die ihm vom HVB vor Ablauf der o. a. Frist vorgelegt werden.

Zu Nr. 2.

Der Beschlussvorschlag ist obsolet. Er bezieht sich auf einen nicht vorhandenen Beschluss.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Doktortitel Landrat Levonen

Beschlussvorschlag zu TOP 37 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021
(Doktortitel Olaf Levonen)

Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreisausschusses erforderlich ist.

 

gez. Klaus Bruer                                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion


Anteilige Kostenübernahme des Landkreises bezüglich der Covid-19Testung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 18.03.2021

 

Anteilige Kostenübernahme des Landkreises bezüglich der Testung von Beschäftigten (…)mithilfe von Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2

Änderungsantrag zur Vorlage 1067/XVIII

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum o.g. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Jugendhilfehausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit Änderungen zugestimmt, wie sie nachfolgend (rot) gekennzeichnet sind.

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Hildesheim beteiligt sich anteilig an den entstehenden Kosten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Testungen von Beschäftigten im Bereich der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege rückwirkend ab dem 15.02.2021.

 

Den kreisangehörigen Kommunen werden jeweils 25 % der entstehenden Kosten für die Testungen von Beschäftigten in den Kindertagesstätten, Krippen und Horten, erstattet, maximal aber 9,38 € pro ärztlichem Test und 3,00 € pro Selbsttest.

 

Für die Testung von Beschäftigten im Bereich der Kindertagespflege werden den kreisangehörigen Kommunen 50 % der entstehenden Gesamtkosten erstattet, maximal aber 18,75 € pro ärztlichem Test und 6,00 € pro Selbsttest.

 

Die erstattungsfähigen Kosten gelten für eine Testung pro berechtigter Person und Woche. Die Auszahlung an die jeweilige Kommune erfolgt nach monatlicher Meldung der Gesamtkosten und Anzahl der Tests sowie vorgesehener Testfrequenz pro berechtigter Person.

Die Mitfinanzierung der Testungen durch den Landkreis besteht nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem durch den Bund ein allgemeiner Anspruch auf kostenfreie Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger in Kraft tritt und vor Ort umsetzbar ist.

 

Der Kreistag stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 120.000 € beim Konto 5111-0031 „Corona-Testung“, Kostenstelle 4-07 sowie dem Kostenträger 365-001 „Sicherstellung der Kindertagesbetreuung“ zu.

Es ist anzustreben, den vollumfänglichen Betrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

Begründung :

Diese erfolgt mündlich im Rahmen der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior                              Fraktionsvorsitzender                                      Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagfraktion

gez. Ludwig Bommersbach                             gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfe-                 Vorsitzender Jugendhilfe-
ausschuss                                                              ausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagsfraktion