Straßensperrungen und Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.09.2024

Straßensperrungen und Rettungsdienst
Anfrage gem. § 56 NkomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Vollsperrungen von welchen Straßen im Landkreis Hildesheim sind derzeit wo angeordnet oder sollen in den nächsten zwölf Monaten angeordnet werden?
  2. Durch welche Regelungen in diesen Anordnungen ist gewährleistet oder soll gewährleistet werden, dass die rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten für die Rettungsdienste trotz der Vollsperrungen nicht überschritten werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 

 


Rettungsdienst, Eintreffzeit, Notaufnahme

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.09.2024

 

Rettungsdienst, Eintreffzeit, Notaufnahme
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Bezug:
-Unsere Anfrage vom 08.02.2024
-Ihre Zwischennachricht vom 28.02.2024
-Ihre Teilantwort vom 14.05.2024
-Ihre Teilantwort vom 30.05.2024
-Unsere Anfrage vom 03.07.2024
-Ihre Zwischennachricht vom 19.07.2024
-Ihre Antwort vom 28.08.2024

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 03.07.2024 (Anfrage Nr. 239/XlX) hatten wir Sie unter Hinweis auf Ihre mangelhafte Beantwortung unserer Anfrage vom 08.02.2024 (Anfrage Nr. 190/XIX) hinsichtlich a) der einzelnen Rettungswachen im Landkreis und b) für die Stadt Hildesheim um Beantwortung u. a. folgender Frage gebeten:

„Wie oft und um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten? Welche Gründe waren dafür verantwortlich?“

Diese Frage haben Sie bisher nicht beantwortet. Wir fordern Sie daher auf, diese Frage nunmehr umgehend zu beantworten.

Gem. dem Schreiben Ihres für den Rettungsdienst zuständigen Amtsleiters vom 14.05./30.05.2024 werden die Leistungen der Rettungsdienste einschl. der vertraglich zugesicherten Eintreffzeiten überwacht. Und bereits in unserem Schreiben vom 03.07.2024 hatten wir Ihnen verdeutlicht, dass geklärt werden müsse, um wie viel Minuten die jeweiligen Eintreffzeiten in den vergangenen drei Jahren tatsächlich überschritten wurden und durch welche Maßnahmen die Überschreitungen dauerhaft vermieden werden können.

Die Aussage in Ihrer Antwort vom 28.08.2024, dass die Eintreffzeit z. B. in Schellerten in 9,9 % der Fälle überschritten wurde, ist in keiner Weise ausreichend.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktipn für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 

 

 

 


Kosten für die Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.09.2024

Kosten für die Kinderbetreuung
Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Von dem Anteil an den Kosten der Kinderbetreuung, der nach der am 06.12.2018 beschlossenen Kita-Vereinbarung nach Abzug aller Drittmittel vom Landkreis und den Kommunen zu tragen ist, soll ab dem 01.01.2025 der Landkreis Hildesheim bezogen auf jede einzelne Gemeinde 60 Prozent tragen.

Begründung:

In den Gemeinden sind die Kosten für die Kinderbetreuung aufgrund nicht zu ändernder Faktoren pro Betreuungsplatz oder pro Einwohner sehr unterschiedlich. Unter Berücksichtigung dessen ist dem Kita-Vertrag angestrebt worden, dass die Gemeinden an dem o.a. Kostenanteil aufgrund von Zuschüssen des Landkreises nicht mehr als 40 % tragen sollen. Dieses Ziel erscheint derzeit nur erreichbar, wenn die im Kita-Vertrag bestimmten Zuschüsse erhöht oder unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen bestimmt wird, dass der Landkreis den 40 % übersteigenden Betrag übernimmt.

Bei beiden Regelungen würde die bisher anerkannte Grundlage der Kostenermittlung erhalten. Eine pauschale Reduzierung der Kreisumlage zur Finanzierung der von den Gemeinden zu tragenden Kosten der Kinderbetreuung steht schon entgegen, dass ein Punkt Kreisumlage in einer Gemeinde z. B. 250.000 € und einer anderen Gemeinde z. B. nur 120.000 € entspricht. Eine pauschale Senkung der Kreisumlage kann bei unterschiedlich hohen Kosten pro Kita-Platz nicht zu einer gerechten Lösung führen.

Bei einer Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag würde den Gemeinden kurzfristig Planungssicherheit gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe


Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit Ortseinfahrt Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.08.2024

Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof/ Lamspringe“ übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 km/h zu beschränken.

Begründung:

Auf unseren Antrag, Aufnahme zur Tagesordnung, vom 06.08.2024 (Nr. 599/XIX) weisen wir hin.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- udn Bevölkerungsschutz

 

Justus Lüder
Kreistagsabgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion

 


Suchfunktion im Kreistagsinformationssystem

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.09.2024

Suchfunktion im Kreistagsinformationssystem
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

Anfragen und Anträge der Fraktionen und Abgeordneten werden im Kreistagsinformationssystem eingestellt und sind dort mit verschiedenen Suchfunktionen/Suchbegriffen (Suchbegriffe, Schlagwörter) aufzufinden und abrufbar.

Leider werden die Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion

  • 146/XIX Schülerbeförderung,
  • 234/XIX Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen,
  • 235/XIX Windkraftanlagen,
  • 236/XIX Begrünung von landkreiseigenen Flächen,
  • 237/XIX Kosten für die Kinderbetreuung und
  • 251/XIX Straßensperrungen und Rettungsdienst

nicht unter dem Suchwort „CDU“ angezeigt.

Auf Nachfrage ist erfreulicherweise die Anfrage 231/XIX nunmehr auch unter dem Suchwort „CDU“ freigeschaltet worden.

Bitte teilen Sie uns mit, aus welchen Gründen die o. a. Anfragen und insbesondere die Anfrage Nr. 164/XIX „Haushalt 2024“ nach wie vor unter dem Suchwort „CDU“ nicht angezeigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Antwort:259 – Antwort der Verwaltung


Ausbau Windenergie

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 02.09.2024

Ausbau Windenergie
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Unternehmen sind vom Landkreis wann und mit welchen Leistungen (Untersuchungen, Studien, Planungen, Ermittlungen, Erarbeitung von welchen Konzepten, Entwürfe usw.) im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie beauftragt worden (z. B. hinsichtlich der Änderung des RROP und des Teilplanes Wind)? Wie hoch sind die jeweiligen Auftragssummen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
Umwelt, Klimschutz und Hoschwasserschutz

 


Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 02.09.2024

 

Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen zum Thema Flurbereinigungsverfahren und Hochwasserschutz:

  1. In welchen Gebieten des Landkreises Hildesheim werden derzeit Flurbereinigungsverfahren durchgeführt und in welchen Gemeinden sollen sie auf wessen Initiative in absehbarer Zeit aus welchen Gründen durchgeführt werden? Wann hat der Landkreis Hildesheim für welche Gemeinden solche Verfahren aus welchen Gründen in den vergangenen vier Jahren angeregt oder gefordert?
  2. In welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim sind Flurbereinigungsverfahren aus welchen rechtlichen Gründen für welche Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich? Wann hat der Landkreis Hildesheim für welche Hochwasserschutzmaßnahmen solche Verfahren angeregt oder gefordert?
  3. Wann und von wem ist auf wessen Initiative das Vorliegen der Voraussetzungen zur Flurbereinigung an der Alme–Riehe–Lamme unter wessen Beteiligung für den Hochwasserschutz und welche anderen Ziele (z. B. Verbesserung bzgl. AGRAR-Wirtschaft) mit bisher welchen Ergebnissen geprüft worden (z. B. bereits erfüllte und noch zu erfüllende Voraussetzungen wie z. B. Wirtschaftswege)?
  4. Welche Planungen werden vom Landkreis Hildesheim für den Bereich Alme–Riehe–Lamme seit wann betrieben? Wer hat dazu wann und welche Aufträge an welche Dritten vergeben und welche Kosten sind dafür unter Berücksichtigung welcher Fördermittel bisher angefallen?

Begründung:

Es ist hinsichtlich der Planungen für den Ausbau der Windenergie und des Hochwasserschutzes zu klären, welche Flurbereinigungsverfahren laufen und für welche Orte aus welchen Gründen derzeit oder mittelfristig von wem als erforderlich angesehen werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf § 4 FlurbG hinzuweisen, der bestimmt: „Die obere Flurbereinigungsbehörde

kann die Flurbereinigung anordnen und das Flurbereinigungsgebiet feststellen, wenn sie eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält (Flurbereinigungsbeschluss); der Beschluss ist zu begründen.“ Daraus ergibt sich, dass für alle o. a. Planungen und Verfahren eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und somit auch Einbindung der Kreistagsgremien erforderlich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

 

Justus Lüder
Kreistagsabgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion