Archiv der Kategorie: Anfragen

Antwort zu Aktuelles Personaltableau der Kreisverwaltung

2014_12_11-Antwort_Personaltableau1


Anfrage zu Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 24.10.2013 (Anfrage 135)

  1. Ihre Antwort vom 07.11.2013 -304- Wo/Ho
  2. Unsere Anfrage vom 15.11.2013 (Anfrage 140)
  3. Ihre Antwort vom 02.12.2013 -304- Wo/Ho
  4. Unsere Anfrage vom 21.05.2014 (Anfrage 159)
  5. Ihre Antwort vom 08.09.2014, (301) Br-Ha
  6. Unsere Anfrage vom 21.10.2014 (Anfrage 186)
  7. Ihre Antwort vom 13.11.2014, (406/404)
  8. Unsere Anfrage vom 23.10.2014 (Anfrage 188)
  9. Ihre Antwort vom 31.10.2014, (301) Br-Wi

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,                      Hildesheim, 02.12.2014

 

unsere Fragen vom 21.10.2014 sind mit dem Schreiben der Kreisverwaltung Hildesheim vom 13.11.2014 nicht ausreichend beantwortet worden. Beispiel: In der dritten und vierten Frage hatten wir bezogen auf die einzelnen Schulen nach den Kosten und Fallzahlen gefragt. In dem Antwortschreiben wird aber nur pauschal auf die Kosten und Fallzahlen eingegangen. Unzureichend beantwortet ist bisher auch die zwölfte Frage. Daher bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 21.10.2014 nunmehr vollständig und selbst zu beantworten.
Die Presse hat in den vergangenen Tagen berichtet, dass sich Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände über zusätzlich Landesmittel zugunsten der Landkreise für die Inklusion an Schulen verständigt hätten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie war der Landkreis Hildesheim an den o. a. Verhandlungen direkt oder indirekt beteiligt, z. B. durch Angaben über die durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten? Wann und vom wem ist der Landkreis Hildesheim hierzu über welche sog. Verhandlungsergebnisse informiert worden?

 

  1. Welche durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten für die
    Inklusion an Schulen (für Schulassistenz) sind für die Jahre 2014 und 2015 zu erwarten? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Mehrkosten
    durch die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?

 

  1. In welcher Höhe werden in 2014 und 2015 insgesamt Kosten für die Schulassistenz anfallen? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Kosten  
    ohne die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
    Auf unsere Anfrage vom 24.10.2013 (zu den Kosten hinsichtlich der Regelungen bzw. Vorgaben im Niedersächsischen Schulgesetz zur “Inklusiven Schule“) hatten Sie uns mit Schreiben vom 07.11.2013 u. a. mitgeteilt, der Landkreis werde die Kosten tragen müssen, zu denen er per Gesetz verpflichtet sei (sh. § 108 Abs.1 NSchG); ferner werde für die Mittelanmeldung der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 ein Konzept für die Herrichtung aller verbleibenden Schulen zu erarbeitet, welches die Gesamtkosten und den Mittelabfluss entsprechend darstellen soll.
    Wir bitten Sie, uns das zuvor genannte Konzept oder eine Information zum derzeitigen Planungsstand kurzfristig zuzusenden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen                  Mit freundlichen Grüßen      
gez. Friedhelm Prior                         gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter                     Kreistagsabgeordneter                   
der Gruppe CDU/FDP                     der Gruppe CDU/FDP


Anfrage zu Verkehrssicherheit,Zuständigkeit

                                                                                        
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Verkehrssicherheit, Zuständigkeiten

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,                       Hildesheim, den 02.12.2014

das NKomVG regelt, welche Organe einer Kommunen für welche Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises zuständig sind und in welchen Fällen diese Zuständigkeit durch Beschlüsse der Vertretung oder des Hauptausschusses geändert werden kann. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Bestimmungen der §§ 58, 76 und 85 NKomVG.
In der Vergangenheit ist wiederholt erörtert worden, welche Organe des Landkreises für die  Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen zuständig sind (insbesondere bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Aufstellung von Überwachungsanlagen, der Teilnahme an Versuchen/Projekten zur Geschwindigkeitsbegrenzung). Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung über Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis vorzubehalten?
2.    Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist der Landkreis Hildesheim verpflichtet, an dem Pilotprojekt Baumunfälle teilzunehmen?
3.    Welches Organ des Landkreises ist nach welcher Bestimmung grundsätzlich zuständig darüber zu entscheiden,
a)        ob sich der Landkreis Hildesheim an dem Pilotprojekt Baumunfälle beteiligt,
b)        ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel des
              Landkreises in Anspruch genommen werden dürfen,
c)          ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel trotz 
              Haushaltssicherungskonzept in Anspruch genommen werden dürfen?
4.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung insbesondere darüber vorzubehalten,
a)        ob überhaupt an einem Projekt wie z. B. dem Pilotprojekt
             Baumunfälle   teilgenommen werden soll,
b)        ob eine stationäre Einrichtung zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung
            aufgestellt werden soll,
c)        ob eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. zur
           Lärmminderung angeordnet werden soll?
5.    Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu entscheiden, wenn sie die Entscheidungsbefugnis im Einzelfall ohne Einwände anderer Organe in Anspruch nehmen oder ihnen der jeweilige Vorgang zur Entscheidung  gem.  § 76 Abs. 2 Satz 3 oder § 58 Abs. 3  Satz 3 NKomVG vorgelegt wird?
6.    Wird von der Kreisverwaltung bei der Entscheidung über die Aufstellung stationärer Einrichtungen zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung  oder bei der Entscheidungen über Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote usw. die  Auffassung der Gemeinden und die der Ortsräte/Stadtbezirksräte berücksichtigt?

 Mit freundlichen Grüßen                                         Mit freundlichen Grüßen        
gez. Friedhelm Prior                                                 gez. Klaus Veuskens
Kreistagsabgeordneter                                             Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der Gruppe CDU/FDP                                               der Gruppe CDU/FDP

 


Auskunftsrecht im Sinne der § 56 NKomVG

Anfrage gem. § 18 GO
Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 NKomVG
                                                                                    Hildesheim, 02.12.2014

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG sind in der Vergangenheit wiederholt nicht von Ihnen, sondern in Vertretung oder im Auftrage von anderen Beamten des Landkreises beantwortet worden. Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.         Beabsichtigen Sie, die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG wie bisher Ihren Mitarbeitern (in Vertretung oder im Auftrage) zu überlassen?

2.         Vertreten Sie die Auffassung, dass die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG

a)         nach § 81 Abs. 3 Satz 3 NKomVG oder sonstigen Vorschriften anderen als  
           den Hauptverwaltungsbeamten übertragen werden kann

und

b)         durch § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim oder sonstige
                        Vorschriften anderen als dem Hauptverwaltungsbeamten übertragen worden ist?

Mit freundlichen Grüßen   
gez. Friedhelm Prior                                  
Kreistagsabgeordneter                             
der Gruppe CDU/FDP


Antwort zu Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung

Antwort zu Sicherheit der Busse bei der Schülerbeförderung


Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt „I-Punkt“

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                                         Hildesheim, 19.11.2014

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt „I-Punkt“
(mögl. Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine)
Bezug: 1.: Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 17.10.2014
           
   2.: Ihre Antwort vom 28.10.2014

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

mit der o. a. Anfrage hatten wir auf einen Artikel im I-Punkt reagiert, in dem es u. a. heißt, man sei voll auf der Spur – also voll im Zeitplan – und der Landrat stehe in engem Kontakt mit dem Minister und dem Ministerpräsidenten. Eine sehr vielsagende Formulierung, bei der offen bleibt, wie eng und wie häufig Ihre Kontakte zum Herrn Innenminister und Herrn Ministerpräsidenten sind oder waren und wie Sie diese Kontakte vor und nach den Kreistagsbeschlüssen zum Thema Fusion für Ihre Anliegen nutzen konnten.
Wir hatten zunächst gefragt: „Wann haben Sie in welcher Form und mit jeweils welchen Ergebnissen das Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim mit dem Herrn Innenminister und dem Herrn Ministerpräsident besprochen?“
Diese Fragen sind nicht durch Ihren Hinweis beantwortet, die Herren seien entsprechend den Ergebnissen der Arbeitsgruppen informiert worden. Mit dieser Aussage lassen Sie völlig offen, mit welchen Ergebnissen Sie zum Thema Kreisfusion wann mündliche und schriftliche Kontakte a) zum Herrn Innenminister und b) zum Herrn Ministerpräsidenten hatten. Auf den Zeitraum vor den o. a. Kreistagsbeschlüssen sind Sie überhaupt nicht eingegangen.
Ferner hatten wir gefragt: „Wann, wie und mit jeweils welcher Position hat sich unabhängig von den zuvor erfolgten Besprechungen der Innenminister, der Herr Ministerpräsident oder Mitarbeiter der Landesregierung zum Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim Ihnen gegenüber oder gegenüber Ihren Mitarbeitern geäußert?“
Ihr Hinweis, der Herr Innenminister und der Herr Ministerpräsident hätten die Informationen zur Kenntnis genommen, beantwortet diese Fragen nicht. Ignoriert wird auch bei dieser Antwort der Zeitraum vor dem o. a. Kreistagsbeschlüssen, und ignoriert wird ferner die Frage nach den Äußerungen von Mitarbeitern der Landesregierung.
Insgesamt sind Ihre o. a. Antworten auf unsere Fragen so ausweichend und unklar, dass wir Sie erneut um eine Beantwortung bitten müssen.

Wir hoffen, dass Sie dieser Bitte nunmehr ernsthaft nachkommen werden.

Mit freundlichen Grüßen                         Mit freundlichen Grüßen     
gez. Friedhelm Prior                                   gez. Dr. Bernd Fell Kreistagsabgeordneter                               Kreistagsabgeordneter                        
der Gruppe CDU/FDP                                der Gruppe CDU/FDP


Regionales Raumordungsprogramm

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                                                                                       

 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP);
Anfrage gem. § 18 GO                                              

                                                                                    
Hildesheim, 18.11.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,                                       

unter Hinweis auf die Beratungen zum RROP, die Arbeiten in der Landesregierung an einem sog. Windenergieerlass und einem sog. Leitfaden „Naturschutz und Landschaftspflege“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist vorgesehen, dass die Landkreise an der Erarbeitung des sog. Windenergieerlasses
    und des sog. Leitfadens „Naturschutz und Landschaftspflege“ beteiligt werden?
  2. Aus welchen Gründen ist es erforderlich, das weitere Verfahren zur Aufstellung des RROP
    nicht bis zur Fertigstellung
       a) des Landes-Raumordnungsprogramms,
       b) des Windenergieerlasses und
       c) des sog. Leitfadens „Naturschutz und Landschaftspflege“   
    auszusetzen?
  3. Sind die Kreistagsabgeordneten bei ihrer Entscheidung über Darstellungen/Angaben im RROP zu den Mindestabständen von Windkraftanlagen z. B. zu Siedlungsgebieten oder anderen Windraftanlagen
       a) an Erlasse der Landesregierung oder
       b) an welche anderen Regelungen unterhalb eines förmlichen Gesetzes gebunden?
  4. In welcher für den Kreistag verbindlichen Regelung ist bestimmt, wie viel Prozent der
    Fläche des Kreisgebietes im RROP vorzusehen sind
       a) für Vorranggebiete zur Windenergienutzung und
       b) für die Gewinnung von wie viel Windenergie?

 Mit freundlichen Grüßen                                                  Mit freundlichen Grüßen     
gez. Friedhelm Prior                                                            gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter                                                      Kreistagsabgeordneter          
der Gruppe CDU/FDP                                                        der Gruppe CDU/FDP           
                                            Mit freundlichen Grüßen
                                           gez. Ralf-M. Lehne
                                           Kreistagsabgeordneter
                                           der Gruppe CDU/FDP