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Gesetzliche Regelung zur Verbesserung des Rettungsdienstes

Hildesheim, 30.06.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Gesetzliche Regelung zur Verbesserung des Rettungsdienstes

  

In der Sitzung des Hildesheimer Kreistages am 26.06.2025 ist die Forderung der CDU-Kreistagsfraktion nach einer gesetzlichen Regelung zur Verbesserung des Rettungsdienstes von der Mehrheitsgruppe aus SPD und Grüne abgelehnt worden. Zuvor hatte die Mehrheitsgruppe sogar dem Vorschlag von Landrat Bernd Lynack (SPD) zugestimmt, im nächsten Jahr 12 von 30 Rettungswagen abzuschaffen, die derzeit noch für die Notfallrettung über das Gebiet von Stadt und Landkreis verteilt sind. „Durch diese Entscheidung von Rot-Grün wird dem Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim ein irreparabler Schaden zugefügt und dadurch wird die Gefahrenlage für Notfallpatienten im Landkreis Hildesheim unseres Erachtens unvertretbar erhöht“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Damit über die Qualität des Rettungsdienstes zukünftig nicht mehr die zufällige Mehrheit in einem Kreistag entscheiden kann (gegen alle anderen Fraktionen, gegen den fachlichen Rat der im Landkreis organisierten Notfallsanitäter und gegen eine von über 40.000 Bürgerinnen und Bürgern getragenen Petition), fordere die CDU-Fraktion, die wesentlichen Anforderungen an den Rettungsdienst und des dazugehörenden Notarztdienstes landeseinheitlich durch ein Gesetz zu regeln, wie dies der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes für die Erbringung existentiell notwendiger Daseinsvorsorgeleistungen fordere und dies in anderen Bundesländern längst der Fall sei. Und diese Regelungen sollen nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion auch beinhalten, dass die Zeitspanne, innerhalb derer der Rettungswagen nach dem Notruf eintreffen soll, nicht mehr bis zu 15 Minuten, sondern wie in anderen Ländern deutlich kürzer vorzugeben ist. Dies erscheine dringend geboten, weil es Hinweise gibt, dass in einzelnen Gemeinden des Landkreises in 60% der Fälle die Hilfsfrist von 15 Minuten nicht erreicht/eingehalten werde.


Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Vorschlages der Hauptverwaltungsbeamten vom 20.06.2025 mit den Kommunen eine Vereinbarung über die Kinderbetreuung unter Einhaltung des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung zu erarbeiten, bei der der Anteil des Landkreises 65 % der Kosten beträgt, die vom Landkreis und den Gemeinden zu tragen sind.

Begründung:

Auf unsere Anfragen und Anträge weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Einleitung v. Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, uns alle für das in Rede stehende Verfahren relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die für eine sachgerechte Ausübung des wasserrechtlichen Ermessens berücksichtigt werden können.

Begründung:

Für die angestrebte Einvernehmenserklärung ist derzeit der Kreisausschuss und nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Die bisher vom Hauptverwaltungsbeamten vorge-nommenen Stellungnahmen hätten dem Kreisausschuss zur Beratung und Entscheidung einschließlich aller relevanten Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

388 – Antwort


Brandschutz BBS Steuerwalder Str. – Einberufung des Kreisausschusses

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 25.06.2025

Brandschutz bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße

Einberufung des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, eine Sondersitzung des Kreisausschusses einzuberufen, um über zwingend erforderliche Maßnahmen des Brandschutzes bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße zu beraten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Ergänzend zu der o. a. Sondersitzung bitten wir Sie, unsere Anfragen zum Brandschutz nunmehr unverzüglich zu beantworten und uns die geforderten Gutachten und weiteren Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Auch öffentliche Schulen müssen gem. der Niedersächsischen Bauordnung so gebaut und durch baulich-technische Anpassungen so unterhalten werden, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. In Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen usw. ist es nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten, die dem Schutz höchster Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) dienenden Brandschutzmaßnahmen stets unverzüglich den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Beseitigung der erheblichen Brandschutzmängel nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und Sie verpflichtet sind und seit Jahren verpflichtet waren, zumindest den Kreisausschuss konkret über die erheblichen Brandschutzmängel und erforderliche sowie mögliche Maßnahmen zu deren Beseitigung zu informieren. Dies haben Sie seit Jahren trotz unserer zahlreichen Anfragen augenscheinlich pflichtwidrig unterlassen, denn nach uns nun vorliegenden Hinweisen ist bereits seit Jahren der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall nicht in allen Bereichen der o. a. Berufsbildenden Schulen gewährleistet. Nach unserem Bericht an die Innenministerin, den Bauminister und den Herrn Ministerpräsidenten vom 11.06.2025 ist unverzüglich zu klären, ob und wie lange die Landesregierung die rechtswidrigen Zustände unbeanstandet dulden will, mit deren Beseitigung nach Ihren Zusagen im Jahr 2022 begonnen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Erbbaurechtsvertrag „Von-Thünen-Str. 7“ – Parkplatzbedarf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 25.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-
Str. 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim; Parkplatzbedarf

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, ob und wie viele Parkplätze aus Sicht der Verwaltung im Bereich der „Von-Thünen-Straße“

  1. bauordnungsrechtlich,
  2. aufgrund gutachterlicher Empfehlung,
  3. nach Ihrer Planung oder bisherigen Zusagen gegenüber der Stadt Hildesheim

für den geplanten Berufsschulcampus im Bereich der „Von-Thünen-Straße“ aus welchen Gründen geschaffen werden sollten und geschaffen werden können.

Dazu teilen Sie uns bitte mit, welche weiteren Randbedingungen Sie bei der Mobilitäts-planung zugrunde legen, insbesondere zu den Fragen:

  • Haltestellenkonzept ÖPNV,
  • Linienführung und Abfahrzeiten des ÖPNV für den Campus,
  • Fremdparkervermeidungskonzept,
  • Umlaufhäufigkeit der Busverkehre und Schulbeginn-/ende,
  • übrige Stellplatzanforderungen, insbesondere seitens der von Stadt Hildesheim und vom Stadtteil gewünschten weiteren Funktionsüberlegungen der zu errichtenden Gebäudekörper.

Begründung:

Auf die Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung am 24.06.2025 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur und Innere Dienste


Rettungsdienstbedarfsplan

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.06.2025

Antrag zur Geschäftsordnung zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Rettungsdienstbedarfsplan

Gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode beantragen wir zum o. a. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 die Anhörung von Sachverständigen.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung halten wir eine solche Anhörung vor der Beschlussfassung zum Rettungsdienstbedarfsplan für zwingend erforderlich. Augenscheinlich sind uns die für eine Beschlussfassung erforderlichen Informationen bisher vorenthalten worden.

Es bestehen erhebliche Zweifel an den Aussagen des bisher beauftragten Gutachters und damit an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Rettungsdienst, Eintreffzeiten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 19.06.2025

 Rettungsdienst, Eintreffzeiten

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die als Anlage beigefügte Anfrage der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. übersenden wir Ihnen mit der Bitte, uns die darin gestellten Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Uns ist zu Ohren gekommen

386 – Antwort