Archiv der Kategorie: Anfragen
Anfrage zum Sachstand Tarifverbund ROSA
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 05.08.2020
Sachstand Tarifverbund ROSA mit dem Schwerpunkt Schülerverkehr
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Sachstand Tarifverbund ROSA mit dem Schwerpunkt Schülerverkehr“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses aufzunehmen.
Begründung:
In der Ausgabe der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 21.07.2020 wird berichtet, dass es erneut zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifverbundes ROSA insbesondere beim Schülerverkehr kommt.
Ob und ggfs.in welchem Umfang der Landkreis Hildesheim steuernd eingreifen kann, sollte im zuständigen Ausschuss von der Verwaltung sowie von der RVHi ein entsprechender Sachstandsbericht vorgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 05.08.2020
Übersicht zu Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde,
Anfrage
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zur Vorbereitung auf die kommenden Haushaltsberatungen bitten wir Sie um eine Übersicht, die insbesondere folgende Haushaltsdaten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinde für die Jahre 2010 bis 2020 (Haushaltsansatz oder Rechnungsergebnis) enthält:
- Erträge, Aufwendungen, Jahresergebnis,
- Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Anteil an Einkommensteuer, Anteil an Umsatzsteuer,
- Schlüsselzuweisungen,
- Kreisumlage,
- Schulden insgesamt, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Liquiditätskredite, Rücklagen und liquide Mittel,
- Kosten für jeweils welche a) freiwilligen Aufgabe, b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis,
- Gesamtkosten für die Kinderbetreuung nach Kita-Vertrag und Anteil daran a) Stadt oder Gemeinde, b) Land, c) Landkreis, d) Eltern und d) freie Träger,
- Investitionskosten und Personalkosten jeweils a) gesamt und b) nur für Kinderbetreuung in den Krippen und Kindergärten.
Neben dem Gesamtbetrag ist stets auch der Betrag pro Einwohner und bei den lfd. Nrn. 7 bis 8 zusätzlich der Betrag pro genehmigten Platz (Summe Krippen- und Kindergartenplätze) anzugeben.
Die Angaben sind mit den Städten und Gemeinden abzustimmen. Unterschiedliche Auffassungen sind darzustellen.
Die Übersicht sollte dem Kreistag spätestens am 01.10.2020 vorliegen. Im Gegenzug sollten die Städte und Gemeinden eine entsprechende Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsdaten des Landkreises erhalten.
Begründung:
Der Landkreis darf im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden keine Steuern erheben (ausgenommen die Jagdsteuer). Die Erfüllung seiner Aufgaben finanziert er daher grundsätzlich aus Zuweisungen des Landes. Da diese Mittel den Bedarf nicht decken, ist der Landkreis gesetzlich verpflichtet, von den Städten und Gemeinden eine Umlage zu erheben.
Die Abgeordneten des Kreistages müssen in jedem Jahr prüfen und darüber entscheiden, wie viel Prozent ihrer Steuereinnahmen usw. die Städte und Gemeinden an den Landkreis abzuführen haben.
Die Möglichkeiten einer solchen Prüfung werden auch beeinflusst dadurch, wann den Kreistagsabgeordneten welche Daten der Gemeinden zur Verfügung stehen. Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2020 hat der Landkreis von den Städten und Gemeinden erst sehr spät und sehr unterschiedliche Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf erhalten.
Den Kreistagsabgeordneten war es daher kaum möglich, auf der Grundlage solcher Stellungnahmen, die sie ca. vierzehn Tage vor der Kreistagssitzung erhalten hatten, z. B. die Finanzkraft der Städte und Gemeinden einzeln und im Verhältnis untereinander sowie zum Landkreis zu beurteilen.
Bei der Festsetzung dieser sog. Kreisumlage sind z. B. folgende drei Vorgaben zu beachten.
- Durch die Festsetzung der Kreisumlage darf die finanzielle Mindestausstattung einer Gemeinde nicht unterschritten werden.
- Der Finanzbedarf einer Gemeinde ist jedoch nicht gewichtiger als z. B. der Finanzbedarf des Landkreises für die Erfüllung seiner Aufgaben.
- Die Betrachtung und Beurteilung der zuvor genannten Ziele muss im Vergleich des Landkreises zu jeder einzelnen Gemeinde angestellt werden und dabei zugleich im Vergleich der Gemeinden untereinander.
Gleichwohl werden in 2020 aus verschiedenen Gemeinden das Verfahren und das Ergebnis zur Festsetzung der Kreisumlage beanstandet.
Um der vorgenannten Situation vorzubeugen und diesen drei Vorgaben ausreichend und zeitgerecht entsprechen zu können, bedarf es einer Übersicht, die die Haushaltsentwicklung und aktuelle Haushaltsplanung der einzelnen Kommunen über einen relevanten Zeitraum aufzeigt.
Die Kreistagsabgeordneten sollten die o. a. Übersicht also rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen erhalten. Dann können die Städte und Gemeinden darauf bei ihren Stellungnahmen zur jeweils geplanten Kreisumlage verweisen.
Eine einheitliche Datenerfassung und Datenaufbereitung erscheint schon hinsichtlich des Gebotes zur interkommunalen Gleichbehandlung geboten.
Die genannten Daten bzw. Haushaltsparameter liegen vor und können ohne besonderen Verwaltungsaufwand erfasst und von Jahr zu Jahr fortgeschrieben werden. Mit einem geeigneten Programm ist es dann möglich, z. B. Vergleiche und Entwicklungen bei den verschiedenen Parametren darzustellen (bezogen auf die einzelne Gemeinde, in Vergleich der Gemeinden, im Vergleich zum Landkreis usw.). So können zeitgerecht Handlungs-spielräume oder Handlungszwänge erkannt werden.
Ist es der Verwaltung nicht möglich, die genannten Daten kurzfristig bzw. zeitgerecht selbst zu erheben und zu verarbeiten, kann sie sich Dritter bedienen.
In einer Fraktionskonferenz am 11. März 2017, zu der die Gruppe SPD-CDU alle Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte eingeladen hatte, sind die wesentlichen Aspekte der kommunalen Haushaltsplanung dargestellt worden. Themenschwerpunkte waren: die Haushaltslage des Landkreises, Haushaltsziele der Kreistagsgruppe von SPD und CDU, Schlüsselzuweisungen, Steuerkraftzahlen, Bedarfszuweisungen, Verfahren zur Ermittlung der Kreisumlage, gegenseitige Information von Landkreis und Gemeinden über die jeweilige Haushaltslage, bundes- und landesrechtliche Vorgaben zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Zur Kreisumlage erfolgte der Verweis auf § 15 NFAG, wonach die Umlagesätze verschieden festgesetzt werden können und die kreisangehörigen Gemeinden rechtzeitig vor der Festsetzung der Umlage anzuhören sind. Hinsichtlich der Anhörung erfolgt zudem der Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 31. 1. 2013 – 8 C 1.12 – und die in dessen Begründung verdeutlichte Pflicht des Landkreises zur Prüfung der Haushaltslage jeder einzelnen Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender im Ausschussvorsitzender im
Ausschuss für Finanzen, Personal Ausschuss für Finanzen, Personal
und Innere Dienste und Innere Dienste
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
169 – Antwort der Verwaltung-HH-Daten der Städte-Gem._Samtgem.
169 – Antwort der Verwaltung 03.11.2020 (1)
Anfrage über die Gewährung von Zuschüssen in Kinder-Tageseinrichtungen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 15.07.2020
Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder;
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
am 13.05.2020 ist der Beschluss des Kreistages zur „Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ geändert worden (siehe Anlage). Ursache war eine angestrebte Gleichstellung der verschiedenen Einrichtungen. Auf das Protokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2020 wird hingewiesen.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Maßnahmen bzw. Zuwendungen aufgrund der geänderten Beschlusslage für welche Einrichtungen wann erfolgt sind bzw. für wann vorgesehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage zu Freiwillige Leistungen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 20.02.2020
Freiwillige Leistungen
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie für die Jahre 2018 und 2019 um Beantwortung folgender Fragen:
Welche einzelnen
a) freiwilligen Aufgaben,
b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und
c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis hat der Landkreis aufgrund welcher Zuständigkeitsnorm mit jeweils welchen Kosten erfüllt ?
2. Welche freiwilligen Leistungen hat der Landkreis bei welchen einzelnen Aufgaben mit welchem finanziellen Aufwand erbracht ?
3. Wie hoch waren die Kosten für die freiwilligen Leistungen
a) pro Kopf der Bevölkerung,
b) im Verhältnis zum Gesamtergebnishaushalt und
c) im Verhältnis zur gezahlten Kreisumlage in EURO und Prozent ? Wie sind die entsprechenden Planungen für 2020 ?
Begründung:
Die Praxishilfe “Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung?“ des Landesrechnungshofes zeigt ausführlich den Bedarf, den Nutzen und die Möglichkeiten zur umfassenden Erfassung der sog. freiwilligen Leistungen. Entsprechend dieser Hilfe sollten die freiwilligen Leistungen auch für den Landkreis Hildesheim erfasst und transparent fortgeschrieben werden
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und für Finanzen, Personal und
Innere Dienste Innere Dienste
Anlage:
2020_02_20_ANLAGE Freiwillige Leistungen-Haushalt- Endfassung-zur-Veröffentlic
Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim unter Berücksichtigung des Urteils des OVG v. 30.01.2020 ( Az.2 ME 622/19)
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 13.02.2020
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Aufnahme in die Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Schulausschusses aufzunehmen und folgende Fragen zu beantworten.
Der 2.Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Eilbeschluss vom 30. Januar 2020 entschieden, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern im einem benachbarten Landkreis liegt.
Hieraus leiten sich folgende Fragestellungen ab:
- Welche Auswirkungen hat das o.g. Urteil auf die Beförderungssatzung des Landkreises Hildesheim?
- In welchen Bereichen und mit welchen konkreten Regelungen muss eine Anpassung der Beförderungssatzung erfolgen?
- Gibt es in unserem Landkreis ähnliche Fälle und wie werden diese bisher behandelt?
- Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, in die Satzung über die Schülerbeförderung eine Regelung aufzunehmen, die die Gestattung von Ausnahmen im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) auch in den Fällen ermöglicht, in denen keine Schulbezirke festgelegt sind.
Wir bitten Sie, dies im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage zum Grundwasserschutz
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 28.01.2020
Anfrage
Grundwasserschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
hinsichtlich der Nutzung des Grundwassers im Landkreis Hildesheim bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Erkenntnisse hat die Kreisverwaltung über die Situation des Grundwassers im Landkreis Hildesheim? Welche einzelnen wasserrechtlichen Erlaubnisse sind für welche Nutzer und Nutzungszwecke wann a) erteilt und b) verlängert worden?
Welche dieser Erlaubnisse sind aufgrund welcher tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten zu überprüfen (z. B. wegen der Veränderungen des Grundwasserspiegels oder weil die Erlaubnisse nicht genutzt werden)? Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf nach einen Grundwasserschutz oder –entwicklungskonzept?
Begründung:
Es ist zu untersuchen und zu beraten, ob und welche Maßnahmen des Landkreises Hildesheim aufgrund der sinkenden Grundwasserspiegel erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion