Archiv des Autors: Fraktion
Brandschutz in den Schulen des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.08.2025
Brandschutz in den Schulen des Landkreises
Bezug: Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion 393/XIX vom 08.07.2025
Ihre Antwort vom 15.07.2025
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
folgende Frage haben Sie nicht beantwortet:
„Für welche Schulen des Landkreises gibt es Gutachten oder Untersuchungen, die dem Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 oder den Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 entsprechen?
Daher bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Für welche Schulen des Landkreises sind wann und von wem welche Gutachten oder Untersuchungen mit welchen festgestellten Brandschutzmängeln erstellt worden?
Für welche Schulen sind wann und von wem welche Brandschutzkonzepte erstellt worden?
Welche Maßnahmen zum Brandschutz sind für welche Schule erforderlich und wann sollen sie mit welchem Kostenaufwand umgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Brandschutz in den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald
Hildesheim, 01.08.2025
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Brandschutz in den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald
Nach wie vor ist unklar, ob und welche der erheblichen Brandschutzmängel in den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald seit den Brandschutzgutachten von 2013 und 2022 beseitigt wurden oder wann beseitigt werden sollen.
Eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion dazu von Anfang Februar 2025 hat Landrat Bernd Lynack (SPD) bisher nicht beantwortet.
Nach Auffassung von Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, sind diese Zustände eine Schande für die Stadt und den Landkreis Hildesheim sowie das Land Niedersachen. Man erwarte, dass Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) seine Innenministerin (SPD) und seinen Bauminister (SPD) anweist, die desaströsen Zustände nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen und ihren Aufsichtspflichten nachzukommen. Dies sei nun zwingend erforderlich, weil der Landrat zunächst zugesagt hatte, schon in 2022 mit der Beseitigung der Brandschutzmängel zu beginnen, aber nun mit Unterstützung von SPD und Grüne die völlig irrige Meinung vertritt, die Mängel müssten nicht beseitigt werden. „Diese Meinung des Landrates sei brandgefährlich“, so Prior, sie stelle das Brandschutzrecht und unser demokratisches Rechtssystem auf den Kopf und könne zudem den schlimmen Ruf erzeugen, dass es in Niedersachsens Schulen sehr gefährlich sein könne. Dem sollte die Landesregierung sehr schnell entgegenwirken.
Rettungsdienst, Eintreffzeiten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.07.2025
Rettungsdienst, Eintreffzeiten
Bezug:
1. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion 386/XIX vom 19.06.2025
2. Ihre Antwort vom 01.07.2025 zur Anfrage 386/XIX
Anlagen:
1. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 386/XIX vom 19.06.2025 mit
Anlage (Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim
e.V. vom 19.06.2025)
2. Ihre Antwort vom 01.07.2025 auf die Anfrage Nr. 386/XIX
3. Auszug (3 Blatt) aus den statistischen Monatsberichten über die Eintreffzeiten
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Anforderung von Unterlagen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unsere o. a. Anfrage haben Sie bisher nur ungenügend beantwortet. Daher bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
I. In der Vorlage 677/XVI vom 07.08.2009 für die 2. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienstbereich Hildesheim von Stadt und Landkreis Hildesheim heißt es u. a.:
„Bereits Mitte 2008 wurde festgestellt, dass der Bedarf aufgrund des erhöhten Einsatzaufkommens nicht ausreichend war. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten Stadt und Landkreis Hildesheim an der Überprüfung der Rettungsmittelvorhaltung im gemeinsamen Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis Hildesheim (RDB Hildesheim). Das Ergebnis der Berechnungen wurde seit Oktober 2008 mit den Krankenkassen verhandelt und wurde schlussendlich von diesen nicht akzeptiert.
Aufgrund der Nichteinigung wurde mit den Kostenträgern im Dezember 2008 abgestimmt, eine Bemessung der Fahrzeugvorhaltung für die Stadt und den Landkreis Hildesheim mit anschließender Verträglichkeitsprüfung bezüglich der Zulassung von Privaten im Krankentransport unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualitätssicherung durch ein Gutachten der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH durchführen zu lassen.
Dieses Gutachten liegt seit Juni 2009 vor. Der Gutachter wertete dabei die Einsatzdaten vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 aus und nahm eine Bemessung der Fahrzeugvorhaltung für 2009 und eine Prognose für 2010 vor […]
Die Auswertung der Einsatzdaten hat ergeben, dass sich das Einsatzaufkommen gegenüber den bisherigen Planungen im Bereich der Notfallrettung um 14,7 % und im Krankentransport um 7 % erhöht hat. Auffällig ist dabei, dass ein Anstieg des Einsatzfahrtaufkommens überproportional im Bereich des Landkreises Hildesheim zu verzeichnen ist, während in der Stadt Hildesheim die Veränderung moderat ausfällt. Die Fahrzeugbemessung führt daher zu einer Erhöhung der optimierten Notfallvorhaltung von 272 Wochenstunden und beim Krankentransport von 145 Wochenstunden […]
Zusammengefasst stellt sich nach dem Gutachten die Soll-Fahrzeugvorhaltung wie folgt dar: […].“
Sodann gibt die o. a. Vorlage als Vorschlag folgenden Soll-Ist-Vergleich
a) Aufstockung der RTW Einsatzfahrzeuge um 5 von 24 auf 29
b) Aufstockung der RTW Reservefahrzeuge um 3 von 4 auf 7
36
c) Aufstockung der KTW Einsatzfahrzeuge um 1 von 1 auf 2
d) Aufstockung der KTW Reservefahrzeuge auf 1
3
Aufgrund welcher Daten hat sich der o. a. Bedarf nach Ihrer Auffassung wann und wie geändert?
II. Seit wann gibt es die monatlichen Statistiken (siehe Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. vom 19.06.2025 an die Kreistagsfraktionen) zu den Eintreffzeiten und Hilfsfristen des Rettungswagens (P95-Wert) und wo sind sie seit wann archiviert?
Trifft es zu, dass die Statistik zum Stand 03/2025 angibt:
tagsüber: 89%, nachts: 84%, Stadt und Landkreis zusammen Wert 83%?
Einzelne Gemeinden mit Hilfsfrist-Einhaltung von nur 40%, d. h. in 60% der Fälle wird die Hilfsfrist (P95-Wert) von 15-Minuten nicht erreicht/eingehalten werden?
Welche der o.a. Statistiken hat der Landkreis im Jahr 2025 wann erhalten?
Welche der o.a. Statistiken hat der Landkreis in den Vorjahren wann erhalten?
Wir bitten Sie, uns die Statistiken für das Jahr 2025 möglichst innerhalb der nächsten Woche zuzusenden.
III. Seit wann erfasst wer insbesondere welche Daten über
a) die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem,
b) die Zeit zwischen Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) bei Anfahrt von der Rettungsstation oder welchem anderen Standort,
c) die Zeit zwischen Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) bei Anfahrt von einem Standort außerhalb der Rettungsstation,
d) die Zeit der Überschreitung der Eintreffzeit im Sinne des § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD bei Anfahrt von der Rettungsstation mit welchen Daten (z. B. zu den einzelnen Rettungswachen oder Orten)?
IV. Seit wann erhält der Landkreis Hildesheim von wem welche Berichte oder Statistiken mit welchen Daten gem. III?
V. Welche Kosten hat das Institut für Notfallmedizin in den einzelnen Jahren seit 2013 verursacht? Wer hat diese Kosten jeweils in welchem Umfang aufgrund welcher Regelungen getragen? Wie viele Personen waren in dem Institut in welchen der o. a. Jahren beschäftigt und wie hoch waren in welchem einzelnen Jahr die Personalkosten?
VI. Unter Hinweis auf Ihre o.a. Antwort vom 01.07.2025:
Über welche rettungsdienstlich relevanten Daten kann die Kreisverwaltung Statistiken anfertigen (z. B. tatsächliche Eintreffzeit in welchem Zeitraum, in welchem Ort)? Welche solcher Statistiken hat die Verwaltung wann und für welche Zeiträume erstellt? In welchen regelmäßigen Abständen wurden seit wann und werden derzeit welche Daten erhoben und welchen Personen zur Verfügung gestellt?
