Archiv der Kategorie: Anfragen

Tarifverbund „ROSA“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den  21.09.2020

 Tarifverbund „ROSA“
Anfrage nach § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was ist von wem und wann unternommen worden, damit der Zugverkehr auf der Strecke Hildesheim—Bodenburg (RB 79 – Lammetalbahn/Nordwestbahn) zuverlässig fahrplanmäßig durchgeführt wird?
  2. Werden die Fahrgäste an den Haltestellen der Lammetalbahn zeitgerecht und umfassend über Verspätungen und Zugausfälle informiert? Wie und wann erhalten sie Hinweise für ihre Reise? Wenn dies nicht erfolgt, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation sieht die Verwaltung?
  3. Ist der Verwaltung bekannt, dass die z.Zt. eingesetzte Onlinevariante der Fahrplan-App „FahrPlaner“ bei einigen Fahrstreckenplanungen unzureichende Ergebnisse liefert? Wenn ja, in welcher Weise ist sie bislang tätig geworden? Wenn nein, wie kann die Verwaltung zu einer Verbesserung der Situation beitragen? (Näheres zu dieser Frage in der Begründung).
  4. Ist der Verwaltung bekannt, dass z.B. die Ortschaft Groß-Ilde (Bereich Stadt Bockenem) in der gleichen Preisstufe wie Bodenburg liegt. Für die Fahrkarte von Groß-Ilde nach Bodenburg werden jedoch zwei Preisstufen beim Fahrkartenkauf im Tarif „ROSA“ berechnet. Was hat die Verwaltung bislang unternommen, um eine „Berichtigung“ durchzuführen?
  5. Ist die Nutzung der Anschlussmobilität im Gemeindegebiet Duingen (mit Ortschaften) in der Samtgemeinde Leinebergland möglich? Wenn ja, wann erfolgt die Umsetzung? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  6. Ist geplant, die Zonen-Tarifstruktur im Tarifverbund „ROSA“ noch einmal zu überarbeiten? Wenn ja, wann soll dies erfolgen? Wenn nein, was sind die Gründe für die Beibehaltung der aktuellen Tarifstruktur?
  7. Beabsichtigt die Verwaltung gemeinsam mit den Beteiligten im Tarifverbund „ROSA“, weitere Fahrgastinformationen und Publikationen (z.B. Flyer) zu erstellen und dabei auch die Tarife im Niedersachsentarif (mit und ohne Anschlussmobilität) sowie das Niedersachsenticket kundenfreundlich darzustellen und zu erläutern?

Begründung:

Ende letzten Jahres wurde der Tarifverbund „ROSA“ für den Landkreis Hildesheim eingeführt. Wie aus Sitzungen der einzelnen Fachausschüsse und zahlreichen Presseveröffentlichungen zu „ROSA“ und dem ÖPNV insgesamt hervorgeht, gibt es an verschiedenen Stellen Problembereiche, die genau eruiert und gelöst werden müssen.

Zum einen bestehen große Schwierigkeiten beim alltäglichen Betrieb der Lammetalbahn (Nordwestbahn) von Hildesheim nach Bodenburg und umgekehrt. Auf dieser Strecke gibt es seit vielen Jahren, Verspätungen und komplette Zugausfälle. Eine aktuelle Fahrgastinformation in solchen Fällen ist zurzeit unzureichend bzw. erfolgt nicht.

Weiterhin sind die verschiedenen Tarifangebote, wie z.B. Tarif „ROSA“, Niedersachsentarif (mit Anschlussmobilität) sowie Niedersachsenticket für den „Normalkunden“ undurchsichtig. Was versteht man beispielsweise unter einem Ticket im Niedersachsentarif, und wann ist eine Anschlussmobilität gegeben? Welche Vorteile ergeben sich daraus für die Kunden? Hinzu kommt, dass der Kunde seine Fahrplaninformationen oftmals aus dem Internet beziehen muss, da Fahrkartenschalter, Servicestellen, etc. nur an wenigen Orten vorhanden sind, nicht ständig geöffnet haben. Die gängigen Apps, wie „DB-Navigator“ oder „FahrPlaner“ geben in bestimmten Fällen keine oder nur unzureichend Auskunft bzw. führen zu sehr „merkwürdigen“ Fahrgastinformationen, was insbesondere Fahrstrecke und Fahrzeiten betrifft.

In der vom Landkreis empfohlenen APP „FahrPlaner“ ergeben sich z.B. für die Strecke Lamspringe-Hannover Hbf folgende Informationen:

10 Verbindungen werden am Tag angezeigt; 8 Verbindungen über Alfeld RE 2;
Verbindung über Bad Gandersheim, zurück nach Alfeld und RE 2
Eine Verbindung über Bodenburg-Bockenem-Derneburg. Die Fahrzeiten schwanken zwischen 1:14 Std. und 2:37 Std.

Die Fahrstrecke über Bodenburg-Hildesheim mit RB 79 wird nicht angezeigt.

Hier würde die Fahrzeit nach Hannover von Lamspringe ca. 1:41 Std. betragen.

Für die Fahrtstrecke von Lamspringe nach Hildesheim werden beim „FahrPlaner“ 13 Verbindungen am Tag angezeigt. Die Fahrzeiten schwanken zwischen 1:16 Std und 2:13 Std; Alle Fahrten führen nicht über Bodenburg (Lammetalbahn – RB 79)!!!!

Würde man mit dem Bus (Linie 41) von Lamspringe über Bodenburg nach Hildesheim (RB 79) fahren, so beträgt die Fahrzeit „nur“ zwischen 60 und 65 Min.
montags bis freitags gibt es 13 Verbindungen. Diese Möglichkeit wird nicht angezeigt!!!

Der „DB-Navigator“ liefert bessere Ergebnisse und zeigt auch die schnelleren Verbindungen über Bodenburg (RB 79) an.

Ein einheitlicher ÖPNV-Tarif im gesamten Landkreis Hildesheim, evtl. in Kooperation mit Nachbartarifverbünden, muss das Ziel aller Beteiligten sein, so wie es immer wieder aus dem politischen Raum gefordert wurde.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp                                              gez. Heinrich Machtens                          Arbeitskreissprecherin                                              Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung                 Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagfraktion

 

 


Anfrage zum Sachstand Tarifverbund ROSA

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

 

Hildesheim, den 05.08.2020

Sachstand Tarifverbund ROSA mit dem Schwerpunkt Schülerverkehr
Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Sachstand Tarifverbund ROSA mit dem Schwerpunkt Schülerverkehr“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses aufzunehmen.

Begründung:

In der Ausgabe der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 21.07.2020 wird berichtet, dass es erneut zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifverbundes ROSA insbesondere beim Schülerverkehr kommt.

Ob und ggfs.in welchem Umfang der Landkreis Hildesheim steuernd eingreifen kann, sollte im zuständigen Ausschuss von der Verwaltung sowie von der RVHi ein entsprechender Sachstandsbericht vorgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                   gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule            Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                         CDU-Kreistagsfraktion

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Herrn Landrat

Olaf Levonen

 

im Hause

 

 

Hildesheim, den 05.08.2020

 

 

 

Übersicht zu Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde,

Anfrage

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

 

zur Vorbereitung auf die kommenden Haushaltsberatungen bitten wir Sie um eine Übersicht, die insbesondere folgende Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde für die Jahre 2010 bis 2020 (Haushaltsansatz oder Rechnungsergebnis) enthält:

 

  1. Erträge, Aufwendungen, Jahresergebnis,
  2. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Anteil an Einkommensteuer, Anteil an Umsatzsteuer,
  3. Schlüsselzuweisungen,
  4. Kreisumlage,
  5. Schulden insgesamt, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Liquiditätskredite, Rücklagen und liquide Mittel,
  6. Kosten für jeweils welche a) freiwilligen Aufgabe, b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis,
  7. Gesamtkosten für die Kinderbetreuung nach Kita-Vertrag und Anteil daran a) Stadt oder Gemeinde, b) Land, c) Landkreis, d) Eltern und d) freie Träger,
  8. Investitionskosten und Personalkosten jeweils a) gesamt und b) nur für Kinderbetreuung in den Krippen und Kindergärten.

Neben dem Gesamtbetrag ist stets auch der Betrag pro Einwohner und bei den lfd. Nrn. 7 bis 8 zusätzlich der Betrag pro genehmigten Platz (Summe Krippen- und Kindergartenplätze) anzugeben.

Die Angaben sind mit den Städten und Gemeinden abzustimmen. Unterschiedliche Auffassungen sind darzustellen.

Die Übersicht sollte dem Kreistag spätestens am 01.10.2020 vorliegen. Im Gegenzug sollten die Städte und Gemeinden eine entsprechende Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsdaten des Landkreises erhalten.

Begründung:

Der Landkreis darf im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden keine Steuern erheben (ausgenommen die Jagdsteuer). Die Erfüllung seiner Aufgaben finanziert er daher grundsätzlich aus Zuweisungen des Landes. Da diese Mittel den Bedarf nicht decken, ist der Landkreis gesetzlich verpflichtet, von den Städten und Gemeinden eine Umlage zu erheben.

Die Abgeordneten des Kreistages müssen in jedem Jahr prüfen und darüber entscheiden, wie viel Prozent ihrer Steuereinnahmen usw. die Städte und Gemeinden an den Landkreis abzuführen haben.

Die Möglichkeiten einer solchen Prüfung werden auch beeinflusst dadurch, wann den Kreistagsabgeordneten welche Daten der Gemeinden zur Verfügung stehen. Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2020 hat der Landkreis von den Städten und Gemeinden erst sehr spät und sehr unterschiedliche Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf erhalten.

Den Kreistagsabgeordneten war es daher kaum möglich, auf der Grundlage solcher Stellungnahmen, die sie ca. vierzehn Tage vor der Kreistagssitzung erhalten hatten, z. B. die Finanzkraft der Städte und Gemeinden einzeln und im Verhältnis untereinander sowie zum Landkreis zu beurteilen.

Bei der Festsetzung dieser sog. Kreisumlage sind z. B. folgende drei Vorgaben zu beachten.

  1. Durch die Festsetzung der Kreisumlage darf die finanzielle Mindestausstattung einer Gemeinde nicht unterschritten werden.
  2. Der Finanzbedarf einer Gemeinde ist jedoch nicht gewichtiger als z. B. der Finanzbedarf des Landkreises für die Erfüllung seiner Aufgaben.
  3. Die Betrachtung und Beurteilung der zuvor genannten Ziele muss im Vergleich des Landkreises zu jeder einzelnen Gemeinde angestellt werden und dabei zugleich im Vergleich der Gemeinden untereinander.

Gleichwohl werden in 2020 aus verschiedenen Gemeinden das Verfahren und das Ergebnis zur Festsetzung der Kreisumlage beanstandet.

Um der vorgenannten Situation vorzubeugen und diesen drei Vorgaben ausreichend und zeitgerecht entsprechen zu können, bedarf es einer Übersicht, die die Haushaltsentwicklung und aktuelle Haushaltsplanung der einzelnen Kommunen über einen relevanten Zeitraum aufzeigt.

Die Kreistagsabgeordneten sollten die o. a. Übersicht also rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen erhalten. Dann können die Städte und Gemeinden darauf bei ihren Stellungnahmen zur jeweils geplanten Kreisumlage verweisen.

Eine einheitliche Datenerfassung und Datenaufbereitung erscheint schon hinsichtlich des Gebotes zur interkommunalen Gleichbehandlung geboten.

Die genannten Daten bzw. Haushaltsparameter liegen vor und können ohne besonderen Verwaltungsaufwand erfasst und von Jahr zu Jahr fortgeschrieben werden. Mit einem geeigneten Programm ist es dann möglich, z. B. Vergleiche und Entwicklungen bei den verschiedenen Parametren darzustellen (bezogen auf die einzelne Gemeinde, in Vergleich der Gemeinden, im Vergleich zum Landkreis usw.). So können zeitgerecht Handlungs-spielräume oder Handlungszwänge erkannt werden.

Ist es der Verwaltung nicht möglich, die genannten Daten kurzfristig bzw. zeitgerecht selbst zu erheben und zu verarbeiten, kann sie sich Dritter bedienen.

In einer Fraktionskonferenz am 11. März 2017, zu der die Gruppe SPD-CDU alle Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte eingeladen hatte, sind die wesentlichen Aspekte der kommunalen Haushaltsplanung dargestellt worden. Themenschwerpunkte waren: die Haushaltslage des Landkreises, Haushaltsziele der Kreistagsgruppe von SPD und CDU, Schlüsselzuweisungen, Steuerkraftzahlen, Bedarfszuweisungen, Verfahren zur Ermittlung der Kreisumlage, gegenseitige Information von Landkreis und Gemeinden über die jeweilige Haushaltslage, bundes- und landesrechtliche Vorgaben zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Zur Kreisumlage erfolgte der Verweis auf § 15 NFAG, wonach die Umlagesätze verschieden festgesetzt werden können und die kreisangehörigen Gemeinden rechtzeitig vor der Festsetzung der Umlage anzuhören sind. Hinsichtlich der Anhörung erfolgt zudem der Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 31. 1. 2013 – 8 C 1.12 – und die in dessen Begründung verdeutlichte Pflicht des Landkreises zur Prüfung der Haushaltslage jeder einzelnen Gemeinde.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                 gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender im                       Ausschussvorsitzender im
Ausschuss für Finanzen, Personal                 Ausschuss für Finanzen, Personal
und Innere Dienste                                               und Innere Dienste

 gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                               Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion

169 – Antwort der Verwaltung-HH-Daten der Städte-Gem._Samtgem.

169 – Antwort der Verwaltung 03.11.2020 (1)

 


Anfrage über die Gewährung von Zuschüssen in Kinder-Tageseinrichtungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                        Hildesheim, den 15.07.2020

Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder;
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

am 13.05.2020 ist der Beschluss des Kreistages zur „Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ geändert worden (siehe Anlage). Ursache war eine angestrebte Gleichstellung der verschiedenen Einrichtungen. Auf das Protokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2020 wird hingewiesen.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Maßnahmen bzw. Zuwendungen aufgrund der geänderten Beschlusslage für welche Einrichtungen wann erfolgt sind bzw. für wann vorgesehen sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer
                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                            Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion

2020_07_15_Anfrage KitaInv. Anlage Protokoll_2


Anfrage zu Freiwillige Leistungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 20.02.2020

Freiwillige Leistungen
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie für die Jahre 2018 und 2019 um Beantwortung folgender Fragen:

Welche einzelnen
a) freiwilligen Aufgaben,
b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und
c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis hat der Landkreis aufgrund welcher Zuständigkeitsnorm mit jeweils welchen Kosten erfüllt ?

2. Welche freiwilligen Leistungen hat der Landkreis bei welchen einzelnen Aufgaben mit welchem finanziellen Aufwand erbracht ?

3. Wie hoch waren die Kosten für die freiwilligen Leistungen
a) pro Kopf der Bevölkerung,
b) im Verhältnis zum Gesamtergebnishaushalt und
c) im Verhältnis zur gezahlten Kreisumlage in EURO und Prozent ? Wie sind die entsprechenden Planungen für 2020 ?

Begründung:

Die Praxishilfe “Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung?“ des Landesrechnungshofes zeigt ausführlich den Bedarf, den Nutzen und die Möglichkeiten zur umfassenden Erfassung der sog. freiwilligen Leistungen. Entsprechend dieser Hilfe sollten die freiwilligen Leistungen auch für den Landkreis Hildesheim erfasst und transparent fortgeschrieben werden

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

gez. Bernhard Brinkmann                         gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender                     Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und                      für Finanzen, Personal und
Innere Dienste                                              Innere Dienste

Anlage:
2020_02_20_ANLAGE Freiwillige Leistungen-Haushalt- Endfassung-zur-Veröffentlic

 

 


Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim unter Berücksichtigung des Urteils des OVG v. 30.01.2020 ( Az.2 ME 622/19)

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

Hildesheim, den 13.02.2020

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Aufnahme in die Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Schulausschusses aufzunehmen und folgende Fragen zu beantworten.

Der 2.Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Eilbeschluss vom 30. Januar 2020 entschieden, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern im einem benachbarten Landkreis liegt.

Hieraus leiten sich folgende Fragestellungen ab:

  1. Welche Auswirkungen hat das o.g. Urteil auf die Beförderungssatzung des Landkreises Hildesheim?
  2.  In welchen Bereichen und mit welchen konkreten Regelungen muss eine Anpassung der Beförderungssatzung erfolgen?
  3.  Gibt es in unserem Landkreis ähnliche Fälle und wie werden diese bisher behandelt?
  4.  Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, in die Satzung über die Schülerbeförderung eine Regelung aufzunehmen, die die Gestattung von Ausnahmen im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) auch in den Fällen ermöglicht, in denen keine Schulbezirke festgelegt sind.

Wir bitten Sie, dies im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                             CDU-Kreistagsfraktion

 


Einberufung des Gesellschafterrates der Klimaschutzagentur Hildesheim

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