Archiv der Kategorie: Anfragen

Ergänzende Anfrage zu Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, den 04.05.2018

Ergänzende Anfrage gemäß § 56 NKomVG

Ihre Antwort vom 27.04.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

vielen Dank für die schnelle Antwort auf unsere Anfrage vom 26.04.2018.

Allerdings sind folgende Fragen unbeantwortet geblieben:

  • Welche Gemeinden haben bereits einen Antrag auf Erstattung an den Landkreis gestellt und in welcher Höhe?
  • Welche Gemeinden haben angekündigt, einen solchen zu stellen?
  • Wie hoch wird schätzungsweise der Gesamtaufwand für die insgesamt eingesetzten Feuerwehrkräfte und weiteren Rettungskräfte im Verhältnis zum möglichen Zuschuss sein?

Weiterhin bitten wir mitzuteilen, ob für zukünftige – ähnliche – Situationen Verfahrensschritte bzw. schriftlich fixierte Ablaufpläne erarbeitet wurden, um ein schnelleres und transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der „Bericht Maßnahmen zum Hochwasserschutz“ (sh. KT-Beschluss vom 28.09.2017) in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 vorgestellt wird.

Für die Beantwortung der o.g. Fragen bis zum 16.05.2018 sind wir Ihnen dankbar.

In Ihrer Antwort vom 27.04.2018 führten Sie weiter aus, dass für die Auszahlung ein Gremienbeschluss erforderlich sei, der sich bereits in der Vorbereitung befände. Aufgrund der hohen Sensibilität der Thematik würden wir es sehr begrüßen, wenn wir diesen bereits im Vorfeld erhalten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. i.A. Bernhard Brinkmann              gez. i.A. Dr. Bernhard Evers                  Arbeitskreissprecher                              Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagfraktion

 


Anfrage Kostenerstattung zum Hochwassereinsatz im Sommer 2017

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, 26.04.2018

 

Anfrage gemäß § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die durch das Hochwasser im Sommer 2017 an Gebäuden und der Infrastruktur  entstandenen Schäden sind noch lange nicht behoben. Den Menschen in den betroffenen Bereichen wurde durch die jeweiligen Ortsfeuerwehren aber auch weiteren Rettungskräfte bis an deren Belastungsgrenze geholfen.

Nach einem Presseartikel der HiAZ vom 19.04.2018 müssen einige Gemeinden Erstattungen für auswärtige Einsatzkräfte leisten, wovon bereits zwei Gemeinden einen Antrag auf Bezuschussung der Einsatzkosten beim Landkreis Hildesheim gestellt haben.

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  • Welche Gemeinden haben bereits einen Antrag auf Erstattung an den Landkreis gestellt und in welcher Höhe?
  • Welche Gemeinden haben angekündigt, einen solchen zu stellen?
  • Wie hoch wird schätzungsweise der Gesamtaufwand für die insgesamt eingesetzten Feuerwehrkräfte und weiteren Rettungskräfte sein?
  • Wie hoch wird davon der monetäre Anteil für die zu beantragende Bezuschussung sein?
  • Mit welchen Gemeinden sind bisher mit welchen Ergebnissen Gespräche hinsichtlich einer Kostenbeteiligung des Landkreises geführt worden?
  • Gegenüber welchen Gemeinden sind wann und auf welcher Grundlage und welchen Kriterien Zusagen auf Übernahme von welchen Kosten gemacht worden?

Weiterhin bitten wir mitzuteilen, ob für zukünftige – ähnliche – Situationen Verfahrensschritte bzw. schriftlich fixierte Ablaufpläne erarbeitet wurden, um ein schnelleres und transparentes Verfahren für alle Beteiligten  sicherzustellen.

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der „Bericht Maßnahmen zum Hochwasserschutz“ (sh. KT-Beschluss vom 28.09.2017) in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 vorgestellt wird.

Für die Beantwortung der o.g. Fragen bis zum 16.05.2018 sind wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Brinkmann                               Dr. Bernhard Evers                  Arbeitskreissprecher                              Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagfraktion

 

 

 


Anfrage zur Arbeit der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine GmbH

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

Anfrage gemäß § 56 NKomVG
Arbeit der Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine GmbH

Hildesheim, den 16.10.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Landkreise Hildesheim und Peine haben im Jahr 2015 die gemeinsame Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine als GmbH gegründet und sich verpflichtet, diese Agentur personell und finanziell auszustatten, um z. B. Fördermittel uneingeschränkt in Projekte und Maßnahmen investieren zu können, die die Landkreise bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele voran bringen.

Nach der nun schon anderthalbjährigen Arbeit der Klimaschutzagentur ist es u. E. sach­gerecht, einen Bericht über die bisherigen Tätigkeiten / Leistungen der Klimaschutz­agentur zu erhalten.

Daher bitten wir Sie um einen entsprechenden Sachstandbericht, der auch folgende Fragen beantwortet:

  1. Wie hat sich die personelle Ausstattung der Klimaschutzagentur im Soll und Ist seit der Gründung gestaltet und welche Personalkosten sind bisher für jeweils welche Personen angefallen?
  2. Welche einzelnen

a) Projekte und
b) sonstigen konkreten Maßnahmen hat die Agentur bisher durchgeführt (bitte Antwort
mit Beschreibung der einzelnen Projekte und sonstigen Maßnahmen einschl. Zeitplan und dem jeweils eingesetzten Personal)?

3. Welche Haushaltsmittel sind

a) für welche Projekte und

b) sonstigen konkreten Maßnahmen eingesetzt worden und wer waren jeweils in
welcher Höhe die Empfänger dieser Mittel?

4. Welche Fördermittel (bitte konkrete Beschreibung) sind bisher vom wem und wann

a) beantragt,

b) abgelehnt

c) und wofür zugesagt worden?

5. In welcher Höhe sind bisher für die Klimaschutzagentur insgesamt

a) beim Landkreis Peine und

b) beim Landkreis Hildesheim Kosten angefallen?

6. Wie erfolgte bei den einzelnen Projekten die Projektsteuerung?

7. In welcher Weise haben die einzelnen Projekte dazu beigetragen, die Klimaschutzziele zu erreichen, bzw die Klimabilanz zu verbessern?

8. a) Welche Ziele wurden mit den einzelnen Projekten beabsichtigt?

b) Gibt es eine Effizienzkontrolle?

c) Durch wen?

d) Wie valid sind die Ergebnisse?

9. Die Klimaschutzagentur besteht seit ca. anderthalb Jahren. Der zugehörige Beirat hat einmal vor ca. einem halben Jahr getagt. Es wurde zugesagt, dass der Beirat in kürzeren Abständen tagen solle und in die geplanten Projekte einbezogen werde bzw. eigene Projekte vorschlagen könne.

Sind seit der letzten Beiratssitzung neue Projekte initiiert worden?

Wenn ja, warum wurde der Beirat entgegen der Absprache nicht informiert oder beteiligt?

Oder, wenn keine neuen Projekte angegangen wurden, womit hat sich die
Klimaschutzagentur beschäftigt?

  1. Es wurden periodische Berichte für den Beirat zugesagt. In der Diskussion war von einer monatlichen Information ausgegangen worden.

Warum ist bis heute nichts erfolgt?

  1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Peine?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                                                 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion


Anfrage zum Schlauchverband im Feuerwehrwesen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, 13. Juli 2017

Anfrage zum Schlauchverband im Feuerwehrwesen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der Sommer zählt zu der besonders intensiven Ausbildungs- und Übungsphase im Bereich des Brandschutzes bei den Freiwilligen Feuerwehren.

Erfahrungsgemäß ist in dieser Phase ein deutlich gesteigerter Bedarf an Schlauchmaterial bei den Feuerwehren zu verzeichnen. Durch den gemeinsamen Schlauchverband soll die Reinigung und Pflege des Schlauchmaterials sichergestellt werden. In den vergangenen Jahren hat sich diese Kooperation bewährt. Jüngst sind allerdings mögliche Problemstellungen diskutiert worden, daher bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen:

  1. Wie viele Schläuche sind aktuell im Bestand des Schlauchverbandes, dabei bitten wir um eine entsprechende Aufschlüsselung wie und wo die Schläuche auf Fahrzeugen verlastet sind (Kommune, Kreisfeuerwehr und KatS-Einheiten)?
  2. Wie hoch ist die sogenannte Einsatzreserve?
  3. Wie viele Schläuche werden jährlich ausgesondert? Werden diese in gleicher Zahl ersatzbeschafft?
  4. Ist durch die Beschaffung von neuen und größeren kreiseigenen Schlauchwagen eine Aufstockung des Schlauchbestandes angedacht?
  5. Wird der Schlauchbestand bei Ersatz- und Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch kreisangehörige Kommunen angepasst, sofern diese neuen Fahrzeuge mehr Schläuche nach Norm mitführen?
  6. Sind ausreichend Schlauchreserven vorhanden, um auch den höheren Schlauchbedarf der Feuerwehren in den Sommermonaten zeitnah und ausreichend zu decken? Wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll den Schlauchbestand mit Blick auf den Übungs- und Wettbewerbsbetrieb ggf. zu erhöhen?
  7. Gab es in den vergangenen Jahren bereits Engpässe bei der Schlauchversorgung?
  8. Ist eine Erhöhung der Umlaufreserve sinnvoll und angedacht?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Dreier                                   gez. Falk-Olaf Hoppe                               Arbeitskreissprecher                                  Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagfraktion


Beantwortung in Bezug auf Einrichtung eines Radschnellweg zwischen Hildesheim und Hannover

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Anfrage zum Regionalen Raumordnungsprogramm

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, 15.03.2017

Regionales Raumordnungsprogramm

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs mit einigen Hauptverwaltungsbeamten verschiedener kreisangehöriger Kommunen wurde erheblicher Unmut über das zwischenzeitlich verabschiedete Regionale Raumordnungsprogramm geäußert. Ebenso wurde die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbehörden sowie die Beratung durch diese kritisiert.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Ist es richtig, dass im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen Flächennutzungsplans keine besonderen oder weitergehenden Gutachten z.B. zur Fragestellung einer avifaunistischen Beeinträchtigung einer solchen Fläche für Windenergiegewinnung erforderlich geworden wären, wenn diese bereits im RROP als Vorrangfläche definiert wurde und bereits frühzeitig eine entsprechende Begutachtung erfahren hat?
  2. Ergänzend zur vorherigen Fragestellung wird angefragt, ob erforderliche Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes im Falle einer konkreten Baugenehmigung für Windenergieanlagen unkomplizierter und schneller durchzuführen wären?
  3. Ist es richtig, dass die „5-km-Ausschlusswirkung“ des RROP gegen eine „Zerspargelung der Landschaft“ nur Wirkung entfalten kann, wenn alle Vorrangflächen zur Windenergie auch dauerhaft im Plan erhalten bleiben?
  4. Hätte im RROP eine ergänzende konkrete textliche Definition zur beabsichtigten „5-km-Ausschlusswirkung“ aufgenommen werden müssen?
  5. Wurden denkmalschutzrechtliche Bedenken bei der Bestimmung der Vorrangfläche für Windenergie im Bereich Schellerten seitens der Kreisverwaltung gänzlich außer Acht gelassen?
  6. Ist die Vorrangfläche für Windenergie im Bereich Schellerten durch die aktuelle Entscheidung im BImSch-Verfahren in ihrem Bestand im RROP gefährdet?
  7. Wie kann eine Änderung des RROP für den Teilbereich „Vorranggebiete Windenergiegewinnung“ erreicht werden? Welche Verfahrensschritte sind zu absolvieren? Wie kann das Verfahren eingeleitet werden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp                                  gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin                                 stellvertretender Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                                  CDU-Kreistagsfraktion

 


WLan-Hotspots im Landkreis Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 06.01.2017

WLAN-Hotspots im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zwischenzeitlich ist allgemein bekannt und unstrittig, dass eine leistungsfähige und zuverlässige Internetanbindung für die Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist. Nicht zuletzt daher wird seitens der europäischen Kommission ein strategischer Ausbau  von sogenannten hochleistungsfähigen Netzanbindungen von allen EU-Staaten gefordert.

Im Rahmen dieses Aktionsplanes „5G für Europa“ ist auch zwischen Bund und Ländern eine Initiative entwickelt worden, die unter der Bezeichnung „Wifi4EU“ rund 120 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit bei kommunalen Gebietskörperschaften für den Bürger kostenlose öffentliche WLAN-Zugangspunkte eingerichtet werden können.

Damit sollen in der ersten Phase Zugangspunkte in Zentren des lokalen öffentlichen Lebens finanziell unterstützt werden, dabei sollen auch an zugänglichen Orten im Freien solche WLAN-Hotspots entstehen. Aktuell erfolgt diesbezüglich noch eine Beratung im Deutschen Bundesrat.

Andere Gebietskörperschaften haben zwischenzeitlich den Handlungsbedarf diesbezüglich erkannt und haben eigenständig begonnen, erste öffentliche WLAN-Hotspots zu realisieren. Mit dieser Realisierung wird eine wesentliche Anforderung einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung erfüllt und damit auch für die Attraktivität der jeweiligen Region maßgeblich gesteigert.

Um eine mögliche Initiative diesbezüglich für den Landkreis Hildesheim zu erarbeiten, beantragt die Mehrheitsgruppe von SPD und CDU die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Öffentliche WLAN-Hotspots im Landkreis Hildesheim auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Kreisentwicklung und Bau zu nehmen.

Weitergehend bitten wir um einen ersten Sachstandsbericht zu folgenden Fragestellungen:

  1. Gibt es im Kreisgebiet seitens des Landkreises Hildesheim bereits eingerichtete öffentliche WLAN-Zugangspunkte?
  1. Hat die Verwaltung diesbezüglich bereits Planungen angestellt? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  1. Welche kreisangehörigen Gemeinden bieten an welchen Stellen öffentliche WLAN-Zugangspunkte in ihrem Zuständigkeitsbereich an?
  1. Der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung war zu entnehmen, dass im Landkreis Wolfenbüttel bereits konkrete Pläne zur Realisierung öffentliche WLAN-Hotspots in der Umsetzungsphase sind. Ist dieses „Modell Wolfenbüttel“ auf den Landkreises Hildesheim übertragbar? Hat die Verwaltung schon Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen u.a. auch über mögliche Standorte geführt?
  1. Welche Kosten sind mit a) der Einrichtung und b) dem Betrieb eines öffentlichen WLAN-Zugangspunkte verbunden und welche Fördermittel stehen dafür zur Verfügung?
  1. Sind beim Betrieb von öffentlichen WLAN-Zugangspunkten Sicherheitsvorkehrungen gegen eine missbräuchliche Nutzung erforderlich?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                    Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                    CDU-Kreistagsfraktion