Archiv der Kategorie: Anträge

Anforderung an den Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.01.2023

Anforderung an den Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Anforderung an den Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen“ in die Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse: Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 27.02.2023 für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 28.02.2023, des Kreisausschusses am 13.03.2023 und des Kreistages am 16.03.2023 aufzunehmen.

Begründung:

Nach uns vorliegenden Informationen bestehen Unklarheiten darüber, welcher Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen einzuhalten sind. Grund für die Unklarheit und die unterschiedliche Rechtsprechung sei insbesondere die unterschiedliche Auffassung darüber, ob es sich bei Wärmepumpen um bauliche Anlagen handele oder nicht.

In den meisten Bundesländern sei der Mindestabstand drei Meter. Kommunen könnten jedoch in ihren Satzungen größere oder kleinere Abstände festlegen.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sollte hier Klarheit und ein möglichst einheitliches Verfahren im Landkreis geschaffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                     

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein für den Bereich der Derneburger Teiche

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.01.2023

Überarbeitung/Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein für den Bereich der Derneburger Teiche

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Überarbeitung/Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein für den Bereich der Derneburger Teiche“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 28.02.2023, des Kreisausschusses am 13.03.2023 und des Kreistages am 16.03.2023 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die o. a. Verordnung ist entsprechend den heutigen Schutzbedürfnissen und Anforderungen an den Gewässer-, Natur- und Artenschutz anzupassen. Dabei sind Umweltverbände, Orts- und Gemeinderäte sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für das Vorhaben relevanten Kommunen, Behörden und sonstigen Stellen um Unterstützung und um eine Stellungnahme zu der Frage zu bitten, ob das Vorhaben unterstützt wird und wer ggf. als Ansprechpartner für Besprechungen oder Konferenzen zur Verfügung steht.

Die Stellungnahmen sind dem Umweltausschuss in der nächsten Sitzung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
                   


Vereinbarung-Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.01.2023

Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim (LK) und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine

Anfrage nach § 56 NKomVG

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Vorlage 350/XIX vom 23.11.2022 heißt es:

„Zu weiteren kommunalen SGB II-Leistungen (u. a. einmaligen Kosten der Unterkunft und auch einmalige Beihilfen – insbesondere für Hausrat für selbst angemietete Wohnungen) erfolgt keine zusätzliche Kostenübernahme. Auch ist momentan nicht absehbar, ob die zur Verfügung gestellten und weiteren angekündigten Bundesmittel die bereits geleisteten und weitere Aufwendungen (u. a. Herrichtungskosten) sowie die zu erwartenden deutlichen Kostensteigerungen bedingt durch die Energiekrise auch vollumfänglich abdecken werden.“

§2 Abs 2 der Vereinbarung regelt:

„(2) Die Kosten, die dem LK und der Stadt Hildesheim im Rahmen der Erfüllung der Aufgabe nach § 1 Abs. 1 entstehen, tragen der LK und die Gemeinden einschließlich Stadt Hildesheim nach Maßgabe des in § 3 aufgestellten Verteilungsschlüssels gemeinsam. Damit wird einer gerechten Lastenverteilung auf alle Parteien Rechnung getragen.“

In § 1 Abs. 1 der Vereinbarung ist bestimmt:

„(1) Die Parteien sind sich einig, dass die Versorgung mit Wohnraum von aus der Ukraine Geflüchteten im Leistungsbezug des SGB Il und SGB XII durch den LK und die Stadt Hildesheim (für das Stadtgebiet) erfolgt, um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden.“

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wozu erfolgt aufgrund welcher Regelungen in welcher Höhe eine zusätzliche Kostenübernahme?

Beabsichtigen Sie, die Kosten für Verpflegung auf die Städte und Gemeinden ab 01.06.2022 umzulegen, obwohl die in § 2 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung genannten Kosten, keine umlagefähigen Kosten „für die Versorgung mit Wohnraum“ sind (siehe § 2 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung)?

Werden die Kostenrechnungen nach § 3 Abs. 2 der o. a. Vereinbarung für die Städte und Gemeinden nachvollziehbar sein hinsichtlich Höhe und Erforderlichkeit sowie insbesondere dahingehend, welche Kosten für freiwillige Leistungen in welchem Zeitraum und an welchem Ort angefallen sind und auf welcher Grundlage in welcher Höhe vom Bund oder Land übernommen werden?

In welcher Höhe sind beim Landkreis Kosten für Flüchtlinge aus der Ukraine angefallen a) in 2022 insgesamt und b) im Juni 2022 für die Erbringung von Leistungen nach § 22 SGB II? In welcher Höhe (in Euro und Prozent) wurden/werden diese Kosten a) vom Bund und b) vom Land erstattet? Wie wirken sich für den Landkreis die a) vom Bund und b) vom Land am 23.09.2022 beschlossenen höheren Zuwendungen für die Flüchtlinge aus?

In welcher Höhe sind in 2021 und 2022 Erträge a) aus den Schlüsselzuweisungen und b) aus der Kreisumlage bei oder für die Erbringung welcher Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch genutzt worden?

In welcher Höhe sind in 2021 und 2022 die Erträge a) aus den Schlüsselzuweisungen und b) aus der Kreisumlage für die Erbringung welcher freiwilligen Leistungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG im Bereich der Sozialhilfe genutzt bzw. verwendet worden? Welche Einsparmöglichkeiten sind hier nach Auffassung der Verwaltung gegeben?

Begründung:

„Die kommunalen Träger nehmen die mit der Trägerschaft nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs verbundenen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahr“ (§ 1 Abs. 3 Nds. AG SGB II). Für die Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis hat der Landkreis einen weiten Spielraum für freiwillige Leistungen. Im Sozialrecht hat der Landkreis diesen Spielraum in der Vergangenheit parteiübergreifend weitgehend genutzt: ohne dafür die Städte und Gemeinden zusätzlich zur Kreisumlage zu belasten.

Die CDU-Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass die o. a. Vereinbarung nicht erforderlich ist. Zumindest ist die Erforderlichkeit in keiner Weise dargelegt. Soweit die Kosten nicht durch besondere Zuweisungen von Bund und Land übernommen werden, sind sie durch die Schlüsselzuweisungen gedeckt oder durch die von den Städten und Gemeinden gezahlte Kreisumlage finanziert, die in 2023 eine Rekordhöhe erreicht.

2021 betrugen die Einnahmen des Landkreises aus der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisung 272.007.690 €. Für 2022 waren es 283.998.500 € und für 2023 beträgt der Ansatz 291.310.100 €.

Die in der o. a. Vereinbarung vorgesehene Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden läuft darauf hinaus, dass die Städte und Gemeinden für eine Aufgabe mehrfach zur Kasse gebeten werden.

Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vereinbarung, da vor der Beschlussfassung Anfragen zu den Kosten nicht bzw. nicht richtig oder sogar irreführend beantwortet wurden. Hierzu siehe u. a. Blum in Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, 4. Auflage, § 56 Rn 9: „Ist die Auskunftsverweigerung rechtswidrig, so sind Beschlüsse, in deren Vorfeld und zu deren Gegenstand die Auskunft erbeten wurde, nichtig (VG Oldenburg, B. vom 2.4.2004 – 2 B 1229).“

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Fortgang Volkshochschule Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 06.01.2023

Volkshochschule Hildesheim gGmbH

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Sache, einschließlich des Zeitplans ist zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Abfallbeseitigung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub und Bauschutt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 07.12.2022

 

Abfallbeseitigung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub und Bauschutt Beschlussvorschlag zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 16.08.2022 ersetzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Ausschreibungen und Aufträgen eine möglichst hohe Recyclatquote zu fordern.

