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Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO;
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Hildesheim, 19.01.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Koordinierung des Hochwasserschutzes im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt aufzunehmen.
Begründung:
Der Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim sollte möglichst zeitnah verbessert werden, um Hochwassergefahren zu mindern und Planungs-hindernisse für die Gemeinden zu beseitigen.
Seit geraumer Zeit ist hinreichend geklärt, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes grundsätzlich erforderlich sind.
Da der Landkreis es übernommen hat, die Planung der Hochwasserschutz-maßnahmen kreisweit zu koordinieren, hat er auch auf eine möglichst zeitnahe Durchführung solcher Maßnahmen hinzuwirken: insbesondere durch Beratung und sonstige Unterstützung der betroffenen Gemeinden:
Zur Vorbereitung auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche einzelnen baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen müssen an welchen Stellen des Landkreises mit welchem ungefähren Kostenaufwand realisiert werden?
1.1 Welche dieser Maßnahmen sind in welcher Reihenfolge durchzuführen?
1.2 Welche dieser Maßnahmen können unabhängig voneinander getroffen
werden?
1.3 Für welche dieser Maßnahmen sind für wann Zuschüsse in welcher Höhe
zu erwarten?
1.4 Aus welchen Gründen darf mit welchen Maßnahmen derzeit nicht
begonnen werden?
2. Im Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Integration, Sicherheit und Ordnung vom 27.08.2013 wird angegeben: „Herr Basse erläutert ferner, die Wichtigkeit der Erhaltung und finanzielle Aufstockung des Förderprogramms für den Hochwasserschutz im Binnenland seitens des Landes Niedersachsen. Diesbezüglich sollen entsprechende Anträge über die kommunalen Spitzenverbände gestellt werden. An verschiedenen Gewässern, u. a. am Bruchgraben, an der Innerste und an der Leine sollen weitere Retentionsräume erkundet und eingerichtet werden. Entsprechende Gutachten befinden sich im Auftrag bzw. sind noch zu beauftragen. Hinsichtlich des Bruchgrabens ist festzuhalten, dass in landwirtschaftlichen Bereichen die Förderung zu erörtern ist. Bislang findet eine Förderung durch das Land nur zum Schutz bebauter Bereiche statt. Zur Förderung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Haushalt 2014 des Landkreises Hildesheim Mittel i. H. v. 270.000 € vorgesehen“
2.1 In welchem Umfang sind die o. a. Haushaltsmittel für welche Maßnahmen
in Anspruch genommen worden?
2.2. Welche Haushaltsmittel sind für welche Hochwasserschutzmaßnahmen in
2015 eingeplant?
2.3 Welche Anträge sind von den kommunalen Spitzenverbänden mit welchen
Ergebnissen wann gestellt worden?
2.4 Welche Hochwasserschutzmaßnahmen im Binnenland (baulich-technische
Maßnahmen und Sicherung von Retentionsflächen) werden derzeit und
im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren gefördert? Ist in den
kommenden Jahren mit höheren Zuwendungen des Landes zu rechnen?
2.5 Welche Retentionsflächen sind
a) insgesamt und
b) seit der o. a. Sitzung eingerichtet worden?
2.5.1 Welche dieser Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen
für Hochwasser) können für den Hochwasserschutz bereits jetzt
tatsächlich genutzt werden und welche dieser Retentionsflächen (Lage
und Größe) können derzeit aus welchen Gründen noch nicht für den
Hochwasserschutz genutzt werden?
2.5.2 Sollen oder müssen noch weiter Retentionsflächen eingerichtet werden
und welche Flächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen für
Hochwasser) sind dafür vorgesehen oder kommen dafür in Betracht?
2.5.3 Welche Kosten sind mit der Einrichtung und Nutzung Retentionsflächen
verbunden und wer hat diese Kosten zu tragen?
2.5.4 Wer hat auf welcher Grundlage zu beurteilen, in welchem Umfang
Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen) erforderliche
sind? Wo ist dargestellt, welcher Nutzen mit welchen Retentionsflächen
verbunden ist und zu welchen Ergebnissen die Kosten-Nutzen-Analyse
geführt hat?
2.5.5 Welche Gutachten zum Hochwasserschutz sind seit der Beratung am
27.08.2013 von wem in Auftrag gegeben worden und welche Gutachten
zu Hochwasserschutz sind noch in Auftrag zu geben?
3. Welche Verfahrensschritte zum Hochwasserschutz sind derzeit von Ihnen
vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Anfrage zum Pressebericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 15.12.2014
Hildesheim, 18.12.2014
Leistungen und Kosten der Sozialhilfe
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 Geschäftsordnung
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Hildesheimer Allgemeinen Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 15. Dezember 2014 über die Bearbeitung eines Antrages auf Pflegschaft bzw. Unterhalt.Wir bitten Sie, den in diesem Bericht angesprochen Fall in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses (im nicht öffentlichen Teil) aufzunehmen.
Für die Beratung im Ausschuss bitten wir Sie um eine Darstellung des Sachverhaltes und Beantwortung folgender Fragen (ggf. in einer Tischvorlage):
- Welche der bei diesem Fall betroffenen Personen haben über welchen Zeitraum welche Leistungen/Hilfen erhalten?
- Welche Bediensteten der Kreisverwaltung (mit welcher Qualifikation) haben die Voraussetzungen für welche Leistungszusagen wann geprüft?
- Welche Kosten sind für welche Leistungen bisher angefallen und zukünftig zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior Christiane Wirries
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Anfrage zu Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Leistungen nach dem SGB/Schulassistenz, Kostenerstattung durch das Land
Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 24.10.2013 (Anfrage 135)
- Ihre Antwort vom 07.11.2013 -304- Wo/Ho
- Unsere Anfrage vom 15.11.2013 (Anfrage 140)
- Ihre Antwort vom 02.12.2013 -304- Wo/Ho
- Unsere Anfrage vom 21.05.2014 (Anfrage 159)
- Ihre Antwort vom 08.09.2014, (301) Br-Ha
- Unsere Anfrage vom 21.10.2014 (Anfrage 186)
- Ihre Antwort vom 13.11.2014, (406/404)
- Unsere Anfrage vom 23.10.2014 (Anfrage 188)
- Ihre Antwort vom 31.10.2014, (301) Br-Wi
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner, Hildesheim, 02.12.2014
unsere Fragen vom 21.10.2014 sind mit dem Schreiben der Kreisverwaltung Hildesheim vom 13.11.2014 nicht ausreichend beantwortet worden. Beispiel: In der dritten und vierten Frage hatten wir bezogen auf die einzelnen Schulen nach den Kosten und Fallzahlen gefragt. In dem Antwortschreiben wird aber nur pauschal auf die Kosten und Fallzahlen eingegangen. Unzureichend beantwortet ist bisher auch die zwölfte Frage. Daher bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 21.10.2014 nunmehr vollständig und selbst zu beantworten.
Die Presse hat in den vergangenen Tagen berichtet, dass sich Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände über zusätzlich Landesmittel zugunsten der Landkreise für die Inklusion an Schulen verständigt hätten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie war der Landkreis Hildesheim an den o. a. Verhandlungen direkt oder indirekt beteiligt, z. B. durch Angaben über die durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten? Wann und vom wem ist der Landkreis Hildesheim hierzu über welche sog. Verhandlungsergebnisse informiert worden?
- Welche durch die Änderung des Schulgesetzes verursachten Mehrkosten für die
Inklusion an Schulen (für Schulassistenz) sind für die Jahre 2014 und 2015 zu erwarten? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Mehrkosten
durch die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
- In welcher Höhe werden in 2014 und 2015 insgesamt Kosten für die Schulassistenz anfallen? In welchem Umfang und in welcher Höhe werden diese Kosten
ohne die angekündigten zusätzlichen Landesmittel gedeckt?
Auf unsere Anfrage vom 24.10.2013 (zu den Kosten hinsichtlich der Regelungen bzw. Vorgaben im Niedersächsischen Schulgesetz zur “Inklusiven Schule“) hatten Sie uns mit Schreiben vom 07.11.2013 u. a. mitgeteilt, der Landkreis werde die Kosten tragen müssen, zu denen er per Gesetz verpflichtet sei (sh. § 108 Abs.1 NSchG); ferner werde für die Mittelanmeldung der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 ein Konzept für die Herrichtung aller verbleibenden Schulen zu erarbeitet, welches die Gesamtkosten und den Mittelabfluss entsprechend darstellen soll.
Wir bitten Sie, uns das zuvor genannte Konzept oder eine Information zum derzeitigen Planungsstand kurzfristig zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
