Haushaltsplan für das Jahr 2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 27.11.2020

 

 

Haushaltsplan für das Jahr 2021, Haushaltsbegleitbeschluss

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021 übersenden wir Ihnen folgende Beschlussvorschläge für einen Haushaltsbegleitbeschluss:

I. Der im Haushaltsplan vorgesehene Ansatz in Höhe von 200.000 € für den Landschaftsrahmenplan wird gestrichen und zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.

II. Die Haushaltsansätze für die Kulturhauptstadt in Höhe von 600.000 € und die Ausgabereste für das Projekt Neuer Zusammenhalt in Höhe von 230.000 € werden zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.

III. Die Ausgabereste (ca. 80.000 €) aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 und Beschlussvorschlages der Gruppe SPD-CDU vom 09.12.2019 zum Thema Kostenerfassung werden im erforderlichen Umfang zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.

IV. Die Ausgabereste (ca. 50.000 €) aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 und Beschlussvorschlages der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019 zum Thema Beratungen und fachliche Unterstützung durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes werden im erforderlichen Umfang zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.

V. Zusätzlich zu I., II., III. und IV. ist der Personalkostenansatz um 1 Mio. € zu mindern.

VI. Zusätzlich zu I., II., III., IV. und V. ist eine globale Minderausgabe einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

VII. Zusätzlich zu I., II., III., IV., V., und VI. sind 600.000 € nicht gebundene Haushaltsausgabereste nicht zu übertragen.

VIII. Es sind die erforderlichen Vorbereitungen für einen Nachtragshaushalt zum Frühjahr oder Sommer 2021 zu treffen.

IX. Neuer Zusammenhalt/Regionale Entwicklung (Vorlage 977/XVIII vom 12.11.2020)

  1. Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für den Landkreis Hildesheim (Vorlage 977/XVIII vom 12.11.2020) bildet eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Landkreises.
  2. In den Haushaltsplan ist die Produktgruppe „Neuer Zusammenhalt/Regionale Entwicklung“ aufzunehmen.
  3. Zur Durchführung oder Förderung konkreter Maßnahmen im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zum Neuen Zusammenhalt und des REK werden unbeschadet anderer Haushaltsansätze 550.000 € im Haushaltsplan 2021 eingeplant. Dafür sind insbesondere freigewordene Mittel aus dem Projekt Kulturhauptstadt und die Ausgabereste für das Projekt Neuer Zusammenhalt zu verwenden/einzuplanen.
  4. Der Kreisausschuss entscheidet a) über die Regelungen und Formen der Mittelvergabe und b) über die Verwendung der o. a. Mittel im Einzelfall nach der Fachausschussberatung.

Begründung:

Zur Umsetzung des Beschlusses erscheint ein Haushaltsansatz von 550.000 € sachgerecht und aufgrund der freigewordenen Mittel aus dem Projekt Kulturhauptstadt und den Ausgaberesten aus dem Projekt Neuer Zusammenhalt vertretbar. Trotz der o. a. Bündelung von Haushaltsmitteln (für Zwecke wie Zusammenhalt, Entwicklungskonzept, Zuwendungen an Vereine wie z. B. Rosen und Rüben, Pro Leinebergland e. V. oder besondere Kultureinrichtungen, Bid Book, Musikschule, Gesundheitsförderung usw.) sind Überschneidungen mit anderen Produkten erkennbar. Daher sind in den folgenden Haushaltsplänen Produktabgrenzungen zu erarbeiten. Für 2021 muss der Ansatz zur Klarstellung auf jeden Fall „unbeschadet“ der anderen Haushaltsmittel erfolgen. Auf den Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017 und den Antrag der Gruppe SPD-CDU zum Neuen Zusammenhalt vom 28.11.2017 weisen wir hin.

X. CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm

  1. Der Kreistag hat sich am 13.05.2020 aufgrund des Antrages der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 dafür ausgesprochen, die Karbonisierung von Klärschlamm in kommunalen Kläranlagen zu unterstützen. Denn bei der Karbonisierung wird der Atmosphäre aktiv und nachhaltig Kohlendioxid (CO2) entzogen. Neben anderen Einsatzbereichen ermöglichen die Karbonisate in der Landwirtschaft eine optimale und zeitnahe Nutzung von Phosphat; zusätzlich werden sie als Bodenhilfsstoff das Pflanzenwachstum und die Humusbildung verbessern, Wasser speichern und Schadstoffe absorbieren.
  2. Im Haushaltsplan für das Jahr 2021 sind für die investive Förderung bzw. für investive Zuwendungen 275.000 € unter einem Sperrvermerk einzuplanen.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, sehr zeitnah bei den Städten und Gemeinden des Landkreises abzufragen, welche Planungen für den Bau und Betrieb einer Karbonisierungsanlage bestehen. Den Kreistagsgremien ist das Umfrageergebnis im Frühjahr 2021 mitzuteilen, damit es bei der weiteren Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann.
  4. Über die Aufhebung des Sperrvermerks und darüber, ob und wie die o. a. Förderung erfolgt, entscheidet der Kreistag nach Vorlage der Umfrageergebnisse und vorliegenden Anträgen.

XI. Ombudschaft

Im Haushaltsplan 2021 sind 130.000 € für die Einrichtung einer Ombudschaft gem. Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 02.09.2020 und Kreistagsbeschluss vom 04.11.2020 einzuplanen, soweit von der Verwaltung bisher keine Haushaltsmittel in dieser Höhe eingeplant sind. Über die Freigabe entscheidet der Kreistag.

XII. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes

In den Haushaltsplan 2021 werden 50.000 € eingestellt – entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere erforderlicher Maßnahmen zum Schutz des Wassers. Zur Deckung sind auch nicht verausgabte Mittel einzusetzen.

Über den Einsatz der Mittel entscheidet wie bisher jeweils der Kreisausschuss.

 XIII. Sozialfonds/soziale Notlage

Der Sozialfonds Region Hildesheim soll in 2021 entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 10.12.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € erhalten: für Einzelfallhilfen bei sozialer Härte, insbesondere im Bereich der Altersarmut, soweit sozialgesetzlich keine Hilfeansprüche bestehen. Die Mittel sind in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.

Es sind 5000 € in den Haushaltsplan 2021 entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 10.12.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 einzustellen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies außerhalb der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.

Zur Deckung sind auch nicht verausgabte Mittel einzusetzen. 

XIV. Förderung der Hochschulen

Seit Jahren wird der Landkreis Hildesheim von den Hochschulen in verschiedenen Bereichen unterstützt. Diese Zusammenarbeit sollte durch eine Förderung der Hochschulen weiter ausgebaut werden. Dafür sind Fördermittel des Landkreises in den Haushaltsplan 2021 in Höhe von 20.000 € einzuplanen. Über die Verwendung entscheidet der Kreisausschuss nach der Fachausschussberatung.

XV.Vormundschaftsvereine

Die Förderung der Vormundschaftsvereine soll fortgesetzt werden, da sie die Erfüllung einer Pflichtaufgabe des Landkreises wirksam unterstützen. Für die Förderung sollen 55.000 € ab Haushaltsplan 2021 eingeplant werden. Dies sind nach unseren Informationen ca. 20.000 € mehr als bereits von der Verwaltung vorgesehen.

 XVI. Klimaschutzagentur

Für die Stärkung der Klimaschutzagentur gem. Antrag/Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 03.11.2020 sind ab Beginn des Haushaltsjahres 2021 für die Klimaschutzagentur zusätzlich 250.000 € einzustellen, soweit dies von der Verwaltung nicht bereits erfolgt ist. 100.000 € von den 250.000 € sind als Zuwendungen bzw. für die Förderung von Schaffung oder Vernetzung von Biotopen einzuplanen.

Zur Deckung sind auch die Ausgabereste zu verwenden, die angefallen sind aus der nicht erfolgten Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse für die auf fünf Jahre angelegte Förderung für die Schaffung und Vernetzung von Biotopen (90.000 €) sowie Organisation und Koordinierung der Projektarbeit usw. im Umweltschutz (100.000 €). Siehe Beschluss des Kreistages am 12.12.2019 aufgrund der Anträge der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019.

XVII. Pflegekonferenzen

Für die Durchführung der auf Antrag der Gruppe CDU-SPD vom 31.07.2020 und vom Kreistag am 04.11.2020 beschlossenen Pflegekonferenzen werden jährlich 10.000 € im Haushaltsplan berücksichtigt: erstmals im Jahr 2021, soweit dies von der Verwaltung noch nicht erfolgt ist. Über die Verwendung Mittel entscheidet der Kreisausschuss.

XVIII. Kunst- und Kulturpreis

Es soll jährlich ein Kunst- und Kulturpreis des Landkreises Hildesheim für verschiedene Altersgruppen (insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und verschiedene Künste vergeben werden. Dafür werden in den Haushaltsplan 2021 insgesamt 20.000 Euro für Preisgelder und 10.000 Euro für die Organisation zur Verfügung gestellt/eingeplant. Über die weiteren Einzelheiten (Organisation, Beteiligung Dritter wie Vereine aus dem Bereich Kunst/Kultur, Uni, VHS, die Trägerschaft, Preisvergabe usw.) entscheidet nach Beratung in den Fachausschüssen der Kreisausschuss.

XIX. Beratungs- und Koordinierungsstelle

Im Landkreis Hildesheim soll eine Beratungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet und bis zum 01.02.2020 besetzt werden. Dafür sind 60.000 € im Haushaltsplan ab Beginn des Haushaltsjahres 2021 für eine zusätzliche Stelle einzuplanen. 30.000 € sind für eine weitere zusätzliche Stelle mit einem Sperrvermerk einzuplanen, der dann vom Kreisausschuss aufgehoben werden kann, wenn sich die Kommunen des Landkreises im Rahmen einer Vereinbarung mit 30.000 € an der Besetzung der zweiten Stelle beteiligen.

Zur Deckung sind auch die Ausgebreste einzusetzen, die angefallen sind aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 zum Antrag der Gruppe SPPD-CDU vom 26.11.2019 für eine Koordinierungsstelle zur Erfassung von Fördermöglichkeiten.

Aufgabe der o. a. Stelle soll es insbesondere sein, Förderungsmöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes zu erfassen und deren Nutzung im Landkreis Hildesheim zu koordinieren oder sonst zu unterstützen. Über die Umsetzung dieses Beschlusses und die Tätigkeiten der Beratungs- und Koordinierungsstelle ist dem Kreistag jährlich in der Mitte des Jahres zu berichten.

Begründung:

Mit dem Beschlussvorschlag wird eine auf Dauer angelegte Beratungs- und Koordinierungsstelle angestrebt. Zur weiteren Begründung verweisen wir auf den Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 26.11.2019 zu diesem Thema.

XX. Touristiker/Touristikerin

Die Erfüllung der kreisweiten Tourismusaufgaben soll zeitnah einer Touristikerin oder einem Touristiker übertragen werden. Dafür werden eine zusätzliche Vollzeitstelle entsprechend Entgeltgruppe E 10/E11 TVÖD ausgewiesen und Haushaltsmittel in Höhe von ca. 60.000 € eingeplant.

XXI. Nationaler Krebsplan

Der AWO Kreisverband Hildesheim-Alfeld (Leine) e.V. hat mit Schreiben vom 02.09.2020 alle Fraktionen des Kreistages über die Finanzierungslücke der Beratungsstelle informiert. Weitere Informationen erfolgten in zwei Sitzungen des Ausschusses 4.

Zur Sicherstellung der qualifizierten und professionellen ambulanten Beratung, auch im Hinblick auf den nationalen Krebshilfeplan, wird im HH-Plan 2021 eine ergänzende Förderung von 5.000 € eingestellt.

XXII. Hebammenzentrale

Die von verschiedenen Stellen geplante Hebammenzentrale soll je nach Organisationsform gefördert werden. Dafür sind 10.000 € in den Haushaltsplan für das Jahr 2021 aufzunehmen/einzuplanen.

Über die Vergabe entscheidet der Kreisausschuss nach Antragsberatung in den Fachausschüssen.

 XXIII. Schulstandortbezogenes Radverkehrskonzept

 

  1. Das regionale Radverkehrskonzept wird als vorläufige Grundlage für die künftige Förderung des Radverkehrs im Landkreis Hildesheim beschlossen. Es ist vorrangig durch eine schulstandortbezogene Radwegeplanung (entsprechend dem Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 19.03.2019) für Schulen des Sekundarbereiches I und II zu ergänzen, unabhängig von der Straßenbaulastträgerschaft. Der Auftrag dazu soll umgehend erteilt werden.
    Im Jahr 2021 sind für den Auftrag die in der Vorlage 938/XVIII genannten Haushaltsmittel (SK 4431-0045) vorrangig zu nutzen.
  2. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Radwegen sind neben dem Neu- oder Ausbau auch Maßnahmen geeignet, die nur einen relativ geringfügigen administrativen bzw. technischen Aufwand erfordern. Durch solche Maßnahmen (Kurzfristmaßnahmen) kann die Verkehrssicherheit häufig kurzfristig und unbeschadet der laufenden Radwegeplanungen verbessert werden.
  3. Nach Vorlage und Beschluss über die schulstandortbezogene Radwegeplanung (s. o.) sind die Kommunen des Landkreises Hildesheim zu informieren, welche Kurzfristmaßnahmen im Sinne von Nr. 2. auf welchen einzelnen schulstandortbezogenen Radwegen für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Betracht kommen, mit welchen Kosten (jeweils nur Kostenschätzung) im welchem Zeitrahmen durchgeführt werden können.
  4. Kurzfristmaßnahmen der Kommunen des Landkreises Hildesheim im Sinne von Nr. 2. sollen vom Landkreis Hildesheim im Jahr 2021 im Rahmen eines Gesamtbetrages von 1.000.000 Euro gefördert werden (Erhöhung des Ansatzes SK 4312-0010 von 75.000 € auf 1.000.000 €). Die Förderung soll auf Antrag bis zu 25 % der für die Kurzfristmaßnahmen nach Abzug verfügbarer Drittmitteln anfallenden Kosten betragen, aber pro Kommune nicht mehr als 4,00 Euro pro Einwohner.
    Die Förderung soll für die Kommunen des Landkreises erfolgen, die Maßnahmen entweder aus der kreiseigenen beschlossenen schulstandortbezogenen Radwegeplanung (siehe Nr. 3.) oder aus einer eigenen schulstandortbezogenen Radwegeplanung entsprechend den Anforderungen nach Nrn. 1. bis 3. umsetzen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kommunen kurzfristig über diesen Beschluss und andere Förderprogramme für die o. a. Maßnahmen zu informieren.
  6. Die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung dieses Beschlusses soll der Kreisausschuss, nach Beratung im jeweiligen Fachausschuss, treffen.
  7. Über die Umsetzung dieses Beschlusses soll dem Kreistag im Sommer 2021 berichtet werden.
  8. Bei den zukünftigen Planungen sind die Mittel für den Straßen- und Radwegebau vorrangig für den Radwegebau einzusetzen. Der bisher für den Straßenbau geplante Ansatz für 2021 ist um 500.000 € zugunsten des Radwegebaus zu verlagern.

Konkret:
Das Budget  B2-06-014 wird von 3,4 Millionen € auf 2,9 Millionen € gekürzt.
Das Budget  B2-06-015 wird von 400 000 € auf 900 000 €  erhöht.

Begründung: 

Auf der Grundlage des regionalen Radverkehrskonzeptes sollen gem. Vorschlag der Verwaltung durch ein neues Gutachten weitere erforderliche Maßnahmen eruiert werden (s. Vorlage 938/XVIII). Diese Forderung halten wir für zu allgemein.

XXIV. Haushaltsdaten

a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den o. a. Beschlüssen anzupassen.

b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:

– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,

– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.

Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

XXV. Zusätzlich zum Haushaltsplan sind jeweils in einer Übersicht/Tabelle anzugeben

a) die einzelnen Pflichtaufgaben im übertragen Wirkungskreis mit folgenden Angaben: Gesamtkosten und von wem diese Kosten in welchem Umfang übernommen werden,

b) die einzelnen eigenen Aufgaben des Landkreises gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG mit Angaben über die Höhe der Bruttokosten und die Höhe der Zuwendungen,

c) die vom Landkreis erhaltenen Fördermittel seit Anfang 2017 mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,

d) die Fördermittel, die die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2017 erhalten haben mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,

e) die Mitgliedschaften des Landkreises in Vereinen und Verbänden mit folgenden Angaben: Zweck des Vereins, Beitrittsbeschluss oder Dauer der Mitgliedschaft, Vereinsbeitrag des Landkreises, Vertreter des Landkreises im jeweiligen Verein,

f) die Kosten der Gebietskörperschaft Landkreis Hildesheim einschl. seiner Beteiligungen für den Energieverbrauch mit Angaben zu den Energieträgern,

g) Die Energie- und CO2-Bilanz für den Landkreis Hildesheim. Die Konkretisierung dazu soll unter Federführung des Umweltausschusses insbesondere unter Beteiligung der Klimaschutzagentur erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                    Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                    CDU-Kreistagsfraktion

gez. Bernhard Brinkmann              gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender         Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und          für Finanzen, Personal und
Innere Dienste                                  Innerer Dienste

 


Fortführung der Kulturentwicklungsplanung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

 

Hildesheim, den 26.11.2020

Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage Nr. 970/XVIII) übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung einer Kulturstrategie für den Landkreis Hildesheim in Auftrag zu geben (Ausschreibung). Bei der Erfüllung des Auftrages sind die Kreistagsgremien zu beteiligen.

Teil des Auftrages soll sein zu prüfen, ob die bisher durchgeführte Förderung des Landkreises in den Bereichen Kunst und Kultur organisatorisch verbessert und nachhaltiger gestaltet werden kann. Dazu kommt ggf. in Betracht, Entscheidungen über die Verwendung und Verteilung von Zuwendungen des Landkreises für bestimmte Förderungen im Rahmen eines Budgets mehr als bisher den im Bereich Kunst und Kultur tätigen Organisationen, Vereinen und Verbänden zu überlassen, die übergemeindlich organisiert sind.

Die Prüfung ist in Abstimmung mit den betroffenen Organisationen, Vereinen und Verbänden durchzuführen und den Kreistagsgremien ist über die Prüfungsergebnisse möglichst im Frühjahr 2021 zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                  Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion


Haushalt 2021: „Der Landkreis Hildesheim muss handlungsfähig bleiben“

November 202020. November 2020 Hildesheimer Presse CDU, Friedhelm Prior, Haushalt, Kreistag, Landkreis Hildesheim, SPD

Landkreis HILDESHEIM. Die Gruppe von SPD und CDU im Kreistag hat an den vergangen zwei Wochenenden über den Haushaltsplan für das Jahr 2021 beraten und dazu folgende Positionen erarbeitet:

a) Beschlussfassung über den Haushaltsplan im Dezember 2020.
b) Bis zum Sommer 2021 wird ein Nachtragshaushalt vorbereitet.
c) Die Kreisumlage wird nicht verändert.
d) Das Haushaltssicherungskonzept wird bis zu einem Nachtragshauhalt entsprechend der Lage fortgeschrieben.
e) Der Haushaltsfehlbetrag (derzeit ca. 23 Mio. €) wird unabhängig von einer positiven oder negativen Entwicklung gemindert (insbesondere durch eine globale Minderausgabe von ca. 4 Mio., Minderung der Personalkostenansätze, Haushaltsausgabereste und Streichung von verschiedenen Haushaltsansätzen der Verwaltung (ca. 200.000 € für einen Landschaftsrahmenplan, ca. 350.000 aus Ansätzen für die Kulturhauptstadt usw.)
f) SPD und CDU werden verschiedene Maßnahmen zum Erhalt und zur Fortentwicklung der Infrastruktur des Landkreises beschließen und Veränderungen zu verschiedenen Haushaltsansätzen der Kreisverwaltung beantragen.

