Archiv der Kategorie: Anträge
Zukünftige Finanzierung und Angebote der Firma Volkshochschule gGmbH (VHS)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.12.2022
Zukünftige Finanzierung und Angebote der Firma Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS)
Beschlussvorschlag zu TOP 20 und 20.1 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu TOP 20 und 20.1 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Gruppe vom 02.12.2022 (Nr. 208/XIX) wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Änderungen a) des bestehenden Gesellschaftsvertrages der VHS gGmbH und b) der Inhalt des neuen Gesellschaftsvertrages der VHS gGmbH mit den Gesellschaftern Landkreis Hildesheim Holding, der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim sind nur nach Zustimmung des Kreistages vorzunehmen.
- Die Vertreter des Landkreises Hildesheim in der VHS gGmbH und in der Landkreis Hildesheim Holding werden beauftragt, dem Kreistag kurzfristig den Entwurf für den neuen Gesellschaftsvertrag vorzulegen.
- Mit dem neuen Gesellschaftsvertrag ist anzustreben, dass die mit der Zuwendungsvereinbarung (gemäß Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021) garantierte finanzielle Absicherung der VHS gGmbH für Angebote und Standorte nicht ersatzlos entfallen und die Landkreis Hildesheim Holding das uneingeschränkte Recht erhält, seine Anteile an der VHS gGmbH jederzeit an Dritte zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Haushaltsbegleitbeschluss 2023
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.12.2022
Haushaltsbegleitbeschluss 2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 übersenden wir Ihnen folgenden Haushaltsbegleitbeschluss:
I,Mehrkosten der Tagesmütter aufgrund der Pandemie und Folgen des Krieges in der Ukraine
Die seit Mitte 2022 angefallenen Mehrkosten der Tagesmütter aufgrund der Pandemie und Folgen des Krieges in der Ukraine sind durch den Landkreis zumindest weitgehend auszugleichen, soweit sie nicht von Dritten (z. B. Bund oder Land) übernommen werden. Einzelheiten sind in einer Richtlinie zu regeln, die dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2023 aufzunehmen.
Begründung:
Wir verweisen auf den Antrag der der Regionalgruppe Hildesheim der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen (BvK) e.V. vom 19.10.2022.
II. Hilfe für Menschen der Ukraine
- Soweit die Gemeinden zur Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen Maßnahmen treffen, weil die Angebote anderer Stellen für die Betreuung nicht ausreichen, fördert bzw. unterstützt der Landkreis dies in 2023 als freiwillige Leistung im Rahmen eines Budgets in Höhe von 2 Mio. Euro pro Jahr.
- Der Landrat wird beauftragt, für die Förderung/Unterstützung nach Nr. 1 eine Förderrichtlinie oder andere geeignete Regelung zu erarbeiten und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
III. Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich
In den Haushaltsplan für 2023 werden 50.000 € für freiwillige Leistungen im Bereich Altenhilfe bereitgestellt:
a) zur Unterstützung ehrenamtlicher Netzwerke einschl. Nachbarschaftshilfe,
b) Altenpflegeplanung und ein Versorgungskonzept.
IV. In den Haushaltsplan 2023 ist zusätzlich als wesentliches Produkt aufzunehmen:
„Klima-, Umwelt- und Naturschutz“ im Sinne des § 4 Abs. 7 GemHKVO.
Dazu wird die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zu fertigen und dem Kreistag bis Mitte 2023 vorzulegen.
Begründung:
§4 GemHKVO regelt: „Der Haushalt wird nach den Bedürfnissen der Kommune in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der jeweiligen Verwaltungsgliederung oder bildet den Produktplan der Kommune ab. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet“ (Abs. 1). „In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden“ (Abs. 7).
Der Landkreis kann neben und zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutz usw. in erheblichem Umfang freiwillige Aufgaben übernehmen.
Es erscheint sachgerecht, den „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ als ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob auch die Verwaltungsgliederung hinsichtlich des Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutzes modifiziert werden sollte.
V. Förderung des Gewässerschutzes
In den Haushaltsplan 2023 werden für die „Förderung des Gewässerschutzes“ 100.000 € bereitgestellt. Dazu ist ein gesondertes Produkt zu bilden. Die Verwaltung erarbeitet eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Das Produkt sollte Gewässer zweiter und dritter Ordnung erfassen. Die Förderung soll abzielen auf allgemeine Maßnahmen oder auch um einzelne Projekte von Unterhaltungsverbänden, Kommunen oder Dritten fördern zu können. In Betracht kommen dabei alle Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG und des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes nach dem WHG, dem NWG bzw. der WRRL – für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.
VI. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes
In den Haushaltsplan 2023 werden 50.000 € eingestellt für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers.
VII. Landkreisförderung Niedersächsischer Weg
In den Haushaltsplan 2023 werden 50.000 € bereitgestellt, um Maßnahmen des Niedersächsischen Weges durch den Landkreis Hildesheim zu fördern: ergänzend zu den gesetzlich angekündigten Ausgleichszahlungen nach § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).
Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Landesregelung eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.
VIII. Regionale Entwicklung/Neuer Zusammenhalt
Der Haushaltsansatz „9‐09, 511‐003 Regionale Entwicklung/Neuer Zusammenhalt“ ist von 341.600 € auf 550.000 € zu erhöhen.
Begründung:
Die Erhöhung erscheint erforderlich, um Projekte der regionalen Förderung wirksam unterstützen zu können, die z. B. sehr konkret vom Regionsverein Leinebergland verfolgt werden.
IX.Mikrofonanlage
Die Verwaltung wird beauftragt im Großen Sitzungssaal des Kreishauses eine Mikrofonanlage installieren zu lassen, mit deren Hilfe von allen für Kreistagsabgeordnete vorgesehenen Plätzen aus gesprochen werden kann.
Begründung:
Die derzeitige Ausstattung des Großen Sitzungssaales des Kreishauses sorgt nicht für eine angemessene politische Auseinandersetzung in Rede und Gegenrede.
Der jeweilige Weg der Abgeordneten zwischen Sitzplatz und Rednerpult nimmt unnötige Zeit in Anspruch und ist auch nicht barrierefrei. Spontane und damit regelmäßig erfrischende Redebeiträge werden dadurch nicht gefördert. Zudem muss die Rednerin/der Redner ggf. Aufzeichnungen mit zum Pult nehmen und dafür vorher Papier ausdrucken. Die Sitzungsleitung und die Verwaltung haben demgegenüber eigene Mikrofone und können bei Redebeiträgen sitzen bleiben. Diese Ungleichheit soll beendet werden. Dafür werden für alle Abgeordneten Mikrofone angeschafft.
Diese Maßnahme ist auch dazu geeignet, dass die Sitzungsabläufe für Zuhörerinnen und Zuhörer interessanter werden.
X. Globale Minderausgabe
Es ist eine globale Minderausgabe einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).
XI. Unterjährige Finanzberichte
Die Verwaltung erstellt unterjährige Finanzberichte (unter Berücksichtigung/Nutzung der bereits jetzt verwaltungsintern erstellten unterjährigen Finanzberichte) und berichtet darüber pro Quartal
in den Kreistagsgremien: Über die Haushaltslage mit den wesentlichen Haushaltsdaten einschließlich Vergleichszahlen zum aktuellen Haushaltsplan und zumindest zu den zwei vorangegangenen Haushaltsjahren, sowie über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Beteiligungen (zumindest für eine Abweichungsanalyse zwischen dem geplanten, haushaltsrelevanten Ergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis aufgrund der eigenen Hochrechnung der Beteiligung).
XII. Digitaler Zugang zu den Kostenstellen des Haushaltsplans für Kreistagsabgeordnete
Den Kreistagsabgeordneten ist der digitale Zugang zu den Kostenstellen des Haushaltsplanes zu ermöglichen, in denen auch ersichtlich wird, welche Einnahmen und Ausgaben zu welcher Haushaltsstelle bereits gebucht worden sind.
Begründung:
Es sind keine Gründe dafür erkennbar, dass Abgeordneten der Zugang auf wesentliche Teile der Haushaltsplanung verschlossen ist.
XIII. Haushaltsplananpassung
a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den Kreistagsbeschlüssen für den Haushalt 2023 anzupassen/zu aktualisieren.
b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:
– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,
– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.
Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Andreas Koschorrek
Sprecher des Ausschusses für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.11.2022
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Über den Fortgang der Angelegenheit ist aufgrund der aktuellen Entwicklung zu beraten und zu entscheiden.
Auf den Beschluss vom 10.12.2020 wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.11.2022
Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA) in der Nordstadt“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Über den Fortgang der Angelegenheit ist aufgrund der aktuellen Entwicklung zu beraten und zu entscheiden.
Auf den Beschluss vom 10.12.2020 wird verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.11.2022
„Gullydeckel-Attacke Harsum“, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gullydeckel-Attacke Harsum, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 22.11.2022, des Kreisausschusses am 05.12.2022 und des Kreistages am 08.12.2022 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
„Gullydeckel-Attacke Harsum“, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.11.2022
„Gullydeckel-Attacke Harsum“, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gullydeckel-Attacke Harsum, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Entscheidung über Maßnahmen nach dem NPsychKG“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 22.11.2022, des Kreisausschusses am 05.12.2022 und des Kreistages am 08.12.2022 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
„Gullydeckel-Attacke Harsum“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.10.2022
„Gullydeckel-Attacke Harsum“
Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gullydeckel-Attacke Harsum, Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
- Das zuständige Organ des Landkreises muss zum o. a. Fall eine Entscheidung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) treffen. Im Zusammenhang mit diesem Fall ist auch über personelle sowie organisatorische Maßnahmen im Sozialpsychiatrischen Dienst zu beraten.
- Seit den Informationen des Bürgermeisters von Harsum an den Landkreis vom 09./10.08.2022 sind nun zwei Monate vergangen, in denen der Kreisausschuss über ggf. erforderliche Maßnahmen zum Schutz höchster Rechtsgüter aufgrund einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr (z. B. Bombendrohungen) nach dem NPsychKG hätte beraten und entscheiden müssen: insbesondere über die Anforderung eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses und auf dessen Grundlage über den Antrag auf Unterbringung beim zuständigen Gericht.
- Nach § 16 NPsychKG ist eine Unterbringung psychisch kranker Personen zulässig, wenn von ihnen infolge ihrer Krankheit eine „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ ausgeht, die auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.
Die Entscheidung darüber ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Die Ermessensausübung ist sachgerecht aber nur aufgrund der vollständigen Kenntnisse über den Sachverhalt und die jeweils relevanten personenbezogenen Daten möglich (u. a. über das persönliche Umfeld des Betroffenen, sein bisheriges Verhalten vor dem 09.08.2022, diegutachterliche Feststellung über seine psychische Krankheit und die Aussage darüber, ob infolge dieser Krankheit seit wann eine gegenwärtige erhebliche Gefahr besteht).Dem stehen im vorliegenden Fall insbesondere entgegen, dass der Hauptverwaltungsbeamte die am 01.09.2022 von der CDU-Fraktion verlangte Akteneinsicht bisher nicht gewährt, wesentliche Fragen zum Sachverhalt (z. B. Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.09.2022) auch nicht teilweise beantwortet und dem Kreisausschuss keine Beschlussvorlage vorgelegt hat.
Über die öffentliche Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 15.09.2022 gibt es bisher kein Protokoll. Über die relevanten Ereignisse in den vergangenen zwei Wochen hat der Landrat die Abgeordneten bisher nicht informiert.
Mit der Akteneinsicht sollte u. a. geklärt werden, wann der Landkreis welche Informationen erhalten hat (von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Betreuungsgericht, der Gemeinde Harsum und sonstigen Dritten in Bezug auf psychische Krankheiten, geistige Gebrechen, Straftaten, Androhungen von welchen Straftaten, Verurteilungen, gerichtliche Beschlüsse nach dem NPsychKG oder der StPO), ob und aus welchen Gründen der Landrat ein medizinisches Gutachten nach dem NPsychKG wann angefordert hat oder nicht, welche Aussagen sich daraus ergeben, ob ein solches Gutachten jetzt anzufordern ist, welche Gründe derzeit für oder gegen eine „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ bzw. einen Unterbringungsantrag sprechen.In diesem Zusammenhang ist auch relevant, was die Polizei zu dem in Nr. 2 genannten Fall dem Landkreis aufgrund ihrer Informationspflichten mitgeteilt hat.
- Am 12.9.2022 teilte der Landrat per E-Mail mit,
– er habe wegen datenschutzrechtlicher Bedenken das Innenministerium und die Landesbeauftragte für Datenschutz gefragt, ob und in welchem Umfang er die Fragen der CDU-Fraktion beantworten bzw. Akteneinsicht geben dürfe,– er werde die CDU-Fraktion informieren, sobald die Antwort der Landesdatenschutzbeauftragten vorliege.
Später berichtete er in einer Sitzung des Sozialausschusses und des Kreisausschusses z. B. etwas darüber, was der Landkreis am 09.08.2022 gewusst bzw. nicht gewusst habe. Zudem teilte er mit, dass nach Meinung des Innenministeriums die Daten zu dem Vorgang nur begrenzt zur Verfügung zu stellen seien.
Auf unsere Frage an den Innenminister vom 15.09.2022, ob er auf eine Akteneinsicht hinwirken werde, hat der Minister mit Schreiben vom 25.09.2022 wie folgt antworten lassen: Da der Landrat den Antrag auf Akteneinsicht bereits umfassend prüfe, sehe er keinen Anlass hierauf weiter hinzuwirken. Und weiter heißt es im Schreiben des Ministeriums: Seine rechtliche Einschätzung zur Frage der Akteneinsicht liege dem Landrat vor. Die abschließende Prüfung, inwieweit Einsicht in die gewünschten Akten gewährt werden kann, obliege jedoch dem Landkreis.
Für den Hauptverwaltungsbeamten (Amtsbezeichnung Landrat), der die Verwaltung einschl. des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu leiten hat, ist der Kreistag die oberste Dienstbehörde und sein höherer Dienstvorgesetzter.
Zudem ist der Kreisausschuss auch für die Beamten des Sozialpsychiatrische Dienstes die höhere Disziplinarbehörde. Schon daher ist in keiner Weise die Auffassung vertretbar,dass der Hauptverwaltungsbeamte, der gesetzlich verpflichtet ist, die Beschlüsse des Kreistages und Kreisausschusses auszuführen und die Aufgaben des Kreisausschusses zu erfüllen (§ 85 Abs.1 NKomVG), befugt sein soll zu entscheiden, welche relevanten dienstlichen Unterlagen für Maßnahmen nach NPsychKG er dem Kreisausschuss vorlegt.
Im Übrigen widerspricht eine Einschränkung der Auskunftspflicht § 56 und § 58 Abs. 4 der Kommunalverfassung bzw. den durch die Verfassung gewährten Rechten und Pflichten der Abgeordneten (zum Auskunftsrecht und zur Überwachung der Verwaltung durch die Abgeordneten siehe u. a. OVG Lüneburg, Urteil vom 4.3.2014 – 10 LB 93/13, VG Hannover, Urteil vom 17.06.2016 – 1 A 13723/14, Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 15/1490, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport – Drs. 15/1835, LT-Drs. 15/2124, S. 5, und VG Braunschweig, Urteil vom 25.04.2013 – 1 A 225/12): Dem Abgeordneten erwachse „aus seinem Status ein Recht darauf, dass ihm diejenigen Informationen nicht vorenthalten werden, die ihm eine sachverständige Beurteilung ermöglichen… Daher darf nicht der zu kontrollierende Hauptverwaltungsbeamte dem zur Kontrolle berufenen Rat Regeln und Voraussetzungen für das Auskunftsrecht vorgeben … Vielmehr bedürfen Abgeordnete einer umfassenden Information, um ihren Aufgaben genügen zu können; dies gilt insbesondere für parlamentarische Minderheiten.“
- Die o. a. Anfragen des Landrates beim Innenministerium und bei der Landesdatenschutzbeauftragten waren und sind nicht erforderlich, denn die datenschutzrechtlichen Bedenken sind völlig unbegründet. Sie sind nicht geeignet, den o. a. Zeitverzug bzw. ein weiters Verzögern der Entscheidung in einem Fall zu rechtfertigen, bei dem über das Vorliegen bzw. Abwehren einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr zu entscheiden ist: von dem für diese Entscheidung zuständigen Organ.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit