Archiv der Kategorie: Anfragen

Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.05.2025

Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bezugnehmend auf unsere Anfrage Nr. 304/XIX vom 14.01.2025 und Ihre erste Teilantwort dazu vom 31.03.2025 sowie Ihre zweite Teilantwort dazu vom 28.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen.

Wir hatten Sie u. a. gefragt:

„Mit welchen Kosten ist z. B. hinsichtlich der Rettungsleitstelle jeweils in den nächsten drei Jahren zu rechnen? Wann wird die neue Rettungsleitstelle betriebsbereit sein?“

Dazu haben Sie u. a. geantwortet:

„Die detaillierten Kosten für die nächsten drei Jahre können seitens des Landkreises nicht beziffert werden, da sie nicht vorliegen.“…

Frage: Welche Kosten sind dem Landkreis Hildesheim in den Jahren 2021 bis 2024 entstanden?

Weiterhin führen Sie aus, dass das letzte Jahr, für das eine vollständige Abrechnung mit dem von Landkreis Hildesheim beauftragten Leistungserbringer das Jahr 2020 sei. Einen Absatz später erklären Sie, dass die Abrechnungsstelle der Stadt Hildesheim alle Einsatzfahrten zeitnah abrechne und auch die Forderungen vereinnahme. Das letzte vollständig erstattete Jahr geben Sie mit dem Jahr 2024 an.

Frage: Wie korrespondieren die unterschiedlichen Antworten zu 4.3 und 4.4 miteinander?

Ferner bitten wir Sie uns mitzuteilen, welche Organisationsuntersuchungen mit welchem Ergebnis durchgeführt worden sind.

Zudem bitten wir Sie um Beantwortung der Frage, welche der folgenden Anforderungen haben Sie bei der Ausschreibung bzw. Interimsvergabe (siehe Beschluss des Kreisausschusses vom 17.03.2025) wie berücksichtigt haben:

1.1       Im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) wird eine Minderung ausgeschlossen.

1.2       Bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System wird gewährleistet, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW).

1.3       Die Bedarfsplanung erfolgt mit demZiel, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

–           die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden

–           die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim er-bracht werden,

–           die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenab-fluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.

1.4       Die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze sind nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen.

1.5       Eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan wird verbindlich vorge-schrieben.

1.6       Die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel wird 8 Stunden nicht unterschreiten.

1.7       In der Rettungsleitstelle wird nur Personal eingesetzt, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen).

1.8       Die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) werden regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert.

1.9       Die strukturierte Notrufabfrage wird als ein unterstützendes Element genutzt, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

2.  Für den Bereich Alfeld sollen folgende Anforderungen erfüllt werden:

2.1) 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.

2.2) 1 Rettungswagen (RTW)

Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr

2.3) 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)

Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr

2.4) 1 Krankenwagen (KTW)

Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr.

Welche Kosten entstehen dem Landkreis Hildesheim durch die Überarbeitung des Gutachtens durch die Fa. Forplan (siehe Ihre Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025)?

Mit welchem Ergebnis ist die Überprüfung/Überarbeitung abgeschlossen worden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

335 – Zwischennachricht

335-Antwort 205


Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.05.2025

Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Ihrem Schreiben vom 31.03.2025 haben Sie entgegen Ihrer Verpflichtung aus § 56 NKomVG unsere Anfrage Nr. 326/XlX vom 17.03.2025 zum Thema Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten bisher nicht vollständig beantwortet.

Dies betrifft die Fragen, wann und wie die Verwaltung seit Anfang des Jahres welche Mitglieder des Kreistages zum o. a. Thema zu Gesprächen für wann eingeladen hat, wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages die Gespräche wo stattgefunden haben und was in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden ist.

Wir bitten Sie, unsere o. a. Anfrage nunmehr unverzüglich und vollständig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

333 – Antwort


Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 05.05.2025

 Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, uns hinsichtlich der Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße die mit unserer Anfrage Nr. 314/XIX vom 07.02.2025 gestellten Fragen auch für den Zeitraum bis vor 10 Jahren zu beantworten.

Zudem bitten wir Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  1. An welchen o. a. Berufsbildenden Schulen, für die der Landkreis hinsichtlich des Brandschutzes verantwortlich ist, sind zur Beseitigung wann festgestellter Brandschutzmängel Maßnahmen erforderlich, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten oder können?
  2. Welche Kosten werden dafür bei welchen Gebäuden (nach derzeitiger Schätzung) anfallen?
  3. Wann sollen diese Maßnahmen durchgeführt werden und welche Aufträge sind im Zusammenhang damit für welche Gebäude (zu Untersuchungen, Planungen, Ausführung usw.) wann sowie zu welchen Kosten erteilt worden?
  4. Zu welchen der o.a. Mängel hat das Rechnungsprüfungsamt wann und welche Stellungnahmen abgegeben?

Weiterhin bitten wir Sie, unsere Anfragen

Nr. 203/XIX vom 04.04.2024,

Nr. 227/XIX vom 03.06.2024 und

Nr. 314/XIX vom 07.02.2025

nunmehr unverzüglich im Sinne des § 56 NKomVG zu beantworten.

Begründung:

Es soll insgesamt klargestellt werden, ob und ggf. welche Bandschutzmängel an den Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße vorhanden sind, die bisher nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten.

Die Kosten für dringend erforderliche Bandschutzmaßnahmen sollten bis zu den Haushaltsberatungen hinreichend geklärt werden.

Aus unserer Sicht haben Sie folgende Fragen bisher nicht im Sinne des § 56 NKomVG beantwortet:

Anfragen Nr. 203/XIX und 227/XIX (Schulen in Trägerschaft des Landkreises):

  1. Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?

Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,

– wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert

– wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?

Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?

  1. Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?

Anfrage Nr. 314/XIX (Alle Gebäude des Landkreises, auch Schulen):

  1. Welche Brandverhütungsschauen sind in den vergangenen 10 Jahren nach welcher Vorschrift wann und von wem sowie mit welchen Feststellungen über Bandschutzmängel durchgeführt und dokumentiert worden, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten? Wann haben Sie danach jeweils was veranlasst und welche dieser festgestellten Brandschutzmängel bis wann beseitigen lassen?
  2. Welche Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen wurden in den vergangenen 10 Jahren hinsichtlich des Brandschutzes oder anderer sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus welchen Gründen für jeweils welche Gebäude des Landkreise
    a) wann und bei wem für welche Gebäude in Auftrag gegeben,
    b) wann mit welchen Ergebnissen zu welchen Gebäuden vorgelegt?
    Welche einzelnen Aufträge haben welche Kosten verursacht?
    Mit welchen Ergebnissen wurde jeweils das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?
  1. In welchen der Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. wurden welche Verstöße gegen welche Brandschutzvorschriften benannt, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten?

Ab und bis wann wurden diese Verstöße aus welchen Gründen a) vollständig, b) nicht vollständig und c) nicht beseitigt?

  1. Welche der in den Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. benannten Mängel verstoßen gegen welche Vorschriften und verursachten Gefahren für Leben oder Gesundheit?
    4.1 Welche Behörde ist für die Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße zuständig und welche Behörde kann gegenüber dem Landkreis aufgrund welcher Befugnisse und Zuständigkeiten des allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehrrechts oder des Kommunalrechts Maßnahmen zur Beseitigung der durch solche Verstöße verursachten Gefahren anordnen?
    4.2 Welche dieser Brandschutzmängel und dadurch verursachten Gefahren sind in den vergangenen 10 Jahren aus welchen Gründen a) mit Kenntnis und b) ohne Kenntnis der Landesregierung nicht beseitigt worden?
    4.3 Wer hat wann und mit welchem Ergebnis geprüft oder prüfen lassen, ob und welche Sofortmaßnahmen zur Abwehr oder Minderung der Gefahren erforderlich und geeignet waren oder sind? Wann und von wem sind solche Sofortmaßnahmen vorgeschlagen oder angeregt worden? Welche dieser Sofortmaßnahmen sind aus welchen Gründen bisher a) wann getroffen, b) wann in Auftrag gegeben und c) nicht getroffen und nicht in Auftrag gegeben worden?
  1. Welche Gutachten, Berichte, hausinterne Vermerke usw., in denen Zustände benannt oder beschrieben werden, die gegen Brandschutzvorschriften verstoßen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, sind Ihnen wann in welcher Form bekannt gegeben oder vorgelegt worden? Was haben Sie daraufhin jeweils wann und mit welchem Erfolg angeordnet, insbesondere um welche vorschriftswidrigen Zustände bis wann beseitigen zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

334 – Zwischennachricht


Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.04.2025

Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie hinsichtlich der Notfalleinsätze für das Jahr 2023 und 2024 um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Notfalleinsätze gab es in welchem Rettungsdienstbezirk des Landkreises?Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk a) vom Rettungswagen und b) Notarztwagen überschritten?Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk überschritten:

1.1 um bis zu 5 Minuten,

1.2 um bis zu 10 Minuten,

1.3 um bis zu 15 Minuten,

1.4 um mehr als 15 Minuten?

Um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit von 15 Minuten maximal vom Rettungswagen und Notarztwagen überschritten?

Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen drei Jahren verändert?

2. Welche Aufzeichnungen gibt es derzeit seit wann und zukünftig ab wann darüber, welche Folgen die jeweilige Überschreitung der Eintreffzeit a) des Rettungswagens und b) des Notarztwagens für den Notfallpatienten hatte?

3. In wie viel Prozent der o. a. Notfalleinsätze betrug die Zeit zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle und der Aufnahme in einem Krankenhaus

3.1 bis zu 20 Minuten,

3.2 bis zu 30 Minuten,

3.3 bis zu 40 Minuten,

3.4 bis zu 50 Minuten,

3.3 bis zu 60 Minuten?

Wie viele Minuten betrug die o.a. Zeit maximal?

Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen zwei Jahren verändert?

4. Wie und bis wann müssen die o. a. Mängel durch welche Maßnahmen beseitigt werden?

5. Wann und in welcher Form

  • haben Sie die Landesregierung über die mangelhafte Situation im Rettungsdienst des Landkreises Hildesheim informiert?
  • haben Sie welche Vorgaben der Landesregierung zur Beseitigung der o. a. Mängel erhalten?

6. Wer haftet für Schäden, die insbesondere im Einzelfall durch den erkannten nicht bedarfsgerechten Rettungsdienst verursacht werden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

332 – Zwischennachricht

332 – Teilantwort 205


Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.03.2025

Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.03.2025 hat Herr Köhler geäußert, es hätte seit Anfang letzten Jahres verschiedene Gespräche zum Thema Rettungsdienst stattgefunden, an denen Mitglieder der Kreisverwaltung und des Kreistages teilgenommen hätten.

Zu diesen Gesprächen bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und wie hat die Verwaltung wen zu solchen Gesprächen für wann eingeladen?
  1. Wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages haben Gespräche zu den o. a. Themen wo stattgefunden?
  1. Was ist in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden?

Ich habe mich – leider vergeblich – darum bemüht, an der Besprechung zu den o. a. Themen am 06.03.2025 teilzunehmen.

  1. Welche weiteren Kreistagsabgeordneten haben sich ebenfalls bei der Verwaltung wie und in welcher Form um eine Teilnahme an dieser Besprechung bemüht?
  1. Wer waren die Teilnehmer an dieser Besprechung und gibt es zu dieser Besprechung ein Besprechungsprotokoll?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

326 – Antwort


Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.02.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit und des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 16.01.2025 haben Sie Ihren Beschlussvorschlag für die Änderung bzw. Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes aufgrund des festgestellten Überarbeitungsbedarfs zurückgezogen. Daraufhin hat die CDU-Kreistagsfraktion den Änderungsantrag zu Ihrem Beschlussvorschlag zurückgezogen und mit Datum vom 20.01.2025 (Antrag-Nr. 763/XIX) für den Kreisausschuss am 20.01.2025 einen Vorschlag dazu vorgelegt, welche Maßgaben der Gutachter bei der Überarbeitung des Planes bzw. Ergänzung seines Gutachtens berücksichtigen sollte.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Frage:

Wie und in welcher Form sowie mit welchen Ergebnissen sind die o.a. Maßgaben berücksichtigt worden?

Zudem bitten wie Sie, uns die Vereinbarungen mit den Kostenträgern über die Abrechnung von Beförderungsentgelten für Leistungen des Rettungsdienstes für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

325 – Antwort


Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.02.2025

Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unsere Anfrage Nr. 318/XIX vom 12.02.2025 haben Sie mit Ihrer Antwort vom 17.02.2025 nur unvollständig und irrführend beantwortet.

Wir bitten Sie daher zu den gemeindlichen und freien Trägern von Kindertagesstätten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Vorbemerkung

Für die gemeindlichen und die freien Träger gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, überhaupt Kindertagesstätten zu bauen oder selbst oder für andere zu betreiben.

Der Landkreis ist auf Antrag der gemeindlichen und freien Träger verpflichtet, die nach Abzug von Drittmitteln verbleiben Kosten für den Bau- und Betrieb von Kindertagesstätten, bis auf eine angemessene Eigenleistung zu übernehmen.

Und jede Gemeinde kann freie Träger, die Kindertagesstätten selbst oder für andere betreiben, unabhängig davon fördern, ob diese bereits vom Land, Landkreis oder von der Gemeinde mit oder ohne Vertrag Zuschüsse erhalten oder nicht. Das betrifft auch die freien Träger in den Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden.

  1. Wir hatte Sie gefragt:

Wie und mit welchen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass alle Betreiber solcher Einrichtungen vom Landkreis einheitlich bzw. für gleiche Leistungen der Kinderbetreuung in gleicher Höhe Zuschüsse erhalten?“

  • Darauf haben Sie geantwortet:

Ziel ist, seitens des Landkreises in den Gemeinden, welche nicht mehr im neuen Kita-Vertrag sind, mit freien Trägern entsprechende gleichlautende Betriebsführungsverträge zu schließen, welche die Umsetzung der gesetzlich geforderten Standards garantieren und eine bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätzen sicherstellen. Vorgesehen ist eine Defizitabdeckung, wie mit freien Trägern von Kindertagesstätten üblich.“

  • Fragen

2.2.1 Werden Sie dem Kreistag vorschlagen, dass der Landkreis auch mit den Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, aber den „neuen Kita-Vertrag“ mit dem Landkreis nicht abschließen wollen oder nicht abschließen werden, ebenso wie mit freien Trägern Betriebsführungsverträge abschließt, nach denen der Landkreis einheitlich für bestimmte Leistungen oder Standards in bestimmter Höhe oder vollständig die Restkostenfinanzierung übernimmt oder Zuschüsse zahlt?

2.2.2 Teilen Sie unsere Auffassung, dass die Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, auf Antrag einen Anspruch auf Förderung durch den Landkreis in der Höhe haben, der die nach Abzug von Drittmitteln anfallenden Bau-, Bauunterhaltungs- und Betriebskosten bis auf eine angemessene und zu anderen Einrichtungen vergleichbare Eigenleistung abdeckt?

2.2.3 Sind Sie der Auffassung, dass von allen gemeindlichen und freien Trägern für
Bau-, Bauunterhaltungs- und Betriebskosten von Kindertagesstätten eine Eigenleistung zu fordern ist?

2.2.4 Sind Sie der Auffassung, dass eine solche Eigenleistung ausreichend dadurch erbracht wird, wenn alle Fördermittel ausgeschöpft, Bau und Betrieb geplant und überwacht, Elternarbeit durchgeführt und Spenden eingeworben werden?

Oder sind Sie der Auffassung, gemeindliche und freie Träger müssten sich zusätzlich sowohl beim Bau als auch beim Betrieb von Kindertageseinrichtungen mit Zuschüssen beteiligen? Wenn ja, aus welchen Gründen vertreten Sie diese Auffassung?

2.2.5 Wie hoch muss die o. a. Eigenleistung sein und wie wird die Höhe ermittelt?

2.2.6 Von wem und für welche Kindertagestätte ist auf welcher Grundlage

a) in den vergangenen drei Jahren keine Eigenleistung erbracht worden

b) in den vergangenen drei Jahren eine Eigenleistung erbracht worden

c) zukünftig eine Eigenleistung zu erbringen?

  1. Wir hatte Sie gefragt:

„Ist von Ihnen vorgesehen, die Zuschüsse und die Höhe der Zuschüsse des Landkreises an die Betreiber solcher Einrichtungen davon abhängig zu machen, ob eine Gemeinde, den gem. Kreistagsbeschuss vom 12.12.2024 vorgeschlagenen neuen Kita-Vertrag unterzeichnet hat oder nicht, ob und in welcher Höhe sie von der Gemeinde bezuschusst werden, wie hoch die Elternbeiträge sind, wie hoch die Betreuungsquote ist, welche Betreuungsleistungen erbracht werden?

  • Darauf haben Sie geantwortet:

„Eine Abhängigkeit zum Abschluss des neuen Kita-Vertrages ergibt sich nicht direkt, jedoch wird der Landkreis entsprechende Verträge mit Kita-Trägern nur schließen können, wenn sich die jeweiligen Gemeinden außerhalb des neuen Kita-Vertrages befinden. Eine Bezuschussung durch die Gemeinden ist dann nicht mehr gegeben. Eine Abhängigkeit zur Betreuungsquote ist ebenfalls nicht gegeben, jedoch sollen alle gesetzlich vorgesehenen Plätze zur Betreuung angeboten werden.

Die Betreuungsleistungen sollen entsprechend der gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards erbracht werden. Die Höhe der erhobenen Elternbeiträge hat sich an den durch die Kostensatzung des Landkreises festgelegten Höhen anzugleichen.“

  • Fragen:

3.2.1 Welche a) Gemeinden und b) freien Träger im Landkreis Hildesheim sind als Betreiber/Träger welcher Kindertagstätten

a) überhaupt nicht zum Betrieb welcher Einrichtung verpflichtet

b) aufgrund welcher Verträge bis wann zum Betrieb welcher Einrichtung

  • verpflichtet, wenn die Gemeinde die Restkosten bis zu welcher Höhe übernimmt?
  • verpflichtet, wenn die Gemeinde die Restkosten nicht übernimmt?

3.2.2 Was meinen Sie mit der Aussage: „Die Betreuungsleistungen sollen entsprechend der gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards erbracht werden“? Was sind nach Ihrer Auffassung die gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards für welche Einrichtung hinsichtlich der Betreuungszeiten, Betreuungsleistungen, Personalausstattung, Elternbeiträge, Wunsch- und Wahlrecht der Kinder und Eltern, besondere Bedürfnisse von Mehrkindfamilien, plötzliche Zuzüge oder Abgänge, Vermeidung von Wartelisten?

3.2.3 Was sind in welcher Kindertagesstätte „alle gesetzlich vorgesehenen Plätze zur Betreuung“? Wer entscheidet über die Anzahl dieser Plätze? Von wem sollen sie aufgrund welcher Verpflichtung angeboten werden? Sollen sie vom Landkreis oder im Auftrag des Landkreises angeboten werden?

3.2.4 Was meinen Sie mit dem Satz: „Die Höhe der erhobenen Elternbeiträge hat sich an den durch die Kostensatzung des Landkreises festgelegten Höhen anzugleichen“? Welche Kostensatzung meinen Sie? Für welche Kindertagesstätte planen Sie aus welchen Gründen und nach welchen Kriterien eine Anhebung und für welche eine Absenkung der Elternbeiträge?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

323 – Zwischennachricht

323 – Antwort