Archiv des Autors: Fraktion
Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A
im Hause Hildesheim,den 23.09.2021
Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK), Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 23.06.202 und Beschluss des Kreistages am 23.06.2021
Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Klima-, Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK)“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 11.10.2021 aufzunehmen.
Begründung:
Auf den Beschluss des Kreistags vom 23.06.2021 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 23.09.2021
Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Nutzung der Datenbank beck-online oder Juris aus dem Homeoffice“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 07.10.2021, Kreisausschusses am 11.10.2021 und des Kreistages 14.10.2021 aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Den Fraktionen ist eine Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris von außerhalb der Landkreisgebäude durch Mitglieder der Fraktionen in dem Umfang (Datenumfang) zu ermöglichen, wie dies bisher den Mitgliedern der Kreisverwaltung und den Beschäftigten der Fraktionen an ihrem Arbeitsplatz möglich ist.
Der dafür erforderliche Onlinezugriff ist so zu gestalten, dass pro Fraktion die Zugangs- und Nutzungsberechtigt grundsätzlich jederzeit von außerhalb der Landkreisgebäude (insbesondere von der Wohnung aus) für mindestens jeweils ein Fraktionsmitglied besteht.
Die Kosten für die o. a. Nutzung werden als Zuwendung nach § 57 Abs. 2 NKomVG gewährt: zusätzlich zu den bisher gewährten Zuwendungen.
- Über die Nutzung nach o. a. Nr. 1. hinaus ist den Fraktionen die Nutzung der Datenbank beck-online und Juris in dem Umfang zu ermöglichen, wie dies dem Hauptverwaltungsbeamten möglich ist. Dieser Zugriff ist vom Arbeitsplatz der Fraktionsmitarbeiter für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von z. B. fünf Stunden pro Monat zu ermöglichen. Die Kosten für diese Nutzung werden als Zuwendung nach § 57 Abs. 2 NKomVG nur nach tatsächlicher Nutzung auf Antrag gewährt: zusätzlich zu den bisher gewährten Zuwendungen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der o. a. Beschlüsse erforderlichen Verträge abzuschließen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen zu treffen.
Begründung:
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass für die Erarbeitung von Beschlussvorschlägen und Anträgen der Abgeordneten und Fraktionen häufig eine intensive Beschäftigung mit Fragen des EU-, Bundes- oder Landesrechts erforderlich ist. Dafür müssen die Abgeordneten den gleichen Zugriff auf relevante Rechtsquellen, Rechtsprechung und Fachliteratur haben, wie dies der Landrat hat.
Zudem ist es wiederholt vorgekommen, dass Landrat und Kreistagsfraktionen unterschiedliche Rechtspositionen vertreten haben. In solchen Fällen steht es den Abgeordneten und Fraktionen grundsätzlich frei, sich ebenso wie der Landrat von geeigneten Anwaltskanzleien beraten zu lassen. Die Beantwortung der Frage, ob eine solche kostenträchtige Beratung und ggf. Klage erforderlich ist, kann nur nach einer schachgerechten und von der Verwaltung unabhängigen Vorprüfung erfolgen. Auch daraus folgt: Den Abgeordneten und dem Landrat müssen zur Klärung von Rechtsfragen die gleichen Mittel zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.im Hause
Hildesheim, den 23.09.2021
Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL)“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Der Kreistag hat am 25.03.2021 beschlossen:
„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:
- Vor die Angaben „5,9 %-Punkten“ und „550.000 “ wird das Wort „etwa“ einfügt,
- Die Wörter „Verträge auszuhandeln“ werden durch die Wörter “ den Kreistagsgremien die erforderlichen Vertragsentwürfe vorzulegen“ ersetzt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Richtlinie Biotopvernetzung- Beschlussfassung über die offenen Förderanträge
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, den 08.09.2021
Richtlinie Biotopvernetzung- Beschlussfassung über die offenen Förderanträge
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
den Beschlussvorschlag vom 12.08.2021 zur Vorlage 1199/XVIII ziehen wir zurück. Zum Beratungspunkt „Richtlinie Biotopvernetzung – Beschlussfassung über die offenen Förderanträge“ in der Sitzung des Umweltausschusses am 09.09.2021 übersenden wir zur Vorlage 1211/XVIII folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird hinsichtlich der Nrn. 2., 5., 6. und 8. zugestimmt, soweit die Förderung nicht bereits zugesagt ist. Die Nrn. 1., 3. 4. und 7 werden wie folgt gefasst:
Zu 1.: Der beantragten Förderung wir nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, dem Antragsteller konkret mitzuteilen, aus welchen Gründen die jeweiligen Maßnahmen nicht zulässig und somit nicht förderfähig sind.
Zu 7.: Die Entscheidung über die beantragte Förderung wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, dem Antragsteller die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, um die Bedenken der Verwaltung auszuräumen.
Zu Nrn. 3. und 4.: Der beantragte Zuschuss wird dem Grunde nach bewilligt mit der Maßgabe, dass ein abschließender Bewilligungsbescheid auch hinsichtlich der Höhe erst erfolgt, wenn die in der Richtlinie geforderten Unterlagen mit Lageplan und Maßnahmenbeschreibung vollständig vorliegen.
Die Verwaltung wendet die Handhabungsregeln zum Kreistagsbeschluss wie folgt an:
Soweit ein Antrag unter Ausnutzung der in Nr. 6 enthaltenen Öffnungsklauseln den Fördergegenstand nur in allgemeiner Form beschreibt, so dass die abschließende sachliche Prüfung noch nicht erfolgen kann und/oder die Förderung nur dem Grunde nach beantragt wird, soll die Verwaltung gem. positivem Beschluss des Kreisausschusses einen vorläufigen Förderbescheid erteilen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Fortführung Pro-Aktiv-Center (PACe) Hildesheim ab dem 01.07.2022
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 02.09.2021
Beschlussvorschlag zum TOP 9 Fortführung Pro-Aktiv-Center (PACe) Hildesheim ab dem 01.07.2022
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 9 im Jugendhilfeausschusses am 02.09.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Die Fortführung des Pro-Aktiv-Center (PACe) und JobKlub wird ab dem 01.07.2022 sichergestellt, sofern die Maßnahmen nicht von aneren Stellen wahrgenommen werden können.
- Nach Vorlage der Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen ist zu beraten und zu entscheiden, in welchem Umfang bzw. mit welchem Personal- und Sachkostenaufwand der Landkreis Hildesheim die Weiterführung des Pro-Aktiv-Centers sowie des JobKlubs sicherstellt.
Begründung:
Das Pro-Aktiv-Center (PACe) und der JobKlub haben in den vergangenen Jahren vielen jungen Menschen aufgrund des ganzheitlichen Betreuungsansatzes sowie durch die individuellen Einzelhilfen einen sicheren Weg in eine Ausbildung und Beschäftigung ermöglicht. Beide Projekte haben sich zu zwei sehr wichtigen Bausteinen innerhalb einer nachhaltigen Jugendarbeit entwickelt.
Aktuell überarbeitet das Nds.Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Förderrichtlinien und avisiert gleichzeitig ein Absinken des Gesamtvolumens der Fördermittel. Die Erfolgsbilanz der o.g. Programme ist bekannt – jedoch sind diese insbesondere unter der aktuellen Corona-Lage nochmals stärker gefordert, um den Jugendlichen wichtige und wegweisende Hilfestellungen zu bieten, u.a. bei Schulabsentismus.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Ludwig Bommersbach gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Übertragung der Gesellschafteranteile der Volkshochschule Hi gGMBH auf den Landkreis Hi
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 01.09.2021
Übertragung der Gesellschafteranteile der Volkshochschule Hildesheim gGmbH auf den Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum o. a. Beratungspunkt der nächsten Sitzung des Kreisausschusses übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag zu den Bemühungen des Landkreises (LK) und der LK-Holding, vom Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. (Verein) zumindest einen Geschäftsanteil der VHS gGmbH (VHS) zu kaufen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in seiner übernächsten Sitzung einen Plan vorzulegen zur Gründung und zum Betrieb einer “Kreisvolkshochschule Hildesheim“ a) als neue gGmbH oder b) als Eigenbetrieb wie vor Gründung der VHS oder c) zunächst als Eigenbetrieb mit dem Ziel einer neuen gGmbH. Der Plan soll zu den Alternativen nach Buchstaben a) bis c) insbesondere enthalten
1.1 die Vor- und Nachteile,
1.2 einen Zeit- und Ablaufplan, der insbesondere die jeweils erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen, Maßnahmen zurVorbereitung auf eine Kündigung (§ 723 BGB) und alle arbeits- und steuerrechtlichen Belange auch hinsichtlich des Personals berücksichtigt (ggf. Änderung des LK-Stellplanes), dass ggf. nach und nach von der jetzigen VHS zur neuen Kreisvolkshochschule wechseln möchte/könnte,
1.3 konkrete Vorschläge zum Inhalt und zur Abfolge der jeweils erforderlichen Beschlüsse und Entscheidungen im Kreistag, Kreisausschuss, in derLK-Holding und der VHS.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
2.1 dem Verein die aus Sicht der Verwaltung nach rechtlicher Beratung durch eine dafür geeignete Kanzlei vertretbaren Vertragsentwürfe für einen Geschäftsanteil (jeweils Kaufvertrag und Änderung des Gesellschaftsvertrages) mit der Bitte um Zustimmung oder Mitteilung der Verkaufsbedingungen zuzusenden,
2.2 diesen Beschluss unverzüglich der Stadt Hildesheim mitzuteilen,
2.3 bei den Landkreiskommunen nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie sich an einer Kreisvolkshochschule beteiligen würden,
2.4 dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung einen ersten Bericht zur
Umsetzung der o. a. Beschlüsse vorzulegen.
2.5 dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen Bericht darüber vorzulegen ob und unter welchen Umständen es aus welchen Gründen für den LK zweckmäßig wäre, die LK-Holding aufzulösen.
3.Die Vertreter des LK in der LK-Holding und der VHS werden beauftragt, keinen Beschlüssen zuzustimmen, die eine Kündigung der VHS oder Gründung einer “Kreisvolkshochschule“ behindern oder verzögern, und Verträgen der VHS oder des Vereins nur nach Abstimmung und Maßgaben des Kreisausschusses anzustreben.
4.Die o. a. Beschlüsse sind obsolet und nicht auszuführen, wenn der Landkreis oder die LK-Holding bis zum 12.10.2021 jeweils allein oder gemeinsam die Mehrheit der Stimmrechte an der VHS gGmbH durch den Erwerb zumindest eines Geschäftsanteils von dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. erworben haben. Wird dem Landkreis oder der LK Holding vor oder nach dem 01.11.2021 von dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. schriftlich ein verbindliches Verkaufsangebot unterbreitet, das von der o. a. Nr. 2.1 abweicht, ist dazu der Kreisausschuss nach § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung unverzüglich zu einer Sondersitzung einzuladen, sofern das Angebot einen ausreichenden Erwerb von Geschäftsanteilen und Stimmrechten verspricht.
Begründung:
Gesellschaftsvertrag/Gesellschafter VHS
An der 2004 gegründeten VHS sind zu je 50 % beteiligt: der Verein und die 100 % kreiseigene LK-Holding. Beide verfügen über die gleichen Stimmrechte: pro Euro Geschäftsanteil eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbH-Gesetz), soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag ist unbefristet und somit (§ 723 BGB) jederzeit kündbar.
2.Bisherige Finanzierung der VHS
Die VHS verursacht dauerhaft ein Defizit; dies wurde bisher insbesondere getragen durch Zuwendungen
2.1 der LK-Holding in Höhe von ca. 700.000 € (aus Dividendenerträgen von Avacon und ÜWL) und
2.2 des Vereins in Höhe von ca. 300.000 €, die der Verein von der Stadt Hildesheim erhält.
In dem Verein sind Mitglieder des Rates und der Verwaltung der Stadt mitentscheidend vertreten. Die VHS hat jedoch gegenüber dem Verein und der Verein gegenüber der Stadt keinen Anspruch auf Zuschüsse.
3. Steuerrechtliche Situation
Da der LK als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht unmittelbar und nicht mittelbar (über seine Holding) die Mehrheit der Stimmrechte hat, ist die Holding auf jeden Fall verpflichtet, ca. 300.000 € Steuern wegen verdeckter Gewinnausschüttung zu zahlen. Diese Steuerpflicht entfällt, wenn überhaupt nur dann, wenn der LK allein oder zusammen mit seiner Holding zumindest einen weiteren Geschäftsanteil erworben hat (§ 8 Abs. 7 KStG)
4. Zukünftige Finanzierung der VHS
4.1 Entfällt die o. a. Steuerpflicht, kann die LK-Holding bei einem entsprechendem Kreistagsbeschluss ihre Zuwendung an die VHS ohne besondere Mehrbelastung um ca. 300.00 € anheben. Dafür hat sich die Mehrheitsgruppe im Kreistag wiederholt ausgesprochen und dies dem Verein mitgeteilt.
Der Zuschuss der Stadt Hildesheim (über den Verein an die VHS) wäre dann nicht mehr erforderlich; die Stadt könnte ca. 300.000 € z. B. für andere kulturelle Zwecke einsetzen.
4.2 Gem. Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 hat die LK-Holding mit der VHS eine Zuwendungsvereinbarung abgeschlossen. Danach übernimmt die LK-Holding stets die Restkosten bzw. das Defizit der VHS, das nach Zuwendungen Dritter verbleibt (z. B. des Vereins oder der Stadt Hildesheim).
Damit ist die Finanzierung der VHS mit den Standorten und Angeboten ab 1.1.2021 auch unabhängig von Zuwendungen Dritte in jedem Fall gesichert.
Daraufhin hat die Kreisverwaltung dem Verein Vertragsentwürfe für den Kauf von zumindest einem Geschäftsanteil zugesandt. Nun soll erklärt worden sein, dass der Verein überhaupt keine Anteile übertragen wolle.
5. Zum weiteren Verfahren
5.1 Verweigert der Verein weiterhin jeden Anteilsverkauf und bleibt die LK-Holding somit ohne Mehrheit der Stimmrechte Mitglied der VHS, muss die LK-Holding bei Fortsetzung der Zuschüsse weiterhin ca. 300.000 € Steuern zahlen. Dann ist es schon haushaltsrechtlich geboten, diese Mitgliedschaft zu kündigen.
Der LK kann bei Wegfall der Steuer allein oder mit seiner LK-Holding – ohne Mehrkosten – eine eigene Kreisvolkshochschule gründen.
Nach einer Kündigung müssten zum Erhalt der VHS der Verein, der kaum eigene Mittel hat, oder andere (z. B. die Stadt Hildesheim) die von der LK-Holding entfallenden Zuwendungen übernehmen (ca. 0,7 bis 1 Mio. €).
5.2 Der Kreistag hat zum Thema VHS u. a. beschlossen:
– am 09.07.2020 (TOP 27.3): „Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung alle erforderlichen Unterlagen und Beschlussvorschläge vorzulegen, die zur Gründung und zum Betrieb einer Kreisvolkshochschule Hildesheim ab dem 1.1.2021 erforderlich sind.“ Dieser Beschluss ist nicht ausgeführt worden.
– am 15.07.2021 (TOP 6.4): „Der Kreisausschuss wird beauftragt, bis auf Widerruf alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH, der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V. zu treffen.“
5.3 Aufgrund der o. a. Sachlage ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung erforderlich.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm PriorSPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Anfrage zu Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 31.08.2021
Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien
Anfrage
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
der Kreistag hat am 15.07.2021 beschlossen:
„ 2. Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leistungen zur Förderung von Maßnahmen des Klima-, Natur-, Arten- oder Landschaftsschutzes sind nur auf der Grundlage gültiger Richtlinien des Landkreises zu gewähren.
Den Kreistagsmitgliedern sind bis zum 15.08. 2021 vorzulegen alle dafür gültigen, nicht mehr gültigen und von der Verwaltung geplanten Richtlinien.
- Alle Fördermittel
Alle Fördermittel für die o. a. freiwilligen Leistungen oder nach der o.a. Richtlinie sind an einer Haushaltsstelle im Umweltamt zu bündeln und um 50.000 €uro zu erhöhen.“
Bitte teilen Sie uns mit, bis wann die geforderten Unterlagen vorgelegt werden und welche Fördermittel vom Landkreis für freiwillige Leistungen zur Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten seit dem Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 aufgrund welcher Richtlinien des Landkreises oder welcher sonstigen Grundlagen gewährt oder zugesagt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion