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Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.08.2026
Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 32 der Fortsetzung der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 32 der Fortsetzung der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 16.06.2026 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
- Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
„a) Der Beschlussvorschlag des Landrates Nr. BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Zeit ab 01.01.2027 werden mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Überlassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung abgeschlossen.
Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und für die Zeit ab 01.01.2027 in Kraft gesetzt.
b) Die zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 einzuplanen. „
- Förderung des Sports sowie kultureller und sozialer Vereine, Verbände und sonstiger Gruppen, die nicht kreiseigene Sporthallen nutzen
„a) Werden von den in § 2 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim genannten Nutzern nicht kreiseigene Einrichtungen für die in der Entgeltordnung genannten Zwecke genutzt und dafür Entgelte erhoben, werden ihnen diese Entgelte auf Antrag und Nachweis vom Landkreis Hildesheim ab 01.01.2027 bis zu der Höhe erstattet, wie sie in § 3 der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim festgelegt sind.
Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 bis 4 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim sind entsprechend anzuwenden.“
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf unseren Beschlussvorschlag Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.08.2026
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 zum Tagesordnungspunkt 42.2 wird aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.08.2026
Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4.3 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 und zum Tagesordnungspunkt 8.3 der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 4.3 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 und zum Tagesordnungspunkt 8.3 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag missbilligt, dass der Landrat die Rechtmäßigkeit der o.a. Zahlungen an die Stadt Hildesheim nicht wie vorgeschrieben überprüft sowie zum Schaden des Landkreises nicht zeitgerecht und wirksam zurückgefordert hat.
Begründung:
Auf den Beschlussvorschlag Nr. 1027/XIX der CDU-Fraktion vom 04.12.2025 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und TIefbau
Haushaltsplanung und Bemühungen zur Konsolidierung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.08.2026
Haushaltsplanung und Bemühungen zur Konsolidierung
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 4.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 und zum Tagesordnungspunkt 8.1 der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 4.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 und zum Tagesordnungspunkt 8.1 der Sitzung des Kreistages am 20.08.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in seiner Sitzung am 26.11.2026 einen Sachstandsbericht über die wesentlichen Haushaltsdaten vorzulegen einschließlich
- des Entwurfs für das Haushaltssicherungskonzept und den Haushaltssicherungsbericht
- einen Zeit- und Kostenplan für Brandschutzmaßnahmen
- einen Zeit- und Kostenplan für die Planung und Ausführung wesentlicher Bauvorhaben
- eines Maßnahmenkataloges zum Abbau des Haushaltsdefizits im Gesamtergebnishaushalt
- einer Darstellung zum Stand und der Entwicklung der Schulden und Zinsen bis Ende 2031
- einer Übersicht dazu, in welcher Gemeinde Kosten in welcher Höhe für die Kinderbetreuung anfallen a) pro Einwohner, b) pro genehmigten Platz für die Krippenplätze und c) pro genehmigten Platz für die Kindergartenkinder
- einer Übersicht dazu, welche Gemeinde in welcher Höhe Kreisumlage zahlt a) insgesamt und b) pro Einwohner.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf den Antrag Nr. 1154/XIX vom 08.07.2026.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen im Ambergau
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.08.2026
Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen im Ambergau
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag zur Sitzung des Kreistages am 20.08.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir beantragen die Tagesordnung wegen Dringlichkeit um den o.a. Tagesordnungspunkt zu erweitern und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
- Vor Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau ist der Kreistag darüber zu informieren
- für wie viele Windkraftanlagen derzeit für welche Standorte mit welchem Abstand zu welcher Art von Wohnbebauung ein Antrag auf Genehmigung vorliegt und
- wie sich Bau und Betrieb welcher dieser Anlagen einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Anlagen auf die Umwelt auswirken
- ob und in welchem Umfang der Bau und Betrieb welcher dieser Anlagen einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Anlagen mit dem landes- und regionalen Raumordnungsprogramm und insbesondere mit welchen Zielen des Programms übereinstimmt
- welche der o. a. Anlagen wann genehmigt werden sollen.
- Vor der Genehmigung des Teilplanes Wind sollen keine Genehmigungen zur Errichtung und zum Bau von Windkraftanlagen im Ambergau erteilt werden, wenn sie nicht uneingeschränkt dem landes- und regionalen Raumordnungsprogramm entsprechen.
Begründung:
Nach hier vorliegenden Informationen planen Sie für den Ambergau kurzfristig, Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen zu erteilen, obwohl die Vorhaben dem landes- und regionalen Raumordnungsprogramm in zwingenden Vorgaben oder Entwicklungszielen widersprechen. Sollten solche Genehmigungen erteilt werden, können auf den Landkreis erhebliche Schadensersatzansprüche zukommen. Daher ist sofortiges Handeln des Kreisausschusses und des Kreistages geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katharina Spengler
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Hildesheim, 12.08.2026
Pressemitteilung der CDU Kreistagsfraktion
zum Thema Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
(mr) Landrat Bernd Lynack hat im Juni 2026 auf Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion zu ungenügenden Einsätzen des Rettungsdienstes wahrheitswidrig geantwortet, Hilfesuchende hätten keinen Anspruch auf die Ton- oder Textaufzeichnungen, die die Rettungsleitstelle über ihren Notruf angefertigt habe. Daraufhin hat die CDU-Fraktion Mitte und Ende Juli 2026 die Landesregierung über die Zustände des Rettungsdienstes in Stadt und Landkreis Hildesheim und besonders darüber informiert, dass die Meinung des Landrates insbesondere gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Wegen der Untätigkeit der Innenministerin hat die CDU-Fraktion nun Ministerpräsident Olaf Lies aufgefordert, dass die Landesregierung zumindest innerhalb der nächsten 14 Tage klarstellt, dass Patienten sehr wohl einen Anspruch auf Aushändigung der Ton- oder Textaufzeichnungen ihres Notrufs haben. Damit dieses Grundrecht vom Landrat und der Mehrheit von SPD-Grüne beachtet wird, will die CDU-Fraktion alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen. „Sollte in Niedersachen nicht kurzfristig eine Klarstellung erfolgen, werden wir uns wohl mit Petitionen an den Bund und die EU wenden müssen“, erklärt der CDU-Fraktionsvor-sitzende Friedhelm Prior.
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Leinebrücke in Freden
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.08.2026
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Leinebrücke in Freden
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Seit wann und in welcher Form sind Sie von wem über den Sanierungsbedarf an der Leinebrücke in Freden informiert worden?
- Wann sind Sie von wem zu der Leinebrücke in Freden darüber informiert worden,
a) dass die Brücke gesperrt werden sollte,
b) ab wann die Brücke gesperrt werden sollte,
c) für voraussichtlich wie lange die Brücke gesperrt werden soll,
d) dass für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
e) wo für die Brücke eine Ersatzbrücke gebaut werden soll,
f) wann für die Brücke eine Ersatzbrücke fertiggestellt sein soll?
- Wann und in welcher Form sind Sie von der für den Bau der o.a. Brücken zuständigen Landesbehörde über den Zustand der o. a. Brücke und die geplanten Maßnahmen zum Neubau der Brücke und den Bau einer Ersatzbrücke in den vergangenen vier Jahren informiert worden?
- Wann und wie oft haben Sie in den vergangenen vier Jahren die für den Bau der o.a. Brücke zuständige Landesbehörde bei der Rettungsdienstbedarfsplanung in welcher Form und mit welchem Ergebnis hinsichtlich zusätzlicher Standorte der Rettungswachen und deren Ausstattung mit welchen Rettungsmitteln berücksichtigt? Wo ist dies nachvollziehbar dokumentiert? Ab wann werden diese zusätzlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen?
- Seit wann und in welcher Form sind Sie an der Planung für den Bau einer Ersatzbrücke über die Leine beteiligt worden? Wie ist der Planungsstand für den Bau der Ersatzbrücke? Gibt es Planungsvarianten? Welche planungsrechtlichen Hindernisse sind zu erwarten?
- Durch die komplette Sperrung beider Fahrbahnen müssen auch Radfahrer beim Überqueren der Brücke auf den Fußweg ausweichen. Dies führt oftmals zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger.
Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem die Möglichkeit geprüft worden,
a) die bereits sanierte nördliche Fahrbahnseite für den Fahrradverkehr freizugeben und
b) die Sperrbarken in einer Breite von ca. 1,5m zu öffnen?
- Die Brücke ist zurzeit auf der südlichen Seite eingerüstet. Zur Sicherung des Gerüstbauwerkes werden große Betongewichte eingesetzt und somit das Bauwerk permanent belastet.
Wann und mit welchen Ergebnissen ist vom wem vor der Vollsperrung der Brücke eine Entlastung durch Rückbau des Gerüstes geprüft worden und in welchem Umfang könnte bei Wegfall dieser zusätzlichen Belastung ein einspuriger Verkehr für welche Fahrzeuge gewährleistet werden? Werden solche Prüfungen derzeit durchgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
