Archiv der Kategorie: Anfragen

Personalsituation in der Kreisverwaltung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

Hildesheim, den 06.09.2019

Personalsituation in der Kreisverwaltung des Landkreises Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

hinsichtlich von Maßnahmen zur Verbesserung der Personalentwicklung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Stellen waren in 2017, 2018 und 2019 jeweils zum Stichtag 01.04
    a) unbesetzt und
    b) mit einem „kw-“ oder „ku“ – Vermerk“ versehen?
  2. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es?
  3. Wie viele Auszubildende, Anwärter/-innen und Auszubildende im luK-Bereich haben 2017 und 2018
  • in der Kreisverwaltung ihre Ausbildung abgeschlossen ?
  • nach der Ausbildung die Kreisverwaltung verlassen?einen a) befristeten und b) unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten?

4. Wie viele Auszubildende, Anwärter/-innen und Auszubildende im luK-Bereich
werden in diesem Jahr Ihre Prüfung ablegen und ggf. übernommen?

5. Wie beurteilen Sie die Dauer der Stellenausschreibungen und die Praxis, nicht
zeitgleich intern und extern auszuschreiben, sondern intern und erst dann extern,
wenn keine interne Bewerbung erfolgt ist ?

 

gez. Klaus Bruer                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender             Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion            CDU-Kreistagsfraktion


Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                  Hildesheim, den 05.09.2019 

Anfrage gem. § 56 NKomVG;
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) bestimmt, bei welchen Zuwiderhandlungen der Landkreis zuständig ist. In wie vielen Fällen hat der Landkreis Hildesheim jeweils in 2017, 2018 und den ersten sechs Monaten des Jahre 2019 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen welcher in der Verordnung genannten Zuwiderhandlungen mit welchem Ergebnis durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 


Öffentlicher Nahverkehr: Nachtsbus und Streckenführung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, 29.05.2018

Anfrage gemäß § 56 NKomVG

  • Nachtsbus
  • RVHi; Anbindung Sorsum – Emmerke sowie Gronau – Banteln

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs sollte unter Berücksichtigung der ökologischen wie auch ökonomischen Aspekte verbessert werden. Entsprechend diesem allgemeinen Ziel und einer verbesserten Anbindung des ländlichen Raumes sind fortlaufend Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und zu nutzen.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Nachtsbus:

  1. Welche Möglichkeiten bestehen, die bisherige Streckenführung Hildesheim – Diekholzen – Sibbesse – unter Einbindung der Ortschaften Möllensen, Hönze, Nienstedt, Eitzum und Eberholzen zu verbessern und ab wann ist eine solche Einbindung umsetzbar? – Anmerkung: Der Bus müsste hierzu lediglich an der Möllenser-Ecke die bisherige Streckenführung verlassen. Dies würde nur eine geringfügige Erhöhung der Gesamtroute (+ 11km) und der Fahrzeit (+ höchstens 18 Min) bedeuten.
  2. Welche Möglichkeiten bestehen, z. B. durch eine Veränderung der Streckenführung einen Haltepunkt in der Ortschaft Sorsum einzurichten und ab wann wäre dies umsetzbar?
  3. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde die Gesamtkonzeption der Streckenplanung aufgrund der zum Jahreswechsel bei anderen öffentlichen Nahverkehrsunternehmen eingetretenen Veränderungen (z.B. bei der S-Bahn) auf Plausibilität und Optimierung zeitnaher Verbindungen und Anschlüsse überprüft?

RVHi:

  1. Stehen für die Bereiche Sorsum – Emmerke sowie für Gronau – Banteln Fördermittel für die Anbindung „Zugang zum Schienenverkehr“ zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann können sie eingesetzt werden? Wenn nein, welche Alternativen bestehen für die Anbindung?
  2. Welche Möglichkeiten bestehen, die Streckenführung des Nachtsbus um die o.g. Strecken für kurz oder mittelfristig zu erweitern?
  3. Welche Möglichkeiten bestehen, eine kurz- oder mittelfristige Anbindung von Himmelsthür nach Emmerke (und umgekehrt) sicherstellen, die sich an den Fahrzeiten des Schienenverkehrs orientiert?
  4. Welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich Himmelsthür kurz- oder mittelfristig ein S-Bahn-Anschluss in der Nähe der Bushaltestellen einzurichten?
  5. Welche Fördermittel können in welcher Höhe und ab wann für den Bereich des Landkreises Hildesheim im Rahmen „Zugang zum Schienenverkehr“ genutzt werden? Bei der Beantwortung dieser Frage bitten wir um detaillierte Darstellung von weiteren Möglichkeiten der Verbindung vom ÖPNV zum schienengebundenen ÖPNV und umgekehrt.

Alle vorgenannten Punkte dienen zur Vermeidung von Individualverkehr und Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs (Bus und Bahn) und für einen nachhaltigen Klima- und Immissionsschutz.

Für die Beantwortung der o.g. Fragen bis zum 18.06.2018 sind wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp                          gez. Heinrich Machtens                        Arbeitskreissprecherin                           Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagfraktion

 


Stationäre Heimpflege im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, den 28.05.2018

Anfrage gemäß § 56 NKomVG
Altenpflege im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in der Ausgabe der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.05.2018 wird berichtet, dass im Alten- und Pflegeheim Theaterresidenz in Hildesheim allen Heimbewohnern kurzfristig gekündigt worden seien.

Wir bitten Sie recht herzlich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind die Kündigungen tatsächlich wie in der HiAZ berichtet ausgesprochen worden?
  2. In welcher Weise wurden die Heimbewohner über die Kündigung informiert und ist Ihnen Beistand gewährt worden?
  3. War vor der Aussprache der Kündigungen verbindlich geklärt, in welchen Pflegeheimen die Heimbewohner aufgenommen werden, die weiterhin eine stationäre Unterbringung wünschen?
  4. Aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage sind die Kündigungen erfolgt?
  5. Wie werden die o.a. Kündigungen von der Kreisverwaltung rechtlich beurteilt?
  6. Welche Möglichkeiten haben der Landkreis und Stadt Hildesheim auf diese Situation rechtlich einzuwirken?
  7. Wann wurde der Landkreis oder die Stadt Hildesheim darüber informiert, dass die o.a. Kündigungen ausgesprochen werden sollten?
  8. Ist zu befürchten, dass sich solche Fälle wiederholen?
  9. Welche Änderungen in den Verträgen des Landkreises mit den Trägern oder Betreibern von Pflegeheimen kommen in Betracht, um solche Vorkommissen zukünftig auszuschließen?
  10. Sind von der Kündigung Menschen betroffen, die Leistungen vom Landkreis Hildesheim erhalten?
  11. Wenn die vorgehende Frage bejaht wird, wie wird der Landkreis in diesen Fällen agieren?
  12. Wie sieht die Kostenstruktur der neuen Verträge aus bzw. kostet ein Vertrag mit allen wählbaren Leistungen weiterhin so viel wie die umfassende stationäre Heimpflege?
  13. In welchem Verhältnis stehen das Angebot und die Nachfrage der Pflegeplätze im Landkreis Hildesheim – besteht ein Pflegenotstand?

 

Mit freundlichen Grüßen
gez.Klaus Bruer                                          gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                            Fraktionvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagfraktion


Antwort zur Anfrage vom 04. Mai 2018 zum Hartsalzbergwerk Siegfried/Giesen

2018_05_08_ Antwort_Kali und Salz_Anfrage 04.05


Anfrage zu Kali und Salz- Hartsalzbergwerk Siegfried/Giesen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, den 04.05.2018

 

Anfrage gem. § 56 NKomVG;
Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried/Giesen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, zum Thema „Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahmen des Hartsalzbergwerkes Siegfried/Giesen“ um Beantwortung folgender Fragen:

A) Fragen zur bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis vom 26.06.1995

  1. Wie hoch war jeweils in den vergangenen 10 Jahren die dem Landkreis Hildesheim mitgeteilte Menge der in die Innerste eingeleiteten
    a) salzhaltigen Haldenwässer und
    b) salzhaltigen Schachtwässer ?
  2. Wie oft sind in den vergangenen zehn Jahren bei Ausfall eines Messgerätes Untersuchungen auf chemischem Wege erfolgt ?

B) Fragen im Zusammenhang mit der durch die Althalde verursachten Grundwasserbelastung
Seit wann sind dem Landkreis Hildesheim die in den Antragsunterlagen von Kali+Salz angegebenen Belastungen des Grundwassers bekannt ?

  1. Wann hat der Landkreis Hildesheim oder das Bergamt bisher welche Maßnahmen getroffen, um die genauen Ursachen der Grundwasserbelastung näher zu untersuchen, die Fortsetzung von Abwassereinleitungen in Grundwasser zu mindern und um eine Trendumkehr zu bewirken? Wenn solchen Maßnahmen nicht erfolgt oder gefordert worden sind, sind sie unterblieben in Abstimmung a) mit dem Bergamt, b) mit Kali+Salz und c) den Aufsichtsbehörden ?
  2. Wie, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen ist von Vertretern des Landkreises Hildesheim die ohne Erlaubnis von der Althalde verursachte Grundwasserbelastung gegenüber a) dem Bergamt, b) Kali+Salz und c) dem Umweltministerium wasserrechtlich beurteilt worden ?
  3. Ist vom Landkreis Hildesheim a) gegenüber dem Bergamt und b) gegenüber Kali+Salz mitgeteilt oder zugesagt worden, die von der Althalde verursachte Grundwasserbelastung unbeanstandet zu lassen und ohne Erlaubnis weiter hinzunehmen ?
  4. Wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen ist mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt worden, wie mit der von der Althalde verursachten Grundwasserbelastung umgegangen werden soll und ob sie ohne Erlaubnis hingenommen werden darf ?
  5. K+S gibt für die Neuhalde an: „Auf der Grundlage der oben getroffenen Aussagen zum Haldenkörper und zum Aufbau des Basisabdichtungssystems erfolgte in Unterlage I-11; Teil 2 eine Berechnung der Restdurchsickerung von Haldenwasser durch die Basisabdichtung. Da aufgrund der sukzessiven Abdeckung der Halde nur noch sehr geringe Restinfiltrationen von Niederschlag in den Haldenkörper erfolgen und dieser Anteil überwiegend über die oberhalb der Basisabdichtung angeordnete Drainage im Haldenmantel abgeleitet wird, gelangen nur noch sehr geringe Restmengen in unrelevanter Größenordnung in den unter der Halde anstehenden Boden und ins Grundwasser“ (Antragsunterlage 2.1 , Unterlage E-10 Rückstandsmanagement, 7.2.2 Restdurchsickerung durch die Basisabdichtung).

Eine Restdurchsickerung wird in ca. 80 Jahren in Betracht gezogen (siehe Unterlagen I-11 Teil 1 und 2), wird dann aber wohl dauerhaft sein. Für Nachsorgemaßnahmen kündigt K+S allgemein an, bei Feststellung einer Grundwasserbelastung trotz der geplanten Basisabdichtung „besteht in einem Versagensfall die Möglichkeit der Ergreifung von Abwehr- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Grundwasserabstrom“ (siehe Unterlagen  1-7 und J-4).

Welche Abwehr-und Sicherungsmaßmaßnahmen sind konkret gemeint und welche Wirkungen lassen sich mit diesen Maßnahmen erzielen? Können diese Maßnahmen auch bei der Althalde eingesetzt werden ?

  1. Nach Auffassung der Gruppe SPD/CDU ist das Bergamt zu bitten, unverzüglich
    a) alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen anzustreben, um von der Althalde verursachte Grundwasserbelastungen zu bekämpfen und eine Trendumkehr zu erreichen,
    b) in Abstimmung mit dem Landkreis im Nahbereich der Gräben um die Althalde Grundwasserbelastungen und an der Halde sowie in deren Umfeld die genauen anthropogen Ursachen/Quellen der Grundwasserbelastungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
    Wird die Verwaltung diese Bitten gegenüber dem Bergamt aussprechen oder wann hat sie welche entsprechenden Bitte bereist an das Bergamt gerichtet ?
  2. Welche Anordnungen, Forderungen, Prüfungen oder sonstigen Maßnahmen sind hinsichtlich der von der vorhandenen Salzhalde ausgehenden Grundwasserbelastung nach Auffassung der Kreisverwaltung sofort zu fordern ? Welche dieser Maßnahmen kann der Landkreis selbst oder anstelle des Bergamtes treffen ?

Begründung:
Auf die nicht abgedeckte und ohne Basisabdichtung betriebene Kalihalde (Aufstandsfläche ca. 18,7 ha, Höhe ca. 80 bis 85 m) fallen pro Jahr etwa 165 Millionen Liter Regenwasser, das – soweit es nicht verdunstet – über die Halde und anschließend als hochkonzentriertes Salzwasser in das Grundwasser oder nach und nach in die Innerste fließt. In den Antragsunterlagen der K+S werden für das Grundwasser im Nahbereich der Halde maximale Konzentrationen für Chlorid von 32.000 mg/l und für Sulfat von 20.000 mg/l angegeben. Nur 250 mg/l betragen die Schwellwerte für Chlorid und Sulfat nach der Grundwasserverordnung (GrwV) Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1). Der „chemische Zustand gesamt“ des betroffenen Grundwasserkörpers (EU-Code Grundwasserkörper – DE_GB_DENI_4_2005) mit dem Namen “Innerste mesozoisches Festgestein links“ ist schlecht. Der chemische Zustand der beiderseits anschließenden Grundwasserkörper ist gut. Dies unterstreicht die Angabe von Kali+Salz auf eine anthropogene Ursache der Grundwasserbelastung (siehe Anlage). mehr…


Ergänzende Anfrage zu Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, den 04.05.2018

Ergänzende Anfrage gemäß § 56 NKomVG

Ihre Antwort vom 27.04.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

vielen Dank für die schnelle Antwort auf unsere Anfrage vom 26.04.2018.

Allerdings sind folgende Fragen unbeantwortet geblieben:

  • Welche Gemeinden haben bereits einen Antrag auf Erstattung an den Landkreis gestellt und in welcher Höhe?
  • Welche Gemeinden haben angekündigt, einen solchen zu stellen?
  • Wie hoch wird schätzungsweise der Gesamtaufwand für die insgesamt eingesetzten Feuerwehrkräfte und weiteren Rettungskräfte im Verhältnis zum möglichen Zuschuss sein?

Weiterhin bitten wir mitzuteilen, ob für zukünftige – ähnliche – Situationen Verfahrensschritte bzw. schriftlich fixierte Ablaufpläne erarbeitet wurden, um ein schnelleres und transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der „Bericht Maßnahmen zum Hochwasserschutz“ (sh. KT-Beschluss vom 28.09.2017) in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 vorgestellt wird.

Für die Beantwortung der o.g. Fragen bis zum 16.05.2018 sind wir Ihnen dankbar.

In Ihrer Antwort vom 27.04.2018 führten Sie weiter aus, dass für die Auszahlung ein Gremienbeschluss erforderlich sei, der sich bereits in der Vorbereitung befände. Aufgrund der hohen Sensibilität der Thematik würden wir es sehr begrüßen, wenn wir diesen bereits im Vorfeld erhalten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. i.A. Bernhard Brinkmann              gez. i.A. Dr. Bernhard Evers                  Arbeitskreissprecher                              Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagfraktion