Archiv der Kategorie: Anfragen

Anfrage CDU-Fraktion 4/XIX vom 12.01.2022 (Beraterkosten)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 02.06.2022

Anfrage CDU-Fraktion 4/XIX vom 12.01.2022 (Beraterkosten)
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

  1. Gegen die Bescheide des Landkreises vom 10.04.2019 über die Festsetzung der Kreisumlage haben die Samtgemeinde Leinebergland sowie deren Mitgliedsgemeinden Stadt Gronau (Leine), Flecken Duingen und Flecken Eime mit Schreiben vom 08.11.2019 Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche hat der Landkreis zurückgewiesen (Beschluss des Kreisausschusses vom 5.10.2020).

Wie hat sich das Verfahren nach dem Widerspruchsbescheid entwickelt?

Für welchen Stundensatz wurde oder wird der Landkreis in dieser Sache anwaltlich vertreten?

  1. Ihrer Antwort vom 10.03.2022 auf die Anfrage 4/XIX der CDU-Fraktion vom 12.01.2022 haben Sie eine Tabelle beigefügt. Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

2.1 Was bedeuten die Angaben a) „Stundensatz (€) min.“, b) „Stundensatz (€) durchschnitt“?

2.2 Für welchen Stundensatz erfolgten oder erfolgen die Beratungen bei

  1. a) Punkt 9-04 (Presseanfrage), b), Punkt 9-13 (Anmietungsangelegenheiten Asylbewerber), c) Punkt 909 (ÖPVN), d) 9-01 und 9-08 (Fall Wohnungsmarktdaten und Schadensermittlung bei fehlerhaften Buchungen des Jobcenters), e) 3-04 Gymnasium Sarstedt (Bestandsaufnahme), f) 3-04 (Neugestaltung BBS), g) 3-04 (Michelsenschule)?

2.3 Welche Wohnungsmarktdaten wurden für die Vergabe gem. Punkt 9-01 und 9-08 in welchen Jahren geliefert?

2.4 Welche Pauschalhonorare wurden bei den Punkten 9-01 und 9-08 der o.a. Tabelle vereinbart, aufgrund welcher Grundlage erfolgte dabei eine freihändige Vergabe und wie wurde dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchgesetzt?

2.5 Wer hat aufgrund welcher Zuständigkeit die Aufträge erteilt, wenn in der Spalte „Entscheidungen durch“ das Wort „Politik“ steht und welche konkreten Entscheidungen von welchem Organ sind gemeint?

2.6 Wann und aufgrund welcher Entscheidung erfolgte die unter 3-04 (Neugestaltung BBS) angesprochen Ausschreibung und wie ist sie verlaufen?

2.7 In welchen Verfahren, die in der o. a. Tabelle genannt sind, wurden

a) das Rechnungsprüfungsamt beteiligt oder aus welchen Gründen nicht beteiligt,

b) verschiedene Angebote eingeholt?

2.8 Sind für Disziplinarverfahren Anwaltskosten entstanden, die in der o. a. Tabelle nicht genannt sind? Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Stundensatz?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
051 – Antwort


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 02.06.2022

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ist der Verwaltung bekannt, welche schulischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikation und Tätigkeiten die einzelnen Beschäftigten der Kreistagsfraktionen haben? In welcher Form sind sie gegenüber der Verwaltung nachzuweisen und bisher nachgewiesen worden? Welche Anforderungen darf eine Kreistagsfraktion an die schulischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten ihrer Angestellten stellen?

Welche beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten außerhalb der Verwaltung genügen den Anforderungen für welche Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion und wer hat darüber zu entscheiden?

Ist bei der Festsetzung der Höhe der Fraktionszuwendungen zu berücksichtigen,

– welche Berufserfahrung Angestellte einer Kreistagsfraktionen außerhalb der Verwaltung erworben haben,

– dass Angestellte einer Kreistagsfraktionen, die zuvor in der Verwaltung tätig waren, über eine Mindestqualifikation verfügen müssen,

– ob Angestellte einer Kreistagsfraktionen in ihrer vorangegangen Tätigkeit in der Verwaltung
z. B. besonders leistungsstark, in vielen Aufgabenbereichen oder an besonders verantwortlichen Stellen tätig waren?

Ist die Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion mit einer Tätigkeit in der Verwaltung vergleichbar und bei der Bemessung der Erfahrungsstufen zu berücksichtigen, wenn ein Angestellter nach einer Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion zurück in die Kreisverwaltung wechselt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Anfrage ÖPVNV und Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.05.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

hinsichtlich der weiteren Beratungen und Entscheidungen zum Thema ÖPNV/Schülerbeförderung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In der Vorlage 196/XIX wird unter „C) Mobilitätskonzept (Fahrkarte der Preisstufe 6 für alle Anspruchsberechtigten)“ ausgeführt:

Das Ticket der Preisstufe 6 gilt jederzeit und für jede Strecke im Landkreis und stellt damit gegenüber den günstigeren Preisstufen ein außerordentlich attraktives Angebot dar. Die Verwaltung erwartet deshalb eine deutliche ansteigende Nachfrage. Die ersten Prognosen gehen von einem Jahresbetrag von 1,9 Mio. € aus, der für 2023 anzumelden wäre (bei einem Nachfrageanstieg von 3%). Bei einem Anstieg von gar 5% erhöht sich der Jahresbetrag auf knapp 2,3 Mio. €.“

Was ist mit „Jahresbetrag“ gemeint und wie ist er ermittelt worden?
Welches Ticket mit welchem Preis („Fahrkarte der Preisstufe 6“) ist hier gemeint? Aus welchen Gründen kann das Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat nicht auch von dem erworben werden, der eine GVH Jugendnetzkarte für 15 €/Monat besitzt?
Aus welchen Gründen ist es für den Erwerb des Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat oder PS HI für 21,40 €/Monat erforderlich, über eine Monats-/Jahreskarte der benachbarten Verbundräume (GVH, VRB, VSN, VHP) oder des Niedersachsentarifs zu verfügen? Welche zusätzlichen Kosten werden ca. entstehen, wenn 10, 20 oder 30 % mehr Personenbeförderung (Beförderungsleistung Person pro km) mit der RVHI oder dem SVHI erfolgt? Welche zusätzlichen Einnahmen werden ca. entstehen, wenn 10, 20 oder 30 % mehr Tickets („Fahrkarten der Preisstufe 6“) verkauft werden?

  1. Wann sind zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 09.07.2021 (siehe Anlage) welche Beschlüsse, Entscheidungen, Vereinbarungen getroffen worden a) vom Kreistag, b) vom Kreisausschuss, c) vom Landrat, d) von der Landkreisholding, e) von welchen Gesellschaftervertretern oder Aufsichtsräten von RVHI oder SVHI? Dies betrifft insbesondere das 30% vergünstigte Abonnement und das Abrechnungsverfahren dazu.

Welche Kosten entstehen bisher für welche Tätigkeiten des Abrechnungsverfahrens? Welche Kosten würden entstehen, wenn das Abrechnungsverfahren wie bisher durchgeführt wird mit dem Unterschied, dass das Abo für 25 € pro Monat angeboten wird.

Welche Kosten werden für das Abrechnungsverfahren beim 9-Euro-Ticket anfallen?

  1. Wir hatten Sie mit Schreiben vom 11.03.2022 zu den im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) genannten Voraussetzungen für ein Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 € für den Landkreis Hildesheim) u.a. gefragt:

„1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?

Dazu haben Sie u.  a. geantwortet:

„Über die Gültigkeit auf den Relationen, die in Kommunen außerhalb des Landkreises Hildesheim führen, muss mit den jeweiligen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern verhandelt werden. Hierzu wären dann auch Beschlüsse der jeweiligen Organe der Landkreise bzw. Aufgabenträger erforderlich.“
Welche gesetzlichen Regelungen (Fundstelle) fordern dies? Was ist mit „auf den Relationen“ gemeint? Mit welchen einzelnen „Landkreisen bzw. Aufgabenträgern“ müssen mit welchem Ziel Verhandlungen geführt werden, um die Bedingungen des NNVG für die Förderung von „Schüler- und Azubi-Tickets“ erfüllen zu können? Mit welchen dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind wann und in welcher Form (mündlich oder schriftlich) solche Verhandlungen mit welchem Ziel konkreten geführt worden und für wann vorgesehen?

Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind schriftlich wann um eine Stellungnahme dazu gebeten worden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zu einer Vereinbarung im
o. a. Sinne bereit sind?

Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger haben sich dazu bereits schriftlich geäußert?
Welche dieser Landkreise bzw. Aufgabenträger sind überhaupt nicht oder nur unter welchen Voraussetzungen zu einer Vereinbarung bereit, die die Bedingungen des NNVG für die Förderung von „Schüler- und Azubi-Tickets“ erfüllen? Trifft es zu, dass die o. a. Landesförderung ausgeschlossen ist, wenn sich nur einer der relevanten Landkreise bzw. Aufgabenträger einer Vereinbarung verweigert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender  

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Protokollauszug der Sitzung des Kreistages vom 09.07.2021

TOP 24: Vergünstigte Beförderung von Schüler*innen und Auszubildenden

– Vorlage 1164/XVIII

Beschluss:

  1. Beginnend mit dem Schuljahr 2021/2022 (01.08.2021) erhalten alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II und Auszubildenden eine 30 prozentige Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.
  2. Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird neugefasst und in der dieser Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

– einstimmig beschlossen-

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Jagdsteuer – unsere Anfrage vom 10.03.2022

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.05.2022

 

Jagdsteuer
Unsere Anfrage gem. § 56 NKomVG vom 10.03.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Ihrem Antwortschreiben vom 05.05.2022 haben Sie unsere Anfrage (Nr. 31) vom 10.03.2022 nach einer Bearbeitungszeit von acht Wochen nur völlig unzureichend beantwortet. Dies steht im Gegensatz zu Ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 56 NKomVG, Anfragen unverzüglich und vollständig zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Anfrage zum ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 18.05.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o.a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Unter welchen Voraussetzungen besteht für den Landkreis bzw. den RVHI die Möglichkeit, z. B. Mitglied im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) zu werden?

Welche einzelnen rechtlichen oder tatsächlichen Gründe stehen dem entgegen?

Welche Auswirkungen auf einen möglichen Beitritt zum GVH hat der für die Zeit ab 31.12.2023. angestrebten Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) zur Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Nahverkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Hildesheim? Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an das zukünftige ÖPNV-Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Antwort zur Anfrage 18.05.


Fragenkatalog zum ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund

 

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 17.05.2022

 

ÖPNV und Schülerbeförderung – Verkehrsverbund

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o.a. Thema bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch waren jeweils für den ÖPNV und die Schülerbeförderung in den einzelnen Jahren seit 2010 a) die Kosten insgesamt, b) nach Abzug aller Zuweisungen und Erlöse?
  2. Welche Zuweisungen vom Bund bzw. Land hat der Landkreis für a) den ÖPNV und b) für die Schülerbeförderung in den einzelnen Jahren seit 2010 erhalten?
  3. Welche Ausgleichszahlungen an den RVHI hat der Landkreis in den einzelnen Jahren seit 2010 in jeweils welcher Höhe geleistet?
  4. Wie hoch waren die Jahresergebnisse des RVHI in den einzelnen Jahren seit 2010?
  5. Welche Kosten werden für das 9-Euro-Ticket anfallen und wer wird diese Kosten in welchem Umfang tragen? Ist es ausgeschlossen, dass der Landkreis an diesen Kosten direkt oder indirekt über erzwungene Zuweisungen an den RVHI beteiligt wird?
  6. Wer muss im Landkreis aufgrund welcher bundes-, landes- oder sonstigen rechtlichen Verpflichtung das 9-Euro-Ticket anbieten? Welche Maßnahmen muss der Landkreis für die Einführung des 9-Euro-Ticket bis wann treffen? Welche Entscheidungen des Kreisausschusses oder des Kreistages oder der Gesellschafter des RVHI sind dafür erforderlich?
  7. Welche Kosten werden nach Auffassung der Verwaltung anfallen für den Fall, dass allen Berechtigten das Azubi-Ticket für 25 Euro angeboten wird?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

044 – Antwort


Flüchtlinge aus der Ukraine

Herrn Landrat
Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.04.2022

Anfrage nach § 56 NKomVG
Flüchtlinge aus der Ukraine

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum o. a. Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Nach hier vorliegenden Informationen haben Kommunen des Landkreises Hildesheim bestimmten Flüchtlingen aus der Ukraine nach Vorgaben des Landrates 200 € ausgezahlt. Aufgrund welcher Zuständigkeit des Landrates erfolgt dies seit wann und in welchem Verfahren (Weisung, Amtshilfe usw.)? In welchem Umfang ist dies mit dem Land abgestimmt oder vom Land vorgegeben? Zu welchem konkreten Zweck und unter welchen a) gesetzlichen und b) nicht gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfolgten die Auszahlungen? Welche Kosten sind dadurch entstanden und wer (Bund, Land, Landkreis, Stadt oder Gemeinde) hat sie ganz oder teilweise zu tragen?

Welche zeitlichen Verzögerungen bestehen aktuell zwischen dem Antrag auf Terminvergabe und der tatsächlichen Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt und durch welche Maßnahmen ist die Finanzierung des Lebensunterhaltes in dieser Zeitspanne wie gesichert?
Wie und für welche Leistungen wird in dieser Zeitspanne die Gesundheitsversorgung sichergestellt?

Mit freundlichen Grüßen

gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

038 – Antwort der Verwaltung v. 23.05.2022