Archiv des Autors: Fraktion

Berufsbildende Schulen in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 19.06.2024

 

Berufsbildende Schulen in Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

  

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 17.06.2024 (Nr. 585/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:  

Parallel zu der jetzt beabsichtigten Planungsvariante mit den Baumaßnahmen in der Steuerwalder Straße und in der Von-Thünen-Straße soll im Rahmen einer Ausschreibung ein Investor gesucht werden, der dem Landkreis die notwendigen Gebäude für die Berufsbildenden Schulen vermietet, zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet. Auf dieser Basis erfolgt der notwendige Wirtschaftlichkeitsvergleich mit den beiden dann in Betracht kommenden Möglichkeiten für die Umsetzung der Bauvorhaben für die Berufsbildenden

Schulen. Der Ausschreibungstext ist dem Kreisausschuss möglichst in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Begründung:

Bereits nach den Haushaltsgrundsätzen ist vorgeschrieben, für die Neukonzeption der Berufsbildenden Schulen und die dafür erforderlichen Baumaßnahmen die wirtschaftlichste Lösung durchzuführen. Und gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO sollen Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung erst beschlossen werden, wenn unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

FriedhelmPrior
Fraktionsvorsitzender


Herausforderungen in der Erziehungshilfe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 17.06.2024

 

Herausforderungen in der Erziehungshilfe
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024 übersenden wir folgenden 

Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Beratung des Haushaltsplanes 2025 für die einzelnen Aufgaben im Bereich Erziehungshilfe konkrete Produktbeschreibungen mit jeweils eigenem Haushaltsansatz zu erarbeiten, dessen Summe den aktuellen Stand nicht überschreitet.

Soweit von der Verwaltung auf sog. kostenintensive Fälle hingewiesen wird, ist dies zu konkretisieren, um dafür einen Rahmen erarbeiten zu können, der den Gesamtansatz und die Bedarfe an anderer Stelle berücksichtigt.

Dazu sind alle, die an der Erfüllung der o. a. Aufgaben beteiligt sind, um Stellungnahmen bzw. Anregungen zu bitten und zu Beratungen in die Fachausschüsse einzuladen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Stärkung der demokratischen Strukturen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 17.06.2024

 

Stärkung der demokratischen Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen den Tagesordnungspunkt 16 in der Kreistagssitzung am 20.06.2024 zu vertagen.

Abweichend vom Beschlussvorschlag der Gruppe „Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim“ vom 02.05.2024 (Nr. 553/XIX) übersenden wir folgenden 

Beschlussvorschlag:

„Nach dem Beschlussvorschlag der Gruppe „Stärkung demokratischer Strukturen durch die verstärkte Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Hildesheim“ vom 02.05.2024 (Nr. 553/XIX) und den dazu angeregten Änderungen wird beschlossen:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  • ein Besuchsformat für Bürgerinnen und Bürger in der Kreisverwaltung zu entwickeln, das die bestehenden Angebote ergänzt.
  • insbesondere unter Beteiligung von Bildungsträgern zu prüfen, ob zu politischen Prozessen auf Kreisebene einschl. Bürgerbeteiligung mehr als bisher vorhandenes oder anderes Informationsmaterial erarbeitet und verteilt werden sollte und wer diese Aufgabe für welchen Personenkreis zu welchen Kosten übernehmen könnte.“

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Musikschulen im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.06.2024

Musikschulen im Landkreis Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2024 und zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 25 der heutigen Sitzung des Kreisausschusses sowie zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Auf Antrag der Musikschule Hildesheim beteiligt sich der Landkreis Hildesheim im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel analog der Stadt Hildesheim hälftig an dem Defizit der Musikschule Hildesheim für das Jahr 2024. Über die Einzelheiten entscheidet der Kreisausschuss.
  2. Für die Jahre 2025 ff. soll auf Antrag der Musikschule Hildesheim eine Bezuschussung nach Vorlage eines schriftlichen Konzepts einschließlich eines Wirtschaftsplans erfolgen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Musikförderung im Landkreis Hildesheim zu erarbeiten und dem Kreistag bis zur Beratung des Haushaltsplanes 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fratkionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste


Berufsbildende Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.06.2024

 

Berufsbildende Schulen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Beschlüsse, insbesondere nach dem Baurecht, des Rates der Stadt Hildesheim sind aufgrund welcher rechtlichen Vorgaben für die Errichtung einer Berufsbildenden Schule a) auf dem Grundstück des Bebauungsplanes HO74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels“ und b) auf der zu Retentionszwecken geplante Parzelle nördlich der bestehenden Werner-von-Siemens-Schule erforderlich und bis zu welchem Datum zu erwarten?
  • Sind in der Vergangenheit zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis unterschiedliche baurechtliche Auffassungen darüber vertreten worden, ob auf den o. a. Grundstücken eine Berufsbildende Schule errichtet werden kann. Wenn ja: Wann und aus welchen rechtlichen Gründen wurden welche unterschiedlichen Auffassungen vertreten?

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung,Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 

 


Bodenuntersuchungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 13.06.2024

 

Bodenuntersuchungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

nach unseren Informationen soll der Landkreis Hildesheim umfangreiche Bodenuntersuchungen in Auftrag gegeben haben. Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wann und aufgrund welcher Beschlüsse hat der Landkreis solche Untersuchungen für welche Flächen (bitte Orte angeben) in Auftrag gegeben?
  • Was ist der Grund und was ist auf welchen Flächen das Ziel der Untersuchungen? Welche Kosten werden für den Landkreis Hildesheim anfallen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung,
Bau und Tiefbau

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und
Hochwasserchutz


Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2024

Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“

 Beschlussvorschlag zum TOP 12 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sowie zum TOP 18 der Sitzung des Kreisausschusses und zum TOP 25 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 12 zu vertagen oder hilfsweise als TOP 4 zu behandeln, da die Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion nur zeitlich befristet an der Sitzung teilnehmen können.

Zudem übersenden wir Ihnen zur Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“ folgenden Beschlussvorschlag.

Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann haben a) die örtliche Berufsvereinigung der Kindertagespflege und b) die Gemeinden den Entwurf in welcher Fassung erhalten und welche Stellungnahme abgegeben?

Wann sind aufgrund von welchen Stellungnahmen oder sonstigen Anregungen welche Änderungen in den Entwurf aufgenommen worden?

Wann haben welche Mitglieder der Mehrheitsgruppe welche Entwürfe zur Änderung der o. a. Richtlinie erhalten?

Welche Vorschläge der Mehrheitsgruppe sind in den Entwurf (Stand: 27.05.2024) aufgenommen worden?

Beschlussvorschlag:

„Die derzeit gültige Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim wird für die Zeit ab 01.01.2024 wie folgt geändert:

 

  1. In Nr. 6. Absätze 2, 4 und 6 wird die Angabe „um 2,35 %“ geändert in „nach den Ergebnissen des TVöD für Kindertagestätten“.

Die in Nr. 6 genannten Anlagen 1, 2 und 3 werden entsprechend neu gefasst.

  1. Nr. 6. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst: „Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“
  1. In Nr. 6 Absatz 9 wird die Angabe „100 €“ durch die Angabe „110 €“ ersetzt.
  2. In Nr. 6 Absatz 10 wird die Angabe „180 €“ durch die Angabe „200 €“ ersetzt.
  3. In Nr. 7. Satz 2 werden die Worte „insgesamt maximal 30 Tage“ durch „30 Tage Urlaub plus bis max. 14 nachgewiesene Krankheitstage“ ersetzt.
  1. Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt: „Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“
  2. In Nr. 18 wird die Angabe „01.07.2023“ durch die Angabe „01.01.2024“ und die Angabe „01.01.2019“ durch die Angabe „11.04.2023“erstetzt.

Begründung:

Die Änderungen sind erforderlich und geboten, um auch im Bereich der Kindertagespflege die vor Jahren festgelegten Entgelte und Zahlungen den verschiedenen Teuerungen anzupassen.

Eine einheitliche Erhöhung von Zuwendungen für die unterschiedlichsten Tätigkeiten im gesamten Sozialbereich ist in keiner Weise begründet und verstößt gegen den Gleichheitssatz.

Eine Ungleichbehandlung sehen wir auch darin, dass die Anhebungen für die Kindertagespflege erst zum 01.08.2024 in Kraft treten sollen.

Zum Verfahren weisen wir darauf hin, dass die mit Schreiben vom 04.06.2024 für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 versandten umfangreichen Beratungsvorlagen einschl. der Vorlage 674/XIX vom 30.05.2024 (Entwurf zur Änderung der o. a. Richtlinie (Stand: 27.05.2024)) Abgeordneten per Post erst am 08.06.2024 zugestellt worden sind. Dies verletzt erneut unser demokratisches Recht auf Mitwirkung. Nach § 72 NKomVG sind Sie verpflichtet, Ausschusssitzungen einzuberufen, wenn es der Geschäftsgang erfordert. Dies hat so zu erfolgen, dass Beschlussvorlagen vor den Ausschussberatungen von den Ausschussmitgliedern geprüft, aber auch in den Fraktionen beraten werden können und anschließend „Beschlüsse in umfassender Kenntnis über alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte getroffen werden“ (Vgl. dazu Mielke mit weiteren Hinweisen zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, Rn. 6 zu
§ 85 NKomVG). Bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 ist kaum eine ausreichende Prüfung der Beschlussvorschläge, keine Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion und keine Fraktionsberatung zu den mit Ihrem Scheiben vom 05.06.2024 übersandten Unterlagen möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender