Archiv der Kategorie: Anträge

Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2024

Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“

 Beschlussvorschlag zum TOP 12 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sowie zum TOP 18 der Sitzung des Kreisausschusses und zum TOP 25 der Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 12 zu vertagen oder hilfsweise als TOP 4 zu behandeln, da die Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion nur zeitlich befristet an der Sitzung teilnehmen können.

Zudem übersenden wir Ihnen zur Aktualisierung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim“ folgenden Beschlussvorschlag.

Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann haben a) die örtliche Berufsvereinigung der Kindertagespflege und b) die Gemeinden den Entwurf in welcher Fassung erhalten und welche Stellungnahme abgegeben?

Wann sind aufgrund von welchen Stellungnahmen oder sonstigen Anregungen welche Änderungen in den Entwurf aufgenommen worden?

Wann haben welche Mitglieder der Mehrheitsgruppe welche Entwürfe zur Änderung der o. a. Richtlinie erhalten?

Welche Vorschläge der Mehrheitsgruppe sind in den Entwurf (Stand: 27.05.2024) aufgenommen worden?

Beschlussvorschlag:

„Die derzeit gültige Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim wird für die Zeit ab 01.01.2024 wie folgt geändert:

 

  1. In Nr. 6. Absätze 2, 4 und 6 wird die Angabe „um 2,35 %“ geändert in „nach den Ergebnissen des TVöD für Kindertagestätten“.

Die in Nr. 6 genannten Anlagen 1, 2 und 3 werden entsprechend neu gefasst.

  1. Nr. 6. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst: „Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“
  1. In Nr. 6 Absatz 9 wird die Angabe „100 €“ durch die Angabe „110 €“ ersetzt.
  2. In Nr. 6 Absatz 10 wird die Angabe „180 €“ durch die Angabe „200 €“ ersetzt.
  3. In Nr. 7. Satz 2 werden die Worte „insgesamt maximal 30 Tage“ durch „30 Tage Urlaub plus bis max. 14 nachgewiesene Krankheitstage“ ersetzt.
  1. Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt: „Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“
  2. In Nr. 18 wird die Angabe „01.07.2023“ durch die Angabe „01.01.2024“ und die Angabe „01.01.2019“ durch die Angabe „11.04.2023“erstetzt.

Begründung:

Die Änderungen sind erforderlich und geboten, um auch im Bereich der Kindertagespflege die vor Jahren festgelegten Entgelte und Zahlungen den verschiedenen Teuerungen anzupassen.

Eine einheitliche Erhöhung von Zuwendungen für die unterschiedlichsten Tätigkeiten im gesamten Sozialbereich ist in keiner Weise begründet und verstößt gegen den Gleichheitssatz.

Eine Ungleichbehandlung sehen wir auch darin, dass die Anhebungen für die Kindertagespflege erst zum 01.08.2024 in Kraft treten sollen.

Zum Verfahren weisen wir darauf hin, dass die mit Schreiben vom 04.06.2024 für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 versandten umfangreichen Beratungsvorlagen einschl. der Vorlage 674/XIX vom 30.05.2024 (Entwurf zur Änderung der o. a. Richtlinie (Stand: 27.05.2024)) Abgeordneten per Post erst am 08.06.2024 zugestellt worden sind. Dies verletzt erneut unser demokratisches Recht auf Mitwirkung. Nach § 72 NKomVG sind Sie verpflichtet, Ausschusssitzungen einzuberufen, wenn es der Geschäftsgang erfordert. Dies hat so zu erfolgen, dass Beschlussvorlagen vor den Ausschussberatungen von den Ausschussmitgliedern geprüft, aber auch in den Fraktionen beraten werden können und anschließend „Beschlüsse in umfassender Kenntnis über alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte getroffen werden“ (Vgl. dazu Mielke mit weiteren Hinweisen zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, Rn. 6 zu
§ 85 NKomVG). Bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2024 ist kaum eine ausreichende Prüfung der Beschlussvorschläge, keine Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion und keine Fraktionsberatung zu den mit Ihrem Scheiben vom 05.06.2024 übersandten Unterlagen möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung innerhalb der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.06.2024

Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung innerhalb der Kreisverwaltung

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug:

  1. Unsere Anfrage vom 23.02.2024
  2. Ihre Antwort vom 07.03.2024
  3. Unsere Anfrage vom 13.03.2024
  4. Ihre Antwort vom 04.04.2024
  5. Unsere Anfrage vom 09.04.2024
  6. Ihre Antwort vom 26.04.2024
  7. Unsere Anfrage vom 16.05.2024
  8. Ihre Teilantwort vom 22.05.2024
  9. Unsere Anfrage vom 30.05.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verstöße gegen das Datenschutzrecht innerhalb der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen und bis dahin alle bisher gestellten Fragen (siehe Bezug) vollständig zu beantworten.

Zudem bitten wir Sie, uns bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses folgende Fragen zu beantworten:

Von wem ist in den von Ihnen angegebenen 11 Fällen durch jeweils welche Tätigkeit gegen welche datenschutzrechtliche Vorschrift verstoßen worden und wessen personenbezogenen Daten waren dadurch betroffen: z. B. durch unberechtigten Zugriff, unberechtigte Weitergabe oder welche sonstige unberechtigte Verarbeitung? Welche dienstrechtlichen Maßnahmen sind bisher in welchen der 11 Fälle wann getroffen worden?

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste am 03.06.2024 ist die vollständige Beantwortung unserer Fragen zugesagt worden.

In diesem Zusammenhang weisen wir noch mal darauf hin, dass die Beantwortung von Anfragen auch zur Vorbereitung einer Ausschusssitzung dienen und zuvor eine Behandlung innerhalb der Fraktionen ermöglichen soll.

Daher ist es erforderlich, dass wir die Antworten auf unsere Fragen zeitgerecht vor der o. a. Ausschusssitzung erhalten. Sofern Sie uns bestimmte Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben wollen, bitten wir dazu um eine kurze rechtliche Begründung.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem AsylbLG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 28.05.2024

Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem AsylbLG

Beschlussvorschlag zum TOP 10 der Sitzung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang am 28.05.2024 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2024 und zur Sitzung des Kreistages am 20.06.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 10 der Sitzung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang am 28.05.2024 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.06.2024 und zur Sitzung des Kreistages am 20.06.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 29.04.2024 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Hildesheim wird einen Beschluss zur Einführung einer Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Hildesheim fassen, sobald auch das Land Niedersachsen die entsprechenden rechtlichen Vorgaben erlassen hat. Dazu wird die Verwaltung gebeten, dem Kreistag einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

Begründung:

Auf die Begründung des Antrages 552/XIX vom 29.04.2024 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Fraktion Die Unabhängigen sowie die FDP-Fraktion im Kreistag des Landkreises Hildesheim


Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 27.05.2024

 

Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim – XIX. Wahlperiode

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung des Kreisausschusses sowie zur Sitzung des Kreistages am 20.06.2024 übersenden wir folgenden geänderten

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:

  1. § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

Auf gemeinsamen Antrag von mindestens zwei Fraktionen ist die Sitzung zu unterbrechen, um Kreistagsmitgliedern sowie Bürgerinnen und Bürgern einen Dialog zu ermöglichen. Über den Zeitraum entscheidet der oder die Vorsitzende des Kreistages, sofern der Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder nichts anderes bestimmt.“

  1. § 13 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„Das Rechnungsprüfungsamt, die/der Datenschutzbeauftragte/r sowie die Gleichstellungsbeauftragte haben im Ausschuss für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, im Kreisausschuss und im Kreistag zu den von mindestens zwei Fraktionen gemeinsam beantragten Gegenständen zu berichten und Fragen zu beantworten.“

3. § 19 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird folgender neuer Satz zwei eingefügt:

„Der Entwurf ist den Abgeordneten innerhalb von vier Wochen nach einer Sitzung zuzusenden.“

b) Absatz 1 Satz 4 erhält folgende Fassung:

„Die Aufzeichnungen dürfen von allen Abgeordneten eingesehen und im Übrigen nur zur Anfertigung und Überprüfung der Richtigkeit des Protokolls durch die Unterzeichnenden nach Absatz 3 verwendet werden.“

Begründung:

Die o. a. Änderungen der Geschäftsordnung sollen u. a. bewirken, dass Entscheidungen des Kreistages transparenter werden. Um einen Dialog für Bürgerinnen und Bürger sowie Kreistagsabgeordneten zu ermöglichen, sieht die CDU-Kreistagsfraktion eine Anpassung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Möglichkeit einer Sitzungsunterbrechung als erforderlich an.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste


Musikschulen im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.05.2024

 

Musikschulen im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Musikschulen im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist über die finanzielle Förderung zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Schule und Kultur

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen,Personal, Digitalisierung und
Innere Dienste


Förderung von Vereinen und Verbänden zum Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 16.05.2024

Förderung von Vereinen und Verbänden zum Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

 

Beschlussvorschlag:

Gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände, die dem Staatsziel des Art. 20a GG dienen, sollen auf Antrag nach Maßgabe einer Richtlinie pauschal mit einem Festbetrag und/oder für konkrete Maßnahme oder Programme gefördert werden. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz wird gebeten, einen Richtlinienentwurf zu erarbeiten, über den der Kreistag in seiner übernächsten Sitzung entscheiden kann.

Begründung:

Art. 20a GG bestimmt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Die Arbeit der im Naturschutz tätigen Vereinen und Verbänden dient allen Menschen und ist aufgrund des Klimawandels mehr und mehr von Bedeutung.

Daher ist es nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten, auch Vereine und Verbände, deren Satzungszweck der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere ist, auf Antrag pauschal mit einem Festbetrag, der nach bestimmten Kriterien ermittelt werden sollte, und/oder für konkrete Maßnahme oder Programme zu fördern, wenn sie ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Zustand der Sportstätte am Gymnasium Alfeld

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2024

Zustand der Sportstätte am Gymnasium Alfeld
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zustand der Sportstätte am Gymnasium Alfeld“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Das Gymnasium Alfeld bietet u. a. ein Sportabitur an, ein Training ist auf dem Sportplatz ist aber nur eingeschränkt möglich. Die Leistungsprüfungen müssen deshalb im Alfelder Hindenburgstadion abgenommen werden. Der Sportplatz wird ebenfalls von der benachbarten Berufsbildenden Schule genutzt. Der Landkreis Hildesheim ist Träger der beiden Schulen und zur Bauunterhaltung verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Ute Bertram
Sprecherin der
CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung,
Bau und Tiefbau