Archiv des Autors: Fraktion
Förderung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V.
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Förderung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V.
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 20.6 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026
Antrag der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst e.V. vom 09.03.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 20.6 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem von der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst e.V. mit Schreiben vom 09.03.2026 beantragten Zuschuss wird zugestimmt.
Die dafür anfallenden Kosten werden durch Minderausgaben aus dem für den Rettungsdienst relevanten Budget gedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 20 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 20 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Rettungsdienstbedarfsplan für die Zeit ab Mitte 2026 soll mit dem Ziel geändert werden,
- dass die Zahl der RTW (DIN EN 1789 Typ C, Rettungswagen) nicht gemindert, sondern nach Auswertung aller Einsatzdaten bedarfsgerecht erhöht wird,
- dass die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD durch ausreichende Rettungswachen und Rettungswagen zu jeder Tageszeit im gesamten Bereich des Landkreises eingehalten wird,
- dass die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel in Notfällen gem. 2 Abs. 2 NRettDG jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: die demografische Entwicklung, die zu erwartende Steigerung der Notfalleinsätze, Großschadensereignisse, der weitgehende Wegfall des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und die sinkende Dichte an Hausärzten.
- Es ist davon auszugehen, dass ein Fall der Notfallrettung im Sinne des § 2 Abs 2 NRettDG auch in den Fällen vorliegt, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist oder die erforderliche Behandlung bereits vor Ort abgeschlossen werden kann (siehe Niedersächsischer Landtag Drs.18/10734 und Drs. 18/11368).
- Der Landrat wird zur Verfolgung der o.a. Ziele und Vorgaben beauftragt, unverzüglich insbesondere Gespräche mit den Rettungsdiensten, den Kostenträgern und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. aufzunehmen, Beschlussvorschläge zu erarbeiten und den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung darüber einzuladen.
- Der Landrat wird beauftragt, mit den Rettungsdiensten und den Kostenträgern Gespräche darüber zu führen, dass zukünftig ausreichend qualifiziertes Personal für die Aufgaben des Rettungsdienstes zur Verfügung steht. Über die Besprechungsergebnisse ist in der nächsten Kreistagssitzung zu berichten.
- Für den Rettungsdienst soll ab sofort angestrebt und in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zwischen dem Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim einschl. des Instituts für Notfallmedizin möglichst kurzfristig umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, dass
5.1 die strukturierte Abfrage nur als ein unterstützendes Element genutzt wird, das die Freiheit des Personals in keiner Weise rechtlich oder tatsächlich einschränkt bei der Entgegennahme, Aufnahme, Bewertung von Notrufen oder entsprechenden Meldungen und die dazu zu treffenden Maßnahmen einschl. der Entscheidung über das einzusetzende Rettungsmittel,
5.2 aufgrund der bedrohten Rechtsgüter im Zweifel kein NKTW, sondern ein RTW als erstes Rettungsmittel einzusetzen ist,
5.3 statt eines RTW ein NKTW nur dann eingesetzt wird, wenn zweifelsfrei kein RTW erforderlich ist,
5.4 die Rettungsdienste bzw. das Institut für Notfallmedizin alle – auch bezogen auf die einzelnen Rettungswachen und Gemeinden – zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages relevanten Daten zu erfassen haben (insbesondere die tatsächlichen Eintreffzeiten, die Fälle der Überschreitung der Eintreffzeiten, die Dauer und die Gründe für die Überschreitung der Eintreffzeiten, die Folgen der Überschreitung der Eintreffzeiten für den Patienten, der Zeitpunkt und Zustand des Patienten bei der Übergabe an das Krankenhaus, die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung, die Zeit zwischen Alarmauslösung und Abfahrt zum Einsatzort, die Zahl der Fälle, in denen zunächst nur eine NKTW, aber dann ein RTW oder Notarzt angefordert wurde und die in diesen Fällen verstrichene Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes und der Eintreffzeit des NKTW und des RTW) und monatlich auswerten und dem Landkreis die Daten und Auswertungsergebnisse zur eigenen Auswertung zur Verfügung stellen und die Auswertungsergebnisse im Abstand von ca. sechs Monaten öffentlich bekannt gemacht werden,
5.5 die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung 60 Sekunden grundsätzlich nicht überschreiten darf,
5.6 allgemeine Anordnungen und Weisungen (einschl. Alarmierungsstrategie und Alarmierungsstichworte) nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen, über das der Kreistag entscheidet,
5.7 die Strukturierten Notrufabfragen (SNA) sicherstellen, dass für die Notfallrettung nicht minderausgestattete Fahrzeuge zum Einsatz vorgeschlagen werden und der Alarmierungskatalog dahingehend unverzüglich überarbeitet wird,
5.8 die Strukturierten Notrufabfragen (SNA) unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. erstellt und nur nach Zustimmung des Kreistages genutzt werden.
- Der Landrat wird beauftragt, alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin zumindest für die vergangenen drei Jahre zu veröffentlichen, den Abgeordneten und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. für die vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen:
- die von der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vorgelegten Konzepte und Gutachten einschl. deren Änderungen, Erweiterungen
- alle für den Landkreis erhobenen Einsatzdaten des Rettungsdienstes
- alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin (Teil des Rettungsdienstes).
- Für die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll ein anderer Gutachter als bisher beauftragt werden. Es ist ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit ausgewiesener Expertise im Bereich Rettungsdienst und Qualitätsmanagement auszuwählen.
- Entwürfe des Rettungsdienstbedarfsplanes oder Entwürfe zu dessen Änderung sowie allgemeine Anordnungen und Weisungen für den Rettungsdienst und die Rettungsleitstelle sind zukünftig der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. zur Stellungnahme zuzusenden.
- Die Rettungsdienste und die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. sollen zukünftig zumindest einmal im Jahr zur Beratung in die Kreistagsgremien eingeladen und an den Verhandlungen mit den Kostenträgern und Vertretern der Rettungsdienste bzw. Leistungserbringer beteiligt werden.
- Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Kooperationsmöglichkeiten für Aufgaben des Rettungsdienstes mit dem Großraum Hannover sachgerecht wären.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf die Begründung in unserem Beschlussvorschlag 941/XIX vom 25.09.2025 für die Kreistagssitzung am 25.09.2025, die Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025 auf die Anfrage zum Rettungsdienst der Abgeordneten Laura Hopmann und den Beschlussvorschlag einschl. Begründung der CDU-Kreistagsfraktion vom 05.11.2025 (Nr. 974/XIX).
Für den Notfalleinsatz weisen wir nochmals darauf hin, dass von der jeweils zuständigen Rettungswache aus jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Ort grundsätzliche innerhalb von 15 Minuten von einem RTW erreichbar sein muss. So auch das OVG Lüneburg im Urteil vom 23. November 2006 – 11 LC 72/06: „Bei dem ersten eintreffenden Rettungsmittel muss es sich um ein geeignetes Rettungsmittel handeln… Dass das Rettungsmittel geeignet für den Rettungsdienst sein muss, lässt sich aber § 2 Abs. 2 BedarfVO-RettD entnehmen, wonach die Notfallrettung darauf auszurichten ist, dass der näher bezeichnete Einsatzort innerhalb der Eintreffzeit von einem geeigneten Rettungsmittel erreicht werden kann.“
Zudem ist die Auslegung der Begriffe „flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung“ anhand des § 1 Abs. 1 NRettDG vorzunehmen. Der Verweis der Landesregierung auf § 2 BedarfVO-RettD ist zur Auslegung des Begriffs „flächendeckend“ ungenügend und zumindest irreführend.
Nach wie vor werden in weiten Teilen des Landkreises Hildesheim die Vorgaben des Gesetzes aufgrund der ungenügenden Rettungsdienstbedarfspläne nicht und auch nicht ab dem 01.01.2026 erfüllt, weil der Landrat die Einhaltung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten nicht überwacht hat und eine nach § 4 Abs. 6 S. 2 NRettDG grundsätzlich jährlich vorzunehmende Fortschreibung des Bedarfsplanes unterblieben ist (siehe dazu Verwaltungsgericht Hannover Urt. v. 02.03.2010, Az.: 7 A 2427/08).
Die Daten über die tatsächlichen Eintreffzeiten, die Dauer und die Gründe für deren Überschreitung wurden den Abgeordneten trotz umfangreicher Dokumentationspflichten über Jahre vorenthalten (siehe auch § 11 NRettDG) und bisher nicht ausreichend zur Verfügung gestellt. Es wurde vom Hauptverwaltungsbeamten sogar wahrheitswidrig behauptet, dass Daten über die Dauer der Hilfsfristüberschreitungen nicht relevant seien und auch nicht zur Verfügung stehen würden.
Es darf nicht länger hingenommen werden, dass die sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ergebende Verpflichtung des Staates, “ein funktionierendes System des Rettungsdienstes zur Verfügung zu stellen“ (Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.2023 – 6 S 2249/22) in vielen Bereichen unseres Landkreises bereits seit Jahren nur ungenügend erfüllt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit der Option eines Erweiterungsbaus in der Heinrichstr. 21/Ludolfingerstr. 2 in Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes für das Jugendamt mit der Option der Errichtung eines Erweiterungsbaus für weitere Verwaltungsarbeitsplätze auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
- Vorbemerkung:
In der Vorlage 1073/XIX-1 vom 03.03.2026 heißt es:
„Der Kreistag hat am 25.08.2025 mehrheitlich beschlossen, dass das Verwaltungsgebäude auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim abgerissen wird (Vorlage 870/XIX-1):
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Abriss des Gebäudes Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 zeitnah zu beauftragen und durchführen zu lassen. Parallel sollen unterschiedliche Varianten zur Bebauung mit einem neuen Jugendamt bzw. Verwaltungsgebäude erarbeitet werden.“
Ob und welche Varianten bisher überhaupt in Betracht gekommen sind oder erarbeitet wurden, ist der Vorlage nicht zu entnehmen. Ferner sind verschiedene Fragen zur Wirtschaftlichkeit unbeantwortet.
- Anfrage:
- Welche Varianten sind bisher in Betracht gekommen oder erarbeitet worden?
- Nach welchen Kriterien soll die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Varianten wann und von wem geprüft werden?
- Sie gründen Ihre Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung insbesondere auf die von Ihnen ermittelten Investitionskosten. Diese beinhaltet jedoch keine Nebenkosten. Im Einzelnen sind dies z.B. Tragwerksplanung, Prüfstatik, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Zwischenfinanzierung, Regie-/Architektenkosten. Diese Positionen betragen mindestens regelhaft 25 % der Baunebenkosten. Wie und in welchem Umfang sind diese vorgenannten Aufwendungen in Ihrer bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verarbeitet?
- Sie haben eingeräumt, dass der in der o.a. Vorlage dargestellte Erweiterungsbau nur dann realisierbar ist, wenn die bestehende rechtliche Baubeschränkung entfällt.
Welche konkreten Beschränkungen (Baulasten und/oder Grunddienstbarkeiten etc.) bestehend auf dem kreiseigenen Grundstück?
Zu Ihrer Antwort vom 27.02.2026 auf unsere Anfrage Nr. 484/XIX vom 16.02.2026 bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
Zu 1:
Wie korrespondieren die in Ihrer o.a. Antwort unterschiedlich angegebenen Flächenbedarfe von derzeit 3.202m² zu den von Ihnen geplanten 5.760m² plus einer möglichen Erweiterung miteinander?
In welchem Umfang und für wann ist von Ihnen für das Jugendamt ein Personalaufbau oder Personalabbau geplant?
Zu 4:
In welcher Form ist die Baulast für die Stellplätze auf dem Nachbargrundstück verbindlich und dokumentiert?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Disziplinarverfahren und entsprechende arbeitsrechtliche Verfahren
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Disziplinarverfahren und entsprechende arbeitsrechtliche Verfahren
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Über den derzeitigen Sachstand von Verfahren ist zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Windpark Harplage
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Windpark Harplage
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 12.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 35 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 12.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 35 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir unter Hinweis auf unseren Antrag Nr. 1072/XIX vom 30.01.2026 folgenden Beschlussvorschlag.
- Vorbemerkung:
Der Umweltverein Hildesheimer Region e.V. und die Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau“ haben in ihrem Schreiben an den Landkreis Hildesheim vom 28.01.2026 aufgezeigt, dass die Antwort des Landrates vom 28.01.2026 auf die Anfrage Nr. 465/XIX vom 13.01.2026 in vielen Punkte falsch bzw. rechtlich unzutreffend sei.
Da eine Klärung über die Ursachen und die Berücksichtigung in weiteren Verfahren bisher nicht erfolgt ist, übersenden wir folgenden
- Beschlussvorschlag:
Die im o.a. Schreiben aufgezeigten Anregungen und Bedenken sollen hinsichtlich der Rechtslage möglichst kurzfristig in Abstimmung mit dem Umweltministerium geklärt werden.
Den Kreistagsmitgliedern und dem Umweltverein Hildesheimer Region e.V. sowie der Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau“ sind bis zur nächsten Kreistagssitzung die Abstimmungsergebnisse und die sich daraus ergebenden Folgen für abgeschlossene, laufende und zukünftige Verfahren mitzuteilen.
Begründung:
Die Verpflichtung zur Durchführung transparenter, rechtssicherer und zügiger Verfahren erfordert es, eine schnelle Klärung zumindest mit dem Umweltministerium herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Planungen für die Berufsbildenden Schulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.03.2026
Planungen für die Berufsbildenden Schulen
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 20 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 10.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 20 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 10.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung Vorschläge darüber zu unterbereiten, wie und mit wem die Planungen für die Berufsbildenden Schulen fortgesetzt werden sollen.
Eine Alternative sollte sein, in einer möglichst kurzfristig durchzuführenden Ausschreibung einen Investor zu suchen, der dem Landkreis die Gebäude bzw. den Gebäudekomplex vermietet oder zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet.
Begründung:
Die bisherigen Planungen können nur als ungenügend beurteilt werden und lassen nach wie vor nicht erkennen, welche Baumaßnahme wann und wo begonnen und zum Abschluss gebracht werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Planungen für die Förderschulen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.03.2026
Planungen für die Förderschulen
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 10.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 10.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.
- Vorbemerkung:
Zur Entwicklung der Förderschulen sind nach wie vor viele Fragen offen. In dem Gutachten der Projektgruppe biregio wird z.B. an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass die Zahl der festgestellten Förderbedarfe bei den Schülerinnen und Schülern weiter ansteigt, insbesondere im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung. Die privaten Förderschulen ESE im CJD, Elze und St. Ansgar, Hildesheim planen lediglich nach ihren Kapazitäten, nicht nach Bedarfen, sodass dort keine Ausweitung zu erwarten ist.
- Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung für die Förderschulen einen Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen. Darin soll vor dem Hintergrund der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen von der Projektgruppe biregio insbesondere auf folgende Fragen geantwortet werden:
a. Welche Pläne hat die Verwaltung, um der Nachfrage der Förderbedarfe im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung nachzukommen?
b. Der Kreistag hat in einer seiner Sitzungen beschlossen, das Regionale Landesamt für Schule und Bildung zu bitten, die Förderschule in Sarstedt (Lernen) mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung zu erweitern, um die Bedarfe zu decken.
Welche Überlegungen gibt es in der Verwaltung, die noch bestehenden Förderschulen Lernen mit dem Förderbedarf ESE zu erweitern bzw. umzuwidmen?
c. Welche Bedarfe für welche Förderschulplätze sollen gedeckt werden?
d. Wer soll für die Planung und Durchführung der baulich-technischen Maßnahmen bis wann beauftragt werden?
e. Bis wann sollen bei welchen Förderschulen welche Maßnahmen begonnen werden und bis wann abgeschlossen sein?
f. Welche Haushaltsmittel sollen für die einzelnen der zuvor genannten Positionen in welcher Höhe und für wann eingeplant werden?
g. Welche einzelnen Maßnahmen sollen a) vom Kreisausschuss und b) vom Kreistag für welche der zuvor genannten Positionen wann beschlossen werden?
Begründung:
Auf die bisherigen Beratungen sowie die Schulentwicklungsplanung der Projektgruppe biregio und unseren Antrag Nr. 1064/XIX vom 22.01.2026 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
