Archiv der Kategorie: Anfragen

Anfrage zum Nieders. Nahverkehrsgesetz – ÖPNV und Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 11.03.2022

 

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die landesweiten Mindeststandards für regionale Schüler- und Azubi-Tickets sind in der Anlage 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) geregelt.

Hierzu bitten wie Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?
  2. Welche Maßnahmen sind erforderlich und können bis wann getroffen werden, damit die fehlenden Mindestanforderungen erfüllt werden?
  3. Welche der in der Anlage 3 zum NNVG genannten Kommunen erfüllen vollständig die dort genannten Mindestanforderungen für „Schüler- und Azubi-Tickets“?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                  gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzender des Ausschusse  für Schule und Kultur

2022_03_11_Anfrage vergünstige Beförderung ANLAGE 3


Jagdsteuer

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 10.03.2022

Jagdsteuer

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 hat der Vorsitzende des Kreistages öffentlich mitgeteilt, dass vier von ihm namentlich genannte Kreistagsmitglieder an der Abstimmung über die Abschaffung der Jagdsteuer teilnehmen dürften, weil dem das Mitwirkungsverbot nach dem NKomVG nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises nicht entgegenstehen würde.

Bitte teilen Sie uns mit,

  1. a) welche allgemeinen und b) welche bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften im Zusammenhang mit der o. a. Prüfung und Mitteilung zu beachten waren und welche dieser Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten tatsächlich c) beachtet und d) aus welchen Gründen nicht beachtet worden sind?

Wir bitten Sie insbesondere um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Stellen haben der Kommunalaufsicht die o. a. Namen bzw. Personen und welche damit im Zusammenhang stehenden Daten wann und aufgrund welcher Rechtsgrundlage aus welchem Anlass und zu welchem Zweck und in welcher Form übermittelt?
  2. Wie sind die einzelnen in Nr. 1 genannten Daten von der Kommunalaufsicht des Landkreises aufgrund welcher Rechtsgrundlage in welcher Form verarbeitet worden?
  3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck sind welche der in Nr. 1 genannten Daten von der Kommunalaufsicht an den Vorsitzenden des Kreistages in welcher Form übermittelt worden?
  4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck sind welche der in Nr. 1 genannten Daten vom Vorsitzenden des Kreistags in öffentlicher Sitzung mitgeteilt worden?
  5. Wann und in welcher Form ist die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Hildesheim in den o.a. Vorgang mit welchem Ergebnis eingebunden worden?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

031 – Antwort der Verwaltung v. 05.05.2022


Personal für das Gesundheitsamt in der Corona-Situation

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.03.2022

Personal für das Gesundheitsamt in der Corona-Situation, Unterstützung durch Zeitarbeitsfirmen, Aushilfskräfte usw.
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

a) Wann und in welcher Form hat die Kreisverwaltung für eine kurzfristige personelle Unterstützung des Gesundheitsamtes zur Erledigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

  • Kontakt zu Zeitarbeitsfirmen aufgenommen,
  • Möglichkeiten zur Gewinnung von Aushilfskräften geprüft (durch Minijobs, bspw. für Studierende, Ruheständler des Landkreises und sonstiger Stellen)?

b) Welche Hinderungsgründe bestanden oder bestehen bei der kurzfristigen Gewinnung von Personal über Zeitarbeitsfirmen oder Aushilfskräfte?

Begründung:

Das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim ist möglichst kurzfristig personell zu verstärken, um die Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sachgerecht erfüllen zu können.

In der Kreistagssitzung am 28.02.2022 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Bundeswehr in Kürze aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ihre Unterstützung für das Gesundheitsamt komplett einstellen wird. Daher sei die Aufgabenerledigung zukünftig weiterhin nur eingeschränkt möglich. Die anschließende Diskussion zeigte erheblichen, sehr kurzfristigen Handlungsbedarf auf.

Ausdrücklich wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass keine zusätzlichen Personalstellen dauerhaft im Haushalt benötigt würden, sondern lediglich schnell und befristet mehr Personen zur Erledigung der Aufgaben in Zusammenhang mit der Bearbeitung der Corona-Infektionen erforderlich seien.

Alle Kreistagsmitglieder wurden aufgefordert, Ideen aufzuzeigen. Zur Lösung wurde auch eine Unterstützung durch Personal von Zeitarbeitsfirmen diskutiert, allerdings wurden die bisherigen Bemühungen der Verwaltung in dieser Richtung auch auf Nachfrage nicht konkretisiert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                      gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender                                    stv. Fraktionsvorsitzende


Haushaltsansätze im Umweltbereich

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.03.2022

Haushaltsansätze – Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu verschiedenen Haushaltsansätzen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Höhe sind für welche Jahre Haushaltsmittel für den Landschaftsrahmenplan eingeplant?
  2. Welche Maßnahmen sind in 2021 aus den 550.000 € für „Neuen Zusammenhalt/Regionale Entwicklung“ finanziert worden und für welche konkreten Maßnahmen sind welche Mittel in 2022 eingeplant?
  3. In welcher Höhe sind für 2022 Haushaltsmittel für den Sozialfonds Region Hildesheim eingeplant, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen (bisher 10.000€)?
  4. Sind die im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossenen Mittel (20.000 €) für die Förderung der Hochschulen auch im Haushaltsplan 2022 eingeplant?
  5. Sind die im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossenen Mittel (10.000 €) für eine Hebammenzentrale auch im Haushaltsplan 2022 eingeplant?
  6. In welcher Höhe sind für das im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossene schulstandortbezogenes Radverkehrskonzept Mittel in 2022 eingeplant? In welcher Höhe wurden die Mittel in 2021 genutzt oder von welcher Stadt oder Gemeinde beantragt?
  7. Gem. Haushaltsbegleitbeschluss für den Haushalt 2021 waren Mittel für den Straßen- und Radwegebau vorrangig für den Radwegebau einzusetzen. Wie hoch waren die Ansätze für 2021 und wie hoch ist der Ansatz für 2022?
  8. Aufgrund welcher konkreten Planungen und Maßnahmen soll der Haushaltsansatz für Naturschutz und Landschaftspflege (siehe Seite 115 im Haushaltsplanentwurf 2022) von
    -1.183.200 € in 2021 auf -1.227.900 € in 2022 steigen bei einem Ist in 2020 von -653.683 €? Aus welchen Gründen sollen dort die Ansätze für Personalaufwendungen von 763.700 € in 2021 auf 720.700 € in 2022 steigen bei einem Ist von 570.049 € in 2020?
  9. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant für die auf Seite 98 des Haushaltsplanentwurfes 2022 für das Amt 208 vorgesehenen Mittel?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                gez. Dr. Thomas Bruns
Fraktionsvorsitzender                            Sprecher des Ausschusses
Klimaschutz, Umwelt u. Hochwasserschutz


Fachkräftemangel; Rücknahme von Aufgaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

2022_03_02_Antwort _Fachkräftemangel am 14.03.22

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 02.03.2022

Fachkräftemangel; Rücknahme von Aufgaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 23.02.2022 wurde berichtet, dass der Landkreis Hildesheim aufgrund des Fachkräftemangels in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Konsequenzen gezogen habe: „Mit eigenem Personal wird der Landkreis Hildesheim die Aufgaben der grundlegenden Sanierung und des Neubaus anteilig von der Landesbehörde ‚zurücknehmen‘“. Bisher hatte lt. Pressebericht der Landkreis sämtliche Aufgaben rund um die Kreisstraßen und zugehöriger Radwege und Brücken per Verwaltungsabkommen vollständig auf die Landesbehörde übertragen. Das umfasste Betrieb und Unterhaltung der Kreisstraßen, aber auch deren Aus- und Neubau.

Der Kreisverwaltung war demnach bisher lediglich die übergreifende Steuerung der Maßnahmen, die Entwicklung der Planungsziele sowie die Haushaltsverantwortung vorbehalten.

Bitte teilen Sie uns mit,

a)welches Organ des Landkreises aufgrund welcher Regelung oder Vorschrift über den Abschluss oder die Änderung von o.a. Verwaltungsabkommen zu entscheiden hat.

b)welche Änderungen am o.a. Abkommen vorgesehen sind oder bereits vorgenommen wurden.

c)welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben

d) wie sich die Änderungen auswirken werden
– auf die zeitliche Umsetzung von Vorhaben
– auf die Personalplanung (einschließlich Stellenplan).

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzende Ausschusses für Verkehrssicherheit


Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr

 

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, den 16.02.2022

 

Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim sind derzeit welche Zuständigkeiten nach
§ 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen:

a) nach Satz 1 und

b) nach Satz 2 der Verordnung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Behindertenparkausweise

020 – Antwort der Verwaltung v. 02.03.22

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 11.02.2022


Anfrage gem. 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der blaue EU-Parkausweis für Schwerbehinderte wird Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkzeichen Bl) auf Antrag ausgestellt. Er stellt damit einen wichtigen Bestandteil zur Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an der Gesellschaft dar. Daneben gibt es Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen zum Parken in Halteverboten oder bestimmten Parkzonen sowie Überschreiten der vorgeschriebenen Parkzeiten (orangener Parkausweis). Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, haben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden den orangenen Behindertenparkausweis auszustellen

Wie von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Hildesheim an uns herangetragen wurde, sind langjährigen Inhabern des orangenen Behindertenparkausweises eben dieser von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Hildesheim zum Jahreswechsel 2021/2022 nicht weiterbewilligt worden, obwohl die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der antragstellenden Bürgerinnen und Bürger unverändert waren.

Vor dem o. a. Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele EU-Parkausweise und wie viele orangene Behindertenparkausweise sind in den Jahren 2020 und 2021 vom Landkreis Hildesheim a) beantragt und b) mit welcher Begründung abgelehnt worden?

Wann und wie haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausstellung des orangenen Behindertenparkausweise geändert?

Aus welchen Gründen werden im Landkreis Hildesheim Weiterbewilligungen des orangenen Behindertenparkausweises, trotz gleichbleibender Voraussetzungen bei den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern, nicht mehr vorgenommen?

Mit freundlichen Grüßen

gez.Friedhelm Prior                                                      gez. Laura Hopmann MdL                         Fraktionsvorsitzender                                                 Kreistagsabgeordnete