Welche Personen (im Sinne Ihrer o.a. Antwort) des Landkreises Hildesheim, der Stadt Hildesheim (einschließlich des Instituts für Notfallmedizin), der Kostenträger, Gutachter usw. haben seit wann welche Auswertungen erhalten? Wann ist von welchen Personen welcher „Anpassungsbedarf in der Bedarfsplanung“ erkannt worden?
VII. Wie hoch waren bisher die jährlichen Kosten für welche Leistungen der gemeinsamen Rettungsleitstelle? Wer hat diese Kosten aufgrund welcher Regelungen zu welchen Teilen getragen?
VIII. Welche strukturellen Kostendefizite oder Überschüsse im Sinne des § 7 Abs. 6 der o. a. Vereinbarung hat es bisher gegeben?
IX: Mit welchen einzelnen Kostenträgern ist das Benehmen nach § 4 NRettD und das Einvernehmen nach § 15 NRettD anzustreben?
X. Sind die von der Stadt Hildesheim angegebenen Eintreffzeiten/Hilfsfristen (siehe Anlage 3) bei Anfahrt über
a) die Strecke von der Rettungswache bis zum Einsatzort oder
b) welche andere Strecke
ermittelt worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Erfassung und Auswertung der Einsatzdaten des Rettungsdienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.07.2025
Erfassung und Auswertung der Einsatzdaten des Rettungsdienstes
Anlage: Auszug (3 Blatt) aus dem statistischen Monatsbericht über die Eintreffzeiten Juni 2025
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Anforderung von Unterlagen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in § 4 der vierten Vereinbarungen über die Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zwischen dem Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim von 2010 (Entwurf) ist bestimmt:
„§ 4 Gemeinsamer Bedarfsplan / Rettungsdienstbereich
Für die Rettungsdienstbereiche der Stadt und des Landkreises Hildesheim wird ein gemeinsamer Bedarfsplan gemäß § 4 Abs. 6 NRettDG erstellt.
(2) Der Bedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben und Grundlage für die Sicherstellung des Rettungsdienstes im gesamten Stadt- und Kreisgebiet, für die Verhandlungen mit den Kostenträgern sowie die Prüfung der Beeinträchtigung des Rettungsdienstes bei der Erteilung von Genehmigungen gemäß § 19 ff NRettDG.
(3) Die für die Auswertung erforderlichen Daten werden jeweils sechs Wochen nach Ende des jeweiligen Quartals von der Stadt Hildesheim aufbereitet und dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Fehlentwicklungen in der Bedarfsplanung aufgrund nicht gelieferter Daten bzw. gelieferter Daten, die nicht den von Stadt und Landkreis gemeinsam definierten Anforderungen (vgl. Anlage 3) entsprechen, hat die Stadt zu verantworten.“
Und in der Anlage 3 der o.a. Vereinbarung werden die „erforderlichen Daten“ wie folgt definiert:
„Ergänzend zu § 4 Abs. 3 dieser Vereinbarung wird hiermit folgendes festgelegt:
- Vor Übermittlung der Einsatzdaten werden diese von der Berufsfeuerwehr auf Plausibilität geprüft und um Dubletten und sonstige Unstimmigkeiten bereinigt. Die Bereinigung der Einsatzdaten ist zu dokumentieren und dem Landkreis mitzuteilen.
- Die Daten werden entsprechend den Vorgaben dieser Vereinbarung als Access-Datei wie folgt zur Verfügung gestellt:
Muster Einsatzdaten, Einsatzart R, K, H und F
EINSATZNUMMER (fortlaufend)
Rettungsmittel (EM)
Rufname
Wachenkennung (STANDORT_WACHE)
Rettungsmitteltyp TYP_IM EINSATZ
Einsatzkennung (EINSATZART, STICHWORTMЕМО)
Einsatzort (EO_ORT, EO_ORTSTEIL, EO_STRASSE, EO_OBJEKТ, EO_OBJEKTNAME)
Zielort (Z1_ORT, Z1_ORTSTEIL, Z1_STRASSE, Z1_HAUSNUMMER, Z1_OBJEKT, Z1_OBJEKTNAME)
Eingang der Meldung (Meldungseingang, Eröffnung)
Zusätzliche Angaben (erste Einsatzzeit (KTV), tatsächliche Einsatzzeit (KTV))
KTV
Alarmierungszeitpunkt (DZUTEILUNG, DALARM)
Ausrückzeitpunkt (DEINSATZANFANG)
Angaben zum Einsatzort (DEINSATZAN, DEINSATZAB)
Angaben zum Zielort (DZIELORTAN, DZIELORTAB)
Einrücken Standort (DENDE)
Einsatzdauer (Format hh:mm:ss)
Angaben Zuteilung (Stunde, Wochentag, Tag, Monat, Quartal, Jahr)
G KM
Sondersignal (ja, nein)
FEHLEINSATZ (ja, nein)
NUMMER Wenn belegt
TARIF (RTW, KTW, NEF)
Rüstzeiten (Format hh:mm:ss)
WData_server\vol1\DATEN\Dez2 KIEHNEWorddat\RETTUNGS\STADTWierte Vereinbarung unterschriftsreif DOC.“
https://ratsinfoservice.de/ris/hildesheimlk/file/getfile/18863
Aus den o. a. Daten bzw. der Access-Datei ergibt sich, dass u. a. auch die tatsächlichen Eintreffzeiten zu erfassen und zu dokumentieren sind.
Im Gegensatz zu der o.a. Vereinbarung haben Sie auf Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion vom 03.07.2024 – Anfrage 239/XIX – und 05.09.2024 – Anfrage 262/XIX – („Wie oft und um wie viele Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“) am 23.09.2024 geantwortet: „Demnach stellt sich im Rahmen der Sicherstellung dieser Hilfsfristen nicht die Frage, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde, sondern nur, wie oft bzw. um wieviel Prozent der Fälle. Die Auswertungen werden mithilfe einer Software durchgeführt. Diese ermöglicht es allerdings nicht zu ermitteln, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde. Daher liegen die Zahlen für eine Beantwortung Ihrer Frage hinsichtlich der Minuten weder vor, noch ist eine dahingehende Auswertung/Ermittlung technisch möglich.“
Auf die erneute Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 07.01.2025 – Anfrage 296/XIX – („Wie oft und um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten? Welche Gründe waren dafür verantwortlich?“) antworteten Sie am 13.03.2025 bzw. 23.09.2024 zu Anfrage 262/XIX u.a.: „Die Auswertungen werden mithilfe einer Software durchgeführt. Diese ermöglicht es allerdings nicht, zu ermitteln, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde. Daher liegen die Zahlen für eine Beantwortung Ihrer Frage hinsichtlich der Minuten weder vor, noch ist eine dahingehende Auswertung/ErmittIung technisch möglich. Aktuell ist die Schaffung dieser Möglichkeit auch nicht vorgesehen, da es für den Sicherstellungsauftrag in dieser Form nicht notwendig ist.“
Hierzu ist anzumerken, dass nicht Sie, sondern der Kreistag darüber zu entscheiden hat, welche Daten bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen und folglich zu erheben sind. Im Übrigen hätten Sie wissen müssen, dass das OVG Lüneburg mit Urteil vom 07.12.2005 – 11 LC 91/04 – ausdrücklich bestätigt hat, dass auch die tatsächlichen Eintreffzeiten von entscheidender Bedeutung bei der Bedarfszumessung sind.
Mit Schreiben vom 25.04.2025 – Anfrage Nr. 332/XlX – hatten wir Sie hinsichtlich der Notfalleinsätze für das Jahr 2023 und 2024 um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
„1. Wie viele Notfalleinsätze gab es in welchem Rettungsdienstbezirk des Landkreises? Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk a) vom Rettungswagen und b) Notarztwagen überschritten?
Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk überschritten:
1.1 um bis zu 5 Minuten,
1.2 um bis zu 10 Minuten,
1.3 um bis zu 15 Minuten,
1.4 um mehr als 15 Minuten?
Um wie viele Minuten wurde die Eintreffzeit von 15 Minuten maximal vom Rettungswagen und Notarztwagen überschritten?“
Diese Fragen haben Sie bisher nicht beantwortet.
Aus den zuvor genannten Gründen bitten wir Sie, uns alle Vereinbarungen über die Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zwischen dem Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim einschließlich Anlagen (Kopie der Originale) und die Beschlüsse zum Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen zuzusenden.
Bei der Akteneinsicht haben wir Dokumente (Auszug siehe Anlage) über Eintreffzeiten einsehen können. Wir bitten Sie, trotz Ihres Schreibens vom 03.12.2024, uns dementsprechende Dokumente (in Kopie) und Monats-, Wochen- oder Jahresberichte, die vom Landkreis, der gemeinsamen Rettungsleitstelle, der Stadt Hildesheim oder dem Institut für Notfallmedizin erstellt worden sind und Auskunft über die Einsatzdaten der Notfalleinsätze des Rettungsdienstes (insbesondere die Eintreffzeiten) geben, für die Jahre 2008, 2023 und 2024 zuzusenden. Zudem teilen Sie uns bitte mit, wer und wann darüber entschieden hat, dass auf die Anfertigung und Anfertigung der Quartalsberichte verzichtet wird.
Wir bitten Sie ferner, uns die Auswertungen nach § 4 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung für die vergangenen 5 Jahre zur Verfügung zu stellen.
In Ihrer Teilantwort vom 03.07.2025 auf unsere Anfrage Nr. 332/XlX vom 25.04.2025 haben Sie uns mitgeteilt, zukünftig sei „angedacht, von den Leistungserbringenden eine Auskunft vorlegen zu lassen, wann und aus welchen Gründen die Eintreffzeit überschritten wurde, sodass einzelfallbezogen eine Aufarbeitung erfolgen kann.“
Bitte teilen Sie uns mit, wann und mit welchen Ergebnissen Sie dies mit der Stadt Hildesheim besprochen haben und bis wann diese Forderung umgesetzt werden soll? Seit wann und aufgrund welcher Entscheidung wurden die Gründe für die Überschreitung der Eintreffzeiten nicht mehr ermittelt und ausgewertet? Wann und in welcher Form ist dies mit Ihnen abgestimmt worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
2025_07_28_Anfrage Erfassung_Auswertungen der Einsatzdaten_Anlage
Brandschutz an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim im Stadtgebiet Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.07.2025
Brandschutz an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim im Stadtgebiet Hildesheim
Bezug:
- Unsere Anfrage Nr. 364/XIX vom 03.06.2025
- Ihre Zwischennachricht vom 24.06.2025
- Ihre Antwort vom 16.07.2025 (Eingang am 17.07.2025)
- Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept (Bauteil A, B und Sporthalle) vom 04.04.2013
- Brandschutztechnische Stellungnahme (Gebäudeteil A und B) vom 07.03.2022 und 16.03.2022
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
folgende drei Fragen gem. Anfrage Nr. 364/XIX vom 03.06.2025 zu Brandschutzmängel an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim haben Sie bisher nicht bzw. nur unzureichend oder irreführend beantwortet, obwohl das Thema am 18.07.2025 auf der Tagesordnung des Kreisausschusses stand.
„1. Wann und in welcher Form haben Sie den Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim über
welche Brandschutzmängel an welchen Schulen informiert?
- Welche Informationen über Brandschutzmängel haben Sie vom Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim wann und in welcher Form für welche Schulen erhalten?
- Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim zu den Brandschutzmängeln getroffen oder Ihnen zugesagt?“
Im Hinblick auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie, unsere o. a. Fragen und alle anderen zum Brandschutz gestellten Fragen nunmehr innerhalb einer Woche vollständig zu beantworten.
Zur Aufklärung des Sachverhaltes bitten wir auch um Beantwortung folgender Fragen:
Wann sind bei den BBS Steuerwald Brandverhütungsschauen durchgeführt worden und welche einzelnen Brandschutzmängel wurden bei welcher Brandschutzschau festgestellt und dem Landkreis Hildesheim wann und in welcher Form mitgeteilt?
Nach welcher Brandverhütungsschau in den BBS Steuerwald sind wann und welche Maßnahme zur Beseitigung von Brandschutzmängeln getroffen, angeordnet und durchgeführt worden
a) von der Stadt Hildesheim nach § 27 Abs. 4 NBrandSchG,
b) von der Stadt Hildesheim nach § 79 Abs. 1 NBauO,
c) vom Landkreis als für die Gebäude Verantwortlicher und gefahrenabwehrrechtlicher Störer?
Wann haben Sie der Stadt Hildesheim die Gutachten gem. Bezug zu 4. und 5. zur Verfügung gestellt? Wann und in welcher Form haben Sie die Stadt Hildesheim über den wesentlichen Inhalt dieser Gutachten informiert? Aus welchen Gründen sind die BBS Steuerwald entgegen §27 Abs. 1 NBrandSchG nicht in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit überprüft worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Rettungsdienstbedarfsplan
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.07.2025
Rettungsdienstbedarfsplan
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele RTW waren in den einzelnen Jahren seit 2010 für den Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Hildesheim aufgrund welcher Beschlüsse oder Änderungen des Rettungsdienstbedarfsplanes eingesetzt?
- In wessen Auftrag hat die Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH das Konzept vom 04.09.2023 erstellt, aufgrund dessen Sie nach dem Beschluss des Kreisausschusses zu TOP 10 seiner Sitzung vom 24.04.2023 die Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH am 12.10.2023 beauftragt haben, das Sachverständigengutachten zur Erstellung eines Bedarfs- und Standortgutachtens im Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis Hildesheim zu erarbeiten, das mit Datum vom 29.11.2024 vorgelegt wurde. Warum kam hierfür nur die Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH in Frage?
- Aus welchen Gründen war die Erstellung des o.a. Konzepts erforderlich? Wann erfolgte zu welchen Kosten die Aufforderung oder der Auftrag zur Konzepterstellung? Welche Beschlüsse der Kreistagsgremien gibt es dazu?
Zudem bitten wir Sie, uns eine Kopie des o.a. Konzepts der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vom 04.09.2023 zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Rettungswache Sarstedt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.07.2025
Rettungswache Sarstedt
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der heutigen Ausgabe der HAZ wird berichtet, dass sich der Neubau der Rettungswache in Sarstedt weiter verzögere und der Baubeginn frühestens in 2026 zu erwarten sei. Verantwortlich dafür, dass die Rettungswache noch nicht fertiggestellt wurde, sei das Innenministerium. Dort wolle man voraussichtlich bis Ende des Jahres prüfen, ob es rechtlich zulässig sei, dass der Landkreis von einer kommunalen Gesellschaft, an der er selbst beteiligt ist, nach einem Erbbaurechtsvertrag auf seinem Grundstück eine Rettungswache bauen lassen und anschließend an eine Firma vermieten darf, die er damit beauftragt, in diesem Gebäude die dem Landkreis obliegenden Aufgaben des Rettungsdienstes zu erfüllen. Dieser Vorgang erscheint beinahe schon grotesk.
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist das Innenministerium um die o. a. Prüfung gebeten worden? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, wann hat Sie das Innenministerium darüber informiert, dass es die o. a. Prüfung bis wann vornehmen will? Welche Maßnahmen sind erforderlich und bis wann vorgesehen, wenn die Planungen für das o. a. Vorhaben an rechtlichen Bedenken des Innenministeriums scheitern sollten?
- Wann hat der Landkreis für das o. a. Vorhaben mit der Gesellschaft für kommunale Immobilien mit beschränkter Haftung (GKHI) die ersten Verträge geschlossen? Und wann hat die GKHI zu dem o. a. Vorhaben von Ihnen welche Aufträge erhalten? Aus welchen Gründen bestehen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens? Welche konkreten rechtlichen Bedenken hat das Innenministerium? Haben Sie diese Bedenken von einer Kanzlei prüfen lassen? Wenn nein, werden Sie eine solche Prüfung in Auftrag geben? Welche Mehrkosten werden sich aus den Verzögerungen ergeben?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
