Archiv der Kategorie: Anfragen

Antwortschreiben zur Nachfrage: Nachvermietung Hoher Weg 9/10 nach Auszug des Jugendamtes

2016_03_18_-Antwort II zur Nachvermietung Hoher Weg 10


Antwortschreiben zur Anfrage: PAK-Belastung A7 bei Bockenem

2016_03_09_Antwort zur PAK-Belastung der A7


Bildungs- und Teilhabepaket (BuT); Antwort zur Anfrage vom 08.02.2016; gem. § 18 GO

2016_03_01_Antwort zu BuT


Nachfrage zu unserer Anfrage gem. § 18 GO vom 01.12.2015; Nachvermietung der Räume des ehemaligen Jugendamtes am Hohen Weg 10

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Nachvermietung der Räume des ehemaligen Jugendamtes am Hohen Weg 10;
Nachfrage zu unserer Anfrage gem. § 18 GO vom 1.12.2015

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten um folgende Auskünfte:

Wie ist der Stand der angekündigten raschen Nachvermietung der Räume, erfolgt insbesondere in diesem Fall eine umfassende Nutzung der Liegenschaft?

Welcher Schaden ist bisher entstanden?

Wird weiterer Schaden durch etwaig geringeren Mietzins an den Landkreis entstehen?

Besteht inzwischen eine Deckungszusage des Kommunalen Schadensausgleichs?

Im Übrigen steht unser Antrag auf Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 NKomVG vom 16.12.2015) weiter offen.

Die Ausführungen im Protokoll des A3 vom 18.1.2016 haben wir zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                 
gez. Christian Berndt                                                      
Vorsitzender      
der CDU-Fraktion


Antwort zur Anfrage: Erziehungsberatungsstellen

2016_02_24_-Antwort. zu Erziehungsberatungsstellen


Erziehungsberatungsstellen; Anfrage gem. §18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31                                          
31134 Hildesheim                             

 

                                                                                         Hildesheim, 15.02.2016

 

Erziehungsberatungsstellen;
Anfrage gem. § 18 GO

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

zum Fachdienst 405 gehören auch die Erziehungsberatungs-Stellen in Hildesheim und Alfeld.
Die großzügigen Öffnungs-/Beratungszeiten (Montags bis Freitags 9 bis 16 und Samstags von 9 bis 12 Uhr) im Vergleich zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Kreishaus werden von bis zu acht und in Alfeld von zwei Mitarbeitern abgedeckt. In den Zeitungen wurde vor zwei Wochen angekündigt, dass vom FD 405 ein Workshop für Scheidungseltern angeboten wird.

Die Gruppe CDU/FDP bittet in diesem Zusammenhang um folgende Auskünfte:

  1. Wie ist die Resonanz, d.h. wie viele Anmeldungen liegen bisher für diesen Workshop vor?
  2. Wie viele gleiche oder ähnliche Seminare gab es in den vergangenen Jahren
    in Hildesheim und Alfeld? Wie viele Teilnehmer gab es jeweils? Wie fiel das feedback der Teilnehmenden aus?  Sind weitere workshops dieser Art geplant?
  3. Das Projekt soll „kundenfreundlich“ am Samstag stattfinden. Wie wird die anfallende Arbeitszeit abgegolten? Welche Personalkosten stehen dem gegenüber?
  4. Entfallen dadurch reguläre Wochenstunden und wenn ja in welchem Umfang?
  5. Liegt bezüglich der regulären Samstags-Arbeitszeiten bzw. nun für den Workshop eine Dienstvereinbarung vor bzw. wurde ein gesonderter Arbeitszeiten-Vertrag geschlossen?
  6. In welchem Umfang werden überhaupt die regulären Angebote der Erziehungsberatungsstelle wahrgenommen, insbesondere an Freitagnachmittagen und Samstagvormittagen?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                          

gez. Christiane Wirries                                                               
Sprecherin für Jugendpolitik                                                     
der Gruppe CDU/FDP


PAK-Belastung der A7 bei Bockenem; Abgabe von Bodenaushub an private Dritte

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                             

 

                                                                                       Hildesheim, 12.02.2016

 

PAK-Belastung der A 7 bei Bockenem;
Anfrage gem. § 18 GO unter Bezug auf den Antrag der Gruppe CDU/FDP vom 17.2.2015 sowie die Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 19.2.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

aufgrund eines aktuellen Fernsehberichts vom 8.2.2016 im NDR („Hallo Niedersachsen“) bitte ich um Informationen zu einigen weiterhin bzw. neue erklärungsbedürftigen Sachverhalten. Dies betrifft insbesondere die Abgabe von belastetem Bodenaushub an private Dritte.

Zu einer professionellen Vorbereitung von großen Bauprojekten gehört es, regelmäßig im Vorfeld alle Umstände für eine ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten umfassend zu planen und genau darzustellen. Hierbei werden auch alle beteiligten Stellen und Behörden beigezogen.

Ich bitte daher um Auskunft, welche wesentlichen, umweltrelevanten Randbedingungen der Landkreis Hildesheim in die Ausschreibung eingebracht hatte, insbesondere:

  1. Welche Anregungen und Bedenken hat der Landkreis als Untere Bodenschutzbehörde (UBB) unter Berücksichtigung der in Schichtprofilen dargestellten Teersandhorizonte in das Planfeststellungsverfahren (PFV) eingebracht?
  2. Wurden diese sicherheitsrelevanten Maßgaben in den Planfeststellungsbeschluss (PFB) übernommen? Falls nein, warum nicht?
  3. Wie sollten die teerhaltigen Materialien umweltgerecht gefördert und weiter verwendet werden? Wie und wohin sollten die überschüssigen belasteten Materialien entsorgt werden?
  4. Von wann datiert das erforderliche Entsorgungskonzept der NLStBV für den Teersand?
  5. Welche Erkenntnisse lagen der UBB vor Ausschreibung zu der Frage vor, ob und in welchem Umfang eine flächenhafte Erfassung einer Vorbelastung des Mittelstreifens und der Böschungen durch austretendes kontaminiertes Oberflächenwasser vorgenommen wurde?
  6. Hat die UBB vor der Ausschreibung der Bauarbeiten sicherheitsspezifische Bedingungen verändert? Wenn ja, was wurde ergänzend zum PFB mit der Landesbehörde (NLStBV) vereinbart?
  7. Aufgrund welcher Aktivitäten konnten die Baufirmen lange Zeit davon ausgehen, dass ihre Arbeitsweise Akzeptanz fand?
  8. Wann hat die UBB von sich aus erstmals geprüft, wie ihre Auflagen in der praktischen Ausführung beachtet werden? Welche Konsequenzen hat die UBB daraus gezogen?
  9. Nach der aufgetreten Umweltproblematik sollten im gesamten Streckenabschnitt Probenahmen für den Mittelstreifen und die Böschungen umfassend ausgewertet werden.
    a) In welchen Grenzen (Min/ Max) liegen die PAK-Gehalte (mg/ kg Material)?
       b) Wie hoch ist der Mittelwert?
       c) Ab welchem Grenzwert ist eine Versiegelung oder eine Beseitigung notwendig?
  10. Wann wurden die beiden eingesetzten Büros Dr. Moll und AWIA nach NBodSUVO zugelassen?
  11. Welche Aufgaben hat die UBB nach dem NBodSchG von sich aus aktiv anzugehen?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                        
gez. Ralf-M. Lehne                                                                   
Sprecher für Kreisentwicklung, Wirtschaft                               
und Bau der Gruppe CDU/FDP