Archiv der Kategorie: Anfragen
Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.05.2025
Brandschutz Berufsbildende Schulen und Gebäude des Landkreises
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, uns hinsichtlich der Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße die mit unserer Anfrage Nr. 314/XIX vom 07.02.2025 gestellten Fragen auch für den Zeitraum bis vor 10 Jahren zu beantworten.
Zudem bitten wir Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
- An welchen o. a. Berufsbildenden Schulen, für die der Landkreis hinsichtlich des Brandschutzes verantwortlich ist, sind zur Beseitigung wann festgestellter Brandschutzmängel Maßnahmen erforderlich, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten oder können?
- Welche Kosten werden dafür bei welchen Gebäuden (nach derzeitiger Schätzung) anfallen?
- Wann sollen diese Maßnahmen durchgeführt werden und welche Aufträge sind im Zusammenhang damit für welche Gebäude (zu Untersuchungen, Planungen, Ausführung usw.) wann sowie zu welchen Kosten erteilt worden?
- Zu welchen der o.a. Mängel hat das Rechnungsprüfungsamt wann und welche Stellungnahmen abgegeben?
Weiterhin bitten wir Sie, unsere Anfragen
Nr. 203/XIX vom 04.04.2024,
Nr. 227/XIX vom 03.06.2024 und
Nr. 314/XIX vom 07.02.2025
nunmehr unverzüglich im Sinne des § 56 NKomVG zu beantworten.
Begründung:
Es soll insgesamt klargestellt werden, ob und ggf. welche Bandschutzmängel an den Schulen in der Steuerwalder Straße und der Rathausstraße vorhanden sind, die bisher nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten.
Die Kosten für dringend erforderliche Bandschutzmaßnahmen sollten bis zu den Haushaltsberatungen hinreichend geklärt werden.
Aus unserer Sicht haben Sie folgende Fragen bisher nicht im Sinne des § 56 NKomVG beantwortet:
Anfragen Nr. 203/XIX und 227/XIX (Schulen in Trägerschaft des Landkreises):
- Welche bisher nicht beseitigten Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1 Buchstabe b) sind seit wann und von wem erfasst, dem Landkreis seit wann bekannt oder berichtet worden und aus welchen Gründen bisher nicht beseitigt worden?
Über welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen im Sinne von Nr. 1, die für die Sicherheit und Gesundheit relevant sind,
– wurden die Eltern- und Schülervertreter wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt informiert
– wurde das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover (RLSB) wann informiert und mit welchem Ergebnis um Unterstützung gebeten?
Welche dieser Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen müssen nach welcher Vorschrift unverzüglich oder alsbald mit jeweils welchem Kostenaufwand beseitigt werden?
- Aus welchem Recht haben Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen einen Anspruch auf Beseitigung welcher Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen?
Anfrage Nr. 314/XIX (Alle Gebäude des Landkreises, auch Schulen):
- Welche Brandverhütungsschauen sind in den vergangenen 10 Jahren nach welcher Vorschrift wann und von wem sowie mit welchen Feststellungen über Bandschutzmängel durchgeführt und dokumentiert worden, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten? Wann haben Sie danach jeweils was veranlasst und welche dieser festgestellten Brandschutzmängel bis wann beseitigen lassen?
- Welche Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen wurden in den vergangenen 10 Jahren hinsichtlich des Brandschutzes oder anderer sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus welchen Gründen für jeweils welche Gebäude des Landkreise
a) wann und bei wem für welche Gebäude in Auftrag gegeben,
b) wann mit welchen Ergebnissen zu welchen Gebäuden vorgelegt?
Welche einzelnen Aufträge haben welche Kosten verursacht?
Mit welchen Ergebnissen wurde jeweils das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?
- In welchen der Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. wurden welche Verstöße gegen welche Brandschutzvorschriften benannt, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten?
Ab und bis wann wurden diese Verstöße aus welchen Gründen a) vollständig, b) nicht vollständig und c) nicht beseitigt?
- Welche der in den Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. benannten Mängel verstoßen gegen welche Vorschriften und verursachten Gefahren für Leben oder Gesundheit?
4.1 Welche Behörde ist für die Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße zuständig und welche Behörde kann gegenüber dem Landkreis aufgrund welcher Befugnisse und Zuständigkeiten des allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehrrechts oder des Kommunalrechts Maßnahmen zur Beseitigung der durch solche Verstöße verursachten Gefahren anordnen?
4.2 Welche dieser Brandschutzmängel und dadurch verursachten Gefahren sind in den vergangenen 10 Jahren aus welchen Gründen a) mit Kenntnis und b) ohne Kenntnis der Landesregierung nicht beseitigt worden?
4.3 Wer hat wann und mit welchem Ergebnis geprüft oder prüfen lassen, ob und welche Sofortmaßnahmen zur Abwehr oder Minderung der Gefahren erforderlich und geeignet waren oder sind? Wann und von wem sind solche Sofortmaßnahmen vorgeschlagen oder angeregt worden? Welche dieser Sofortmaßnahmen sind aus welchen Gründen bisher a) wann getroffen, b) wann in Auftrag gegeben und c) nicht getroffen und nicht in Auftrag gegeben worden?
- Welche Gutachten, Berichte, hausinterne Vermerke usw., in denen Zustände benannt oder beschrieben werden, die gegen Brandschutzvorschriften verstoßen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, sind Ihnen wann in welcher Form bekannt gegeben oder vorgelegt worden? Was haben Sie daraufhin jeweils wann und mit welchem Erfolg angeordnet, insbesondere um welche vorschriftswidrigen Zustände bis wann beseitigen zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.04.2025
Notfalleinsätze im Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie hinsichtlich der Notfalleinsätze für das Jahr 2023 und 2024 um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Notfalleinsätze gab es in welchem Rettungsdienstbezirk des Landkreises?Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk a) vom Rettungswagen und b) Notarztwagen überschritten?Bei wie vielen dieser Einsätze wurde die Eintreffzeit in welchem Rettungsdienstbezirk überschritten:
1.1 um bis zu 5 Minuten,
1.2 um bis zu 10 Minuten,
1.3 um bis zu 15 Minuten,
1.4 um mehr als 15 Minuten?
Um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit von 15 Minuten maximal vom Rettungswagen und Notarztwagen überschritten?
Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen drei Jahren verändert?
2. Welche Aufzeichnungen gibt es derzeit seit wann und zukünftig ab wann darüber, welche Folgen die jeweilige Überschreitung der Eintreffzeit a) des Rettungswagens und b) des Notarztwagens für den Notfallpatienten hatte?
3. In wie viel Prozent der o. a. Notfalleinsätze betrug die Zeit zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die Rettungsleitstelle und der Aufnahme in einem Krankenhaus
3.1 bis zu 20 Minuten,
3.2 bis zu 30 Minuten,
3.3 bis zu 40 Minuten,
3.4 bis zu 50 Minuten,
3.3 bis zu 60 Minuten?
Wie viele Minuten betrug die o.a. Zeit maximal?
Wie haben sich die zuvor genannten Zeiten in den vergangenen zwei Jahren verändert?
4. Wie und bis wann müssen die o. a. Mängel durch welche Maßnahmen beseitigt werden?
5. Wann und in welcher Form
- haben Sie die Landesregierung über die mangelhafte Situation im Rettungsdienst des Landkreises Hildesheim informiert?
- haben Sie welche Vorgaben der Landesregierung zur Beseitigung der o. a. Mängel erhalten?
6. Wer haftet für Schäden, die insbesondere im Einzelfall durch den erkannten nicht bedarfsgerechten Rettungsdienst verursacht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.03.2025
Rettungsdienst, Rettungsdienstbedarfsplan, Eintreffzeiten
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.03.2025 hat Herr Köhler geäußert, es hätte seit Anfang letzten Jahres verschiedene Gespräche zum Thema Rettungsdienst stattgefunden, an denen Mitglieder der Kreisverwaltung und des Kreistages teilgenommen hätten.
Zu diesen Gesprächen bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann und wie hat die Verwaltung wen zu solchen Gesprächen für wann eingeladen?
- Wann und mit welchen Mitgliedern der Kreisverwaltung und des Kreistages haben Gespräche zu den o. a. Themen wo stattgefunden?
- Was ist in diesen Gesprächen erörtert und in welcher Form als Ergebnis festgehalten worden?
Ich habe mich – leider vergeblich – darum bemüht, an der Besprechung zu den o. a. Themen am 06.03.2025 teilzunehmen.
- Welche weiteren Kreistagsabgeordneten haben sich ebenfalls bei der Verwaltung wie und in welcher Form um eine Teilnahme an dieser Besprechung bemüht?
- Wer waren die Teilnehmer an dieser Besprechung und gibt es zu dieser Besprechung ein Besprechungsprotokoll?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.02.2025
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit und des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 16.01.2025 haben Sie Ihren Beschlussvorschlag für die Änderung bzw. Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes aufgrund des festgestellten Überarbeitungsbedarfs zurückgezogen. Daraufhin hat die CDU-Kreistagsfraktion den Änderungsantrag zu Ihrem Beschlussvorschlag zurückgezogen und mit Datum vom 20.01.2025 (Antrag-Nr. 763/XIX) für den Kreisausschuss am 20.01.2025 einen Vorschlag dazu vorgelegt, welche Maßgaben der Gutachter bei der Überarbeitung des Planes bzw. Ergänzung seines Gutachtens berücksichtigen sollte.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Frage:
Wie und in welcher Form sowie mit welchen Ergebnissen sind die o.a. Maßgaben berücksichtigt worden?
Zudem bitten wie Sie, uns die Vereinbarungen mit den Kostenträgern über die Abrechnung von Beförderungsentgelten für Leistungen des Rettungsdienstes für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 26.02.2025
Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unsere Anfrage Nr. 318/XIX vom 12.02.2025 haben Sie mit Ihrer Antwort vom 17.02.2025 nur unvollständig und irrführend beantwortet.
Wir bitten Sie daher zu den gemeindlichen und freien Trägern von Kindertagesstätten um Beantwortung folgender Fragen:
- Vorbemerkung
Für die gemeindlichen und die freien Träger gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, überhaupt Kindertagesstätten zu bauen oder selbst oder für andere zu betreiben.
Der Landkreis ist auf Antrag der gemeindlichen und freien Träger verpflichtet, die nach Abzug von Drittmitteln verbleiben Kosten für den Bau- und Betrieb von Kindertagesstätten, bis auf eine angemessene Eigenleistung zu übernehmen.
Und jede Gemeinde kann freie Träger, die Kindertagesstätten selbst oder für andere betreiben, unabhängig davon fördern, ob diese bereits vom Land, Landkreis oder von der Gemeinde mit oder ohne Vertrag Zuschüsse erhalten oder nicht. Das betrifft auch die freien Träger in den Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden.
- Wir hatte Sie gefragt:
Wie und mit welchen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass alle Betreiber solcher Einrichtungen vom Landkreis einheitlich bzw. für gleiche Leistungen der Kinderbetreuung in gleicher Höhe Zuschüsse erhalten?“
- Darauf haben Sie geantwortet:
„Ziel ist, seitens des Landkreises in den Gemeinden, welche nicht mehr im neuen Kita-Vertrag sind, mit freien Trägern entsprechende gleichlautende Betriebsführungsverträge zu schließen, welche die Umsetzung der gesetzlich geforderten Standards garantieren und eine bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätzen sicherstellen. Vorgesehen ist eine Defizitabdeckung, wie mit freien Trägern von Kindertagesstätten üblich.“
- Fragen
2.2.1 Werden Sie dem Kreistag vorschlagen, dass der Landkreis auch mit den Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, aber den „neuen Kita-Vertrag“ mit dem Landkreis nicht abschließen wollen oder nicht abschließen werden, ebenso wie mit freien Trägern Betriebsführungsverträge abschließt, nach denen der Landkreis einheitlich für bestimmte Leistungen oder Standards in bestimmter Höhe oder vollständig die Restkostenfinanzierung übernimmt oder Zuschüsse zahlt?
2.2.2 Teilen Sie unsere Auffassung, dass die Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, auf Antrag einen Anspruch auf Förderung durch den Landkreis in der Höhe haben, der die nach Abzug von Drittmitteln anfallenden Bau-, Bauunterhaltungs- und Betriebskosten bis auf eine angemessene und zu anderen Einrichtungen vergleichbare Eigenleistung abdeckt?
2.2.3 Sind Sie der Auffassung, dass von allen gemeindlichen und freien Trägern für
Bau-, Bauunterhaltungs- und Betriebskosten von Kindertagesstätten eine Eigenleistung zu fordern ist?
2.2.4 Sind Sie der Auffassung, dass eine solche Eigenleistung ausreichend dadurch erbracht wird, wenn alle Fördermittel ausgeschöpft, Bau und Betrieb geplant und überwacht, Elternarbeit durchgeführt und Spenden eingeworben werden?
Oder sind Sie der Auffassung, gemeindliche und freie Träger müssten sich zusätzlich sowohl beim Bau als auch beim Betrieb von Kindertageseinrichtungen mit Zuschüssen beteiligen? Wenn ja, aus welchen Gründen vertreten Sie diese Auffassung?
2.2.5 Wie hoch muss die o. a. Eigenleistung sein und wie wird die Höhe ermittelt?
2.2.6 Von wem und für welche Kindertagestätte ist auf welcher Grundlage
a) in den vergangenen drei Jahren keine Eigenleistung erbracht worden
b) in den vergangenen drei Jahren eine Eigenleistung erbracht worden
c) zukünftig eine Eigenleistung zu erbringen?
- Wir hatte Sie gefragt:
„Ist von Ihnen vorgesehen, die Zuschüsse und die Höhe der Zuschüsse des Landkreises an die Betreiber solcher Einrichtungen davon abhängig zu machen, ob eine Gemeinde, den gem. Kreistagsbeschuss vom 12.12.2024 vorgeschlagenen neuen Kita-Vertrag unterzeichnet hat oder nicht, ob und in welcher Höhe sie von der Gemeinde bezuschusst werden, wie hoch die Elternbeiträge sind, wie hoch die Betreuungsquote ist, welche Betreuungsleistungen erbracht werden?
- Darauf haben Sie geantwortet:
„Eine Abhängigkeit zum Abschluss des neuen Kita-Vertrages ergibt sich nicht direkt, jedoch wird der Landkreis entsprechende Verträge mit Kita-Trägern nur schließen können, wenn sich die jeweiligen Gemeinden außerhalb des neuen Kita-Vertrages befinden. Eine Bezuschussung durch die Gemeinden ist dann nicht mehr gegeben. Eine Abhängigkeit zur Betreuungsquote ist ebenfalls nicht gegeben, jedoch sollen alle gesetzlich vorgesehenen Plätze zur Betreuung angeboten werden.
Die Betreuungsleistungen sollen entsprechend der gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards erbracht werden. Die Höhe der erhobenen Elternbeiträge hat sich an den durch die Kostensatzung des Landkreises festgelegten Höhen anzugleichen.“
- Fragen:
3.2.1 Welche a) Gemeinden und b) freien Träger im Landkreis Hildesheim sind als Betreiber/Träger welcher Kindertagstätten
a) überhaupt nicht zum Betrieb welcher Einrichtung verpflichtet
b) aufgrund welcher Verträge bis wann zum Betrieb welcher Einrichtung
- verpflichtet, wenn die Gemeinde die Restkosten bis zu welcher Höhe übernimmt?
- verpflichtet, wenn die Gemeinde die Restkosten nicht übernimmt?
3.2.2 Was meinen Sie mit der Aussage: „Die Betreuungsleistungen sollen entsprechend der gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards erbracht werden“? Was sind nach Ihrer Auffassung die gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards für welche Einrichtung hinsichtlich der Betreuungszeiten, Betreuungsleistungen, Personalausstattung, Elternbeiträge, Wunsch- und Wahlrecht der Kinder und Eltern, besondere Bedürfnisse von Mehrkindfamilien, plötzliche Zuzüge oder Abgänge, Vermeidung von Wartelisten?
3.2.3 Was sind in welcher Kindertagesstätte „alle gesetzlich vorgesehenen Plätze zur Betreuung“? Wer entscheidet über die Anzahl dieser Plätze? Von wem sollen sie aufgrund welcher Verpflichtung angeboten werden? Sollen sie vom Landkreis oder im Auftrag des Landkreises angeboten werden?
3.2.4 Was meinen Sie mit dem Satz: „Die Höhe der erhobenen Elternbeiträge hat sich an den durch die Kostensatzung des Landkreises festgelegten Höhen anzugleichen“? Welche Kostensatzung meinen Sie? Für welche Kindertagesstätte planen Sie aus welchen Gründen und nach welchen Kriterien eine Anhebung und für welche eine Absenkung der Elternbeiträge?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Gymnasien des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.02.2025
Gymnasien des Landkreises Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
das Gymnasium Sarstedt wird in den Sommerferien in den Neubau umziehen. Der Altbau ist abgängig. Im Entwurf des Haushaltsplanes des Landkreises Hildesheim sind im Ergebnishaushalt des Produktes 217-002 „Gebäudewirtschaft Gymnasien“ 1.987.700 Euro als Abschreibungen für alle Gymnasien ausgewiesen. Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Gymnasien im Landkreis sind in dem o. a. Betrag berücksichtigt?
- Wie hoch war die jährliche Abschreibung für das Gymnasium Sarstedt in Summe und Prozentsatz vom Gesamtbetrag?
- Welche Änderungen ergeben sich ggf. durch Sonderabschreibungen wann im Haushalt einschl. der Bilanz durch den Abriss?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Josef Teltemann
Abgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Erhalt der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.02.2025
Erhalt der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung, Beschlussvorschlag und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erhalt der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Dazu übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim fordert, die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim unverändert zu erhalten.
Begründung:
Nach den uns vorliegenden Informationen wird von SPD und Grünen im Landtag bzw. in der Landesregierung geplant, die Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim aufzulösen.
Betroffene bezeichnen diese Planung als einen Schlag ins Gesicht der Stadt und des Landkreises Hildesheim, der Nachbarbundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen, der Studierenden und Hochschullehrenden, der Freiheit von Wissenschaft und Lehre und des demokratischen Rechtsstaats.
Diesen Planungen ist unverzüglich und eindeutig zu widersprechen.
Anfrage gem. § 56 NKomVG:
- Wann und in welcher Form sind Sie über die Planungen, die o. a. Hochschule aufzulösen, informiert worden?
- Haben Sie dazu schon Gespräche geführt?
2.1 Wenn ja, welche Informationen haben Sie dabei erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Justus Lüder
Stellv. Fraktionsvorsitzender
