Archiv der Kategorie: Anträge
Zusammenarbeit der Verkehrsbehörde-Vorbereitung und Durchführung von Ortsterminen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.02.2022
Zusammenarbeit der Verkehrsbehörde mit den Gemeinden, der Samtgemeinde und den Städten; Vorbereitung und Durchführung von Ortsterminen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zusammenarbeit der Verkehrsbehörde mit den Gemeinden, der Samtgemeinde und Städten, Vorbereitung und Durchführung von Ortsterminen“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 01.03.2022 aufzunehmen.
Begründung:
Die Verkehrsbehörde prüft in eigener Zuständigkeit verkehrsrechtliche Anordnungen (z. B. Einzelfragen der Beschilderung in den Gemeinden zur Beschränkung des fließenden Verkehrs). Zur Einschätzung der örtlichen Situation werden mehr oder weniger regelmäßig Ortstermine durchgeführt.
Die Erfahrungen der Mitglieder der CDU-Fraktion mit der Organisation von Ortsterminen in den Städten und Gemeinden sind sehr unterschiedlich und hinsichtlich der Einbindung von örtlich Betroffenen zumindest teilweise nicht zufriedenstellend.
Wir bitten die Verwaltung, in der nächsten Sitzung des o. a. Ausschusses um Informationen zu den Zuständigkeiten für die Organisation von Ortsterminen sowie zur Möglichkeit, auf die Zusammensetzung der Teilnehmenden einer solchen Ortsbegehung Einfluss zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy RenneKöhne
Fraktionsvorsitzender Vorsitzende des Ausschusses für Verkehrssicherheit,
Hilfe für die Menschen der Ukraine
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.02.2022
Hilfe für die Menschen der Ukraine
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten, Sie den Beratungspunkt „Hilfe für die Menschen der Urkaine“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Angesichts des kriegerischen Überfalls auf die Ukraine, ist es zu beraten und zu beschließen wie der Landkreis Hildesheim den Menschen dieses Landes, insbesondere den Flüchtlingen helfen kann. Zu beraten wäre zum Beispiel die Bereitstellung von Mitteln unter einem gesonderten Haushaltsansatz, die Einrichtung eines Spendenkontos, die Planung und Errichtung von Unterkünften, die gesundheitliche Betreuung, die Organisation und Benennung von Anlaufstellen, eine Informationsplattform in den erforderlichen Sprachen, die Organisation von Dolmetschern, Förderung und Unterstützung im Bereich Bildung und Sprachen, die Einziehung der Städte und Gemeinden und der Einrichtungen, die schon bisher bei der Migrationsarbeit geholfen haben.
Eine kurzfristige Beratung ist nach unserer Auffassung auch deshalb erforderlich um tätige Hilfe zu verabreden und deutlich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.02.2022
Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf unseren Antrag 44/XIX vom 03.02.2022 und unseren Beschlussvorschlag vom 21.01.2022, der im Fachausschuss und Kreisausschuss als behandelt betrachtet wurde, übersenden wir Ihnen für die Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 folgenden
Beschlussvorschlag:
- Es soll ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden.
- An der Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes sollen die Kommunen des Landkreises und solche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen (z.B. Polizei) beteiligt werden, die für das Vorhaben einen fachlichen Beitrag leisten können.
- Die Verwaltung wird gebeten,
a.bei den Landkreiskommunen abzufragen, ob und ggf. welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden (z. B. Einrichtung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Abs. 1c StVO oder innerörtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO, Anlage von Fußgängerüberwegen oder sicheren Radwegen),
b. bei der Polizei nachzufragen, ob und ggf. wie sie das Projekt unterstützen wird und in welchen Bereichen Maßnahmen vordringlich erscheinen,
c. bei Ortsterminen der Verkehrsbehörde (mit und ohne Beteiligung der Verkehrskommission) auf die Beteiligung der örtlich Betroffenen und von Vertreterinnen und Vertretern der Orts-, Gemeinde- und Stadträte hinzuwirken, um deren Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen,
d. den Kreistagsgremien einen Vorschlag für die Konzepterarbeitung unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Kommunen und der Polizei vorzulegen,
e. den Kreistagsgremien mitzuteilen, ob und ggf. welche bisher nicht genutzten Fördermittel für ein Verkehrssicherheitskonzept oder eine entsprechende Planung zur Verfügung stehen,
f. Den Kreistagsgremien mitzuteilen, welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim derzeit welche Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen sind: a) nach Satz 1 und b) nach Satz 2 der Verordnung.
Für die Konzepterarbeitung sind 30.000 Euro im Haushalt des Landkreises 2022 einzuplanen
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf die Beratung im Fachausschuss und die dabei geplanten interfraktionellen Gespräche über Erweiterung bzw. Modifizierungen des Beschlussvorschlages.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Kathy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender Vorsitzende des Ausschusses für Verkehrssicherheit
Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden
023 – Antwort der Verwaltung v. 01.03.22
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.02.2022
Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zur Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 zu TOP 15 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 (Vorlage 1164/XVIII) gebeten zu prüfen, ob eine Bezuschussung über 30% hinaus im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (geplant 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022) erfolgen kann. Dabei ist u.a. zu untersuchen, ob eine solche Erhöhung per se oder nur für solche Monatskarten erfolgen sollte, die einen bestimmten Betrag (aufgrund der Entfernung) überschreiten
Begründung:
Nach Mitteilung der Verwaltung über die bisherige Inanspruchnahme der Zuschüsse gemäß Schreiben vom 27.01.2022 – (301) Br-MI – sind im Jahr 2021 lediglich 85.000 Euro verausgabt worden (für die Zeit ab 01.08.2021). Auch bei einer vermehrten Inanspruchnahme der Förderung werden vermutlich die im Haushaltsjahr 2022 geplanten Mittel i.H.v. 500.000 Euro eine ggf. höhere Förderung zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage
Herrn Landrat Hildesheim, den 14.02.2022
Bernd Lynack
im Hause
Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten zur Beurteilung der Kreisumlage“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage für die Haushalte ab 2023 sollen die wesentlichen Haushaltsdaten der Kommunen erfasst und aufbereitet werden, z.B. für einen Zeitraum auch der vergangenen 10 Jahre. Die Verwaltung wird gebeten, den Kreistagsgremien hierzu geeignete Vorschläge zu unterbreiten, ggfls. bietet sich eine Projektarbeit mit der Universität Hildesheim an. Soweit erforderlich, ist ein ausreichender Haushaltsansatz in den Haushalsplan 2022 aufzunehmen.
Begründung:
Die Kreisumlage ist unter Berücksichtigung der Finanzkraft einzelner Kommunen nach einer Ermessensentscheidung des Kreistages festzusetzen.
Für eine sachgerechte Ausübung des Ermessens sind insbesondere die wesentlichen Finanzdaten jeder einzelnen Stadt, Gemeinde und der Samtgemeinde zu erfassen und zu bewerten.
Bei der Bewertung sind nicht nur der jeweils aktuelle Stand, sondern auch (über einen ausreichenden Zeitraum) die bisherige und voraussichtliche Entwicklung zu berücksichtigen.
In diesem Sinne hat die Universität Hildesheim im Rahmen eines universitären Projektes geeignete Möglichkeiten aufgezeigt, relevante Daten digital zu erfassen und für eine Ermessensentscheidung aufzubereiten.
Einzelheiten sind in einer Präsentation unter folgendem Link dargestellt:
https://www.dropbox.com/sh/3k2f6xszvca7dot/AACIAs76PLBONSv1RCPepIWia?dl=0
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior Fraktionsvorsitzender
Planung berufsbildende Schulen;Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause Hildesheim, den 03.02.2022
Planung berufsbildende Schulen;Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie
a) den Beratungspunkt „Planung berufsbildende Schulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und dazu möglichst eine gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse durchzuführen,
b) zu den Sitzungen der Fachausschüsse die Vertreter/Vertreterinnen der o. a. Schulen einzuladen, um ihnen die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Bedürfnisse und Ziele zu geben,
c) um Beantwortung folgenden Fragen:
- Welche Grundstücke stehen in Hildesheim für ein Vorhaben „Bau eines Campus mit 2 oder 3 berufsbildende Schulen“ unter welchen Voraussetzungen in welchem Zeitraum zur Verfügung?
- Sind die Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule für einen dauerhaften Weiterbetrieb sanierungsfähig?
- Welche Kosten würden für eine Sanierung der Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule anfallen? In welchem Zeitrahmen könnten welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden?
- Welche Sanierungsmaßnahmen sind bei welchen der o. a. Schulen aus welchen Gründen mit welchem Kostenaufwand unverzüglich durchzuführen? Aus welchen Gründen sind diese Sanierungsmaßnahmen bisher nicht erfolgt?
- Aus welchen Gründen sind bereits beschlossene Maßnahmen für die Küchen der Walter-Gropius-Schule nicht erfolgt, die Mittel von ca. 300.000 € nicht abgerufen worden?
- Sind seitens des Landkreises im Rahmen der vorausgegangen Planungen Kooperationsmöglichkeiten mit dem Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen geprüft worden?
Begründung:
Die Planungen für die o. a. Schulen sind mit Nachdruck durchzuführen. Die Grundstücksfragen sind umgehend und eindeutig mit der Stadt Hildesheim (dem Stadtrat) zu klären.
Mit freundlichem Gruß f.d.R
gez. Friedhelm Prior Christin Becker
Fraktionsvorsitzender Geschäftsführerin der CDU-Kreistagsfraktion
Kfz-Zulassung, Führerscheine
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 17.01.2022
Kfz-Zulassung, Führerscheine
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Kfz-Zulassung, Führerscheine“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse und des Kreisausschusses aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Bedarf an Kfz-Zulassungen und der Erteilung von Fahrerlaubnissen oder Änderung von Führerscheinen sollte von der Kreisverwaltung ein besseres Serviceangebot gegenübergestellt werden. Dazu wird die Verwaltung gebeten, den Kreistagsgremien Vorschläge einschl. Kosten- und Zeitplanung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie der Service für die Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann: z. B. unter Nutzung einer internetbasierten Fahrzeugzulassung.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender