Archiv der Kategorie: Anfragen
Antwort auf unsere Anfrage vom 12.05.2014 zu „Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen“
Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:
http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2904/MTU2LUFudHdvcnQucGRm/12/n/27161.doc
Antwort auf unsere Anfrage vom 22.05.2014 zu „Neuzuschnitt von Wahlkreisen im Falle einer Fusion“
Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link:
http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2912/MTYwLUFudHdvcnQucGRm/12/n/27120.doc
Altkleidersammlung
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Altkleidersammlung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
am 12. Dezember 2008 ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in Kraftgetreten. Mit dieser Richtlinie, die bis zum 12. Dezember 2010 hätte umgesetzt werden müssen, werden der rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU abgesteckt, Grundsätze der Abfallwirtschaft eingeführt und eine verbindliche Hierarchie für die Abfallbewirtschaftung festgelegt. Danach gilt die Prioritätenfolge Vermeiden, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und nur als letzten Ausweg die Beseitigung.
Im Zusammenhang mit der neuen Brennverordnung verweist der Umweltminister auf diese EU-Regelungen und die Pflicht zur Ablieferung von Abfällen an öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausdrücklich hin. Ein Teil der ca. 3 Milliarden Tonnen Abfälle, die innerhalb der EU jährlich erzeugt werden, entfallen auf sog. Altkleider. Da in den vergangenen Jahren wiederholt Probleme bei der Altkleidersammlung aufgetreten sind und der Landkreis grundsätzlich für die Abfallbeseitigung zuständig ist, bitten wir Sie um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter welchen Bedingungen dürfen von wem auf privaten Grundstücken
Sammelbehälter für Altkleider
a) aufgestellt oder
b) aufgestellt werden lassen?
2. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Altkleider
a) in Sammelbehältern oder
b) durch Abholung sammeln zu dürfen?
3. In welchen Landkreisen erfolgt die Altkleidersammlung durch die zuständige
Kommune oder in dessen Auftrag?
4. In welchem Umfang ist der Landkreis abfall- und haushaltsrechtlich zur
Altkleidersammlung berechtigt und verpflichtet?
5. Kann sich der Landkreis die Altkleidersammlung vorbehalten und selbst bzw.
durch den Zweckverband durchführen?
6. Welche Einnahmen wären mit einer Altkleidersammlung durch den Landkreis
verbunden?
7. Sind die Gemeinden
a) mit Zustimmung des Landkreises und
b) ohne Zustimmung des Landkreises berechtigt,
Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Sammelbehältern
auszuschreiben und den meistbietenden Interessenten zu erteilen?
8. In welchen Gemeinden des Landkreises sind solche Ausschreibungen in den
letzten vier Jahren
a) mit Zustimmung des Landkreises und
b) ohne Zustimmung des Landkreises erfolgt?
9. Haben die Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von
Sammelbehältern vorrangig vor dem Landkreis das Recht auf
Altkleidersammlung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Sozialpolitscher Sprecher Sprecher für Kreisentwicklung und
der CDU-Kreistagsfraktion Wirtschaft der CDU-Kreistagsfraktion
Neuzuschnitt der Wahlbereiche nach einer etwaigen Landkreisfusion
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Neuzuschnitt der Wahlbereiche nach einer etwaigen Landkreisfusion
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die von Ihnen zeitnah geplante Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine, hat gesetzlich vorgesehene Auswirkungen auf die Größe und Zusammensetzung des dann zu bildenden neuen gemeinsamen Kreistags.
Insbesondere wird die Zahl der Kreistagsabgeordneten erheblich sinken, der einzelne Abgeordnete wird mehr Bürger zu vertreten haben.
Ich bitte Sie, diese Auswirkungen auf die von Ihnen hierfür angestrebte Kommunalwahl 2016 darzustellen und insbesondere darauf einzugehen, wie viele Wahlkreise zukünftig erforderlich sind und wie sie gedenken, diese zuzuschneiden.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/FDP-Gruppe
im Kreistag Hildesheim
gez. Christian Berndt
Gruppenvorsitzender
Vergleichbarkeit der Schullandschaften Hildesheim/Peine
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Erneute Anfrage zur Vergleichbarkeit der Schullandschaften Hildesheim/Peine
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
mit der Vorlage 641/XVII beantworten Sie die mündliche Anfrage unserer Gruppe zu TOP 8 des öffentlichen Teils der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses vom 24.04.2014. Deren Beantwortung hatten Sie bis zur nächsten Sitzung zugesagt.
Leider sind die Fragen entgegen der Zusagenzumindest in Teilbereichen unzureichend oder gar nicht beantwortet worden.
Im Hinblick auf den länger zurückliegenden Zeitraum, Ihren ambitionierten Zeitplan zur Fusion und Ihrer Verpflichtung vollständig und richtig zu antworten, erwarten wir in der morgigen Sitzungdes Schul- und Kulturausschusses zunächst ergänzende mündliche und später (Fristende: nächster SchulA am 03.07.2014) schriftliche Auskünfte zu folgenden Fragen und Sachverhalten:
- Wie werden sich die Schülerzahlen in den kommenden fünf Jahren entwickeln?
- Welche Auswirkungen wird die Entwicklung auf den örtlichen Bedarf an Schulen beider bzw. eines fusionierten Landkreises haben?
Von besonderem Interesse sind die Randbereiche des Landkreises Hildesheims, d.h. die Auswirkungen auf die Oberschulstandorte Söhlde und Schellerten und die offenbar geplante IGS-Außenstelle in Hohenhameln. - Wie ist der bauliche Zustand der Schulen im LK Peine an sich, d.h. unabhängig von Inklusionsvorkehrungen? Sind die erforderlichen Instand-haltungsvorgaben eingehalten, bestehen Investitionsbedarfe, wie sind die Schulen in Peine bilanziert, welche Investitionen u.a. im Ganztagsbereich stehen noch aus, sind aber bereits projektiert?
- Welche Synergieeffekte bei der Bearbeitung schulischer Aufgaben wären mit einer Fusion zu erzielen?
Im Landkreis Peine bearbeitet ein Mitarbeiter die Angelegenheiten von 214 Schülern und in Hildesheim von 320 Schülern. Soll der Stand Hildesheim oder Peine zu Grunde gelegt werden? - Es fehlt ein Überblick über die Schulen in privater Trägerschaft des LK Peine.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU/FDP-Gruppe
im Kreistag Hildesheim
gez. Rainer Sander
Sprecher für Bildung
Antwort auf unsere Anfrage vom 13.01.2014 zu „Freiwillige Leistungen“
Die Antwort finden Sie im Kreistags-Informationssystem.
Dazu wählen Sie bitte folgenden link: http://87.106.2.115:8080/ratsinfo/hildesheimlk/2773/MTQzLUFudHdvcnQucGRm/12/n/27032.doc
Kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, am Wettbewerb „Fahrradfreundliche Kommune“ teilzunehmen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität zählt anderenorts, so
z. B. im benachbarten GVH, dass Fahrgäste ein Fahrrad kostenlos mit sich führen können, wenn die Fahrt an Bahnhöfen/Haltepunkten im Kreisgebiet angetreten, oder beendet wird. Dies gilt zumindest außerhalb von Stoßzeiten.
Gerade für den Freizeitverkehr wäre damit eine Stärkung des ÖPNV verbunden. Derzeit beträgt der Preis für eine Fahrradkarte noch 4,50 €, unabhängig von der Fahrtzeit.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist im Rahmen des o.a. Wettbewerbs oder grundsätzlich die Einführung eines entsprechenden Angebots angedacht?
2. Welche Kosten fallen ggf. für den Kreis an, wäre eine kostenneutrale oder gestaffelte Lösung denkbar?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf-Manfred Lehne
Sprecher für Kreisentwicklung und
Wirtschaft der CDU/FDP-Gruppe