Archiv der Kategorie: Anträge
AMEOS Klinikum Alfeld
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.01.2024
AMEOS Klinikum Alfeld
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit so schnell wie möglich zum Thema „AMEOS Klinikum Alfeld“ einzuberufen.
Begründung:
Es ist zwingend erforderlich, darüber zu beraten und zu entscheiden, welche Möglichkeiten bestehen und getroffen werden sollten, um die Auswirkungen der aktuell in der Presse angekündigten Maßnahmen zum Krankenhaus Alfeld soweit wie möglich abzuwenden.
Im vorliegenden Fall sind die Gremien des Kreistages bisher nicht eingebunden worden und hatten somit keine Gelegenheit, über erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der vom Krankenhaus Alfeld angebotenen Leistungen zu beraten.
Die Umsetzung der angekündigten Streichungen würde im Bereich Alfeld nicht nur die medizinische Versorgung erheblich verschlechtern, sondern als Folge davon die Attraktivität der Stadt Alfeld und deren Umland als Wohnort und Standort für Gewerbe nachhaltig beeinträchtigen. Dies wird u. a. zu einem weiteren Rückgang der Einwohnerzahl, der Gewerbebetriebe und der Steuereinnahmen beitragen. Umso mehr aber die Finanzkraft der Stadt weiter abnimmt, umso höher wird der Druck sein, die Hebesätze der örtlichen Steuern noch mehr zu erhöhen. Diese Abwärtsspirale ist möglichst zu stoppen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.01.2024
Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste aufzunehmen.
Begründung:
Der Einsatz einer künstlichen Intelligenz könnte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Hildesheim eine Arbeitserleichterung sein und zugleich bewirken, dass die Protokolle über die Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien zeitgerechter als bisher angefertigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen,Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Volkshochschule des Landkreises Hildesheim- Kündigungsregelung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.01.2024
Volkshochschule des Landkreises Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienstes, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist über die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 07.12.2023 zum Erwerb von Geschäftsanteilen des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V. an der VHS gGmbH zu berichten und bei Bedenken insbesondere der Aufsicht gegen den Kreistagsbeschluss über ggf. erforderliche weitere Maßnahmen zu beraten. Es wäre dann z.B. auch zu prüfen, ob der Landkreis bzw. die Holding des Landkreises aus der VHS gGmbH aus wichtigem Grund austreten sollte, um weiteren Schaden vom Landkreis bzw. von der Holding abzuwenden.
Nach unserer Auffassung ist es haushaltsrechtlich insbesondere nicht gerechtfertigt, auf die im Antrag der Fraktionen FDP, Unabhängige und CDU vom 30.11.2023 vorgeschlagene Kündigungsregelung zu verzichten, die Entscheidungsfreiheit über die VHS gGmbH durch das vorgesehen Vetorecht der Stadt weitestgehend zu opfern und den vom Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. verlangten Preis für die Geschäftsanteile der defizitären VHS gGmbH zu zahlen, zumal der Verein seit Jahren aus eigenen Mitteln nicht nennenswert zum Betrieb der VHS gGmbH beigetragen hat und den Verkaufserlös aufgrund des Vereinszwecks zumindest weitgehend der VHS gGmbH zukommen lassen müsste, dazu aber in den Verträgen nichts bestimmt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.01.2024
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen:
Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen
Begründung:
Gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 20.11.2023 zu Hotteln und der des Kreistages vom 22.11.2023 zu Groß Düngen hat der Landrat rechtliche Bedenken geäußert. Es ist zu klären, ob und wann er gegenüber dem Verkehrsministerium Einspruch gegen diese Beschlüsse eingelegt hat, ob das Ministerium einen oder beide Beschlüsse beanstandet und ob diese Beanstandungen ggf. anzufechten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Maßnahmen für eine gute Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.01.2024
Maßnahmen für eine gute Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Maßnahmen für eine gute Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit aufzunehmen.
Zudem bitten wir Sie, Vertreter der Krankenhäuser zu den Sitzungen einzuladen und um einen Sachstandsbericht zu bitten.