Für ihre Beschlüsse hat die Gruppe gewichtige Gründe: Aufgrund der Coronakrise sei die Haushaltslage völlig unklar, die Haushaltsplanung mit viel Spekulation verbunden. Der Gesetzgeber habe daher auch im Haushaltsrecht Sonderregelungen zur Bewältigung der epidemischen Lage geschaffen. Diese Regelungen sollen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. „Der Landkreis Hildesheim muss handlungsfähig bleiben“. Mit dem Haushaltsbeschluss im Dezember soll Planungssicherheit geschaffen werden: für die Städte und Gemeinden, aber auch für viele Menschen und Stellen, die auf öffentliche Hilfe angewiesen sind.

Nach Auffassung von SPD und CDU sind ohne Verzug verschiedene Maßnahmen erforderlich. Als Beispiel werden genannt: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf schulstandortbezogen Radwegen, Verstärkung der Klimaschutzagentur, Aufbau einer Jugendberufsagentur in der Nordstadt von Hildesheim, Grundwasserschutz, Förderung der Hochschulen, Verbesserung der Nachmittagsbetreuung an den Schulen, Preisminderung bei Schülermonatskarten, Förderung von Umweltschutzmaßnahmen und sozialen Einrichtungen.

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Einrichtung einer Jugendberufsagentur

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

 

Hildesheim, den 17.11.2020

 

 

Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA)

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2021 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2020, des Kreisausschusses am 07.12.2020 und des Kreistages am 10.12.2020 übersenden wir folgenden

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Aufbau einer Jugendberufsagentur in Hildesheim im Bereich der Nordstadt wird gefordert.
  2. Der Raumbedarf und der Standort für die Jugendberufsagentur ist im Zusammenhang mit den Überlegungen und Entscheidungen zur Regionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe (Bezirkssozialarbeit) und zum künftigen Raumbedarf des Jugendamtes – Erziehungshilfe (Amt 406) insgesamt zu klären.

Begründung:

Im Rahmen des Projektes „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ wurde 2010 die Grundlage zur nachhaltigen rechtskreis- und trägerübergreifenden Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit (SGB III) des Jobcenters (SGB II) und des Landkreises Hildesheim (SGB XII: Eingliederungshilfe, SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe) gelegt.

Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in diesem Arbeitsbündnis sowie der auf Bundes- und Landesebene (auch von den kommunalen Spitzenverbänden) erfolgten Fachempfehlungen zur Etablierung bzw. Ausweitung von Jugendberufsagenturen wurde 2016/2017 von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Landkreis Hildesheim ein erstes gemeinsames Konzept für eine Jugendberufsagentur Alfeld entwickelt.

Ziel ist es dabei, junge Menschen im Alter von 15 bis 25 (teils bis 27) zu erreichen sowie deren Leistungen rechtskreisübergreifend frühzeitig, schnell, bedarfsgerecht und wirksam zu bearbeiten; insbesondere soll auch die Gruppe der „Abbrecher“ erreicht werden.

Nach den entsprechenden Beratungen und Entscheidungen bzw. Beschlüssen durch die Gremien der Träger (u.a. Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 07.11.2017) und dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung hat die Jugendberufsagentur Alfeld in 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Die gemeinsame Arbeit wurde von den Handlungsakteuren der beteiligten Träger von Beginn an als richtig und erfolgreich bewertet.

Der Zielsetzung entsprechend werden alle Jugendlichen vom gemeinsamen Angebot umfasst und tatsächlich werden viele der zuvor „durch die Raster“ gefallenen Jugendlichen erreicht und wirksam gefördert.

Um die gemeinsame Beratung und Bearbeitung der Leistungen „unter einem Dach“ bewerten und steuern zu können, erfolgt eine regelmäßige Information der Lenkungsgruppe zur Jugendberufsagentur, in der die Leitungen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Rechtskreise SGB XII, SGB IX, SGB VIII vertreten sind. Die Handlungsakteure der Jugendberufsagentur haben über ihre erfolgreiche Arbeit auch schon in anderen Gremien berichtet, so auch in der Trägerversammlung des Jobcenters.

Zwischen allen beteiligten Handlungsakteuren und den Trägern bestand bereits 2017/2018 Einvernehmen darüber, dass bei gutem Verlauf der Arbeit der Jugendberufsagentur Alfeld eine Ausweitung im weiteren Landkreisgebiet erfolgen sollte.

Ein besonders hoher Bedarf wurde für das Gebiet der Stadt Hildesheim im Bereich der Nordstadt (und angrenzenden Stadtteilen) gesehen, da hier das Klientel mit sehr hohem Bedarf lebt und sich die gemeinsame, träger- und rechtskreisübergreifende Arbeit anfällt.

Es ist hochriskant und finanzpolitisch kaum verantwortbar, auf eine JBA in der Nordstadt zu verzichten die Fallzahlen, die gescheiterten Bildungsbiographien etc. steigen nachweisbar und zwar deshalb, weil intelligente und präventive Handlungsansätze fehlen. Die Kosten des Nichthandelns übersteigen die Kosten des Handelns bei Weitem.

Entsprechend wurden in 2018 die Planungen für die Etablierung einer „Jugendberufsagentur Hildesheim Nord“ aufgenommen. Neben der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Landkreis Hildesheim wurde hierzu auch die Stadt Hildesheim (SGB IX: Eingliederungshilfe) einbezogen – daher wurde die Lenkungsgruppe durch den Sozialdezernenten der Stadt Hildesheim, Herrn Spitzer, erweitert. Der Standort der „Jugendberufsagentur Hildesheim Nord“ soll möglichst in der Nordstadt (mitten in der Region) liegen.

Personeller Aufwand:
Von den beteiligten Behörden (Landkreis, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Stadt Hildesheim) werden die Stellenanteile/Personalkräfte in die „gemeinsame“ JBA eingebracht, die sie bisher schon für die jeweiligen sozialrechtlichen Aufgabenwahrnehmungen an den Schwellen und Übergängen „Kind – Jugend“ sowie „Schule – berufliche Tätigkeit/Findung“ und für die Anzahl der diesbezüglichen Klienten einzusetzen hatten. Dabei geht es (gemessen an der Personalstärke der beteiligten Ämter/Stellen) jeweils nur um eine sehr geringe Personalanzahl.

Sachaufwand:
Auch hier tragen die beteiligten Behörden ihre Sachaufwendungen wie bisher. Zusätzliche  Aufwendungen entstehen bspw. für Umzüge, die Herstellung der Kompatibilität der Systeme (IT) und Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Bildung der JBA in Alfeld hat sich gezeigt, dass die zusätzlichen Aufwendungen  sehr gering waren (sh. Vorlage 235/XVIII).

Die Bildung einer JBA in Hildesheim führt zu keinem deutlich höherem Aufwand.

Kosten-Nutzen-Relation:
Da die beteiligten Behörden/Rechtskreise lediglich das für die jeweiligen Aufgaben ohnehin eingesetzte Personal sowie die hierfür erforderlichen Sachmittel in die JBA einbringen, entstehen kaum zusätzliche Aufwendungen. Durch eine gemeinsame, rechtskreis- und behördenübergreifende Bearbeitung ergeben sich sehr viele Vorteile, so dass die Aufgabenwahrnehmung weitaus effektiver wahrgenommen wird, als eine (weiterhin) „versäulte“ Bearbeitung.

Belege hierfür sind auch die vielfältigen Rückmeldungen aus dem „Kundenkreis“ und dem weiteren Umfeld, ebenso die regelmäßigen Fallbesprechungen [die auch unter der Perspektive erfolgen: “Wie wäre der Fall ohne die JBA (voraussichtlich) verlaufen“]. Die Bewertung erfolgt durch die Leitungen der BA, des Jobcenters sowie der Sozialdezernate von Landkreis und Stadt Hildesheim in den regelmäßigen Sitzungen der Lenkungsgruppe.

Win-Situation
Wenn alle örtlich beteiligten Akteure und Fachlichkeiten die Etablierung und Fortführung der JBA als gewinnbringend ansehen und die gemeinsame, rechtskreisübergreifende Arbeit in der Form von JBA auch von allen überörtlichen Ebenen so bewertet und empfohlen wird, dürfte sie eigentlich nur in Frage gestellt werden, wenn sie mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden wäre. Dies ist aber – wie dargestellt – nicht der Fall.

Die Jugendberufsagentur ist eine Erfolgsgeschichte, die auch in Hildesheim vielen Jugendlichen einen neuen (und erfolgreichen) Weg ebnen wird.

