Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD, Erfüllung der dem Landkreis nach dem NRettDG obliegenden Aufgaben für den Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD, Erfüllung der dem Landkreis nach dem NRettDG obliegenden Aufgaben für den Rettungsdienst

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir haben Sie am 05.05.2025 gefragt, wer die Weisung an die Vertreter der Verwaltung erteilt hat, bei der Akteneinsicht am 08.04.2025 keine Fragen zu beantworten.

Wir bitten Sie nochmals um Beantwortung dieser Frage, die Sie bisher nicht beantwortet haben. Aus Ihrem Hinweis vom 20.05.2025 „Die Mitarbeiter wurden im Vorfeld von der Amtsleitung über das Wesen einer Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 S. 3 NKVG, in Abgrenzung zum Auskunftsrecht nach § 58 S. 2 NKomVG informiert“ ergibt sich in keiner Weise, dass die bei der Akteneinsicht anwesenden Personen die o. a. Frage nicht hätten beantworten dürfen. Und daraus folgt, dass die Beantwortung der Frage überhaupt nicht verboten wurde oder Sie uns lediglich nicht sagen wollen, wer ein derartiges Verbot ausgesprochen hat.

Im Übrigen erlauben wir uns den Hinweis, dass es einen § 58 S. 2 NKomVG und einen
§ 58 Abs. 4 S. 3 NKVG nicht gibt. Es fällt uns daher schwer zu glauben, dass Ihre Mitarbeiter von der „Amtsleitung“ ausreichend über die Abgrenzung der Rechte auf Akteneinsicht und Beantwortung von Anfragen informiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

356 -Antwort der Verwaltung


Geschwindigkeitskontrollen in der Winkelstraße in Hildesheim Höhe der St.-Martinus-Schule

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Geschwindigkeitskontrollen in der Winkelstraße in Hildesheim
Höhe der St.-Martinus-Schule

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisaus-schusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitte wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Zu wann wäre es unter welchen Voraussetzungen möglich, dort kurzfristig eine mobile Blitzer-anlage aufzustellen?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um dort eine festinstallierte „Blitzersäule“ zu installieren?

Begründung:

Die Auswertung der Geschwindigkeitsmesstafeln hat ergeben, dass dort trotz der Ge-schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit mit ca. 50 km/h deutlich über der dort zugelassenen Geschwindigkeit liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Ramon Herbst
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

355 – Antwort


Besichtigung von Heizungsanlagen, fehlende Rechtsgrundlage für Kostenbescheide

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Besichtigung von Heizungsanlagen, fehlende Rechtsgrundlage für Kostenbescheide

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und anschließend des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und an den Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz persönlich teilzunehmen (§§ 56 und 87 Abs. 2 Satz 3 NKomVG).

Begründung:

Nach einem uns vorliegenden Widerspruch vom 14.04.2025 gegen Ihren Bescheid vom 19.03.2025 zu zwei Objekten in Sibbesse haben Sie augenscheinlich rechtswidrige Kostenbescheide für Amtshandlungen erlassen, die ggf. überhaupt nicht erforderlich waren. Dazu bitten wir Sie, den Kreistagsgremien Ihre Meinung zur Sach- und Rechtslage darzulegen und Ihre Planung zum weiteren Vorgehen mitzuteilen. Im Übrigen ist zu erörtern, ob und ggf. in welchem Umfang die hier in Rede stehenden Besichtigungen und dabei erfolgten Maßnahmen überhaupt erforderlich waren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Bodenuntersuchungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Bodenuntersuchungen

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion vom 15.07.2024 (Anfrage Nr. 242/XIX) haben wir Sie hinsichtlich der Bodenuntersuchungen auf angenommenen Altablagerungen um Beantwortung verschiedener Fragen gebeten, die Sie bisher nur teilweise beantwortet haben. Aufgrund der Gefahren, die von Altablagerungen ausgehen können, ist es jedoch erforderlich, dass der Landkreis als zuständige Behörde die Situation der 535 erfassten Altablagerungen und die dazu erfolgten Maßnahmen kennt, damit er seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abwehr von Gefahren für Boden, Wasser und letztlich für die Gesundheit der Menschen nachkommen kann.