Begründung:
Ziel des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) ist gem. dessen § 2 Absatz 1 Satz 1 die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Patientinnen und Patienten mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten und eigen-verantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern.
Dazu bestimmt § 1 des Gesetzes: „Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des § 2 und des Krankenhausplans sicherzustellen. Sie haben eigene Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten, soweit die Krankenhaus-versorgung nicht durch andere Träger gewährleistet wird.“
Im Kreistag spielt die Krankenhausversorgung zumindest bisher kaum eine Rolle, obwohl der Landkreis jährlich knapp 5 Mio. € Krankenhausumlage zahlen muss. Nun hat sich die Situation der Krankenhäuser durch die von Rot-Grün initiierte sog. Krankenhausreform weiter verschlechtert und in vielen Häusern zu einer bedrohlichen finanziellen Lage mit den sich daraus ergebenden Unterstützungsleistungen von Landkreisen bzw. Folgen für die kommunalen Haushalte geführt.
Daher ist es erforderlich, dass der Kreistag einen umfassenden Lagebericht über die Situation der Krankenhäuser im Landkreis Hildesheim erhält und alle erforderlichen Maßnahmen trifft, damit das in § 2 NKHG vorgegebene Ziel für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises dauerhaft erreicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend,Soziales und Gesundheit
Wohnraumaktivierungsprogramm
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim,den 04.12.2023
TOP „Haushalt 2024″
„Wohnraumaktivierung“
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen — Die Linke — Die Partei — GUT für Sarstedt stellt gemeinsam mit der CDU-Kreistagsfraktion im Kreisausschuss am 04.12.2023 und dem Kreistag am 07.12.2023 folgenden Antrag:
Beschlussvorschlaq:
- Für ein Wohnraumaktivierungsprogramm werden 750.000 Euro in den Haushalt 2024 eingestellt.
- Mit diesen Mitteln soll bisher leerstehender Wohnraum für Menschen mit keinem,
kleinem oder mittlerem Einkommen aktiviert werden, z.B. dadurch, dass Renovierungen durchgeführt werden können, die eine Vermietung ermöglichen. - Aus den Mitteln sollen auch einmalige Zuschüsse an nichtgewerbliche private Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis gezahlt werden.
- Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, der insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Kreistagsfraktionen sowie der Verwaltung und möglichst der kommunalen Wohnungswirtschaft und des Jobcenters angehören, die die Rahmenbedingungen für möglichst unkomplizierte und risikoarme Verfahren für alle Beteiligten erarbeiten soll.
Die Verwaltung erarbeitet eine Förderrichtlinie, in der die erarbeiteten Rahmenbedingungen (Punkt 4) Eingang findet und legt sie dem Kreisausschuss nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen zur Beschlussfassung vor. - Ziel ist es, über die Details der Mittelverwendung eine möglichst breite und
einvernehmliche Beschlussfassung im. Kreisausschuss herbeizuführen.
Begründung:
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis Hildesheim ist extrem angespannt. Besonders für Einwohnerinnen und Einwohner mit keinem, kleinen oder mittleren Einkommen gibt es kaum Angebote. Zusätzlich konkurrieren diese Gruppen mit Geflüchteten, die im gleichen Preissegment Wohnraum benötigen. Dafür wollen wir insbesondere Anreize für alle privaten und nichtgewerbliche Eigentümer schaffen die leerstehenden Wohnraum besitzen, der sich ohne Renovierung nicht vermieten lässt.
Dieses Programm stellt insbesondere auf die Herstellung der Vermietungsfähigkeit einer Wohnung ab. Dies schließt insbesondere Schönheitsreparaturen, Herrichtung von Bädern und Küchen, Einbau von Wohnungsabschlusstüren und Auswechseln von Türschlössern ein, nicht jedoch Maßnahmen der energetischen Sanierung, Erneuerung von Heizungsanlage usw.
Da der Landkreis und ihm angehörigen Städte und Gemeinden einen erheblichen Aufwand haben, Menschen geeignet unterzubringen, stellt diese Maßnahme eine sich selbsttragende Investition dar, denn jede neue preiswerte Wohnung entlastet den angespannten Wohnungsmarkt und reduziert mittelbar, im Falle der Anmietung durch den Landkreis auch unmittelbar, die Ausgaben des Landkreises.
Nach derzeitigem Beratungsstand kommen folgende Eckpunkte in Betracht:
- Zielgruppe sind private und nichtgewerbliche Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Die Förderung soll als Zuschuss unabhängig vom Einsatz anderer Finanzmittel (Eigenmittel, Kredite,) oder Leistungen gezahlt werden.
- Der maximale Zuschuss soll für kleine Wohnungen (ca.000E) und größere Wohnungen (ca. 20.000E) unterschiedlich sein.
- Die Wohnungen sollen grundsätzlichen nur an Personen im SGB XII-, SGB II- oder AsylbLG-Bezug, Personen mit Wohnberechtigungsschein oder gleichgestellt vermietet werden.
- Die Förderung bedingt eine Zweckbindung von bspw. 5 oder 10 Jahren für den genannten Personenkreis (Verpflichtungszeitraum). Im Falle der kürzeren Bindungszeit verringert sich die maximal Förderhöhe.
- Der Zuschuss wird nur auf Antrag für geeigneten Wohnraum gewährt.
- Die zweckgemäße Verwendung der Mittel für Renovierungen ist glaubhaft zu machen und auf Anforderung nachzuweisen.
- Größere Leerstände oder Fehlvermietungen während des
Verpflichtungszeitraumes können zu Rückforderungen der Fördersumme führen. Dies soll nicht gelten, wenn der Wohnraum dem Landkreis zur Anmietung angeboten wird. - Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beginn der ersten Anmietung. Bei Wohnraum, der dem Landkreis zur Anmietung angeboten wurde, kann der Zuschuss früher ausgezahlt werden. Es soll geprüft werden, ob der Landkreis unter Einbeziehung Dritter den Zuschuss auch direkt für den von ihm angemieteten Wohnraum verwenden kann.
- Es soll geprüft werden, ob eine Priorisierung der Mittelvergabe sinnvoll ist. Denkbar wäre Anträge aus Kommunen mit hohem Wohnraumbedarf und Anträge auf kleinere Förderbeträge (=mehr Wohnungen) vorrangig zu bescheiden.
- Sollte das Programm gut angenommen werden, ist über eine Ausweitung zu beraten. Als weiteres könnte über die Einrichtung einer „Wohnraumagentur“ beraten werden, die gezielt Wohnraum für den Landkreis beschafft und deren notwendige und angemessene Sanierung finanziert, potentielle Vermieterinnen berät und auch die Vermietung sicherstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Haushalt 2024 Kindertagespflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.12.2023
Haushalt 2024
Kindertagespflege
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum o.a. TOP Haushalt in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2023 und im Kreistag am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim wird
für die Zeit ab 01.01.2024 wie folgt geändert:
- In Nr. 6. Absätze 2, 4 und 6 wird die Angabe „um 2,35 %“ geändert in
„nach den Ergebnissen des TVöD für Kindertagestätten“.
Die in Nr. 6 genannten Anlagen 1, 2 und 3 werden entsprechend neu gefasst.
- Nr. 6. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Alle Tagespflegepersonen erhalten einen Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde.“
- In Nr. 6 Absatz 9 wird die Angabe „100 €“ durch die Angabe „110 €“ ersetzt.
- In Nr. 6 Absatz 10 wird die Angabe „180 €“ durch die Angabe „200 €“ ersetzt.
- In Nr. 7. Satz 2 werden die Worte „insgesamt maximal 30 Tage „ durch
„30 Tage Urlaub plus bis max. 14 nachgewiesene Krankheitstage“ ersetzt.
- Dem Punkt 9a wird folgender Satz angefügt:
Ersatzbetreuungskräfte erhalten in den bestehenden Vertretungsmodellen die
gleiche Vergütung wie in den Varianten nach Absatz 1 bis 3.“
Begründung:
Die Änderungen sind erforderlich und geboten, um auch im Bereich der
Kindertagespflege die vor Jahren festgelegten Entgelte und Zahlungen den
verschiedenen Teuerungen anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher für Jugendhilfe