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Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.09.2025
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
hinsichtlich des Rettungsdienstes bitten wir Sie ergänzend zu unseren bisherigen Anfragen, uns unverzüglich eine Kopie folgender Vereinbarungen und der dazu gefassten Beschlüsse des Kreistages und Kreisausschusses zuzusenden:
- der Leitstellenvereinbarung mit der Stadt Hildesheim
- der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit der Stadt Hildesheim
- der Vereinbarungen über rettungsdienstliche Versorgung mit der Region Hannover, den Landkreisen Holzminden, Nordheim und Peine sowie der Stadt Hildesheim
- der Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. Statistiken zu den Hilfsfristen des Instituts für Notfallmedizin (siehe Anlage zur Anfrage 403/XIX vom 29.07.2025) der letzten acht Jahre, um die Entwicklung nachvollziehen zu können.
Zudem bitten wir Sie, uns unverzüglich folgende Fragen zu beantworten:
- Wie oft und aus jeweils welchem Grund sind im Jahr 2024 welche Rettungsmittel a) aus der Region Hannover, b) aus dem Landkreisen Holzminden, c) aus dem Landkreis Nordheim und c) aus dem Landkreis Peine wo im Landkreis Hildesheim eingesetzt worden?
Wo und um wie viel Minuten wurde bei welchem dieser Einsätze die Eintreffzeit bzw. Hilfsfrist von 15 Minuten überschritten?
Wo und in welcher Entfernung zum Landkreis Hildesheim befinden sich die Rettungswachen der o. a. Nachbarkommunen?
2. Wann hat der Landkreis die einzelnen Monatsberichte (siehe oben) der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin für die vergangenen fünf Monate und der Jahre 2023, 2024 und 2025 erhalten?
3. Wie oft war bei „echten Notfällen“ kein Rettungswagen verfügbar?
4. Wann und nach welchen Kriterien wird von wem entschieden, ob ein „echter Notfall“ vorliegt?
5. Seit wann und aufgrund welcher Entscheidung gibt es die Alarmierungsart R0 und wie wird diese erfasst und dokumentiert?
6. Seit wann ist eine Verschlechterung der Eintreffzeiten bzw. eine deutliche Überschreitung der Hilfsfrist von 15 Minuten festzustellen?
- In welchen Fällen hatte die Überschreitung der Hilfsfrist schwere gesundheitliche Schäden oder den Tod des Patienten zur Folge?
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie es ablehnen, uns die von uns erbetenen Unterlagen zuzusenden. Wir werden dann eine Akteneinsicht beantragen.
Begründung:
Insbesondere unsere Anfragen Nr. 302/XIX vom 03.07.2025 und Nr. 403/XIX vom 29.07.2025 haben Sie bisher nur ungenügend beantwortet. Für die weiteren Beratungen sind die o. a. Unterlagen und Antworten zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
429 – Antwort
429 – Anlage Antwort – 2003 Vereinbarung LK Northeim
429 – Anlage Antwort – 2010 2016 Vereinbarung LK Peine
429 – Anlage Antwort – 2011 Veinbarung LK HOL Delligsen
429 – Anlage Antwort – 2016-08-01 Vereinbarung Region Hannover – Algermissen
Brandschutz in Gebäuden des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.09.2025
Brandschutz in Gebäuden des Landkreises
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann haben Sie seit Anfang 2023 zu welchen Objekten des Landkreises aufgrund welcher und von wem festgestellter Mängel welche Unternehmen in jeweils welchen Verfahren mit welchen konkreten Leistungen für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Brandschutzes bzw. der Brandschutzsanierung beauftragt?
- Wie hoch war die jeweilige Auftragssumme und Abrechnungssumme?
- Welche der Aufträge sind noch nicht vollständig ausgeführt und abgearbeitet und welche Mängel noch nicht vollständig beseitigt worden?
- Für welche dieser Aufträge haben der Kreisausschuss oder Kreistag wann und welche Beschlüsse gefasst?
Begründung:
Mit Beschluss des Kreistages vom 08.12.2022 über den Haushaltsplan 2023 ist zu den Investitionsbedarfen beschlossen worden: BBS Steuerwald Umsetzung Brandschutzkonzept 3.500.000 Euro in 2023.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Besichtigung von Heizungsanlagen, fehlende Rechtsgrundlage für Kostenbescheide, Widerspruch vom 14.04.2025 gegen Ihren Kostenbescheid vom 19.03.2025
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.09.2025
Besichtigung von Heizungsanlagen, fehlende Rechtsgrundlage für Kostenbescheide
Widerspruch vom 14.04.2025 gegen Ihren Kostenbescheid vom 19.03.2025
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Schreiben vom 28.05. und 02.06.2025 hatten wir Sie gebeten,
- den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der Kreistagsgremien aufzunehmen,
- an den Beratungen persönlich teilzunehmen,
- zu einem Widerspruch vom 14.04.2025 gegen Ihre augenscheinlich rechtswidrigen Kostenbescheide vom 19.03.2025 Stellung zu nehmen
- und Ihre Planung zum weiteren Vorgehen mitzuteilen.
Bereits vor unseren o. a. Schreiben hatten wir auf Bitten der Betroffenen Ihren zuständigen Mitarbeiter fernmündlich gebeten, die Rechtmäßigkeit der Kostenbescheide zu überprüfen. Leider wurde an der Berechtigung der Gebührenfestsetzung festgehalten.
In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 26.08.2025, an der Sie schweigend teilgenommen haben, wurde von Ihren Mitarbeitern erklärt, dass seit dem 14.04.2025 – also nach 19 Wochen – aus Personalmangel noch nicht über den Widerspruch entschieden werden konnten. Zudem wurde erklärt, die Verwaltung (?) werde sich bemühen, über den Widerspruch bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses, der am 02.10.2025 stattfinden soll, zu entscheiden.
Und Ihre Planung zum weiteren Vorgehen haben Sie in keiner Weise dargelegt.
Aus den zuvor genannten Gründen und hinsichtlich der weiteren Beratungen/Entscheidungen im Kreisausschuss und Kreistag bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele der o. a. Überprüfungen sind in den einzelnen Jahren seit 2020 bis zum 14.04.2025 und in der Zeit vom 14.04.2025 bis heute
von insgesamt wie vielen Beschäftigten des Landkreises und
welchen anderen Personen durchgeführt worden
2. Für welche konkrete Amtshandlung ist die Gebühr
wo festgesetzt worden,
erhoben worden, wenn Kostenschuldner dazu wodurch Anlass gegeben haben
erhoben worden, obwohl der Kostenschuldner dazu keinen Anlass gegeben hat?
3. Wie hoch waren die Einnahmen des Landkreises aus diesen Gebühren in den einzelnen Jahren seit 2020?
4. Welche Qualifikation hatten die bei den Prüfungen eingesetzten Personen?
5. In wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen welche Vorschriften
des Wasserrechts und
andere Gesetze festgestellt?
In wie vielen Fällen mussten die Anlagen wegen welcher Mängel sofort stillgelegt werden?
- In wie vielen Fällen
erfolgte keine Beanstandung?
wurde die Herstellung einer anderen Heizungsanlage gefordert oder für die Herstellung eines Gasanschlusses eine Frist gesetzt?
- Nach welcher Vorschrift sind die Beschäftigten des Landkreises ermächtigt
ohne konkreten Anlass und
in welchen anderen Fällen die o. a. Überprüfungen durchzuführen und dafür Gebäude und Grundstücke gegen den Willen der Betroffenen zu betreten?
8. Wie viele Gebührenbescheide waren in den Jahren seit 2020 rechtswidrig, weil es dafür keinen Kostentarif gab?
9. In welchen anderen Landkreisen werden die o. a. Prüfungen ebenfalls ohne konkreten Anlass durchgeführt?
10. Wann und in welchem Umfang haben Sie dem o. a. Widerspruch vom 14.04.2025 aus welchen Gründen stattgegeben? Lehnen Sie es ab, dem o. a. Widerspruch vom 14.04.2025 abzuhelfen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wann und mit welchem Ergebnis haben Sie die Landesregierung um eine Stellungnahme oder Auskunft über die Rechtmäßigkeit Ihrer o. a. Kostenbescheide vom 19.03.2025 gebeten?
- In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 26.08.2025 stellte Ihre Allgemeine Vertreterin an den Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion bei der Beratung über den o. a. Widerspruch die Frage, ob er etwa die Sachbearbeitung übernehmen wolle.
Billigen Sie dieses Verhalten? Aus welchen Gründen und mit welchem Ziel wurde diese Frage gestellt?
- Trifft es zu, dass Sie im vorliegenden Fall für die Herstellung des Gasanschlusses eine Frist gesetzt haben? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsvorschrift und mit welcher Begründung für welche Dauer der Frist waren Sie dazu ermächtigt? Ist die Fristsetzung aufgehoben worden? Wenn ja, wann und in welcher Form?
- Wann und in welcher Form sind die o. a. Überprüfungen seit 2019
dem Grunde nach
für welche Jahre in welcher Zahl und
mit welchen erwarteten Gebühreneinnahmen angeordnet worden?
- Wie viele der o. a. Überprüfungen sind von Ihnen in 2026 mit Gebühreneinnahmen in welcher Höhe geplant?
Die Fragen zu 7., 9. und 10. bitten wir rechtzeitig vor der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zu beantworten, damit der Kreisausschuss die erforderlichen Entscheidungen treffen kann.
Begründung:
Das Niedersächsische Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) regelt:
„Die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden sollen, und die Höhe der Gebühren sind in Gebührenordnungen zu bestimmen“ (§ 3 Abs. 1 NVwKostG).
Kostenschuldner ist derjenige, der zu der Amtshandlung Anlass gegeben hat“ (§ 5 Abs. 1 NVwKostG).
Unseres Erachtens ist in dem Widerspruch vom 14.04.2025 umfassend begründet worden, dass es für Ihre Kostenbescheide vom 19.03.2025 keinen Kostentarif gibt und somit alle entsprechenden Bescheide rechtswidrig waren/sind. Folglich werden wir als CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreisausschusses beantragen, dem Widerspruch stattzugeben, wenn Sie gegen einen solchen Beschluss keine rechtlich nachvollziehbaren Gründe vorgetragen oder dem Widerspruch bis dahin nicht selbst stattgegeben haben.
Im Übrigen ist fraglich,
- ob Sie überhaupt ermächtigt sind, die o. a. Überprüfungen durchzuführen und dafür ohne konkreten Anlass Gebäude und Grundstücke gegen den Willen der Betroffenen betreten dürfen
- ob es überhaupt erforderlich ist, die o. a. Überprüfungen ohne konkreten Anlass durchzuführen.
Wenn Sie aus Personalmangel über den Widerspruch seit über vier Monaten nicht entscheiden konnten, hätten Sie personelle und organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um solche Missstände zu beseitigen. Es ist schlicht nicht hinzunehmen, dass Sie Bürgerinnen und Bürgern für Widersprüche gegen Ihre Bescheide kurze Fristen setzen, aber bei diesem einfach zu klärenden Sachverhalt ohne einen sachlich nachvollziehbaren Grund auch nach vier Monaten noch keine Entscheidung getroffen haben. Wenn Sie für die Prüfung eines einfachen Sachverhalts fachlich nicht mehr in der Lage sind, hätten Sie zum Schutz der von Ihren Maßnahmen betroffenen Menschen Dritte mit der Prüfung beauftragen oder die Angelegenheit zeitnah dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorlegen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Errichtung und Betrieb der Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.08.2025
Errichtung und Betrieb der Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Kosten sind beim Landkreis für die Errichtung und den Betrieb der o. a. Betriebskrippe seit dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 16.03.2023 (Vorlage 377/XIX vom 01.02.2023) durch welche Leistungen der Verwaltung und welche Leistungen welcher Dritter in a) 2023, b) 2024 und c) 2025 angefallen?
- Welche Kosten werden für den Betrieb der Einrichtung im Jahr 2026 schätzungsweise anfallen und von wem in welcher Höhe in Euro und Prozent getragen?
- Wann, wie und für welche Leistungen sind vom zukünftigen Träger die Kosten nachzuweisen?
- Welche jährlichen Kosten für welche Leistungen wird der Landkreis zu tragen haben?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Verfahren für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.08.2025
Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchem Umfang haben Sie die in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz vom 13.09.2022 unterbreiteten Vorschläge des Gutachters (Nr. 8 der Präsentation) umgesetzt oder planen Sie dies?
- Welche Gutachten sind für die Ermessensentscheidung über die von Kali+Salz beantragte Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste in den vergangenen sechs Jahren von wem und wann mit welchen Ergebnissen a) angefertigt und b) wann und wem vorgelegt worden?
- Beabsichtigen Sie, für die o. a. Ermessensentscheidung Gutachten in Auftrag zu geben? Wenn ja, wann und welche? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
- Wann und von wem sind bisher bei welchen Stellen welche Einwendungen gegen die beantragte Einleitung eingegangen? Wie werden diese Einwendungen von Ihnen beurteilt?
- Wann und nach welchen einzelnen Verfahrensschritten und nach welchen Prüfungen durch welche Stellen beabsichtigen Sie, den Kreistagsgremien eine Beschlussvorlage zu der beantragten Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste vorzulegen?
- Wann und mit welchem Inhalt hat sich die Gemeinde Giesen zu der beantragten Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste geäußert?
- Wie hat sich nach welchen, wann und wo durchgeführten Messungen die Qualität a) des Wassers der Innerste und b) des Grundwassers in dem Bereich zwischen Giesen und Sarstedt in den vergangenen fünf Jahren und im Verlauf der vergangenen 12 Monat verändert?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die Haldenwässer ohne Einleitung in die Innerste zu entsorgen und welche Auswirkungen auf Gewässer haben diese Möglichkeiten? Wo gibt es welche Möglichkeiten, die Haldenwässer zu entsalzen, und warum werden diese Möglichkeiten nicht genutzt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Finanzausstattung der Schulen des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.08.2025
Finanzausstattung der Schulen des Landkreises
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann wurden die Schulen gebeten oder sollen wann gebeten werden, dem Landkreis ihren Finanzbedarf für das Jahr 2026 mitzuteilen?
- Welchen Finanzbedarf haben welche Schule dem Landkreis für das Jahr 2026 bereits mitgeteilt?
- Für jeweils welche Zwecke in welcher Schule haben Sie derzeit für das Jahr 2026 Finanzmittel in welcher Höhe vorgesehen?
Begründung:
In der letzten Sitzung des Schulausschusses ist dargelegt worden, dass die Finanzausstattung zumindest der Berufsbildenden Schulen ungenügend ist. Daher ist mit den Schulen rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zu klären, welche Mittel für einen sachgerechten Schulbetrieb erforderlich sind.
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sind das Budgetverteilungssystem von 2001aufzuheben und die Mittel nach dem tatsächlichen Bedarf zuzuweisen.
Auf unsere Anfrage vom 08.05.2025 und Ihre Antwort dazu vom 27.05.2025 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.08.2025
Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Ca. 17 Monate nach dem Beschluss des Kreisausschusses vom 09.10.2023 ist vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet worden. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ist durch Hinweisschilder 200 Meter vorher anzukündigen. Der Landrat wird gebeten, die dafür erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
