Archiv der Kategorie: Anträge

Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim,16.08.2022

Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt „Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusses, Kreisausschusses und des Kreistags aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Alle Gebäude des Landkreises sind so schnell wie möglich mit PV-Anlagenauszustatten. Die Erfüllung dieser Aufgabe/Vorgabe soll möglichst durch ein geeignetes Unternehmen erfolgen. Für die entsprechende Ausschreibung ist unverzüglich ein Entwurf zu fertigen und dem Kreisausschuss zu Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.
  2. Es ist  ist zu prüfen, inwieweit mit dem Ausbau der PV- Aufdachanlagen auf  landkreiseigenen Gebäude auch das Thema Wärmeversorgung über Luft-Wärmepumpen zu optimieren ist und den Anteil der fossilen Energieträger für die Wärmeerzeugung zu reduzieren und zu optimieren ist.
  3. Es ist anzustreben, den Anteil der im Landkreis Hildesheim erzeugten Mengean erneuerbarer Energien in den nächsten fünf Jahren entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben zu steigern und die natürlichen CO²-Speicher zu erhalten und auszubauen.Dazu wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag bis zu den Haushaltsberatungen den Entwurf für ein „Förderprogramm zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien im Landkreis Hildesheim“ und den Entwurf für ein „Förderprogramm für CO²-Speicher“ vorzulegen.
  4. Ergänzend zu den o. a. Förderprogrammen soll ab 2023 die Beschaffung vonsteckerfertigen PV-Balkonmodulen im privaten Bereich mit einem auf 5 Jahre angelegten Programm in Höhe von jährlich 1 Mio. € gefördert werden. Der Entwurf des Programms ist dem Kreisausschuss zu Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung 2023 ff zu berücksichtigen. Alternativ ist die Klimaschutzagentur zu beauftragen, die Förderung durchzuführen.

Begründung:

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist neben den Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder entscheidend auch von der Leistungsfähigkeit der Genenemigungsbehörden bei der Bearbeitung von Anträgen abhängig.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Planungen des Landkreises zur Bewältigung von Katastrophen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                                            Hildesheim, 10.08.2022

Planungen des Landkreises zur Bewältigung von Katastrophen, besonderen Schadensereignissen und Krisenlagen einschließlich Energiekrisen mit z.B. extremen Energiepreisen

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Kreistages aufzunehmen und zu dessen Vorbereitung in die Tagesordnung der Ausschüsse für Bau (A4), Soziales (A6), Umwelt (A2), Schule (A5) und Verbraucher- und Bevölkerungsschutz (A3)  sowie des Kreisausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 02.08.2022

Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu der von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 22.06.2022 geforderten Beratung zum Thema „Altlast Desdemona, Grundwassersituation/Grundwasseruntersuchung“ übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:

  1. Für die weitere Beratung über erforderliche Sanierungsmaßnahmen auf der Altablagerung/Altlast Desdemona (insgesamt ca. 58.000 m²) sind insbesondere weitere Boden- und Gewässeruntersuchungen durchzuführen: auch hinsichtlich der Frage, ob und welche Schadstoffe in welcher Form und Menge von außerhalb in das Gelände eindringen .

    Hierzu ist dem Kreisausschuss zeitnah der Entwurf eines Auftrages (zur Entscheidun über Art und Umfang der Untersuchungen und sonstigen Leistungen) vorzulegen.

  1. Dem Umweltausschuss und dem Kreisausschuss sind unverzüglich alle gültigen Genehmigungen, Erlaubnisse, Schriftstücke usw. vorzulegen, die a) überhaupt zu einer Nutzung von Flächen der Altablagerung/Altlast Desdemona berechtigen und b) den Eintrag der Schadstoffe ins Grundwasser und c) die festgestellte Bodenbelastung zulassen oder zugelassen haben. Zu den einzelnen Genehmigungen, Erlaubnissen, Schriftstücken usw. ist anzugeben, welche Änderungen darin zum Schutz der Umwelt vorgenommen werden sollten. Dies betrifft insbesondere den Schutz des Grundwassers.

 

  1. Das Umweltministerium ist um eine rechtliche Beurteilung zu der von BIG mit Schreiben vom 27. und 28.06.2022 vertretenen Rechtsauffassung zu bitten, dass auf der Altablagerung/Altlast Desdemona die Bodenbelastung und die dadurch fortgesetzte Schädigung des Grundwassers trotz Überschreitung der sog. Geringfügigkeits-schwellenwerte unverändert fortbestehen kann und keinerlei Maßnahmen des Grundstückseigentümers oder Anlagenbetreibers oder der Behörden erforderlich sind, weil die sog. Maßnahmenschwelle für irgendwelche Maßnahmen nach § 2 Abs. 7 BBodSchG nicht überschritten wird.
  1. Das Umweltministerium ist um eine Auskunft darüber zu bitten, ob es die Landesregierung ablehnt, sich an ggf. anfallenden Kosten des Landkreises für eine Schadstoffbeseitigung zu beteiligen (siehe § 11 NBodSchG).

Mit freundlichen Grüßen

gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Migrationsberatung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

                                                                                                    Hildesheim, 02.08.2022

Migrationsberatung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Co-Finanzierung des Eigenanteils für Förderprojekte der Integration Geflüchteter aus Förderrichtlinien des Bundes, Landes und der EU u.a.

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist die Finanzierung der o.a. Maßnahmen in 2021 sichergestellt worden und wie ist es für 2022 ff. sichergestellt?
  2. Welche Gespräche über die Finanzierung haben mit welchen Trägern wann und mit welchen Ergebnissen stattgefunden?

Mit freundlichem Gruß                                                                                                                                  

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

071 – Antwort der Verwaltung


Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Rechtslage in Grasdorf ist insbesondere hinsichtlich des unzulässig aufgestellten  Zeichens 331.1 völlig eindeutig. Folglich ist keine längerfristige Prüfung erforderlich und eine Beseitigung dieses Zeichens kurzfristig anzuordnen. Ggf. ist eine Entscheidung (nach einem Vorbehaltsbeschluss) durch den Kreisausschuss anzustreben.

Beschlussvorschläge werden bei Bedarf nachgereicht. Auf unseren Antrag vom 10.05.2022 (siehe Anlage) und den Ortstermin am 02.05.2022 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                       gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender                                                                        Ausschussvorsitzende

2022_05_10_BV Verkehrsrechtliche Anordngung


Nutzung der Parkflächen des Kreishauses durch die Öffentlichkeit

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                           Hildesheim, 27.07.2022

 

Nutzung der Parkflächen des Kreishauses durch die Öffentlichkeit

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Parkplätze der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie der Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, den Parkraum der Kreisverwaltung in zeitlich und örtlich geeignetem Umfang der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Aus der Antwort der Verwaltung (08.03.2022) auf die Anfrage des Kreistagsabgeordneten Herrn Bettels in der Kreistagssitzung am 28.02.2022 ergibt sich nicht, dass keine Möglichkeit besteht der Öffentlichkeit in zeitlich befristeten Umfang Parkraum zur Verfügung zu stellen, wie dies auch von anderen öffentlichen Einrichtungen angeboten wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Akteneinsicht Altlast Desdemona

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                                    Hildesheim, 27.07.2022

Altlast Desdemona

Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG Einsicht in alle im Zusammenhang mit der o. a. Altlast stehenden Akten, Vorgänge und sonstigen Unterlagen: Dies betrifft auch den Abschlussbetriebsplan für Kali und Salz, den vollständigen Vorgang zum angestrebten Sanierungsplan mit den dazu gestellten Anträgen und geführten Abstimmungen, Gesprächsvermerke usw., einschl. dem Vermerk über das Abstimmungsgespräch mit dem Umweltministerium am 30. August 2019 sowie alle für das Grundstück Desdemona erteilten Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen nach Wasser-, Abfall-, Bodenschutz-, Gewerberecht usw.

Am 27.10.2020 haben Sie uns vertraulich den Sanierungsplan vom 22.09.2020 zugesandt. Daraus ergibt sich, dass er vom niedersächsischen Umweltministerium in einer Besprechung am 30. August 2020 fachlich anerkannt und bestätigt wurde und sämtliche behördliche Genehmigungen für das Vorhaben bewirken würde. Dies steht in völligem Widerspruch zu ihrer jetzigen Auffassung, dass überhaupt keine Sanierung bzw. überhaupt keine Maßnahme erforderlich sei.

Die Kanzlei RA Günther hatte bereits in ihrer Stellungnahme 19.01.2021 (im Auftrag der BI „Keine Altlasten im Leinetal“) auf erhebliche Mängel des Planes hingewiesen.

Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Terminen und wo die Einsichtnahme erfolgen kann.

Bitte teilen Sie uns ferner mit, ob die Kosten für die vom Landkreis in Auftrag gegebene Grundwasseruntersuchungen vom Zustandsverantwortlichen oder Dritten zu tragen sind oder hätten getragen werden müssen, wenn entsprechende Untersuchungen von ihnen verlangt worden wären.

Bitte teilen Sie uns auch mit, aus welchen Gründen hinsichtlich der Altlast Desdemona bisher keine wasser-, bodenschutz- oder Abfallrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind und wer dies zu verantworten hat

Begründung:

Die Akteneinsicht ist u. a. erforderlich, weil Sie die Beantwortung unserer Anfrage verweigern. Der Sachverhalt ist weiter aufzuklären, da wir von einem rechtswidrigen Zustand ausgehen müssen. Denn: „Jede nicht gestattete, aber gestattungsbedürftige Einwirkung auf ein Gewässer ist deswegen rechtswidrig, weil auch materiell erst die Gestattung die Befugnis zur Benutzung oder zum Ausbau des Gewässers begründet …“ (BVerwG, Urteil vom 17.12.2021 – 7 C 9.20).

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior                                                                                 
Fraktionsvorsitzender