 

 

Mit freundlichen Grüße
gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior                             Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagfraktion

 

gez. Ludwig Bommersbach                                         gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss           Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion


Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der  COVID-19-Pandemie

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

 

  Hildesheim, den 27.10.2020

Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der  COVID-19-Pandemie

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt Maßnahmen des Landkreises Hildesheim zur Bekämpfung der  COVID-19-Pandemie“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Dieser Antrag lässt die Beratung zum TOP 4 der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 29.10.2020 unberührt.

Begründung:

Nach derzeitiger Sachlage ist davon auszugehen, dass zumindest mittelfristig erhebliche Belastungen der Gesellschaft durch das COVID-19-Virus bewirkt werden. Daher muss über die bisher getroffenen Maßnahmen hinaus untersucht und geprüft werden, welche zusätzlichen Vorkehrungen vom Landkreis Hildesheim zur Bekämpfung der Pandemie getroffen oder unterstützt werden sollen.

Hierzu ist ggf. sehr kurzfristig eine Expertenrunde einzurichten, die aus Mitgliedern des Kreistages, der Kreisverwaltung und fachkundigen Beratern zusammengesetzt sein sollte. Die Kurzfristigkeit ist erforderlich, um abschätzen zu können, ob und in welchem Umfang ein gesonderter Haushaltsansatz für die angesprochenen Maßnahmen erforderlich ist. Zudem ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Kreisausschuss beim Vollzug der vom Kreistag grundsätzlich beschlossenen Maßnahmen mitwirken soll.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                 gez. Friedhelm Prior                           Fraktionsvorsitzender                    Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                   CDU-Kreistagfraktion

 

 


Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den  23.10.2020

 

Anfrage gem. § 56 NKomVG
zu Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten Sie hinsichtlich des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit Covid-19 im Landkreis Hildesheim um eine Beantwortung folgender Fragen zu Schulen und Kindertagesstätten:

Maßnahmen zum Infektionsschutz, die a) dem Recht/der Pflicht zum Schulbesuch oder b) dem Recht auf Betreuung in einer Kindertagesstätte widersprechen, können nur von der zuständigen Behörde durch eine begründete Anordnung aufgrund eines Gesetzes ausgesprochen werden.

Welche dieser Maßnahmen sind derzeit gegenüber wem a) von welcher Behörde angeordnet oder b) nicht behördlichen Stellen getroffen worden? Von wem sind diese Anordnungen bisher mit welchen Rechtsmitteln angefochten oder beanstandet worden?

Nach uns vorliegenden Informationen empfiehlt das Robert-Koch-Institut allgemein, Kontaktpersonen der Kategorie 1 14 Tage in Quarantäne zu belassen, auch wenn negative Abstriche vorliegen.

Wie wird diese Empfehlung a) in Niedersachsen und b) im Landkreis Hildesheim umgesetzt? Welche behördlichen Anordnungen dazu hat oder kann der Landkreis erlassen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagsfraktion

2021_05_06__181 Infektionsschutz in KiTa- und Schulen- Antwort der Verwaltung_1


Beratungen zu Geruchsbelästigung in Elze und Altlastfläche in Alfeld/OT Godenau

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

 

Hildesheim, 16.10.2020

Geruchsbelästigung in Elze und Altstandort Godenau

Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, die Beratungspunkte „Geruchsbelästigung in Elze“ und „Altstandort Desdemona in Godenau“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung aufzunehmen.

Begründung:

In verschiedenen Ausgaben der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung wurde über eine Geruchsbelästigung in Elze durch ein Erdbecken zur Lagerung von Flüssigdünger sowie ein Altlastfläche in Godenau auf dem Betriebsgelände der Firma Maja GmbH berichtet. Zu den beiden Themen ist der Ausschuss umfassend zu informieren. Zur Altlastenfläche verweisen wir auf die Anfrage von Herrn Bruer im letzten Umweltausschuss.

Es sollte ein Sitzungsort gefunden werden, der eine Besichtigung bzw. Ortsbegehung in Elze sowie Godenau ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion

gez. Johannes Dreier                                               gez. Falk-Olaf Hoppe
stv. Vorsitzender Ausschuss 2                             Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagfraktion