Archiv des Autors: Fraktion
Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2025
Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes (frühere Bezeichnung bis 2009 „Aufstieg in den höheren Dienst“),
Qualifizierungskonzept im Landkreis Hildesheim
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zur Tagesordnung des Kreistages am 26.06.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
für die Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 haben Sie mit Ihrer Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:
„Für Beamt*innen wird das Qualifizierungskonzept „Führen und Managen“ am Niedersächsischen Studieninstitut Hannover (NSI) als Qualifizierung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO bestimmt.
Für die Entscheidung über eine sich anschließende Beförderung verbleibt es unverändert bei der Zuständigkeit des Kreistages.“
Gegen diesen Beschlussvorschlag haben wir rechtliche Bedenken und übersenden für den Kreisausschuss und Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag:
Über den o. a. Beschlussvorschlag in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 soll erst nach der vom Land Niedersachen vorgesehenen Überarbeitung der Nds. Laufbahnverordnung (NLVO) beraten und entschieden werden.
Begründung:
Augenscheinlich geht der Landrat davon aus, dass sein Vorschlag rechtmäßig sei, weil es § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO jedem Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag ermögliche, mit einfacher Mehrheit darüber zu entscheiden, welche Qualifizierung ausreicht. Dies ist mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht vereinbar. Einer solchen Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO steht schon entgegen, dass alle wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber zu regeln sind.
Eine Zustimmung zu dem in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 vorgelegten Beschlussvorschlag erweckt – unabhängig von den inhaltlichen Defiziten – den Eindruck, dass der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, für bestimmte Personen vollendete Tatsachen zu schaffen und einer neuen landeseinheitlichen Regelung vorzugreifen, die bereits angekündigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Katy Renner-Köhne
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion
Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2025
Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
ergänzend zu unserer Anfrage vom 03.06.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann werden Sie den Kreistagsgremien für die o. a. Schulen die Baubeschreibungen und die für den Bau erforderlichen Kosten vorlegen?
- Wann haben Sie aufgrund welcher Beschlüsse welche Baumaßnahmen in der Von-Thünen-Straße für wann und zu welchen Kosten sowie in welchen Verfahren in Auftrag gegeben, obwohl nicht gesichert ist, ob und ggf. wann die für das Vorhaben noch benötigten Flächen von der Stadt Hildesheim zur Verfügung gestellt werden? Wann und mit welchem Ergebnis haben Sie dazu das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2025
Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
ergänzend zu unserer Anfrage vom 03.06.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Haben a) das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung und b) das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen von den o. a. Brandschutzmängeln Kenntnis?
Wenn ja, seit wann? - Wann haben Sie welche der o. a. Brandschutzmängel a) dem Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung und b) dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen berichtet?
- Haben Sie mit der Landesregierung abgestimmt, bis wann
- die bestehen Brandschutzmängel weiter hinzunehmen sind,
- welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um welche erheblichen Brandschutzmängel durch Neubau oder baulich-technische Anpassungen zu beseitigen sind?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Sanitäre Einrichtungen in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2025
Sanitäre Einrichtungen in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Schreiben vom 08.05.2025 hatten wir Sie auf unhaltbare Zustände im Bereich der sanitären Einrichtungen (insbesondere Toilettenanlagen und Duschen) von Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim hingewiesen und gefragt, welcher Sanierungsbedarf in welchen Einrichtungen besteht und wann diese Maßnahmen mit voraussichtlich welchem Kostenaufwand durchgeführt werden sollen.
Die Fragen haben Sie wie so oft nur ungenügend beantwortet. Denn Sie haben uns nur mitgeteilt, dass ein „erheblicher Sanierungsbedarf der sanitären Anlagen in vier Liegenschaften besteht. Damit ist in keiner Weise gesagt, welche Mängel oder Sanierungsbedarf in anderen Schulen besteht und was Sie unter einem erheblichen Sanierungsbedarf verstehen. Grund unserer Anfrage ist es, eine sichere und hygienische Nutzung der sanitären Einrichtungen in Schulen zu gewährleisten.
Wir bitten Sie daher, uns innerhalb der nächsten zwei Wochen eine vollständige Antwort zu geben.
Ergänzend dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wo bestehen seit wann welche konkreten Mängel und welche Gefahren gehen davon aus?
- Aufgrund welcher Rechtsvorschriften sind welche Mängel zu beseitigen?
- Aus welchen Gründen wurden diese Mängel bisher nicht beseitigt und aus welchen Gründen ist es nach Ihrer Auffassung bis wann zulässig, auf die Mängelbeseitigung ganz noch teilweise zu verzichten?
- Wann ist von wem untersucht worden, wo und welche Mängel vorhanden sind und welche einzelnen Maßnahmen zur Sanierung mit jeweils welchem Kostenaufwand erforderlich sind?
In Ihrem Schreiben vom 28.05.2025 haben Sie uns zur OBS in Ottbergen mitgeteilt:
„Die Maßnahme wird nach Genehmigung des Haushalts 2025 im Rahmen der Schulsanierung begonnen.“
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Trifft es zu, dass der Haushalt für das Jahr 2025 bis zum 28.05.2025 nicht genehmigt wurde?
- Wann soll mit der Sanierung an der OBS in Ottbergen begonnen werden?
Begründung:
Die Abgeordneten sind vollständig über erhebliche Mängel in den sanitären Einrichtungen der Schulen zu informieren. Denn es ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln oder darüber zu entscheiden, wo und welche Sanierungsmaßnahmen mit welchen Mitteln wann durchzuführen oder bis wann aufzuschieben sind.
Es ist nicht hinzunehmen, dass Sie uns lediglich darauf verweisen, für die OBS in Ottbergen mit der Sanierung nach Genehmigung des Haushaltes 2025 und für die anderen Schulen erst bei verfügbaren Bearbeitungskapazitäten und angemeldeten Haushaltsmitteln mit der Sanierung beginnen zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Dr. Thomas Bruns
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion
Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2025
Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion bedarf die o. a. Richtlinie einer Überarbeitung. Und ggf. sind weitere Mittel erforderlich. Darüber ist zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Vereinbarung betreffend Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2025
Vereinbarung zwischen dem Landkreises Hildesheim (LK) und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
der Kreistag hat am 26.09.2022 gem. Ihrer Vorlage 280/XIX und gegen die rechtlichen Bedenken der CDU-Kreistagsfraktion beschlossen:
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung im Kriegsgebiet Ukraine wird der Landkreis Hildesheim weiterhin die Versorgung mit Wohnraum der Vertriebenen vornehmen, um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Verwaltung ist in Erfüllung dieser Aufgabe berechtigt, geeigneten Wohnraum anzumieten, auszustatten und zur Verfügung zu stellen.
Der Landrat wird ermächtigt, zur Regelung der Lastenverteilung die Vereinbarung zwischen dem Landkreises Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden (siehe Anlage 1) abzuschließen.“
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann haben Sie die o. a. Vereinbarung mit welcher Gemeinde ohne oder mit welchen Änderungen abgeschlossen?
- Welche Zahlungen (in welcher Höhe) waren/sind von den Gemeinden aufgrund des o. a. Vertrages zu leisten?
- Wann haben Sie von welcher Gemeinde welche Zahlungen (in welcher Höhe) für welchen Zeitraum verlangt und wann wurden diese Zahlungen in welcher Höhe geleistet?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang
Kosten für Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zu ihrer Einschulung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.06.2025
Kosten für Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zu ihrer Einschulung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
als Anhang übersenden wir Ihnen die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 02.07.2024 und deren teilweise Beantwortung vom 21.11.2024 sowie die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 08.05.2025, die bisher völlig unbeantwortet ist, mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
- Werden Sie es beanstanden, dass die o. a. Anfragen bisher nicht bzw. nicht vollständig beantwortet worden sind?
- Mit welchen Mitteln werden Sie darauf hinwirken, dass die o. a. Anfragen vollständig beantwortet werden?
- Welche Informationen haben Sie über die Höhe der o. a. Betreuungskosten?
- Wie oft sind in den vergangen drei Jahren Betriebskostenabrechnungen der Kindertagesstätten vom Landkreis geprüft worden?
- Von welchen Kindertagesstätten werden Sie zukünftig eine Betriebskostenabrechnung verlangen?
- Von welchen Kindertagesstätten werden Sie zukünftig eine Betriebskostenabrechnung verlangen, in der die Kosten für o. a. Betreuung ausgewiesen wird?
- Wonach sind die freien Träger von Kindertagesstätten verpflichtet, den Gemeinden oder dem Landkreis a) ihre Betriebskostenabrechnungen und b) die wem gegenüber erbrachten Betreuungsleistungen darzulegen? Und wonach sind die Gemeinden oder der Landkreis verpflichtet, sich die Betriebskostenabrechnungen zur Prüfung vorlegen zu lassen?
- Welche Art von Verträgen (sog. Defizitverträge oder welche anderen Verträge) haben welche Gemeinden bisher mit welchen Trägern abgeschlossen und welche dieser Verträge wollen Sie oder welche Träger oder welche Gemeinden wie ändern?
- Der Landkreis ist gem. § 69 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 1 Abs 1 Nds. AG SGB VIII der „örtliche Träger“ der „öffentlichen Jugendhilfe“. Er hat die damit übertragenen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen. Aus welchen Gründen sind Sie entgegen der Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 22.12.2008 – 4 ME 326/08 – der Auffassung, dass Ihre o. a. Trägerschaft auf die Gemeinden übertragen wurde und der Landkreis Hildesheim erst am 01.08.2025 wieder der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sein wird?
- Wann und wodurch ist die sog. Übertragung der Trägerschaft auf die Gemeinden erloschen oder unwirksam geworden? Wann und in welchem Verfahren soll ab 01.08.2025 die Trägerschaft von wem an wen und unter welchen Bedingungen übertragen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit