Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

                            Hildesheim, den 19.09.2019

 

Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 12  des Kreisausschusses und TOP 7 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten, zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss vom 28.09.2017, soll grundsätzlich entsprechend den jeweiligen Diätenerhöhungen des Landtages nach Indexverfahren angepasst werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Kreistag die jeweils entsprechenden Beschlussvorschläge vorzulegen.

Begründung:

2010 ist im Landtag von Niedersachsen das sog. Indexverfahren für die Abgeordnetenbezüge eingeführt worden – wie zuvor bereits in anderen Ländern. Eine entsprechende Grundsatzregelung ist auch für die Kreistagsabgeordneten sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                           Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion

 


„Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten, Kreisbeauftragte/für Naturschutz und Landschaftspflege“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

                            Hildesheim, den 19.09.2019

Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten, Kreisbeauftragte/für Naturschutz und Landschaftspflege“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 13 des Kreisausschusses und TOP 8 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:
    In § 1 Abs. 1 Nr. 6 wird die Angabe „190,00 EURO“ geändert in „ 300,00 EURO“.
  2. Der Kreistag soll möglichst in seiner letzten Sitzung des Jahres 2019 Kreis- und Regionalbeauftragte für den Naturschutz bestellen.

Die Verwaltung wird gebeten, dies kurzfristig bekannt zu machen, die Bürgerinnen und Bürger zu bitten, sich dafür zu bewerben.

Begründung:

Es sollte angestrebt werden, die Stelle „Kreisbeauftragte/r für Naturschutz und Landschaftspflege“ zu besetzen und dafür eine den heutigen Anforderungen entsprechende Aufwandsentschädigung festzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Geschäftsordnung des Kreistages

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                            Hildesheim, den 19.09.2019

Geschäftsordnung des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 10 des Kreisausschusses und TOP 5 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

16 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim XVIII. Wahlperiode (01.11.2016 – 31.10.2021) wird wie folgt geändert:

  1. In Satz 1 wird nach dem Wort „wird“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.
  2. Es werden folgende neue Sätze zwei, drei und vier eingefügt:

„Auf Antrag eines Kreistagsmitgliedes wird geheim abgestimmt, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Kreistagsmitglieder den Antrag unterstützt.

Die geheime Abstimmung hat Vorrang vor der namentlichen Abstimmung.

Das Ergebnis einer geheimen Abstimmung wird durch zwei von der/dem Kreistagsvorsitzenden zu bestimmenden Kreistagsmitgliedern festgestellt, die verschiedenen Fraktionen angehören sollen, und der/dem Kreistagsvorsitzenden mitgeteilt, die/der es bekannt gibt.

  1. Der bisherigen Satz zwei wird Satz fünf, der bisherige Satz drei wird

Begründung:

Geheime Abstimmungen dürfen nur erfolgen, wenn dies nach der Geschäftsordnung zulässig ist. Dies ist bisher nicht der Fall und soll nun ermöglicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 


„Hauptsatzung, Vorbehalt des Kreistages und Agenda 21“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                      Hildesheim, den 19.09.2019

 

Hauptsatzung, Vorbehalt des Kreistages und Agenda 21

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 11 des Kreisausschusses und TOP 6 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:

  1. Es wird folgender neuer § 9 eingefügt:

㤠9 Vorbehalt des Kreistages

Für folgende Gruppen von Angelegenheiten behält sich der Kreistag gem. § 58 Abs. 3 NKomVG die Beschlussfassung vor:

Verträge i. S. d. § 58 Abs. 1 Nr. 20 NKomVG mit einer juristischen Person oder dieser im Rechtsverkehr gleichgestellten Personenvereinigung, deren Gesellschafter oder Mitglied Kreistagsmitglied, sonstiges Mitglied von Ausschüssen oder die Hauptverwaltungsbeamtin/ der Hauptverwaltungsbeamte ist.“

  1. Es wird folgender neuer § 10 eingefügt:

㤠10 Lokale Agenda

Der Landkreis erfüllt seine Aufgaben nach den in der Agenda 21 und  Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung. Alle Entscheidungen müssen mit diesen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein.“

  1. Der bisherige § 9 wird § 11.

Begründung:

Mit dem vorgeschlagenen Vorbehalt im neuen § 9 wird eine eindeutige Regelung geschaffen.

Mit dem  Beschluss zur Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 werden international und national anerkannte Grundsätze für das konkrete Handeln von Kreistag und Kreisverwaltung mehr als bisher verbindlich gemacht.

Mit Kreistagsbeschluss vom 12. März 1998 wurde die lokale Agenda 21 im Landkreis Hildesheim eingeführt. Dazu fand am 10. Juli 1998 eine Auftaktveranstaltung statt und im Anschluss daran sind in verschiedenen Arbeitskreisen Projekte z. B. zu den Themen Klimaschutz, Migration, Tourismus auf den Weg gebracht.

Die seither im Landkreis Hildesheim getroffenen Maßnahmen bleiben nach unserer Auffassung hinter den heute zu stellenden Anforderungen zurück.

Geschäfte der laufenden Verwaltung und Beschlüssen des Kreistages müssen daher konkreter und nachhaltiger als bisher auf die Erreichung der 17 Ziele der Agenda 2030 ausgerichtet und durchgesetzt werden.

Die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen sollte jährlich auf der Grundlage der von der Bertelsmann Stiftung geführten Übersicht zu den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion                                                    CDU-Kreistagsfraktion

 


Personalsituation in der Kreisverwaltung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

Hildesheim, den 06.09.2019

Personalsituation in der Kreisverwaltung des Landkreises Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

hinsichtlich von Maßnahmen zur Verbesserung der Personalentwicklung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Stellen waren in 2017, 2018 und 2019 jeweils zum Stichtag 01.04
    a) unbesetzt und
    b) mit einem „kw-“ oder „ku“ – Vermerk“ versehen?
  2. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es?
  3. Wie viele Auszubildende, Anwärter/-innen und Auszubildende im luK-Bereich haben 2017 und 2018
  • in der Kreisverwaltung ihre Ausbildung abgeschlossen ?
  • nach der Ausbildung die Kreisverwaltung verlassen?einen a) befristeten und b) unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten?

4. Wie viele Auszubildende, Anwärter/-innen und Auszubildende im luK-Bereich
werden in diesem Jahr Ihre Prüfung ablegen und ggf. übernommen?

5. Wie beurteilen Sie die Dauer der Stellenausschreibungen und die Praxis, nicht
zeitgleich intern und extern auszuschreiben, sondern intern und erst dann extern,
wenn keine interne Bewerbung erfolgt ist ?

 

gez. Klaus Bruer                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender             Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion            CDU-Kreistagsfraktion


Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                  Hildesheim, den 05.09.2019 

Anfrage gem. § 56 NKomVG;
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) bestimmt, bei welchen Zuwiderhandlungen der Landkreis zuständig ist. In wie vielen Fällen hat der Landkreis Hildesheim jeweils in 2017, 2018 und den ersten sechs Monaten des Jahre 2019 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen welcher in der Verordnung genannten Zuwiderhandlungen mit welchem Ergebnis durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 


Klimaschutzagentur Hildesheim; Gesellschafterrat

Klimaschutzagentur Hildesheim; Gesellschafterrat

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den o. g. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung sowie Kreisausschuss und Kreistag aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Zur Unterstützung der seit dem 07.06.2019 bestehenden Klimaschutzagentur Hildesheim gGmbH wird ab sofort der Gesellschafterrat auf höchstens acht Mitglieder erweitert.

Fraktionen von mehr als neun Kreistagsabgeordneten können zwei Kreistagsabgeordnete entsenden.

Fraktionen von sechs bis neun Kreistagsabgeordneten können eine Kreistagsabgeordnete/einen Kreistagsabgeordneten entsenden.

Fraktionen, von weniger als sechs Kreistagsabgeordneten können einvernehmlich gemeinsamen  eine   Kreistagsabgeordnete/einen    Kreistagsabgeordneten
entsenden.

Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, so entscheidet das Los.

Von Seiten des Fördervereins wird ein/e Vertreter/in entsandt.

Begründung:

Die Klimaschutzagentur Hildesheim gGmbH ist aus der bisherigen gemeinnützigen und unabhängigen Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH hervorgegangen.

Der Gesellschafterrat unterstützt die Klimaschutzagentur bei der Öffentlichkeitsarbeit und sonstigen Aufklärungsmaßnahmen, die einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz bzw. Naturschutz und dem damit verbundenen Klimaschutz leisten. Er soll auch auf die Planung und Umsetzung von Maßnahmen des Umweltschutzes bzw. Naturschutzes hinwirken. Dabei unterstützt er auch die Initiierung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten, von Qualifizierungsangeboten und Aufklärungskampagnen – dies unter besonderer Beachtung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherberatung zum Umweltschutz/Klimaschutz bzw. Nachhaltigkeitsprojekten.

Die zunehmenden Umweltprobleme erfordern stärkere Anstrengungen bei der Erfassung, Planung und Durchführung von den Schutzmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktiosnvorsitzender                                Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagsfraktion