Archiv der Kategorie: Anfragen

Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.01.2025

Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen hat die von Ihnen in der Vorlage 752/XIX -2 vom 18.12.2024 angegebene Ankündigung der Kostenträger, Kosten für bestimmte Vorhaltungen nicht übernehmen zu wollen? Ist eine solche Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung überhaupt zulässig?

Welchen Ermessensspielraum hat der Kreistag oder Kreisausschuss bei den für den Rettungsdienst einzusetzenden Mitteln oder auszuschreibenden Leistungen? Wer entscheidet in welchem Verfahren und nach welchen Kriterien darüber, ob die Leistungen, die ein Landkreis ausschreiben will, sachgerecht und gegenüber den Kostenträgern vertretbar sind?

Begründung:

Die Mitteilung der Kostenträger (siehe Ihre Vorlage 752/XIX -2 vom 18.12.2024), keine Kosten zu übernehmen, die für Vorhaltungen anfallen, die über die Rettungsmittelbedarfsbemessung des von Ihnen vorgelegten Entwurfs des Rettungsdienstbedarfsplanes hinausgehen, weisen wir als rechtlich unbegründet und unvertretbar zurück, zumal die Eintreffzeit in vielen anderen Bundesländern kürzer als in Niedersachsen ist.

Die Aufgaben des Rettungsdienstes hat der Landkreis als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen (§ 3 NRettDG). Über die Maßnahmen zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Kreistag oder Kreisausschuss zu entscheiden.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion ist der von Ihnen vorgelegte Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes insbesondere angesichts der Aufgabe (Verwirklichung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit) nicht ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

301 – Zwischennachricht

301 – Antwort der Verwaltung


Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.01.2025

Kita-Vertrag

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in unserer Anfrage vom 09.12.2024 (Nr. 287/XIX) haben wir Sie zu den Kindertagesstätten in Algermissen u. a. gefragt:

„Wer ist a) Eigentümer und b) Betreiber welcher Kindertagesstätten in Algermissen?“

Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet:

„Zur vollständigen Beantwortung der Frage hinsichtlich Eigentümerschaft und Verträge mit freien Trägern sind Daten aller kreisangehörigen Kommunen erforderlich. Es erfolgte nach Abfrage bei den Kommunen eine Absage der Datenlieferung, u. a. begründet mit personellen Kapazitäten.

Auf die Anlage 1 in der Beantwortung zur Anfrage 286/XlX wird hilfsweise verwiesen.“

In der Anlage 1 haben Sie angegeben:

„Gemeinde                  Kita                             Träger

Algermissen               Die kleinen Strolche   kommunal

Algermissen               Querks                        kommunal

Algermissen               Villa Regenbogen    kommunal

Algermissen               St. Georg                    kommunal

Algermissen               St. Andreas                ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt

Algermissen               St. Martin                    ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt

Algermissen               St. Georg                    ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt

Algermissen               St. Matthäus               Kath. Pfarrgemeinde St. Cäcilia“

Aufgrund der o. a. Antworten ist festzustellen, dass Sie unsere Anfrage nicht vollständig beantwortet haben, obwohl Ihnen dies problemlos möglich gewesen wäre.

  1. In der o. a. Anfrage haben wir Sie zu den Einrichtungen in Algermissen auch gefragt:

„2. In welchen dieser Einrichtungen wollen Sie hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, Elternbeiträge, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der Vergütung des Personals welche Änderungen herbeiführen, wenn Algermissen den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnet?“

Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet:

„Im Falle der Nichtannahme des Kita-Vertrages und dem Aufgabenübergang auf den Landkreis ist zunächst die örtliche Situation der Kindertagesbetreuung in den Blick zu nehmen, welche sich in jeder Gemeinde anders darstellt. Es wird in jedem Fall ein bedarfsgerechtes Angebot an örtlich erreichbaren Betreuungsplätzen bestehen bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem NKiTaG und der
DVO-NKitaG angemessen gute Standards der Kinderbetreuung vorhanden sind. Die Personalausstattung und Vergütung des Personals sind Angelegenheiten der einzelnen Träger, entsprechend gültige Tarifverträge sind weiterhin anzuwenden.“

Aufgrund der o. a. Antwort ist festzustellen, dass Sie unsere Anfrage nicht beantwortet haben, obwohl Ihnen dies zumutbar und möglich gewesen wäre.