Daher bitten wir Sie, unsere o. a. Anfrage nunmehr vollständig zu beantworten. Dies gilt auch für die Beantwortung der Frage: „welche Sanierungsmaßnahmen auf Kosten des Landkreises in den vergangenen 10 Jahren aufgrund behördlicher Anordnung vom Verantwortlichen oder durch den Landkreis erfolgt sind (siehe Ihre 2. Teilantwort vom 06.09.2024 zur Frage Nr. 6 der Anfrage Nr. 242 vom 15.07.2024).“

Mit Schreiben vom 24.06.2024 hatten Sie uns auf unsere Anfrage Nr. 231 vom 13.06.2024 u.a. mitgeteilt:

„Die Auftragserteilungen erfolgten am 29.02. und 08.05.2024. Die jeweiligen Auftragssummen lagen alle unterhalb der Vorlagegrenze in Höhe von 150.000 € (Nettoauftragssumme) der Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen vom 04.06.2013. Insoweit war eine vorherige Beschlussfassung zur Auftragsvergabe durch den Kreisausschuss nicht erforderlich … Für die nun beauftragten Untersuchungen wurde im Jahr 2020 eine Landesförderung „gewährt“, die 60 % der anfallenden Kosten abdeckt. Die restlichen 40 % werden durch Entnahmen aus der Altlastenrücklage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim gedeckt. Insofern entstehen für den Landkreis Hildesheim keine Kosten.“

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher externen oder internen Beschlüsse, Entscheidungen, Anträge usw.
    1.1 erfolgten welche einzelnen Vergaben bzw. Aufträge mit welcher Auftragssumme
    a) nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder
    b) ohne eine solche Prüfung,1.2 ist die Landesförderung wann beantragt, wann dem Landkreis zugesagt und wann in welcher Höhe zugeflossen,1.3 ist wann und in welcher Form entschieden worden, dass der Landkreis vom Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim in welcher Höhe Mittel für die o. a. Untersuchungen erhält? Wann sind dem Landkreis diese Mittel in welcher Höhe zugeflossen?

Begründung:

Nach hier vorliegenden Informationen ist es zumindest zweifelhaft, ob die vom Landkreis als Bodenschutz – und Wasserbehörde zu erfüllenden Aufgaben sachgerecht erfüllt werden. Als gravierendes Beispiel dafür steht die Altlast Desdemona, zu der die Mehrheitsgruppe von SPD und Grüne entgegen den Forderungen der CDU-Fraktion Sanierungsmaßnahmen und Untersuchungen ablehnen, obwohl seit 2016/217 bekannt ist, dass dort für Bor die Geringfügigkeitsschwellenwerte für das Grundwasser sogar um den Faktor bis zu zehn überschritten werden und daher eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers vorliegt sowie ein Sanierungsplan vorgelegt wurde, der vom Umweltministerium bereits in 2020 fachlich anerkannt und bestätigt worden ist.

Auf der anderen Seite werden augenscheinlich lediglich oberflächliche Untersuchungen auf Grundstücken in Auftrag gegeben, ohne zuvor die Erforderlichkeit z. B. durch Nachfragen bei den Gemeinden ausreichend geprüft zu haben.

Ferner werden von Ihnen die bei Untersuchungen erhobenen Daten augenscheinlich nicht gemäß den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Aktenführung erfasst. Dies behindert oder vereitelt eine sachgerechte Vorgangsbearbeitung und verursacht in erheblichem Umfang vermeidbare Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

353 – Antwort der Verwaltung

353 – Anlage Antwort


Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Rettungsdienst

Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.03.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.03.2025 hat Herr Köhler geäußert, es hätte seit Anfang letzten Jahres verschiedene Gespräche zum Thema „Rettungsdienst“ stattgefunden, an denen Mitglieder der Kreisverwaltung und des Kreistages teilgenommen hätten.

Da ich mich bei Ihnen vergeblich um eine Einladung zu dem Gespräch am 06. März 2025 bemüht hatte, haben wir Sie mit Schreiben vom 17. März 2025 um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wann und wie hat die Verwaltung wen zu solchen Gesprächen für wann eingeladen?
  1. Wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages haben Gespräche zu den o. a. Themen wo stattgefunden?
  1. Was ist in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden?
  1. Welche weiteren Kreistagsabgeordneten haben sich ebenfalls bei der Verwaltung wie und in welcher Form um eine Teilnahme an dieser Besprechung bemüht?
  1. Wer waren die Teilnehmer an dieser Besprechung und gibt es zu dieser Besprechung ein Besprechungsprotokoll?

Zu den Fragen 1 bis 3 haben Sie uns mit Schreiben vom 31.03.2025 lediglich mitgeteilt:

„Die Verwaltung steht allen Fraktionen, Gruppen, Arbeitskreisen derselben und/oder einzelnen Kreistagsabgeordneten immer gern für sachliche Gespräche/Erörterungen zur Verfügung. Diese sind aus Sicht der Verwaltung gerade auch im Bereich Rettungsdienst sinnvoll, um den interessierten Abgeordneten auf Nachfrage die komplexen rettungsdienstlichen Zusammenhänge sowie geplante Vorgehensweisen zu erläutern und die Sichtweise der Verwaltung darzulegen. Insoweit gibt es weder eine offizielle „Einladung“ noch eine „Buchführung“ wer, wann, mit wem, worüber geredet hat. Vielmehr ist dies der Ausdruck der jahrelang gepflegten konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung. Dieses Angebot wurde in unterschiedlichstem Umfang von verschiedenen Abgeordneten und Fraktionen wahrgenommen.

Von der CDU Fraktion bedauerlicherweise nicht in dem Umfang, wie sich die Verwaltung das gewünscht hätte.“

Diese Antwort lässt unsere Frage unbeantwortet. Denn im Gegensatz zu Ihrer o. a. Antwort haben wir Sie lediglich nach den Teilnehmern der seit Anfang letzten Jahres geführten Gespräche zum Thema Rettungsdienst gefragt. Und diese Frage haben Sie, wie viele andere Fragen der CDU-Kreistagsfraktion, nur völlig ungenügend beantwortet. Dies ist mit der Würde Ihres Amtes und Ihrer Pflicht zur Sachlichkeit nicht in Einklang zu bringen.

Die Frage 4 haben Sie lediglich mit „Keine“ beantwortet.

Und trotz unserer Frage Nr. 3 (Was ist in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden?), geben Sie uns lediglich die Antwort: „Es wurde ein Besprechungsprotokoll gefertigt.“

Insgesamt ist zu vermuten, dass Sie SPD und Grüne auch außerhalb der Gremienarbeit über Ihre Auffassungen und Meinungen informieren oder sich mit SPD und Grüne abstimmen.

Es ist jedoch insbesondere unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, Sie auf Ihre mangelhafte Aufgabenerfüllung und rechtswidrigen Auffassungen unabhängig davon hinzuweisen, ob Sie Ihren Aufgaben gewachsen sind.

Dass Sie über die von Ihnen behaupteten Gespräche keine Auskunft geben, verdichtet auch den Eindruck einer Aktenführung, die dem Grundsatz der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit nicht genügt, der sich aus der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht und der aus dem

Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität ergibt (siehe dazu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9383 – und BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 – 2 BvR 2474/14).

Bitte teilen Sie uns mit, bis wann Sie unsere Anfrage vom 17.03.2025 (Nr. 326) und die anderen zum Rettungsdienst noch nicht beantworteten Fragen vollständig beantworten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

354 – Antwort der Verwaltung


Wohnraumaktivierungskonzept

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.05.2025

Wohnraumaktivierungskonzept

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreisausschusses am 27.05.2025


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreisausschusses am 27.05.2025 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Anlage zur Vorlage Nr. 911/XIX der Verwaltung vom 09.05.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

In § 5 Satz 4 wird vor dem Wort „digital“ das Wort „möglichst“ eingefügt.

In § 5 wird ein neuer Satz angefügt: „Die Antragsformulare können auch per Post zugesandt oder auf Anfrage in Papierform im Kreishaus in Hildesheim oder der Außenstelle Alfeld (Leine) abgeholt werden.“

In § 7 Satz 1 wird das Wort „einmalige“ gestrichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Berufsbildende Schulen im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 22.05.2025


Berufsbildende Schulen im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie unter Hinweis auf §§ 56 und 87 Abs. 2 Satz 3 NKomVG den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen und an der Sitzung persönlich teilzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, uns zur Vorbereitung auf die Beratungen Kopien folgender der in unserer Anfrage vom 21.05.2025 angesprochenen Unterlagen zuzusenden: a) Gutachten, b) Stellungnahmen, c) aufgrund von Untersuchungen erstellte Brandschutzkonzepte, d) in Auftrag gegebenen Planungen zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen, e) Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes und f) die Ihnen zugegangenen Vermerke oder Übersichten darüber, welche Brandschutzmängel vorhanden sind bzw. vorhanden waren.

Sofern Sie es ablehnen sollten, uns die o.a. Unterlagen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie, uns dies möglichst kurzfristig mitzuteilen.

Begründung:

Über den Fortgang der Sache ist u. a. auf der Grundlage der noch ausstehenden Beantwortung unserer Anfragen zu beraten und zu entscheiden. Zudem ist zu klären, ob der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall in allen Bereichen der o.a. Schulen gewährleitet ist und in den vergangenen Jahren stets gewährleistet war oder aufgrund welcher Versäumnisse nicht stets gewährleistet war.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur