Archiv der Kategorie: Anfragen
Anfrage zu Verkehrssicherheit,Zuständigkeit
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Verkehrssicherheit, Zuständigkeiten
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner, Hildesheim, den 02.12.2014
das NKomVG regelt, welche Organe einer Kommunen für welche Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises zuständig sind und in welchen Fällen diese Zuständigkeit durch Beschlüsse der Vertretung oder des Hauptausschusses geändert werden kann. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Bestimmungen der §§ 58, 76 und 85 NKomVG.
In der Vergangenheit ist wiederholt erörtert worden, welche Organe des Landkreises für die Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen zuständig sind (insbesondere bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Aufstellung von Überwachungsanlagen, der Teilnahme an Versuchen/Projekten zur Geschwindigkeitsbegrenzung). Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung über Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis vorzubehalten?
2. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist der Landkreis Hildesheim verpflichtet, an dem Pilotprojekt Baumunfälle teilzunehmen?
3. Welches Organ des Landkreises ist nach welcher Bestimmung grundsätzlich zuständig darüber zu entscheiden,
a) ob sich der Landkreis Hildesheim an dem Pilotprojekt Baumunfälle beteiligt,
b) ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel des
Landkreises in Anspruch genommen werden dürfen,
c) ob für die Teilnahme an dem Pilotprojekt Baumunfälle Haushaltsmittel trotz
Haushaltssicherungskonzept in Anspruch genommen werden dürfen?
4. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, sich gem. § 58 Abs. 3 Satz 1 oder § 76 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Beschlussfassung insbesondere darüber vorzubehalten,
a) ob überhaupt an einem Projekt wie z. B. dem Pilotprojekt
Baumunfälle teilgenommen werden soll,
b) ob eine stationäre Einrichtung zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung
aufgestellt werden soll,
c) ob eine bestimmte Geschwindigkeitsbeschränkung z. B. zur
Lärmminderung angeordnet werden soll?
5. Haben der Kreisausschuss und der Kreistag das Recht, über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu entscheiden, wenn sie die Entscheidungsbefugnis im Einzelfall ohne Einwände anderer Organe in Anspruch nehmen oder ihnen der jeweilige Vorgang zur Entscheidung gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 oder § 58 Abs. 3 Satz 3 NKomVG vorgelegt wird?
6. Wird von der Kreisverwaltung bei der Entscheidung über die Aufstellung stationärer Einrichtungen zur Rotlicht- oder Geschwindigkeitsüberwachung oder bei der Entscheidungen über Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote usw. die Auffassung der Gemeinden und die der Ortsräte/Stadtbezirksräte berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Klaus Veuskens
Kreistagsabgeordneter Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Auskunftsrecht im Sinne der § 56 NKomVG
Anfrage gem. § 18 GO
Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 NKomVG
Hildesheim, 02.12.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG sind in der Vergangenheit wiederholt nicht von Ihnen, sondern in Vertretung oder im Auftrage von anderen Beamten des Landkreises beantwortet worden. Unter Hinweis darauf bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Beabsichtigen Sie, die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG wie bisher Ihren Mitarbeitern (in Vertretung oder im Auftrage) zu überlassen?
2. Vertreten Sie die Auffassung, dass die Beantwortung von Anfragen im Sinne des § 56 Satz 2 NKomVG
a) nach § 81 Abs. 3 Satz 3 NKomVG oder sonstigen Vorschriften anderen als
den Hauptverwaltungsbeamten übertragen werden kann
und
b) durch § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Hildesheim oder sonstige
Vorschriften anderen als dem Hauptverwaltungsbeamten übertragen worden ist?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt „I-Punkt“
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 19.11.2014
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt „I-Punkt“
(mögl. Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine)
Bezug: 1.: Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 17.10.2014
2.: Ihre Antwort vom 28.10.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
mit der o. a. Anfrage hatten wir auf einen Artikel im I-Punkt reagiert, in dem es u. a. heißt, man sei voll auf der Spur – also voll im Zeitplan – und der Landrat stehe in engem Kontakt mit dem Minister und dem Ministerpräsidenten. Eine sehr vielsagende Formulierung, bei der offen bleibt, wie eng und wie häufig Ihre Kontakte zum Herrn Innenminister und Herrn Ministerpräsidenten sind oder waren und wie Sie diese Kontakte vor und nach den Kreistagsbeschlüssen zum Thema Fusion für Ihre Anliegen nutzen konnten.
Wir hatten zunächst gefragt: „Wann haben Sie in welcher Form und mit jeweils welchen Ergebnissen das Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim mit dem Herrn Innenminister und dem Herrn Ministerpräsident besprochen?“
Diese Fragen sind nicht durch Ihren Hinweis beantwortet, die Herren seien entsprechend den Ergebnissen der Arbeitsgruppen informiert worden. Mit dieser Aussage lassen Sie völlig offen, mit welchen Ergebnissen Sie zum Thema Kreisfusion wann mündliche und schriftliche Kontakte a) zum Herrn Innenminister und b) zum Herrn Ministerpräsidenten hatten. Auf den Zeitraum vor den o. a. Kreistagsbeschlüssen sind Sie überhaupt nicht eingegangen.
Ferner hatten wir gefragt: „Wann, wie und mit jeweils welcher Position hat sich unabhängig von den zuvor erfolgten Besprechungen der Innenminister, der Herr Ministerpräsident oder Mitarbeiter der Landesregierung zum Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim Ihnen gegenüber oder gegenüber Ihren Mitarbeitern geäußert?“
Ihr Hinweis, der Herr Innenminister und der Herr Ministerpräsident hätten die Informationen zur Kenntnis genommen, beantwortet diese Fragen nicht. Ignoriert wird auch bei dieser Antwort der Zeitraum vor dem o. a. Kreistagsbeschlüssen, und ignoriert wird ferner die Frage nach den Äußerungen von Mitarbeitern der Landesregierung.
Insgesamt sind Ihre o. a. Antworten auf unsere Fragen so ausweichend und unklar, dass wir Sie erneut um eine Beantwortung bitten müssen.
Wir hoffen, dass Sie dieser Bitte nunmehr ernsthaft nachkommen werden.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Bernd Fell Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Regionales Raumordungsprogramm
Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP);
Anfrage gem. § 18 GO
Hildesheim, 18.11.2014
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
unter Hinweis auf die Beratungen zum RROP, die Arbeiten in der Landesregierung an einem sog. Windenergieerlass und einem sog. Leitfaden „Naturschutz und Landschaftspflege“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist vorgesehen, dass die Landkreise an der Erarbeitung des sog. Windenergieerlasses
und des sog. Leitfadens „Naturschutz und Landschaftspflege“ beteiligt werden? - Aus welchen Gründen ist es erforderlich, das weitere Verfahren zur Aufstellung des RROP
nicht bis zur Fertigstellung
a) des Landes-Raumordnungsprogramms,
b) des Windenergieerlasses und
c) des sog. Leitfadens „Naturschutz und Landschaftspflege“
auszusetzen? - Sind die Kreistagsabgeordneten bei ihrer Entscheidung über Darstellungen/Angaben im RROP zu den Mindestabständen von Windkraftanlagen z. B. zu Siedlungsgebieten oder anderen Windraftanlagen
a) an Erlasse der Landesregierung oder
b) an welche anderen Regelungen unterhalb eines förmlichen Gesetzes gebunden? - In welcher für den Kreistag verbindlichen Regelung ist bestimmt, wie viel Prozent der
Fläche des Kreisgebietes im RROP vorzusehen sind
a) für Vorranggebiete zur Windenergienutzung und
b) für die Gewinnung von wie viel Windenergie?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP
Aktuelles Personaltableau der Kreisverwaltung
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim,31.10.2014
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Aktuelles Personaltableau der Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
der Landkreis hat im Rahmen seines Konsolidierungskonzeptes auch im Personalbereich Einsparungen vorgenommen.
Trotz dieser Einsparungen scheint die Personallage aber offenbar so zu sein, dass für die verbliebenen Stellen verstärkt extern geworben werden muss.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele der vorhandenen Stellen mit welcher Wertigkeit sind derzeit unbesetzt?
- Wie viele Stellen davon sind extern, wie viele intern ausgeschrieben?
- Wie ist die Resonanz auf externe Stellenausschreibungen?
- Bestehen Unterschiede zwischen den Laufbahngruppe 1 und 2? Wenn ja, welche?
- Bewerben sich genügend Nachwuchskräfte für eine Ausbildung beim Landkreis Hildesheim?
Bestehen Unterschiede für die Ausbildungsplätze verschiedener Laufbahnen? Wenn ja, welche? - Wie beurteilen Sie die Perspektiven der Personalgewinnung?
- Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind länger als sechs Monate erkrankt, Wie viele stehen aus anderen Gründen nicht bzw. nicht in vollem Umfang zur Verfügung?
- In welchen Bereichen bestehen ggf. noch Überhänge zum vorgesehenen Stellenplan und warum?
- Gibt es, insbesondere im Bereich der Fachbeamtenschaft (ärztlicher, tierärztlicher, technischer Dienst) weitere Bemühungen oder Erfolge im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Schumann,
Sprecherin für Personal
der CDU/FDP-Gruppe