Daher bitten wir Sie hinsichtlich Algermissen erneut um Beantwortung unserer o. a. Fragen und zudem um Beantwortung der folgenden Fragen:

Welche einzelnen und wo gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen müssen erfüllt werden?

Bei welchen Angeboten und Leistungen sind nach Ihrer Auffassung welche einzelnen gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten?

Wie viele Plätze werden in Algermissen insgesamt angeboten und wie viele dieser Plätze liegen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Wie viele Plätze sind in welcher der Einrichtungen vorhanden und wie viele dieser Plätze liegen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Welche Betreuungszeiten werden in welcher Einrichtung angeboten und welche dieser Betreuungszeiten liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Welche Maßnahmen sind in welchen Einrichtungen zur Vermeidung von Wartezeiten getroffen worden und welche dieser Maßnahmen liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Welche Maßnahmen sind in welchen Einrichtungen zur Berücksichtigung des individuellen Bedarfs getroffen worden und welche dieser Maßnahmen liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Wie hoch sind in welchen Einrichtungen die Elternbeiträge und in welchem Umfang liegen diese über oder unter den Beiträgen die von Ihnen anerkannt werden sollen?

Wie hoch sind in welcher Einrichtung die Personalkosten insg. und pro Platz und in welchem Umfang liegen sie in welcher Einrichtung aus welchen Gründen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?

Die Gemeinde Algermissen beteiligt sich nach uns vorliegenden Informationen mit
3.624.000 Mio. Euro an den sog. Kita-Kosten. In welcher Höhe soll für Algermissen die Kreisumlage a) in % und b) in Euro angehoben werden, wenn Algermissen den von Ihnen vorgeschlagenen Kita-Vertag nicht zustimmt?

In welchem Umfang soll diese erhöhte Kreisumlage die in Algermissen anfallenden
Kita-Kosten abdecken, die

a) nach den derzeit angebotenen Standards anfallenden oder

b) nach den von Ihnen anerkannten Mindestanforderungen?

Soll die erhöhte Kreisumlage stets die anfallenden Kita-Kosten abdecken

a) nach den derzeit angebotenen Standards anfallenden oder

b) nach den von Ihnen anerkannten Mindestanforderungen?

In welchem Umfang soll die für die Kita-Betreuung erhöhte Kreisumlage ansteigen, wenn in Algermissen die Kosten für die Kinderbetreuung steigen?

Hinsichtlich aller Städte und Gemeinden bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Welche gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen müssen die Städte und Gemeinden erfüllen, um die nach dem neuen Kita-Vertrag vorgesehenen Zuwendungen in voller Höhe zu erhalten?

Wann wird für welche Gemeinde, die dem von Ihnen vorgesehen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, die erhöhte Kreisumlage festgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

300 – Zwischennachricht

300 – Antwort


Investitionskostenzuschuss Tierheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.01.2025

Investitionskostenzuschuss Tierheim

 Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Investitionskostenzuschuss Tierheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer ist aufgrund welcher Bestimmung für die Unterbringung herrenloser Tiere zuständig?
  2. Wer ist zuständig für die Prüfung, ob von herrenlosen Tieren aufgrund ihres Zustandes eine Gefahr ausgeht?
  3. Dürfen Tierheime ohne behördliche Zulassung oder Zustimmung Tiere aufnehmen, wenn aufgrund ihres Zustandes eine Gefahr für die Gesundheit besteht? Wie oft werden herrenlose Tiere bei Tierheimen abgegeben?
  4. Welche Tierheime gibt es im Landkreis Hildesheim und in welchen dieser Heime können wie viele Tiere welcher Arten für welche Dauer aufgenommen werden?
  5. In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen sind welche Tierheime verpflichtet, welche Arten von Tieren aufzunehmen?
  6. Wie und wo können Tiere untergebracht werden, die der o. a. Verein nicht mehr aufnehmen kann oder nicht mehr aufnehmen darf?

Begründung:

 In der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 hat die Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne folgenden Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 02.12.2024 (Antrag Nr. 724/XIX) abgelehnt:

„Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen mit dem Verein abgestimmten Beschlussvorschlag einschließlich Zeitplan vorzulegen, um dem Verein die erforderliche Planungssicherheit zu geben und das Bauvorhaben des Vereins zeitnah beginnen zu können. Die Förderung durch den Landkreis ist nicht davon abhängig zu machen, dass sich auch Städte und Gemeinden an der Förderung beteiligen.“

Daher ist möglichst in der nächsten Kreistagssitzung eine Förderzusage zumindest dem Grunde nach zu beschließen und haushaltsrechtlich abzusichern, die dem Verein eine ausreichende Sicherheit verschafft, um die erforderlichen Maßnahmen zeitnah planen und umsetzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

298 – Antwort der Verwaltung


ÖPNV

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.01.2025

ÖPNV

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ÖPNV“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistags aufzunehmen.

Unter Hinweis auf den Bericht der Alfelder Zeitung vom 19.12.2024 bitten wir Sie zudem, uns zur Vorbereitung auf die Beratungen folgende Fragen zu beantworten:

  1. Seit wann und in welchem Umfang hat der RVHI Subunternehmer beauftragt, die bei Betriebsstörungen usw. Fahrten übernehmen können?
  2. Wann und mit welcher Verzugszeit seit Anforderung a) mussten Fahrten übernommen werden, b) konnten Fahrten bedarfsgerecht übernommen werden, c) konnten Fahrten aus welchen Gründen nicht bedarfsgerecht übernommen werden?
  3. Aussage der Sprecherin des RVHI müssen sich „Prozesse beim Subunternehmen erst einspielen“. Welche Probleme liegen vor und wie wird der RVHI auf deren Beseitigung bis wann und mit welchen Ergebnissen hingewirkt haben?

Begründung:

Die Situation des ÖPNV ist seit Jahren unbefriedigend. Eltern müssen bereits Fahrgemeinschaften bilden, weil der RVHI nicht verlässlich fährt.

Verantwortlich dafür ist der Landkreis. Er bzw. der Kreistag hat dem RVHI die Rahmenbedingungen für einen reibungslosen und verlässlichen Schülertransport vorzugeben. Entsprechend muss er tätig werden, damit die derzeit unbefriedigende Situation zeitnah und wirksam beseitigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

297 – Antwort der Verwaltung


Wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mariensees und der Nette im Bereich Derneburg

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.01.2025 

Wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mariensees und der Nette im Bereich Derneburg

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mariensees und der Nette im Bereich Derneburg“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und des Kreisausschusses aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie, uns vor der Sitzung eine Kopie aller wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Benutzung der Nette und des Mariensees und die dazu erfolgten Einträge ins Wasserbuch zuzusenden.

Begründung:

Über den Sachstand ist zu berichten und zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

299 – Antwort der Verwaltung

299 – Anlage 1, Erlaubnisbescheid

299 – Anlage 2 Wasserbuchauszug


Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.01.2025

Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 03.07.2024 (Anfrage Nr. 239/XIX) hatten wir Sie unter Hinweis auf Ihre mangelhafte Beantwortung unserer Anfrage vom 08.02.2024 (Anfrage Nr. 190/XlX) hinsichtlich a) der einzelnen Rettungswachen im Landkreis und b) für die Stadt Hildesheim um Beantwortung u. a. folgender Fragen gebeten, die Sie am 28.08.2024 wie folgt beantwortet haben:

Frage: „Wie oft und um wie viele Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“

Antwort: „Eine Statistik über die minutengenaue Überschreitung, gegliedert nach Rettungswacheneinzugsbereichen, liegt der Verwaltung nicht vor. Diese Daten werden von der Leitstelle nicht erhoben.“

Frage: „Wie und von wem wird seit wann erfasst, dokumentiert und ausgewertet, ob und um wie viel Minuten die Eintreffzeit nach § 2 BedarfsVO-RettD aus welchen Gründen überschritten wird?“

Antwort: „Seitens der Stadt Hildesheim wird seit 2021 in einem Statistikbericht aus den Daten der Leitstelle u. a. die Hilfsfrist dargestellt.

Die Auswertung dieser Daten obliegt dem Landkreis für seinen Bereich.“

Frage: „Wie und in welcher Form sowie in welcher Frequenz werden diese Daten dem Landkreis zur Verfügung gestellt?“

Antwort: „Monatlich per Mail.“

Frage: „Welche Maßnahmen sind bei welchen Rettungswachen erforderlich, um die Überschreitungen der Eintreffzeiten dauerhaft vermeiden zu können?“

Antwort: „Hier bleibt das Ergebnis des Standort- und Bedarfsgutachten abzuwarten.“

Frage: „Wie waren die Eintreffzeiten in der Stadt Hildesheim und warum wurden diese in Ihrer Antwort vom 30.05.2024 nicht aufgeführt?“

Antwort: „Der Landkreis hat für den Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim keine Zuständigkeit.“

Da Sie unsere Frage vom 03.07.2024 („Wie oft und um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“) nicht beantwortet hatten, haben wir Sie mit Schreiben vom 05.09.2024 erneut um Beantwortung gebeten. Dazu haben Sie uns am 23.09.2024 u. a. mitgeteilt:

„Demnach stellt sich im Rahmen der Sicherstellung dieser Hilfsfristen nicht die Frage, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde, sondern nur, wie oft bzw. um wieviel Prozent der Fälle. Die Auswertungen werden mithilfe einer Software durchgeführt. Diese ermöglicht es allerdings nicht, zu ermitteln, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde. Daher liegen die Zahlen für eine Beantwortung Ihrer Frage hinsichtlich der Minuten weder vor, noch ist eine dahingehende Auswertung/ErmittIung technisch möglich.“

Nach unseren Informationen ist eine Beantwortung der o. a. Frage („Wie oft und um wie viele Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“) hinsichtlich der einzelnen Rettungswachen (Landkreis und Stadt) durchaus möglich.

Daher bitten wir Sie, diese Frage nunmehr möglichst innerhalb der nächsten 14 Tage zu beantworten.

Ferner bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Mit welcher Software wäre eine Auswertung der Daten zur Beantwortung unserer Frage möglich?

Von welchen Rettungsdiensten werden auf welcher rechtlichen Grundlage für jeden Einsatz die tatsächlichen Eintreffzeiten wie a) erfasst und b) in einer Datei dokumentiert?

Aufgrund welcher Regelung sind welche Rettungsdienste a) verpflichtet oder b) nicht verpflichtet, die zuvor genannten Daten dem Landkreis in welcher Form von Datei vollständig oder teilweise zur Verfügung zu stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

296 – Zwischennachricht

296 – Antwort


Hilfe zur Pflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 18.12.2024

Hilfe zur Pflege

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Wie und aus welchen Gründen hat sich das Defizit im Produkt „Hilfe zur Pflege“ (siehe im Haushaltsplan 2025 Seite 339, Produkt 311-801 Hilfe zur Pflege (PSG II)) bei den Finanzleistungen a) „Sozialhilfe in Einrichtungen“ und b) „Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen“ in den einzelnen Jahren seit 2018 verändert? Die Altenpflegeheime sind gesondert anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

292 – Antwort der Verwaltung