Begründung:

Auf unseren Antrag vom 16.08.2022 wird verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
                                                                 


Zukünftige Finanzierung und Angebote der Firma Volkshochschule gGmbH (VHS)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 07.12.2022

Zukünftige Finanzierung und Angebote der Firma Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS)
Beschlussvorschlag zu TOP 20 und 20.1 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 20 und 20.1 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Gruppe vom 02.12.2022 (Nr. 208/XIX) wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Änderungen a) des bestehenden Gesellschaftsvertrages der VHS gGmbH und b) der Inhalt des neuen Gesellschaftsvertrages der VHS gGmbH mit den Gesellschaftern Landkreis Hildesheim Holding, der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim sind nur nach Zustimmung des Kreistages vorzunehmen.
  2. Die Vertreter des Landkreises Hildesheim in der VHS gGmbH und in der Landkreis Hildesheim Holding werden beauftragt, dem Kreistag kurzfristig den Entwurf für den neuen Gesellschaftsvertrag vorzulegen.
  3. Mit dem neuen Gesellschaftsvertrag ist anzustreben, dass die mit der Zuwendungsvereinbarung (gemäß Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021) garantierte finanzielle Absicherung der VHS gGmbH für Angebote und Standorte nicht ersatzlos entfallen und die Landkreis Hildesheim Holding das uneingeschränkte Recht erhält, seine Anteile an der VHS gGmbH jederzeit an Dritte zu übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Haushaltsbegleitbeschluss 2023

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.12.2022

Haushaltsbegleitbeschluss 2023

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 übersenden wir Ihnen folgenden Haushaltsbegleitbeschluss:

I,Mehrkosten der Tagesmütter aufgrund der Pandemie und Folgen des Krieges in der Ukraine

Die seit Mitte 2022 angefallenen Mehrkosten der Tagesmütter aufgrund der Pandemie und Folgen des Krieges in der Ukraine sind durch den Landkreis zumindest weitgehend auszugleichen, soweit sie nicht von Dritten (z. B. Bund oder Land) übernommen werden. Einzelheiten sind in einer Richtlinie zu regeln, die dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2023 aufzunehmen.

Begründung:

Wir verweisen auf den Antrag der der Regionalgruppe Hildesheim der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen (BvK) e.V. vom 19.10.2022.

 

II. Hilfe für Menschen der Ukraine

  1. Soweit die Gemeinden zur Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen Maßnahmen treffen, weil die Angebote anderer Stellen für die Betreuung nicht ausreichen, fördert bzw. unterstützt der Landkreis dies in 2023 als freiwillige Leistung im Rahmen eines Budgets in Höhe von 2 Mio. Euro pro Jahr.
  2. Der Landrat wird beauftragt, für die Förderung/Unterstützung nach Nr. 1 eine Förderrichtlinie oder andere geeignete Regelung zu erarbeiten und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

III. Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich

In den Haushaltsplan für 2023 werden 50.000 € für freiwillige Leistungen im Bereich Altenhilfe bereitgestellt:

a) zur Unterstützung ehrenamtlicher Netzwerke einschl. Nachbarschaftshilfe,
b) Altenpflegeplanung und ein Versorgungskonzept.

 

IV. In den Haushaltsplan 2023 ist zusätzlich als wesentliches Produkt aufzunehmen:

„Klima-, Umwelt- und Naturschutz“ im Sinne des § 4 Abs. 7 GemHKVO.
Dazu wird die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zu fertigen und dem Kreistag bis Mitte 2023 vorzulegen.

Begründung:

§4 GemHKVO regelt: „Der Haushalt wird nach den Bedürfnissen der Kommune in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der jeweiligen Verwaltungsgliederung oder bildet den Produktplan der Kommune ab. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet“ (Abs. 1). „In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden“ (Abs. 7).

Der Landkreis kann neben und zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutz usw. in erheblichem Umfang freiwillige Aufgaben übernehmen.

Es erscheint sachgerecht, den „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ als ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob auch die Verwaltungsgliederung hinsichtlich des Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutzes modifiziert werden sollte.

V. Förderung des Gewässerschutzes

In den Haushaltsplan 2023 werden für die „Förderung des Gewässerschutzes“ 100.000 € bereitgestellt. Dazu ist ein gesondertes Produkt zu bilden. Die Verwaltung erarbeitet eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Das Produkt sollte Gewässer zweiter und dritter Ordnung erfassen. Die Förderung soll abzielen auf allgemeine Maßnahmen oder auch um einzelne Projekte von Unterhaltungsverbänden, Kommunen oder Dritten fördern zu können. In Betracht kommen dabei alle Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG und des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes nach dem WHG, dem NWG bzw. der WRRL – für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.

VI. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes

In den Haushaltsplan 2023 werden 50.000 € eingestellt für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers.

VII. Landkreisförderung Niedersächsischer Weg

In den Haushaltsplan 2023 werden 50.000 € bereitgestellt, um Maßnahmen des Niedersächsischen Weges durch den Landkreis Hildesheim zu fördern: ergänzend zu den gesetzlich angekündigten Ausgleichszahlungen nach § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Landesregelung eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

VIII. Regionale Entwicklung/Neuer Zusammenhalt

Der Haushaltsansatz „9‐09, 511‐003 Regionale Entwicklung/Neuer Zusammenhalt“ ist von 341.600 € auf 550.000 € zu erhöhen.

Begründung:

Die Erhöhung erscheint erforderlich, um Projekte der regionalen Förderung wirksam unterstützen zu können, die z. B. sehr konkret vom Regionsverein Leinebergland verfolgt werden.

IX.Mikrofonanlage

Die Verwaltung wird beauftragt im Großen Sitzungssaal des Kreishauses eine Mikrofonanlage installieren zu lassen, mit deren Hilfe von allen für Kreistagsabgeordnete vorgesehenen Plätzen aus gesprochen werden kann.

Begründung:

Die derzeitige Ausstattung des Großen Sitzungssaales des Kreishauses sorgt nicht für eine angemessene politische Auseinandersetzung in Rede und Gegenrede.
Der jeweilige Weg der Abgeordneten zwischen Sitzplatz und Rednerpult nimmt unnötige Zeit in Anspruch und ist auch nicht barrierefrei. Spontane und damit regelmäßig erfrischende Redebeiträge werden dadurch nicht gefördert. Zudem muss die Rednerin/der Redner ggf. Aufzeichnungen mit zum Pult nehmen und dafür vorher Papier ausdrucken. Die Sitzungsleitung und die Verwaltung haben demgegenüber eigene Mikrofone und können bei Redebeiträgen sitzen bleiben. Diese Ungleichheit soll beendet werden. Dafür werden für alle Abgeordneten Mikrofone angeschafft.
Diese Maßnahme ist auch dazu geeignet, dass die Sitzungsabläufe für Zuhörerinnen und Zuhörer interessanter werden.

X. Globale Minderausgabe

Es ist eine globale Minderausgabe einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

XI. Unterjährige Finanzberichte

Die Verwaltung erstellt unterjährige Finanzberichte (unter Berücksichtigung/Nutzung der bereits jetzt verwaltungsintern erstellten unterjährigen Finanzberichte) und berichtet darüber pro Quartal

in den Kreistagsgremien: Über die Haushaltslage mit den wesentlichen Haushaltsdaten einschließlich Vergleichszahlen zum aktuellen Haushaltsplan und zumindest zu den zwei vorangegangenen Haushaltsjahren,  sowie über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Beteiligungen (zumindest für eine Abweichungsanalyse zwischen dem geplanten, haushaltsrelevanten Ergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis aufgrund der eigenen Hochrechnung der Beteiligung).

XII. Digitaler Zugang zu den Kostenstellen des Haushaltsplans für Kreistagsabgeordnete

Den Kreistagsabgeordneten ist der digitale Zugang zu den Kostenstellen des Haushaltsplanes zu ermöglichen, in denen auch ersichtlich wird, welche Einnahmen und Ausgaben zu welcher Haushaltsstelle bereits gebucht worden sind.

Begründung:
Es sind keine Gründe dafür erkennbar, dass Abgeordneten der Zugang auf wesentliche Teile der Haushaltsplanung verschlossen ist.

XIII. Haushaltsplananpassung

a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den Kreistagsbeschlüssen für den Haushalt 2023 anzupassen/zu aktualisieren.

b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:

– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,

– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.

Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Andreas Koschorrek
Sprecher des Ausschusses für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste