Erbbaurechtsvertrag „Von-Thünen-Str. 7“ – Parkplatzbedarf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 25.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-
Str. 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim; Parkplatzbedarf

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, ob und wie viele Parkplätze aus Sicht der Verwaltung im Bereich der „Von-Thünen-Straße“

  1. bauordnungsrechtlich,
  2. aufgrund gutachterlicher Empfehlung,
  3. nach Ihrer Planung oder bisherigen Zusagen gegenüber der Stadt Hildesheim

für den geplanten Berufsschulcampus im Bereich der „Von-Thünen-Straße“ aus welchen Gründen geschaffen werden sollten und geschaffen werden können.

Dazu teilen Sie uns bitte mit, welche weiteren Randbedingungen Sie bei der Mobilitäts-planung zugrunde legen, insbesondere zu den Fragen:

  • Haltestellenkonzept ÖPNV,
  • Linienführung und Abfahrzeiten des ÖPNV für den Campus,
  • Fremdparkervermeidungskonzept,
  • Umlaufhäufigkeit der Busverkehre und Schulbeginn-/ende,
  • übrige Stellplatzanforderungen, insbesondere seitens der von Stadt Hildesheim und vom Stadtteil gewünschten weiteren Funktionsüberlegungen der zu errichtenden Gebäudekörper.

Begründung:

Auf die Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung am 24.06.2025 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur und Innere Dienste


Rettungsdienstbedarfsplan

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.06.2025

Antrag zur Geschäftsordnung zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Rettungsdienstbedarfsplan

Gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode beantragen wir zum o. a. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 die Anhörung von Sachverständigen.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung halten wir eine solche Anhörung vor der Beschlussfassung zum Rettungsdienstbedarfsplan für zwingend erforderlich. Augenscheinlich sind uns die für eine Beschlussfassung erforderlichen Informationen bisher vorenthalten worden.

Es bestehen erhebliche Zweifel an den Aussagen des bisher beauftragten Gutachters und damit an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Rettungsdienst, Eintreffzeiten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 19.06.2025

 Rettungsdienst, Eintreffzeiten

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die als Anlage beigefügte Anfrage der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. übersenden wir Ihnen mit der Bitte, uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Uns ist zu Ohren gekommen

386 – Antwort


Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, welche Verpflichtungen vom Landkreis Hildesheim, die sich nicht aus dem o. a. Entwurf ergeben, aufgrund welcher Bedingungen der Stadt Hildesheim für den Abschluss des o. a. Entwurfs erfüllt werden sollen (z.B. Fahrradwege, ÖPNV-Anbindung) und welche Kosten dafür zu erwarten sind?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Die CDU-Kreistagsfraktion ist gegen den von Landrat Bernd Lynack (SPD) geplanten dramatischen Abbau der Rettungswagen von 30 auf 18 für die gesamte Stadt und den gesamten Landkreis Hildesheim.

Die Vorschläge der CDU zum Erhalt der 30 Fahrzeuge scheiterten am 12.06.2025 an der Mehrheit von SPD und Grüne im Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz. Nun soll der Kreistag in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 entscheiden, wie ab Mitte 2026 eine Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll.

„Schon seit Jahren hat der Landrat seine Aufgaben im Rettungsdienst sträflich vernachlässigt“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Die Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten wurde nicht ausreichend überwacht. Daher seien Mängel nicht ausreichend erkannt und nicht beseitigt worden. Folglich sei bereits seit Jahren in weiten Teilen des Landreises keine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet. „Alle Forderungen der CDU-Kreistagsfraktion, diese Missstände sofort zu beseitigen, sind an der sturen Haltung des Landrates gescheitert“, so Prior. Immer wieder würden Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion völlig ungenügend beantwortet. Man werde daher erneut das Innenministerium über die aktuelle Lage und das Verhalten des Landrates informieren, obwohl aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine Unterstützung durch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zu erwarten sei.


Straßenbauprogramm, Auftragsvergabe für eine Durchlasserneuerung in der K 307 Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim,16.06.2025

Straßenbauprogramm, Auftragsvergabe für eine Durchlasserneuerung in der
K 307 Grasdorf

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gem. Ihrer Vorlage 938/XIX vom 02.06.2025 soll der abgängige Gewölbedurchlass in der K 307 in Grasdorf ersetzt und der Kreisausschuss wegen Dringlichkeit am 16.06.2025 über die Erteilung des dazu erforderlichen Auftrages (nach der Submission vom 15.05.2025) entscheiden: ohne vorherige Beteiligung der Fachausschüsse.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Seit wann sind der Verwaltung die Schäden am o. a. Gewölbedurchlass bekannt oder sonst mitgeteilt worden?
Wann sind diese Schäden in wessen Auftrag zu welchen Kosten und mit jeweils welchen Ergebnissen untersucht worden?
Wann haben Sie welche Kreistagsgremien über den Sachverhalt informiert und nachvollziehbar in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Schadensbeseitigung eingeplant?
Aus welchen Gründen haben Sie die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen nicht früher ausgeschrieben?

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

384 – Antwort

 


Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses 16.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 12.06.2025 (Antrag Nr. 873/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX -3 vom 27.05.2025 ist dahingehend zu ändern, dass

1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

  • die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
  • die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
  • die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist,

1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,

1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

  1. Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit