Archiv der Kategorie: Anfragen
Dienstrechtliche Vorgänge
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.08.2023
Dienstrechtliche Vorgänge
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
ergänzend zu unserer Anfrage Nr. 151/XIX vom 04.08.2023 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Beamten oder Beamtinnen sind in den vergangenen zwei Jahren wann wegen angenommener oder vorgeworfener Dienstpflichtverletzungen von wem aufgrund welcher gesetzlichen Regelung angehört oder um eine Stellungnahme gebeten worden? Wo sind diese Vorgänge dokumentiert? Wer hat die Vorgänge bearbeitet? Welche Kosten (Art und Höhe) sind dabei in jeweils welchen Fällen innerhalb der Verwaltung und für welche Leistungen Dritter angefallen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen,Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste
Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.08.2023
Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir hatten Sie am 24.07.2021 gefragt:
„Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) sind bisher für welche Leistungen in welchem Zeitraum für die Unterbringung a) von Flüchtlingen und b) Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angefallen?“
Dazu haben Sie mit Schreiben vom 26.07.2023 (Eingang am 02.08.2923) für den Bereich Asylbewerber geantwortet: „Eine Kostenerstattung für den Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt seit vielen Jahren in pauschalierten Beträgen, die jährlich neu berechnet werden. Aktuell beläuft sich dieser Betrag auf 12.100,00 € je Jahr und Flüchtling, den der Landkreis Hildesheim erhält … Mit dieser Summe sind alle Aufwendungen für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt. Bisher waren diese Beträge auch auskömmlich. Es ist nicht möglich, hier den Anteil der Kosten herauszurechnen, der für die Kosten der Unterkunft erstattet wird.“
Mit diesen allgemeinen Hinweisen ist unsere Anfrage nicht beantwortet worden. Hier geht es um die Unterkunftskosten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber nicht um Flüchtlinge.
Im Übrigen ist zumindest zweifelhaft, dass Sie trotz Kosten –und Leistungsrechnung nicht wissen oder nicht ermitteln können, welche Kosten für deren Unterkunft zu erstatten sind oder zu erstatten waren und unabhängig davon, ob die 12.100,00 € überhaupt bisher auskömmlich waren, sagt das zu den hier in Rede stehenden Kosten für die Unterkunft nichts aus. Ihr Hinweis gibt auch keine Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang die Pauschale immer noch auskömmlich ist.
Wir bitten Sie daher nochmals, unsere Anfrage vom 24.07.2023 zu beantworten.
Weitere Fragen:
Im Haushaltsplan 2023 werden bei der Produkt Nr. 313‐001 (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) Erträge von 20.780.800 €, Aufwendungen von 26.161.200 € und ein Defizit von ‐5.380.400 € angegeben.
Dazu enthält der Teilergebnishaushalt Produkt 313-001 folgende Ansätze für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Summe ordentliche Erträge 20.780.800 €
Personalaufwendungen 1.163.300 €
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen 21.900 €
Abschreibungen -1.300 €
Transferaufwendungen 15.474.800 €
sonstige ordentliche Aufwendungen 9.449.400 €
Summe ordentliche Aufwendungen 26.110.700 €
Ordentliches Ergebnis – 5.329.900 € (Ergebnis 2021 = 450.408 € )
Zu den o.a. Angaben bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Kosten und Leistungen enthält die o.a. Unterdeckung von 5.329.900 €? In welchem Umfang wird sich diese Unterdeckung durch Zuwendungen des Landes oder anderer Stellen mindern?
Wer sind die unmittelbaren Empfänger der Transferaufwendungen (15.474.800 €)? Für welche einzelnen Zwecke sind die „sonstige ordentliche Aufwendungen (9.449.400 €)“? Wer sind die Empfänger dieser sonstigen Aufwendungen?
Sind in den o.a. Aufwendungen auch Aufwendungen für freiwillige Leistungen enthalten? Wenn ja, welche?
Welche Aufwendungen bzw. Kosten hat der Landkreis in 2022 und bisher in 2023 für welche Betreuungsmaßnahmen (z.B. die Sprachförderung) von Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgebracht, die nicht von Dritten übernommen werden?
Hat der Landkreis für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 2022 und bisher in 2023 freiwillige Leistungen erbracht? Was waren das für Leistungen? Wo sind diese Kosten im Haushalt veranschlagt? Welche nicht gedeckten Kosten sind dafür in 2022 und bisher in 2023 angefallen? In welcher Höhe (Kosten) haben welche Gemeinden in 2022 und bisher in 2023 freiwillige Leistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Unterkünfte für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und Flüchtlinge aus der Ukraine
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Unterkünfte für Personen aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG und Flüchtlinge
aus der Ukraine
Anfrage
Hildesheim ,den 07.08.2023
Sehr geehrter Landrat Lynack,
auf unsere vier Fragen vom 22.06.2023 haben Sie uns am 03.07.2023 zu drei Fragen geantwortet.
Die Aussagen in Ihren Antworten sind jedoch widersprüchlich bzw. unklar. Daher sind Nachfragen erforderlich:
Unsere erste Frage vom 22.06.2023 lautete:
„Für jeweils wie viele a) Flüchtlinge aus der Ukraine und b) Asylbewerber sind von der Kreisverwaltung in welchen vorhandenen Gebäuden und welchen geplanten Gebäuden für wann welche Art von Unterkünften geplant?
Welche Kosten werden für die Umsetzung der Planung wann anfallen und vom wem zu tragen sein?“
Ihre Antwort lautete:
„Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Frage um die Unterbringung von Flüchtlingen in kreiseigenen Gebäuden handelt. Flüchtlinge aus der Ukraine sind hier nicht untergebracht— auch ist dies nicht geplant.
Zurzeit leben Asylbewerber*innen der kreiseigenen Sporthalle „Willi-Nikulka-Halle“ in Alfeld. Es handelt sich zum Stichtag 30.06.2023 um 57 Personen. Es werden hier insgesamt 80 Plätze vorgehalten.
Die Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Realschule Lamspringe ist in Planung. Hier verweise ich auf die vorliegenden politischen Beschlüsse.
Weitere kreiseigene Gebäude werden nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.
Da es sich hier um Unterkünfte für Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt, ist die Unterbringung von geflüchteten Personen eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Entsprechend sind auch die Kosten vom Landkreis zu tragen. Vom Land Niedersachsen erfolgt eine pauschale Kostenerstattung.“
Mit Ihrer o.a. Antwort ist unsere Frage, die sich auf Flüchtlinge und Asylbewerber und nicht nur auf kreiseigene Gebäude bezog, nicht beantwortet worden.
Aus Ihrer Antwort ergibt sich, dass Sie derzeit augenscheinlich ohne einen Plan vorgehen. Widersprüchlich erscheint Ihre Aussage, dass Sie aufgrund vorliegender politischer Beschlüsse, Flüchtlinge aus der Ukraine in der ehemaligen Realschule Lamspringe unterzubringen wollen, obwohl nach Ihren Angaben nicht geplant sei, Flüchtlinge aus der Ukraine in kreiseigenen Gebäuden unterzubringen (vgl. Sätze 1 und 3 Ihrer Antwort).
Aus den zuvor genannten Gründen bitten wir Sie um eine vollständige Beantwortung unser o.a. Frage. Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Nachfragen: Welche politischen Beschlüsse meinen Sie? Ist die ehemalige Realschule in Lamspringe ein kreiseigenes Gebäude? Wann und in welcher Form haben Sie der Gemeinde Lamspringe mitgeteilt, wie viele a) Flüchtlinge aus der Ukraine oder b) Asylbewerber Sie in der ehemaligen Realschule ab wann unterbringen wollen?
Unsere dritte Frage vom 22.06.2023 lautete:
„Durch welche Maßnahmen ist hinsichtlich der Notunterkünfte vorgesehen, eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet a) der Flüchtlinge aus der Ukraine und b) der Asylbewerber zu erreichen?
Ihre Antwort lautete:
„Grundsätzlich werden Flüchtlinge da untergebracht, wo Wohnraum zur Verfügung steht. Dies hat zu einer sehr ungleichen Verteilung der Flüchtlinge auf die jeweiligen Gemeinden geführt.
Alle Gemeinden sind angeschrieben worden, Flächen bzw. Gebäude zu melden, die für eine Unterbringung von Flüchtlingen bzw. für die Herrichtung einer Flüchtlingsunterkunft geeignet sind. Das Ergebnis dieser Abfrage bleibt abzuwarten und führt ggf. zu einer gleichmäßigeren Verteilung.
Flüchtlinge aus der Ukraine werden im Regelfall im Relexa Hotel in Bad Salzdetfurth untergebracht. Da das Land Niedersachsen die Quote der Flüchtlinge aus der Ukraine bereits mehr als erfüllt hat, kommen jedoch nur noch vereinzelte Personen aus diesem Personenkreis, so dass die Verteilung dieser Flüchtlinge kaum noch Auswirkungen auf das Verhältnis der Verteilung von Flüchtlingen auf die Gemeinden hat. Ergänzend noch der Hinweis, dass Flüchtlinge aus der Ukraine im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis nach 5 24 AufenthG haben und sich somit niedersachsenweit eine Wohnung suchen können.
Mit Ihrer o.a. Antwort ist unsere Frage, die sich auf Flüchtlinge und Asylbewerber und Notunterkünfte jeder Art bezog, nicht beantwortet worden. Daher bitten wir Sie um eine vollständige Beantwortung unser o.a. Frage. Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Nachfragen: mehr…
Unterkunftskosten für Geflüchtete
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.07.2023
Unterkunftskosten für Geflüchtete
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf die Vorlage 365/XIX vom 05.01.2023 und Vorlage 380/XIX vom 11.01.2023 bitten wir Sie um Beantwortung einiger Fragen.
A) Der Kreisausschuss hat am 16.01.2023 zum Thema „Antrag auf Zustimmung zur Anmietung der Gemeinschaftsunterkunft Hotel „Weißes Ross“, Lamspringe für die Abwendung von Obdachlosigkeit von Flüchtlingen aus der Ukraine oder alternativ für die Unterbringung von Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ beschlossen:
„Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Verträge für das Hotel „Weißes Ross“, Lamspringe abzuschließen.“
Die Finanzierung soll aus dem Teilhaushalt 4 erfolgen: bei Unterkünften für Flüchtlinge aus dem Budget 20 (Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, bei denen bei Art und/oder Umfang der Erfüllung Ermessen besteht …), bei Unterkünften für Asylbewerbern aus dem Budget 10 (Nicht beeinflussbare und grundsätzlich nicht beeinflussbare, sowie haushaltsneutrale Erträge und Aufwendungen)
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) sind bisher für welche Leistungen in welchem Zeitraum für die Unterbringung a) von Flüchtlingen und b) Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angefallen?
B) Der Kreisausschuss hat am 16.01.2023 zum Thema „Erneute Inbetriebnahme der ehemaligen Realschule in Lamspringe zur Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete“ ebenfalls beschlossen:
„Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsleistungen für die Herrichtung des ehemaligen Schulgebäudes als Unterkunft für Geflüchtete zu beauftragen und die Bauleistungen auszuschreiben.“
Der Umbau soll als Maßnahme der Bauunterhaltung aus dem Budget 50 (Budgetierte Sachaufwendungen mit den entsprechenden Erträgen) vom Kostenträger Gebäudemanagement finanziert werden, nach Fertigstellung aus der Gebäudeunterhaltung (Hausmeister und Reinigungsdienste etc.). Und es soll geklärt werden, in welchem Rahmen Erstattungsbeträge des Jobcenters erfolgen.
Hierzu („Erneute Inbetriebnahme der ehemaligen Realschule in Lamspringe zur Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete“) bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Kosten (Aufwendungen minus Erträge) werden nach derzeitigem Kenntnisstand für den Betrieb der Unterkunft und für die zuvor durchzuführenden Baumaßnahmen einschl. Außenanlagen (z. B. Lärmschutzwand) anfallen? Welche Erträge von welchen Stellen stehen dem gegenüber? Welche verschiedenen Stellen des Bundes, des Landes usw. entscheiden darüber, in welcher Höhe die o.a. (anfallenden) Kosten aufgrund welcher Regelungen (Gesetz, Verordnung, Richtlinie usw.) übernommen werden?
In welcher Höhe werden die o.a. Aufwendungen vom Jobcenter aufgrund welcher Regelungen übernommen für a) welche Umbaumaßnahmen und b) welche sonstigen Maßnahmen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.07.2023
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Und zur Vorbereitung auf die o. a. Sitzungen bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welchen einzelnen Organisationseinheiten (Dezernate, Ämter, Teams usw.) der Kreisverwaltung sind welche Stellen mit welcher Stellenbewertung zugeordnet? Welche dieser Stellen sind a) seit wann nicht besetzt und b) voraussichtlich ab wann wiederbesetzt?
- In welchen Organisationseinheiten (Dezernate, Ämter, Teams usw.) gab es in diesem und im letzten Jahr a) Beschwerden über die Arbeitssituation, b) wie viele Überlastungsanzeigen und c) Gesuche auf Versetzung, Umsetzung oder Kündigung? Wie viele arbeitsrechtliche und disziplinarrechtliche Maßnahmen wurden in diesem und im vergangenen Jahr getroffen oder eingeleitet?
- In welchen Organisationseinheiten (Dezernate, Ämter, Teams usw.) kommt es derzeit zu welchen übermäßig langen Bearbeitungszeiten bei welchen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises? In welchen dieser Organisationseinheiten (Dezernate, Ämter, Teams usw.) sollen ab wann welche Bearbeitungszeiten bei welchen Aufgaben nicht mehr überschritten werden?
- Aus welchen Gründen ist die Reduzierung der Aufgaben des Bau-Dezernenten mit dem Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung vereinbar? Gibt es eine aktuelle Dienstpostenbewertung?
Begründung:
Seit der letzten Kommunalwahl wird in der Öffentlichkeit zunehmend über den Abbau der Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung geklagt. Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung hat darüberzuletzt und sehr deutlich am 20.06.2023 und am 14.07.2023 berichtet.
Gem. § 85 Abs. 3 Satz 1 NKomVG hat der Landrat die Verwaltung zu leiten und zu beaufsichtigen und die Geschäftsverteilung im Rahmen der Richtlinien des Kreistages zu regeln.
Hierzu äußert Mielke in PdK Nds B-1 Rn 46: „Die Kompetenz des Hauptverwaltungsbeamten (des Landrates) zur Leitung der Verwaltung geht mit der Verantwortung dafür einher, dass die Verwaltung nach dem Grundsatz der Einheitsverwaltung funktioniert und die geschuldeten Ergebnisse in angemessener Weise erreicht.“
Insbesondere aufgrund der o.a. Berichterstattung ist zu fragen, ob die Kreisverwaltung die gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben in allen Bereichen noch so erfüllt („die geschuldeten Ergebnisse in angemessener Weise erreicht), wie es nach dem Willen des Gesetzgebers den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Dies betrifft zeitgerechte Sozialleistungen einschl. der Altenpflege und Kinderbetreuung, die zügige Durchführung von Baumaßnahmen des Landkreises (z. B. in den Bereichen Schule, Straßen), die unaufschiebbaren Maßnahmen im Hochwasser- und Klimaschutz sowie den gesamten Dienstleistungsbereich (z. B. schnelle Baugenehmigungen und alle Arten von Erlaubnissen).
Es ist bisher nicht erkennbar, dass die vom Landrat getroffenen organisatorischen und personellen Maßnahmen die derzeitige Situation in absehbarer Zeit wirksam verbessern: Zumindest zweifelhaft ist auch, dass die kürzlich ohne Abstimmung mit dem Kreistag und Kreisausschuss vorgenommene Zuordnung des Amtes für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement zum Dezernat
Finanzen eine Verbesserung bzw. Verfahrensbeschleunigung erwarten lässt.
Kurzum: Es ist erforderlich, im Kreistag über grundsätzliche Vorgaben an den Landrat zu beraten und zu entscheiden. Denn die Gesamtverantwortung für die vom Landkreis zu erfüllenden Aufgaben hat der Kreistag. Daran ändert sich nichts dadurch, dass seine Kompetenz im Bereich der Verwaltungsorganisation beschränkt ist.
Wenn zwingend erforderliche Leistungen von Organisationseinheiten der Kreisverwaltung nicht mehr oder nur ungenügend erbracht werden, muss der Landrat die Fraktionen bzw. Abgeordneten unverzüglich darüber informieren, wie der Mangel in absehbarer Zeit zu beseitigen ist. Denn darüber, ob und für wie lange die o. a. Zustände hinzunehmen sind, haben der Kreistag und notfalls die Landesregierung zu entscheiden.
Es ist auf keinen Fall sachgerecht, dass die Abgeordneten über die o.a. Zustände aus der Zeitung erfahren und der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine verwaltungsinterne Angelegenheit handelt. Denn das Vertrauen der Menschen in Funktionsfähigkeit der Verwaltung und damit in die des Staates nimmt erheblichen Schaden, wenn gesetzlich zugesagte Leistungen nicht oder nicht bedarfsgerecht erbracht werden. Dies ist z. B. anzunehmen, wenn Hilfen für ältere Menschen, die behindert und pflegbedürftig sind, erst lange nach der Entstehung des Bedarfs bzw. der Beantragung gewährt werden, oder wenn Menschen die zur Berufsausübung erforderliche und ihnen zustehende Fahrerlaubnis erst nach vielen Wochen oder Monaten ausgehändigt wird.
Gem. unserer Verfassung ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache des Landes und gem. § 170 NKomVG muss die Landesregierung sicherstellen, „dass die Kommunen (‚hier der Landkreis‘) die geltenden Gesetze beachten (Kommunalaufsicht) und die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises rechtmäßig und zweckmäßig ausführen (Fachaufsicht).“ Durch geeignete Maßnahmen ist möglichst zu vermeiden, dass die Landesregierung gezwungen sein wird, gegen den Landkreis Hildesheim einzuschreiten.
Mit freundlichem Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal
Digitalisierung und Innere Dienste
Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.07.2023
Schülerbeförderung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
Sie haben im Kreistag den Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, das Deutschlandticket allen Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Klasse kostenfrei und den Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich II auf Wunsch für 20 Euro zur Verfügung zu stellen. Nun haben Sie den Eltern am 06.07.2023 mitgeteilt, dass nur die das Deutschlandticket erhalten, die ein Ticket im ROSA Tarifverbund der Preisstufen 1 bis 6 benötigen.
Kein Deutschlandticket sollen entgegen unserer Auffassung diejenigen erhalten, die einen Schulweg von weniger als 2 km haben oder wie bisher nur einen Berechtigungsausweis für den Schulbus erhalten. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II sollen das Deutschlandticket nach Ihrer Auffassung nur für knapp 30 Euro erhalten, statt der von uns vorgeschlagenen 20 Euro. Diese Benachteiligungen sind nach unserer Auffassung nicht sachgerecht und daher nicht aufrechtzuerhalten. Daher werden wir eine erneute Beratung und Beschlussfassung beantragen. Zur Vorbereitung darauf bitten wir um Beantwortung folgender Fragen und beschränken uns dabei auf die Datenlage des vergangenen Schuljahres:
- In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele Kinder mit Anspruch auf Schülerbeförderung a) der Klassen 1 bis 10 und b) der Schuljahrgänge 11 und 12 ein Ticket welcher Preisstufe erhalten? Wie hoch waren dafür die Kosten insgesamt und wie hoch für jeweils welche Preisstufe?
- In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele schulpflichtige Kinder a) der Klassen 1 bis 10 und b) der Schuljahrgänge 11 und 12 kein Ticket und keine Berechtigungsausweise für die Schülerbeförderung erhalten?
- In welcher Gemeinde hatten im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 10
3.1 einen Schulweg von weniger als 2 km,
3.2 Anspruch auf Schülerbeförderung in Freistellungsverkehr (Berechtigungsausweis),
3.2 Anspruch auf ein Ticket a) der PS 1 und b) HI?
- Wann und für welche Monate werden die Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket erhalten?
- In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr (für wie viele Monate) jeweils wie viele Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II ein Ticket welcher Preisstufe erhalten? Wie hoch waren dafür a) die Kosten insgesamt, b) die Kosten für jeweils welche Preisstufe, c) die Zuschüsse insgesamt und d) die Zuschüsse für jeweils welche Preisstufe?
- Wann und für welche Monate werden die o. a. Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II im Schuljahr 2023/2024 in welchem Verfahren das Deutschlandticket erhalten?
- In welchen Fällen gehen Sie von einer unberechtigten Nutzung des Deutschlandtickets (siehe Informationsbrief an die Eltern vom 06.07.2023) aus und wie wollen Sie dies „in Rechnung stellen“?
- Aus welchen Gründen wird in Ihrer Information an die Eltern vom 06.07.2023 das Ticket der Preisstufe HI nicht genannt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.06.2023
Schülerbeförderung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.06.2023 wurde berichtet, dass nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung bzw. der Mehrheitsgruppe das Deutschlandticket kostenfrei von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 bis 10 und den Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II für 29,40 Euro Zuzahlung erworben werden kann.
Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wo, ab wann und in welchem Verfahren ist das o. a. Deutschlandticket zu beantragen?
- Welche Auszubildenden und welche Schülerinnen und Schüler welcher Jahrgänge sollen ein Deutschlandticket kostenfrei oder mit welcher Zuzahlung erhalten a) für den Schulbesuch, b) außerhalb der Schulzeiten oder c) in den Ferien?
- Welche Kosten wird die Umsetzung des Beschlusses a) der Verwaltung und b) der Mehrheitsgruppe verursachen?
- Welche Haushaltsmittel stehen für die Umsetzung des Beschlusses a) der Verwaltung und b) der Mehrheitsgruppe zur Verfügung?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender