Archiv des Autors: Fraktion

Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 30.11.2023

Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 14 „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ des Kreisausschusses am 04.12.2023
und zu TOP 21 des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltungg wird mit folgenden Änderungen zum Beschlusstext und zum Gesellschaftsvertrag zugestimmt.

1. Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
a) 1 Nr. 1 Satz 2 werden die Worte „sowie sonstige Veränderungen“ und die Worte „, die
keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen“ gestrichen.
b) Nr. 3 Satz 1 wird gestrichen.

2. Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt geändert:
a) § 7 Nr. 7.10 wird gestrichen.
b) In § 10 Nr. 10.7 Buchstabe b) werden die Doppelbuchstaben bb) bis ee) und
der Doppelbuchstabe kk) gestrichen.
c) § 14 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 14 Kündigung und Auflösung der Gesellschaft
Jeder Gesellschafter kann mit einer Frist von 10 Monaten zum Kalenderjahresende durch
eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft kündigen.
Über die Auflösung der Gesellschaft entscheiden die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit.“

Begründung:
Zu 1.
Nr. 1 Satz 1 des Beschlusstextes ist zu unbestimmt und bedarf der Konkretisierung.
Nr. 3 Satz 1 ist nicht erforderlich.

Zu 2.
Eine Aufwandsentschädigung ist nicht erforderlich.

Auf eine Kündigungsregelung kann aufgrund der sehr unterschiedlichen Verpflichtungen der
Gesellschafter nicht verzichtet werden, zudem ist eine eindeutige Regelung für die Auflösung
der Gesellschaft erforderlich.

Die Sicherung der Finanzierung und des Bestands der Standorte sowie der bisherigen
Angebote (der „Zuwendungszweck“) der Gesellschaft sind in § 3 der Konsortialvereinbarung
geregelt: Der jährliche Betriebskostenzuschuss der Stadt Hildesheim ist gem. § 3 Nr. 3.1.1
der Konsortialvereinbarung auf 100.000 Euro beschränkt. Im Gengensatz dazu (§ 3 Nr. 3.1.2
der Vereinbarung), „verpflichtet sich der Landkreis unmittelbar und/oder mittelbar über die
Holding, gegenüber den anderen Gesellschaftern, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von EUR 1.375.000,00 (der „BetriebskostenzuschussLandkreis/Holding“) … zu leisten.“ Zudem hat er weitergehende Defizite zu tragen (siehe Nr. 3.2 der Vereinbarung). Aufgrund dieser ungleichen Verpflichtungen dürfen wichtige Entscheidungen der Gesellschaft (z. B. dem Ausbau der VHS oder gar deren Auflösung) nicht von der Zustimmung der Stadt bzw. davon abhängig gemacht werden, ob der Stadtrat weitere Mittel zur Verfügung stellt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Haushalt 2024 Klima-, Umwelt- und Naturschutz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 29.11.2023

Haushaltsplan 2024
Wesentliches Produkt
Klima-, Umwelt- und Naturschutz

 

Sehr geehrter Herr  Landrat Lynack,

zum dem o.a. Thema in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2024 und des Kreistages am 07.12.2023  übersenden wir Ihnen folgenden

 

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2024 ist das wesentliche Produkt  Klima, Umwelt, Naturschutz aufzunehmen.

Begründung:

§ 4 GemHKVO regelt: „Der Haushalt wird nach den Bedürfnissen der Kommune in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der jeweiligen Verwaltungsgliederung oder bildet den Produktplan der Kommune ab. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet“ (Abs. 1). „In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden“ (Abs. 7).

Der Landkreis kann neben und zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutz usw. in erheblichem Umfang freiwillige Aufgaben übernehmen.

Es erscheint sachgerecht, den „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ als ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob auch die Verwaltungsgliederung hinsichtlich des Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutzes modifiziert werden sollte.

 

Mit freudlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher für Klimaschutz, Umwelt
Hoschwasserschutz

 

 

 


Haushalt 2024 „Förderung Regionale Entwicklung, Regionaler Zusammenhalt“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.11.2023

 

Haushalt 2024 „Förderung Regionale Entwicklung, Regionaler Zusammenhalt

Sehr geehrter Herr  Landrat Lynack,

zum TOP 29 „Förderung Regionale Entwicklung, Regionaler Zusammenhalt“  des Kreisausschusses am 04.12.2023 und TOP 35 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Für die weitere Arbeit des Regionsverein Leinebergland, insbesondere für die Bereiche Tourismus und Mobilität  werden 90.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Über die Verwendung entscheidet der Kreisausschuss nach Vorlage entsprechender Anträge und Beratung in den Fachausschüssen.

 

Begründung:

Für die Aufgaben des Regionsvereins Leinebergland (Mitgliedskommunen sind Leinebergland, Lamspringe, Freden, Elze, Alfeld, Sibbesse und Delligsen), die regionale Zusammenarbeit zu fördern, um u.a. dem demographischen Wandel und dessen Konsequenzen zu begegnen, sollen wie bereits im Jahr 2023 finanzielle Mittel zur Stärkung der Struktur der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt werden.

Der Regionsverein ist sehr erfolgreich gewesen, ein MVZ in Alfeld aufzubauen, um die hausärztliche Versorgung zu verbessern. Eine Satellitenpraxis in Freden wird in 2024 realisiert. Weitere Themenschwerpunkte wie Verbesserung der Mobilität in der Region (Mobilitätszentrale Alfeld, mobil-leine im Leinebergland) sowie ein Prozess zur Stärkung des Tourismus sind auf dem Weg gebracht worden und müssen weiterentwickelt werden.

Der Landkreis wird mit dieser Finanzierung eine Signalwirkung für die Mitgliedskommunen erzielen, für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen, egal wo man lebt und arbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvoristzender

 

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung
Bau und Tiefbau

 


Derneburger Teichlandschaften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.11.2023

Haushalt 2024
Derneburger Teichlandschaften

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP Haushalt 2024 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum Haushalt 2024 der Sitzung des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2024 ist mit einem Ansatz von in Höhe von 50.000 €  folgende Maßnahme aufzunehmen: „Förderung von Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung des im Landkreis Hildesheim gelegenen Naturschutzgebietes Derneburger Teichlandschaften “.

Über beantragte Maßnahmen soll der Umweltausschuss nach Anhörung der ortsnahen
Bevölkerung und nach Abstimmung mit der Gemeinde Holle sowie lokalen Umweltinitiativen dem Kreisausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

Begründung:

Die o. a. Maßnahmen sollten im erforderlichen Umfang gefördert werden um die Teichlandschaft als wertvollen Naturschutzraum zu erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher für Klimaschutz,Umwelt
und Hochwasserschutz

 


Kindertagesbetreuung – Haushalt 2024

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.11.2023

Haushalt 2024
Kindertagesbetreuung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP Haushaltsplan 2024 der Sitzung im Kreisausschuss am 04.12.2023  und des Kreistages am 07.12.2023  übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:

Die Gemeinden, die für den Landkreis Hildesheim Aufgaben nach. § 1 der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag) wahrnehmen, erhalten für das Haushaltsjahr 2024 unabhängig von andern oder  weitergehenden Regelungen eine Zuweisung in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro. Die Verteilung der Mittel auf die Gemeinden soll nach der Zahl der genehmigten Betreuungsplätze erfolgen, soweit nicht bis zum 31.03.2024 einvernehmlich eine andere Regelung zwischen allen Gemeinden und dem Landkreis Hildesheim vereinbart wird.

Begründung:

Die Kosten für die Kindertagesbetreuung sind aufgrund zunehmender landesrechtlicher Anforderungen und insbesondere gestiegener Personalkosten für viele Gemeinden kaum noch leistbar. Daher ist eine höhere Beteiligung des Landkreises Hildesheim an diesen Kosten und zumindest der o.a. Zuschuss erforderlich. Eine weitere Erhöhung ist kurzfristig durch eine Änderung des § 6 der o.a. Vereinbarung anzustreben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kraistagsfraktion
für Jugendhilfe

 

Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal
Digitalisierung und Innere Dienste

 


Ambulante Hilfe zur Pflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.11.2023

 

Ambulante Hilfe zur Pflege
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2023 – Antrag 437/XIX

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 11 „Ambulante Hilfe zur  Pflege“  des Kreisausschusses und zum  TOP 16 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Einrichtungen der Tagespflege und ambulanter Dienste im Bereich der Hilfe zur Pflege sollen vom Landkreis dauerhaft gefördert werden. Dafür werden 100.000 € im Haushaltsplan 2024 veranschlagt. Einzelheiten zur Verwendung sollen in einer Förderrichtlinie geregelt werden, die dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

Begründung:

Viele Einrichtungen sehen sich aufgrund derzeitiger inflationärer Auswirkungen nicht in der Lage, die bisherigen Pflegeleistungen weiterhin zu erbringen. Damit die Versorgung in der Tagespflege und durch die ambulanten Dienste zukünftig gesichert wird, müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher für Jugend, Soziales und Gesundheit


Globale Minderausgabe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.11.2023

Globale Minderausgabe

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum TOP 28
„Haushalt 2024 “ der Kreistagssitzung übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Es wird eine globale Minderausgabe beschlossen in Höhe von 1,5 %, aber mindestens 8.000.000 Euro bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben/Beschlüsse des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung, Tagesmütter, Ombudschaft).

Begründung:

Die bisher von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen ermöglichen den Abgeordneten keine ausreichende Möglichkeit, sachgerecht vorzuschlagen, bei welchen einzelnen Maßnahmen zur Erfüllung der dem Landkreis übertragenen Aufgaben Einsparungen vorzunehmen sind. Daher muss eine globale Minderausgabe beschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung und Innere Dienste