Archiv des Autors: Fraktion
Haushaltsplanung und Bemühungen zur Konsolidierung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.08.2026
Haushaltsplanung und Bemühungen zur Konsolidierung
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 und zum Tagesordnungspunkt 8.1 der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 4.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 und zum Tagesordnungspunkt 8.1 der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in seiner Sitzung am 26.11.2026 einen Sachstandsbericht über die wesentlichen Haushaltsdaten vorzulegen einschließlich
- des Entwurfs für das Haushaltssicherungskonzept und den Haushaltssicherungsbericht
- einen Zeit- und Kostenplan für Brandschutzmaßnahmen
- einen Zeit- und Kostenplan für die Planung und Ausführung wesentlicher Bauvorhaben
- eines Maßnahmenkataloges zum Abbau des Haushaltsdefizits im Gesamtergebnishaushalt
- einer Darstellung zum Stand und der Entwicklung der Schulden und Zinsen bis Ende 2031
- einer Übersicht dazu, in welcher Gemeinde Kosten in welcher Höhe für die Kinderbetreuung anfallen a) pro Einwohner, b) pro genehmigten Platz für die Krippenplätze und c) pro genehmigten Platz für die Kindergartenkinder
- einer Übersicht dazu, welche Gemeinde in welcher Höhe Kreisumlage zahlt a) insgesamt und b) pro Einwohner.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf den Antrag Nr. 1154/XIX vom 08.07.2026.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen im Ambergau
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.08.2026
Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen im Ambergau
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag zur Sitzung des Kreistages am 20.08.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir beantragen die Tagesordnung wegen Dringlichkeit um den o.a. Tagesordnungspunkt zu erweitern und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
- Vor Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau ist der Kreistag darüber zu informieren
- für wie viele Windkraftanlagen derzeit für welche Standorte mit welchem Abstand zu welcher Art von Wohnbebauung ein Antrag auf Genehmigung vorliegt und
- wie sich Bau und Betrieb welcher dieser Anlagen einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Anlagen auf die Umwelt auswirken
- ob und in welchem Umfang der Bau und Betrieb welcher dieser Anlagen einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Anlagen mit dem landes- und regionalen Raumordnungsprogramm und insbesondere mit welchen Zielen des Programms übereinstimmt
- welche der o. a. Anlagen wann genehmigt werden sollen.
- Vor der Genehmigung des Teilplanes Wind sollen keine Genehmigungen zur Errichtung und zum Bau von Windkraftanlagen im Ambergau erteilt werden, wenn sie nicht uneingeschränkt dem landes- und regionalen Raumordnungsprogramm entsprechen.
Begründung:
Nach hier vorliegenden Informationen planen Sie für den Ambergau kurzfristig, Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen zu erteilen, obwohl die Vorhaben dem landes- und regionalen Raumordnungsprogramm in zwingenden Vorgaben oder Entwicklungszielen widersprechen. Sollten solche Genehmigungen erteilt werden, können auf den Landkreis erhebliche Schadensersatzansprüche zukommen. Daher ist sofortiges Handeln des Kreisausschusses und des Kreistages geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katharina Spengler
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Hildesheim, 12.08.2026
Pressemitteilung der CDU Kreistagsfraktion
zum Thema Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
(mr) Landrat Bernd Lynack hat im Juni 2026 auf Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion zu ungenügenden Einsätzen des Rettungsdienstes wahrheitswidrig geantwortet, Hilfesuchende hätten keinen Anspruch auf die Ton- oder Textaufzeichnungen, die die Rettungsleitstelle über ihren Notruf angefertigt habe. Daraufhin hat die CDU-Fraktion Mitte und Ende Juli 2026 die Landesregierung über die Zustände des Rettungsdienstes in Stadt und Landkreis Hildesheim und besonders darüber informiert, dass die Meinung des Landrates insbesondere gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Wegen der Untätigkeit der Innenministerin hat die CDU-Fraktion nun Ministerpräsident Olaf Lies aufgefordert, dass die Landesregierung zumindest innerhalb der nächsten 14 Tage klarstellt, dass Patienten sehr wohl einen Anspruch auf Aushändigung der Ton- oder Textaufzeichnungen ihres Notrufs haben. Damit dieses Grundrecht vom Landrat und der Mehrheit von SPD-Grüne beachtet wird, will die CDU-Fraktion alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen. „Sollte in Niedersachen nicht kurzfristig eine Klarstellung erfolgen, werden wir uns wohl mit Petitionen an den Bund und die EU wenden müssen“, erklärt der CDU-Fraktionsvor-sitzende Friedhelm Prior.
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Leinebrücke in Freden
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.08.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Leinebrücke in Freden
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Seit wann und in welcher Form sind Sie von wem über den Sanierungsbedarf an der Leinebrücke in Freden informiert worden?
- Wann sind Sie von wem zu der Leinebrücke in Freden darüber informiert worden,
a) dass die Brücke gesperrt werden sollte,
b) ab wann die Brücke gesperrt werden sollte,
c) für voraussichtlich wie lange die Brücke gesperrt werden soll,
d) dass für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
e) wo für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
f) wann für die Brücke eine Ersatzbrücke fertiggestellt sein soll?
- Wann und in welcher Form sind Sie von der für den Bau der o.a. Brücken zuständigen Landesbehörde über den Zustand der o. a. Brücke und die geplanten Maßnahmen zum Neubau der Brücke und den Bau einer Ersatzbrücke in den vergangenen vier Jahren informiert worden?
- Wann und wie oft haben Sie in den vergangenen vier Jahren die für den Bau der o.a. Brücke zuständige Landesbehörde bei der Rettungsdienstbedarfsplanung in welcher Form und mit welchem Ergebnis hinsichtlich zusätzlicher Standorte der Rettungswachen und deren Ausstattung mit welchen Rettungsmitteln berücksichtigt? Wo ist dies nachvollziehbar dokumentiert? Ab wann werden diese zusätzlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen?
- Seit wann und in welcher Form sind Sie an der Planung für den Bau einer Ersatzbrücke über die Leine beteiligt worden? Wie ist der Planungsstand für den Bau der Ersatzbrücke? Gibt es Planungsvarianten? Welche planungsrechtlichen Hindernisse sind zu erwarten?
- Durch die komplette Sperrung beider Fahrbahnen müssen auch Radfahrer beim Überqueren der Brücke auf den Fußweg ausweichen. Dies führt oftmals zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger.
Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem die Möglichkeit geprüft worden,
a) die bereits sanierte nördliche Fahrbahnseite für den Fahrradverkehr freizugeben und
b) die Sperrbarken in einer Breite von ca. 1,5m zu öffnen?
- Die Brücke ist zurzeit auf der südlichen Seite eingerüstet. Zur Sicherung des Gerüstbauwerkes werden große Betongewichte eingesetzt und somit das Bauwerk permanent belastet.
Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem vor der Vollsperrung der Brücke eine Entlastung durch Rückbau des Gerüstes geprüft worden und in welchem Umfang könnte bei Wegfall dieser zusätzlichen Belastung ein einspuriger Verkehr für welche Fahrzeuge gewährleistet werden? Werden solche Prüfungen derzeit durchgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.08.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Anfrage Nr. 520/XIX vom 26.05.2026 hatten wir Sie für den Zeitraum der Jahre 2024 und 2025 u.a. gefragt: „1.4 Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?“
Auf diese Frage haben Sie am 25.06.2026 geantwortet: „In keinem dieser Fälle, da ein Hilfeersuchen immer einen Einsatzmittelvorschlag generiert.“
Frage: Ist das Hilfeersuchen vom 27.12.2025, bei dem das Opfer eines Sturzunfalls mit Schädelfraktur um Hilfe ersucht hat, aber kein Rettungsmittel eingesetzt worden ist, als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Entgeltvereinbarung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim ab 2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.08.2026
Entgeltvereinbarung für den Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim ab 2026 gem. Vorlage BV/1200/XIX vom 02.07.2026
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Vorbereitung auf die Beratung und Beschlussfassung über die o.a. Entgeltvereinbarung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch waren die „Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes“ in den Jahren 2020 bis 2025
a) in welchen Landkreisen von Niedersachen
b) im Landkreis Hildesheim
c) insgesamt
d) pro Einsatz des RTW
e) pro Einsatz des NKTW?
- Wie hoch waren die Kosten für den Rettungsdienst in den Jahren 2020 bis 2025
a) in welchen Landkreisen von Niedersachen
b) in welchen an den Landkreis Hildesheim angrenzenden Landkreisen
c) im Landkreis Hildesheim
d) jeweils insgesamt
e) pro Einsatz des RTW
f) pro Einsatz des NKTW?
- Die Zahl der Einsätze des RTW soll nach Ihren Planungen und denen der Mehrheit von SPD-Grüne gesenkt und die Zahl der Einsätze des NKTW erhöht werden.
Welches Entgelt wurde für den Einsatz a) des RTW und b) des NKTW bisher gezahlt und in welcher Höhe soll dies ab 01.06.2026 erfolgen?
- Wie viele Einsätze
a) des RTW
b) des NKTW
c) des KTW
gab es in 2025
und wie viele Einsätze
d) des RTW
e) des NKTW
f) des KTW
werden in 2026 und 2027aufgrund welcher Annahmen erwartet?
- Welche Entgelte wurden in 2025
a) in welchem Nachbarlandkreis
b) in den Landkreisen Landkreis Friedberg (Hessen) und Konstanz (Baden-Württemberg)
c) für den Einsatz des RTW
d) für den Einsatz des NKTW
gezahlt?
- Für den Einsatz des NKTW soll ab 01.06.2026 ein „eigenständiger“ Tarif gelten, der geringer ist als der für den Einsatz des RTW.
Welche Auswirkungen auf die Gesamtkosten werden dadurch erwartet?
- Welche Entgelte fallen nach welcher Regelung für den Einsatz des KTW an
a) außerhalb von Einsätzen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NRettDG
b) als Ersatz für den RTW oder NKTW?
- Wie hoch waren die in den Jahren 2024 und 2025 für die gemeinsame Ärztliche Leiterin oder einen gemeinsamen Ärztlichen Leiter (ÄLRD) angefallen Kosten insg. und pro Person? Wie hoch waren diese Kosten in den Nachbarlandkreisen?
Wer hat aufgrund welcher Regelung die Kosten für die ÄLRD zu tragen?
Wie hoch werden sie vermutlich in 2026 sein?
- Was sind im Sinne des § 2 der o.a. Vereinbarung
a) das „Einsatzaufkommen“ und
b) die „Notfallrate“?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 06.08.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
als Antwort auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026 ist am 15.04.2026 mitgeteilt worden, dass der Rettungswagen (RTW) nach der Norm EN 1789 Typ C für die Städte und Gemeinden des Landkreises Hildesheim ohne die Stadt Hildesheim
im Jahr 2024 insg. 10.691 mal eingesetzt wurde (davon 10.117 mal als erstes und 574 mal als zweites Rettungsmittel)
und
im Jahr 2025 insg. 10.278 mal eingesetzt wurde (davon 9719 mal als erstes und 559 mal als zweites Rettungsmittel).
Für die ausreichende Versorgung im gesamten Kreisgebiet ist auch die Zahl aller im Kreisgebiet (und ggf. auch in angrenzenden Landkreisen) vorhandenen Rettungsmittel zu betrachten.
Daher bitten wir – entsprechend der o.a. Antwort – um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie oft ist der RTW nach der Norm EN 1789 Typ C im Jahr 2024 und im Jahr 2025 in der Stadt Hildesheim als erstes und zweites Rettungsmittel eingesetzt worden?
- Wie oft ist der RTW nach der Norm EN 1789 Typ C in welchen Gemeinden einschließlich der Stadt Hildesheim
a) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2025
b) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026
c) insgesamt
d) als erstes und als zweites Rettungsmittel
eingesetzt worden?
- Wie oft ist für Aufgaben des Rettungsdienstes im Jahr 2024 und 2025 in den Städten und Gemeinden des Landkreises einschl. der Stadt Hildesheim
a) ein NKTW nach der Norm EN 1789 Typ B als erstes und zweites Rettungsmittel
b) ein KTW nach der Norm EN 1789 Typ A als erstes Rettungsmittel
eingesetzt worden?
- Wie oft ist in der Stadt Hildesheim und den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises als erstes und als zweites Rettungsmittel
a) der NKTW
b) der KTW
c) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2025
d) in der Zeit vom 01.07. bis 01.08.2026
eingesetzt worden?
- Wer hat in der Vergangenheit aufgrund welcher Zuständigkeit und Verpflichtung den Einsatz des KTW disponiert und über dessen Einsatz im Rettungsdienst entschieden (siehe Antwort auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026)?
Seit wann entscheidet darüber aufgrund welcher Zuständigkeit und Verpflichtung der Disponent der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim?
- Ist gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft ausgesagt oder sonst behauptet oder mitgeteilt worden, dass in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund eines Notrufes im gesamten Landkreis einschl. der Stadt Hildesheim in keinem Fall ein NKTW, sondern nur RTW eingesetzt worden sei (siehe Antwort vom 15.04.2026 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 472/XIX vom 21.01.2026)?
Begründung:
In der Antwort vom 21.07.2026 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 533/XIX vom 09.07.2026 wird völlig unbegründet und irreführend behauptet, ein KTW sei in keinem Fall anstelle eines erforderlichen RTW eingesetzt worden und in keinem Fall sei ein NKTW anstellen eines erforderlichen RTW eingesetzt worden. Dieser unbegründeten Behauptung widerspricht schon die Aussage (in der gleichen Antwort), zur Kompensation eines NKTW sei in der Zeit vom 01. bis 08.07.2026 21mal ein KTW als NKTW eingesetzt worden. Der Behauptung widerspricht auch die Erklärung, Feststellungen zum gesundheitlichen Zustand der Patienten (in welchen Fällen also tatsächlich ein Fall für die Notfallrettung bzw. für den RTW vorgelegen hätte) würden nicht vorliegen. Im Übrigen wird überhaupt nicht erfasst, gegenüber wie vielen Hilfesuchenden der Einsatz von Rettungsmitteln berechtigt oder unberechtigt völlig abgelehnt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
