Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung

 

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

Hildesheim, den 29.10.2019

 

 Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kosten der Kinderbetreuung sollen kreisweit einheitlich erfasst werden. In den Haushaltsplan 2020 sollen dafür 90.000 € eingestellt werden.

Über die weiteren Einzelheiten des Verfahrens, der Beauftragung Dritter und Vereinbarungen mit den Gemeinden soll der Kreisausschuss entscheiden.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ anzunehmen und dazu ggf. weiter Einzelheiten abzustimmen.

Begründung:

In § 9 Abs. 4 der ab 01.01.2019 geltenden Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung (Kita-Vertrag) ist bestimmt:

„Ergänzend zu dieser Vereinbarung werden noch zukünftig in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten geregelt, insbesondere … zur Erfassung und Offenlegung der für die Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen  Einrichtungen.“

Ziel dieser Regelung ist es u. a., die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung zu erfassen und transparent zu machen. Nach einer einheitlichen und zentralen Erfassung dieser Daten kann u.a. erkannt werden, wo Kosten in welcher Höhe anfallen, wo es welche Unterschiede gibt, wie sich die Kosten-/Leistungsstruktur im Kreisgebiet darstellt. Diese Daten werden es ermöglichen, Forderungen nach höheren Landesmitteln besser zu begründen; sie werden zeigen, in welchem Verhältnis sich die einzelnen Kostenträger (z.B. Landkreis, Land, Gemeinden) an den Aufwendungen für die Kinderbetreuung tatsächlich beteiligen, wie sich die Kosten in den einzelnen Gemeinden für welche Leistungen entwickeln, wie hoch im Landkreis die Kosten für die Kinderbetreuung durchschnittlich sind oder z.B. wie hoch die Kosten sind pro Platz oder pro Einwohner und Jahr.

Als erster Schritt zur Erreichung der genannten Ziele soll das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ angenommen werden.

Wie und von wem eine zentrale Datenerfassung dauerhaft erfolgen soll, ist u.a. in Abhängigkeit von den Erkenntnissen zu entscheiden, die sich aus der o.a. Konzeption der Firma polyteia ergeben. Um dahingehend in 2020 handlungsfähig zu sein, sind entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion


Bestands- und Unterhaltungsverzeichnis für die Kinder-Tageseinrichtungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

Hildesheim, den 29.10.2019 

Bestands- und Unterhaltungsverzeichnis für die Kinder-Tageseinrichtungen   

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:
„Die Tageseinrichtungen für Kinder gem. § 1 KiTaG sollen in einem Bestands- und Unterhaltungsverzeichnis des Landkreises so erfasst werden, dass erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen zeitlich und finanziell zumindest mittelfristig erkennbar sind.

Dafür sind 5.000 € im Haushalt 2020 auszuweisen.“

Begründung:
Das vorgeschlagene Verzeichnis soll einer sachgerechten Haushaltsplanung dienen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion


Modellprogramm „Akti(F) -Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, den 29.10.2019

ESF-Programm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen des ESF-Programm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

unterstützt der Landkreis Hildesheim im aktuellen Modellvorhaben, die Kommunen, die einen strukturellen Beitrag zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort leisten wollen.

Der Landkreis Hildesheim unterstützt das Modellvorhaben mit 20.000 € in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der  Jugendhilfeausschuss.

Begründung:

Das ESF-Modellprogramm „Akti(F) -Aktiv für Familien und ihre Kinder“ verfolgt das Ziel, die Lebenssituation und die gesellschaftliche Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern, indem Eltern bei der Aufnahme und Ausweitung eine Beschäftigung und Familien bei der Inanspruchnahme von lokal und regional vorhandenen Bildung-, Ausbildung- und anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten unterstützt werden.

Im Rahmen des vorgenannten Modellprogramms besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 1,0 Mio € (entspricht einer 90%igen Förderung) zu erhalten – bei den beteiligten Kommunen würde ein Eigenanteil i.H. von 10 % verbleiben (nach aktuellen Planungen würde dies die Stadt Hildesheim „Nordstadtbereich“, Stadt Alfeld und Stadt Elze sein). Der verbleibende Eigenanteil soll hälftig auf die vorgenannten Kommunen (5% insgesamt) sowie dem Landkreis Hildesheim (5%) verteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                           gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Runder Tisch: Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 29.10.2019

Fortführung des Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Runde Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ wird mindestens in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in der bestehenden Form fortgeführt.

Die Verwaltung wird gebeten, die Arbeit des Runden Tisches organisatorisch und inhaltlich weiterhin zu begleiten und zu unterstützen.

Für konkrete Projekte, die sich während der Arbeit des Runden Tisches in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ergeben und als förderungswürdig beurteilt werden, sind pro Jahr 30.000 € in den entsprechenden Haushalt einzustellen. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Jugendhilfeausschuss..

Begründung:

Die Zahl von Armut betroffener oder bedrohter Kinder liegt bei ca. 2,8 Millionen Kindern. Jedes sechste Kind ist von Leistungen des SGB II abhängig. In Niedersachsen sind rund 180.000 Kinder betroffen, im Landkreis Hildesheim rund 7.200 Kinder.

Auf Initiative der Gruppe SPD-CDU wurde Anfang 2019 der Runde Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ gegründet. Durch den Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“ wurden unterschiedliche Akteure zusammengebraucht und haben gemeinsam konkrete Schritte zur Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarmut im Landkreis Hildesheim entwickelt und umgesetzt. Dieser Weg soll fortgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior                               Fraktionsvorsitzender                                              Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion


Denkmalschutz

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, den 08.10.2019

Anfrage gem. § 56 NKomVG
Zuständigkeiten

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in Lamspringe ist im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Landkreises Hildesheim als untere Denkmalschutzbehörden nach § 19 NDSchG die Frage aufgeworfen worden, ob sich der Kreistag nach § 58 Abs. 3 NKomVG oder der Kreisausschuss nach § 76 Abs. 2 NKomVG solche Entscheidungen vorbehalten kann. Dabei wurden auch die Zuständigkeiten des Landkreises als unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 57 Abs. 1 NBauO erörtert, da § 10 Abs. 4 NDSchG bestimmt: „Ist für eine Maßnahme eine Baugenehmigung oder eine die Baugenehmigung einschließende oder ersetzende behördliche Entscheidung erforderlich, so umfasst diese die Genehmigung nach Absatz 1“ (die  Genehmigung der Denkmalschutzbehörde).

Daher und aufgrund anderer Diskussionen über Zuständigkeitsfragen  bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kann der Kreisausschuss nach 76 NKomVG oder der Kreistag nach § 58 NKomVG als Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NKomVG an sich ziehen:

a) die Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 NDSchG
des Landkreises als untere Denkmalschutzbehörde gem. § 19 NDSchG?

b) die Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 NDSchG
des Landkreises als unter Bauaufsichtsbehörde nach § 57 NBauG i. V. m. § 10 Abs. 4 NDSchG?

c) die Genehmigung von Baumaßnahmen nach § 59 NBauG des Landkreises als unter Bauaufsichtsbehörde nach § 57 NBauG?

d) die Genehmigung eines Flächennutzungsplanes nach § 6 BBauG oder eines Bebauungsplanes nach § 10 BBauG des Landkreises als höheren Verwaltungsbehörde nach § 1 Abs. 1 DVO-BauGB?

2. Soweit nach Ihrer Auffassung der Kreisausschuss oder Kreistag die zuvor genannten
Entscheidungen nicht an sich ziehen kann, bitten wir Sie um eine detaillierte rechtliche
Begründung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagsfraktion

 


CDU-Kreistagsfraktion lud zum Sommerfest 2019 und sammelt Spenden

Anlässlich des diesjährigen Sommerfestes wurde um Spenden für die Lammetal Stiftung in Lamspringe gebeten. Insgesamt kamen 1000 Euro zusammen . Mit dieser Spende will die Kreistagsfraktion die individuelle Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Stärkung der Persönlichkeit von Menschen mit Behinderung unterstützen. Die Spende soll das Unified-VoltigierTeam von Sarah Kässens, Psychologin der Lammetal Stiftung und Trainerin des Teams fördern. Die Kreistagsabgeordneten Martina Wiegand und Sabine Hermes haben den Scheck an Carolin Reulecke, Vorstandsvorsitzende der Lammetal Stiftung und dem Voltigier Team übergeben. Die CDU-Kreistagsfraktion sagt an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank allen Spendern.


Anfrage zur Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, den 07.10.2019

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in der NLT-Information Aktuell, Ausgabe 24/2019, Seite 3, ist unter dem Titel: „Weiterer Rückgang der Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018“ zu lesen, dass die Anzahl der Inobhutnahme im Jahr 2018 um 14 % gesunken ist.

Wir bitten Sie recht herzlich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat es im Landkreis Hildesheim 2018 ebenfalls einen entsprechenden Rückgang gegeben?
  2. Wenn ja, setzt sich der Trend im Jahr 2019 erkennbar fort?
  3. Welche Auswirkungen hat der Rückgang:
    • personell und
    • finanziell?
  4. Sollte im Landkreis Hildesheim im Jahr 2018 kein Rückgang erfolgt sein, so bitten wir um Erläuterung bzw. Nennung der möglichen Gründe.

Für eine zeitnahe Antwort wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                           Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagsfraktion