Archiv der Kategorie: Anfragen
Stellenplan und Stellenbesetzung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.12.2024
Stellenplan und Stellenbesetzung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Änderungen im Stellenplan sind in den vergangenen drei Jahren einschl. dem vorliegenden Entwurf des Stellenplanes bis heute vorgenommen worden?
- Welche Stellen mit welcher Bewertung waren in den letzten drei Jahren in jeweils welchem Zeitraum bis heute aus welchen Gründen nicht besetzt?
- Auf welchen Stellen befinden sich die Beschäftigten seit welcher Zeit auf einem in welchem Umfang höherwertigen Dienstposten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Kita- Vertrag
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.12.2024
Kita- Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist vorgesehen, den Betrieb von Kindertagesstätten zukünftig auszuschreiben?
- Sollen für die Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, die Kreisumlage einheitlich und unabhängig davon gesenkt werden, dass
- einem Prozent Kreisumlage in jeder Gemeinde ein unterschiedlich hoher Betrag in Euro gegenübersteht
- in den einzelnen Kindertagesstätten z. T. erhebliche Unterschiede hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals bestehen?
3. Wer ist – ausgenommen Algermissen – a) Eigentümer und b) aufgrund welcher und bis wann gültigen Verträge Betreiber welcher einzelnen Kindertagestätten im Landkreis Hildesheim?
4. Welche Anforderungen müssen die Kindertagesstätten in den Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, mindestens erfüllen hinsichtlich max. Elternbeiträge, angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße und der Vergütung des Personals bestehen?
5. Welche einzelnen Standards bei der Kinderbetreuung wollen Sie in welcher Kindertagesstätte und welcher Gemeinde abbauen insbesondere hinsichtlich max. Elternbeiträge, angebotenen Plätze, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße und der Vergütung des Personals bestehen?
6. Wann und in welcher Form haben die Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, gegenüber dem Landkreis nachzuweisen
- die von ihnen erbrachten Leistungen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals
- die für den Betrieb der einzelnen Kindertagesstätten angefallenen Kosten?
6.1 Welche Vorgaben erhalten die o. a. Gemeinden für die Ermittlung der zuvor genannten Kosten, damit gegenüber dem Landkreis eine einheitliche und nachvollziehbare Kostenermittlung gewährleistet ist?
7. Wann und in welcher Form hat der Landkreis gegenüber den Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnen, die vom Landkreis oder im Auftrage des Landkreises erbrachten Leistungen in welchen Einrichtungen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals nachvollziehbar nachzuweisen?
7.1 Sollen für die Ermittlung dieser Kosten die geleichen Vorgaben wie in o. a. Nr. 6.1 gelten?
8. In welchen Gemeinden müssen für die Kinderbetreuung aus welchen Gründen zusätzliche Plätze geschaffen werden?
9. In welchen Gemeinden gibt es für die Kinderbetreuung welche Wartelisten?
10. Wie viele Plätze für die Kinderbetreuung gibt es pro Einwohner in welchen Gemeinden für die Altersgruppe a) die Krippenkinder, b) die Kindergartenkinder und c) Hortkinder?
- Welche Kosten sind in den vergangenen drei Jahren in welcher Gemeinde für welche Kinderbetreuung angefallen und in welcher Höhe und zu welchem Anteil von wem (Land, Landkreis, Gemeinde, Eltern und Träger) übernommen worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Kita- Vertrag – Algermissen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.12.2024
Kita- Vertrag – Algermissen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist a) Eigentümer und b) Betreiber welcher Kindertagestätten in Algermissen?
- In welchen dieser Einrichtungen wollen Sie hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, Elternbeiträge, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der Vergütung des Personals welche Änderungen herbeiführen, wenn Algermissen den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnet?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Überprüfung bilateraler Verträge und Vereinbarungen (Antrag Nr. 659/XIX der Gruppe vom 11.11.2024)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Überprüfung bilateraler Verträge und Vereinbarungen
(Antrag Nr. 659/XIX der Gruppe vom 11.11.2024)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Verträge bestehen zwischen dem Landkreis und welchen Städten, Gemeinden, Samtgemeinde?
- Wofür ergeben sich aus welchem dieser Verträge für den Landkreis welche Verpflichtungen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anfrage 284_Zwischennachricht
284 – Antwort der Verwaltung
284 – Anlage zur Antwort
Katastrophenschutz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Katastrophenschutz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Investitionen sind wann erforderlich, um den Runderlass zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz vom 10.05.2023 umzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anordnung von Tempo 50 km/h in Lamspringe OT Neuhof
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Anordnung von Tempo 50 km/h in Lamspringe OT Neuhof
Anfrage gem. §56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 06.08.2024/ 29.08.2024 hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim am 28.10.2024 einstimmig beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 km/h zu beschränken.“
Unseres Erachtens haben Sie vor der Abstimmung darüber im Kreistag sinngemäß erklärt, Sie würden sich bei der Abstimmung enthalten, aber der Fachaufsichtsbehörde nach § 88 NKomVG berichten, wenn Ihnen Frau Wißmann dies empfehlen würde.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Hat Ihnen Frau Wißmann empfohlen zu berichten? Wenn ja, wann hat Ihnen Frau Wißmann dies empfohlen und wann haben Sie berichtet?
Haben Sie ohne Empfehlung von Frau Wißmann berichtet? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher-und Bevölkerungsschutz
Justus Lüder
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion
Erfassung, Unterhaltung und Pflege der Gewässer dritter Ordnung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.10.2024
Erfassung, Unterhaltung und Pflege der Gewässer dritter Ordnung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Erfassung, Unterhaltung und Pflege von Gewässern dritter Ordnung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Welchen a) Kommunen und b) Unterhaltungsverbände sind an welchen Ufern welcher Gewässer dritter Ordnung unterhaltungspflichtig?
- Welche Gewässer dritter Ordnung sind in den vergangenen fünf Jahren wann a) teilweise und b) vollständig in ein Verzeichnis nach § 58 Absatz 1 Satz 2 NWG eingetragen worden?
- Für welche Flächen gem. § 58 Absatz 2 NWG ist in den vergangenen fünf Jahren angeordnet oder vereinbart worden, dass die Ufer mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt werden? Wo können welche Fördermittel für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bzw. die Anpflanzung von standortgerechten Gehölzen an Ufern beantragt werden?
- Wo hat sich der Grundwasserspiegel in den vergangenen 20 Jahren wie und mit welchen Folgen verändert?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz