Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat   Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.03.2025

„Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“ (zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 23.06.2022)

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 49 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 49 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 14.03.2025 (Antrag Nr. 801/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die „Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“ wird gem. der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung:

Die in den Jahren 2022 bis 2024 deutlich gestiegene Inflationsrate, die in dieser Höhe nicht abzusehen war, hat zu einem deutlichen Kaufkraftverlust geführt. Die Entschädigungssatzung wird daher angepasst. Die Erhöhungen bleiben dabei insgesamt unter den Inflationsanstiegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2025_03_18_ Lesefassung_Entschädigungssatzung


Klimaschutzkonzept

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.03.2025

Klimaschutzkonzept

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag im Antrag 783/XIX vom 04.03.2025 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Der Vorlage Nr. 855/XIX der Verwaltung vom 19.02.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Der erste Absatz wird durch folgenden Satz ersetzt:

„Das Klimaschutzkonzept wird mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 beschlossen, wie es in den vorgelegten Dokumenten (Klimaschutzkonzept, Abschlussbericht und Maßnahmenkatalog) beschrieben ist.“

  1. Absatz drei wird gestrichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Frauen in Not – Frauennottelefon

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.03.2025

Frauen in Not – Frauennottelefon

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 13.03.2025 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag möglichst in seiner nächsten Sitzung nach Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss einen ersten „Bericht über die Hilfeangebote für Frauen bei allen Formen von Gewalt“ vorzulegen. Bei den Beratungen in den Kreistagsgremien sind die relevanten Stellen und Intuitionen zu beteiligen (z.B. einzuladen).

in dem Bericht sind insbesondere anzugeben, die bestehenden und geplanten

  1. a) Angebote des Landkreises, der Gemeinden und anderer Behörden, mit denen der Landkreis zusammenarbeitet, sowie
  2. b) die Maßnahmen zur nachhaltigen Information der Öffentlichkeit über die Hilfsangebote und die Erreichbarkeit der Hilfestellen.

Begründung:

Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie die Angebote nach dem Hilfetelefongesetz vom 7. März 2012 (BGBl. I S. 448) im Landkreis ergänzt werden können.

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/angebot-im-ueberblick.html

https://www.gesetze-im-internet.de/hilfetelefong/BJNR044800012.html

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Förderung wohnortnahe Versorgung älterer Menschen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.03.2025

Förderung wohnortnahe Versorgung älterer Menschen

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 27/27.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 und zum Tagesordnungspunkt 28/28.1 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 27/27.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 und zum Tagesordnungspunkt 28/28.1 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Dem Beschlussvorschlag der Gruppe vom 10.03.2025 (Antrag 791/XIX) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Haushaltsjahr 2025 50.000 € zur Verfügung gestellt werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior 
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienst, Interimsvergabe bis zum 30.06.2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.03.2025

Rettungsdienst, Interimsvergabe bis zum 30.06.2026
Vorlage 876/XIX

 Beschlussvorschlag zum TOP 21 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 21 „Rettungsdienst; Interimsvergabe bis zum 30.06.2026“ Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag

A) Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

Mit der Auftragserteilung für die Leistungen ab 01.01.2026 ist zu gewährleisten, dass

1.1  im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3  die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.4   in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.5 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.6 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt,

1.7 für den Bereich Alfeld folgende Anforderungen erfüllt werden:
– 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.
– 1 Rettungswagen (RTW)
Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr
– 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr
– 1 Krankenwagen (KTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr,

1.8  eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.9 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze so erfasst und dem Landkreis monatlich mit einer nachvollziehbaren Auswertung zur Verfügung gestellt werden, die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze mit den Daten
a) Alarm
b) Ankunft am Einsatzort
c) Ankunft beim Patienten
d) Übergabe des Patienten
e) Einsatzbereitschaft und
f) Ende

sowie die Gründe für die jeweilige Überschreitung Eintreffzeit von 15 Minuten gibt;
bei der Erfassung der Eintreffzeiten gem. BedarfVO sind insbesondere auch die Zeiten berücksichtigen

–  die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
–  die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
–  die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass

B) Der Landrat wird beauftragt, unabhängig von der o. a. Interimsvergabe darauf hinzuwirken, dass so schnell wie möglich die Eintreffzeiten gem. der BedarfVO bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze so erfasst und dem Landkreis monatlich mit einer nachvollziehbaren Auswertung zur Verfügung gestellt werden, die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze mit den Daten

a) Alarm
b) Ankunft am Einsatzort
c) Ankunft beim Patienten
d) Übergabe des Patienten
e) Einsatzbereitschaft und
f) Ende

sowie die fortlaufend eine Auskunft über die einzelnen Einsätze und jeweiligen tatsächlichen Eintreffzeiten sowie die Gründe für die jeweilige Überschreitung von 15 Minuten gibt.

Bei der Erfassung der o. a. Eintreffzeiten sind insbesondere auch die Zeiten zu berücksichtigen

– die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden

– die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,

– die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verbrauchersicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.03.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 39/39.1 der Sitzung des Kreisausschusses 17.03.2025


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 39/39.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 „Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)“ übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der die Beschlussvorschläge vom 16.01.2025 und 20.01.2025 ersetzt: 

„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024) gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX vom 11.11.2024 ist dahingehend zu ändern, dass

1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

  • die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
  • die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
  • die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist

1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,

1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

2. Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.03.2025

Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.03.2025 hat Herr Köhler geäußert, es hätte seit Anfang letzten Jahres verschiedene Gespräche zum Thema Rettungsdienst stattgefunden, an denen Mitglieder der Kreisverwaltung und des Kreistages teilgenommen hätten.

Zu diesen Gesprächen bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und wie hat die Verwaltung wen zu solchen Gesprächen für wann eingeladen?
  1. Wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages haben Gespräche zu den o. a. Themen wo stattgefunden?
  1. Was ist in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden?

Ich habe mich – leider vergeblich – darum bemüht, an der Besprechung zu den o. a. Themen am 06.03.2025 teilzunehmen.

  1. Welche weiteren Kreistagsabgeordneten haben sich ebenfalls bei der Verwaltung wie und in welcher Form um eine Teilnahme an dieser Besprechung bemüht?
  1. Wer waren die Teilnehmer an dieser Besprechung und gibt es zu dieser Besprechung ein Besprechungsprotokoll?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

326 – Antwort