Archiv der Kategorie: Anträge

Projekt „Digitale Bildung“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

 

Hildesheim, den 06.11.2017

Haushaltsentwurf 2018 – Projekt „Digitale Bildung“

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Digitalisierung der Schulen ist ein hochkomplexes Thema, das einer breiten und nachhaltigen Planung bedarf. In diesem Zusammenhang soll auch auf Erfahrungen anderer zurückgegriffen werden, sodass die Expertisen von außen die Diskussion und Planung bereichern.

Bereits zum Haushaltsjahr 2017 wurden auf Antrag der Gruppe SPD-CDU zur Umsetzung des Projektes „Digitale Bildung“ Mittel für den Einstieg und die Projektrealisierung eingestellt, um

  • eine schulische Bestandsaufnahme durchzuführen
  • die Sensibilisierung aller am Bildungssystem Beteiligten vorzunehmen sowie
  • eine konzeptionelle Ausrichtung und Zukunftsplanung der hiesigen Schullandschaft zu erarbeiten.

In diesem Jahr wurden erste Veranstaltungen zum Einstieg in das Projekt durchgeführt. So wurden bereits zwei Vortragsveranstaltungen zu den Themen „Schule 4.0 – die Zukunft des digitalen Lernens“ und „Der Bremer Weg zu einer webbasierten Lernplattform“ durchgeführt.

Der Einstieg in das Projekt soll auch im Haushaltsjahr 2018 fortgesetzt werden. Es sind daher entsprechende Mittel in Höhe von 50.000 Euro auch im Haushaltsjahr 2018 einzustellen.

Die Haushaltsmittel 2017 in Höhe von ebenfalls 50.000 Euro wurden im Budget 20 eingestellt. Durch die beiden zuvor genannten Einstiegsveranstaltungen sind diese noch nicht vollständig aufgewendet worden. Im Rahmen der bestehenden Budgetregeln ist in diesem Budget eine Übertragung in Höhe von 2/3 der nicht verbrauchten Haushaltsmittel möglich. Eine Übertragung dieser nicht verbrauchten Haushaltsmittel im Rahmen der Budgetregeln wird insoweit ausdrücklich befürwortet.

Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag zur Beratung in der nächsten Sitzung des Schulausschusses, des Kreisausschusses und Kreistages:

Im Haushaltsplan 2018 werden zur Fortsetzung des Projektes Digitale Bildung im Dezernat 3 unter dem Titel „Digitales Lernen“ 50.000 Euro eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                                    gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                             Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 


Verlängerungsvereinbarung für Kindertagesstätten

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

                               Hildesheim, den 03.11.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Thema Kindertagestätten/Verlängerungsvereinbarung übersenden wir Ihnen im Hinblick auf die weiteren Beratungen folgenden Beschlussvorschlag:

Zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim soll die als Anlage (s.unten) beigefügte Vereinbarung getroffen werden. Dieser Fassung stimmt der Kreistag zu. Er bittet die Kommunen unseres Landkreises, dieser Fassung ebenfalls zuzustimmen, wenn dies noch nicht erfolgt sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagsfraktion

 

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Vereinbarung zur Fortschreibung

der Vereinbarung

zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung

Zwischen den unten aufgeführten Städten, Gemeinden und Samtgemeinden

(nachfolgend Gemeinde genannt),

vertreten durch die Bürgermeisterin / den Oberbürgermeister / den Bürgermeister

und

dem Landkreis Hildesheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

(nachfolgend Landkreis genannt),

vertreten durch den Landrat,

 wird jeweils folgende Vereinbarung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die Wahrnehmung u. a der Aufgaben der Kindertagesbetreuung in der Fassung vom 02.07.2015 geschlossen.

Präambel:

Die Gemeinden und der Landkreis sind sich einig, die Geltungsdauer der bisherigen o. g. Vereinbarungen bis Ende 2018 im Rahmen einer Übergangsregelung fortzuschreiben.

Ab dem Jahr 2019 soll eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung notwendiger finanzieller und fachlicher Aspekte mit einer längerfristigen Geltungsdauer geschlossen werden.

Für dieses Ziel teilen die Gemeinden dem Landkreis bis Mitte 2018 nach entsprechendem Ratsbeschluss mit, ob sie vorbehaltlich einer noch zu vereinbarenden Kostenbeteiligung des Landkreises zu einer grundsätzlich dauerhaften Übernahme der Aufgaben ab 2019 bei folgenden Grundsätzen bereit sind:

a) Die Zuschüsse des Landkreises sollen zu einem einheitlichen Prozentsatz die Defizite in den Gemeinden bei Zugrundelegung von unter ihrer Beteiligung zur erarbeitenden Mindeststandards ab 2019 zumindest zu 50 Prozent abdecken.

b) Die Gemeinden verpflichten sich zur Umsetzung von unter ihrer Beteiligung noch zu erarbeitenden oder fortzuschreibenden Richtlinien oder Grundsätzen des Landkreises Hildesheim insbesondere über

–    die Verfahren oder Kriterien bei der Vergabe von Förder- und Betreuungsplätzen,

–    die Rechnungslegung und dabei  insbesondere der Erfassung und Offenlegung der für die
Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen
Einrichtungen,

     –    die Mindestanforderungen bei der Übertragung der o. a. Aufgaben an Dritte.

c) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. mehr…


Wasserkraft im Landkreis Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i. A.

Wasserkraft im Landkreis Hildesheim

Hildesheim, den 02.10.2017

Sehr geehrter Herr Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Wasserkraft im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Sicherheit, Ordnung und Umwelt,     des Ausschusses Bau und Kreisentwicklung, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Für eine Energiewende ist auch eine nachhaltig und umweltverträgliche Nutzung der Wasserkraft anzustreben, die insbesondere die Bewirtschaftungsziele der Gewässer, den Schutz der Fischpopulation, die Durchgängigkeit für aquatische Organismen und den Hochwasserschutz berücksichtigt.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die derzeitige Nutzung und Ausbauplanung der Wasserkraft im Landkreis Hildesheim zu geben. Auf dessen Grundlage sollen die in Betracht kommenden Maßnahmen für ein „Erschließungsprogramm Wasserkraft im Landkreis Hildesheim“ geprüft und beschlossen werden.

Zur Vorbereitung auf die o. a. Beratung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Wasserkraftanlagen sind mit jeweils welchen Leistungen – seit wann in Betrieb?

2. Für welche Wasserkraftanlagen mit jeweils welchen Leistungen ist

a) seit wann eine Erlaubnis beantragt und

b) eine Erlaubnis für wann vorgesehen?

3. Welche Art von Untersuchen sind nach Auffassung der Kreisverwaltung anzustellen, um eine optimale Nutzung der Wasserkraft im Landkreis Hildesheim kurz, mittel und langfristig zu bewirkt?

4. Welche Fördermittel stehen für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen zur Verfügung?

5. Wurde die Durchgängigkeit für aquatische Organismen bei den bestehenden Anlagen beachtet?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                      Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion               CDU-Kreistagsfraktion

 


Hochwasserschutzmaßnahmen

 

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

 

Hildesheim, den 15.09.2017

Antrag Hochwasserschutzmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

aufgrund der hohen Schäden bei Privathaushalten und auch in einigen Städten und Gemeinden des Landkreises Hildesheim durch das Hochwasser im Juli d. J. sieht die Mehrheitsgruppe SPD/CDU dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes und bittet um Aufnahme des Beratungspunktes „Hochwasserschutz“ in die Tagesordnung der Sitzungen des Ausschusses Sicherheit, Ordnung und Umwelt, im Kreisausschuss und des Kreistages.

Das Hochwasser im Sommer d.J. hat enorme und nicht absehbare Schäden verursacht. Das die Schäden oftmals nicht noch größer geworden sind, ist dem Landkreis sowie den Städten und Gemeinden und ihren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften sowie deren enormer Leistungsbereitschaft zu verdanken. Mit diesem Einsatz sind die Kommunen ihrer jeweiligen Verantwortung mehr als gerecht geworden.

Dennoch gilt es, die Hochwassersituation und das Management zu dieser Situation zu analysieren und mit Blick auf die Zukunft, auch die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und ihren Einrichtungen, dem Landkreis und Verbänden zu verbessern:

Die Gruppe stellt daher folgenden Antrag zur Beschlussfassung:

  1. Es wird ein Bericht „Hochwasser im Sommer 2017“ erarbeitet.In der Einleitung zu diesem Bericht ist auch die derzeitige Rechtslage darzustellen. Dabei sind unter Hinweis auf die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen die Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zur Verhinderung und Bekämpfung von Hochwassergefahren anzugeben.
  1. In dem Bericht sollen insbesondere mit Unterstützung der Städte und Gemeinden und der Unterhaltungsverbände dargestellt werden:

a) jeweils gegliedert für die einzelnen Regionen und Gemeinden des Landkreises die Ursachen und Wirkungen des Hochwassers, die Entwicklung und Dauer der Hochwasserlage, die zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittel und Kräfte zu den verschiedenen Einsatzzeiten,

b) die in den einzelnen Gemeinden des Landkreises vorhandenen baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen und die vorhandenen oder vorbereiteten administrativ-organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hochwasserlagen,

c) welche baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen und welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hochwasserlagen in den einzelnen Gemeinden zusätzlich erforderlich sind und wann getroffen werden oder bestehen sollen,

d) wo zusätzliche Stellen für die Messung von Hochwasserständen erforderlich sind.

3. Für die Erarbeitung des Berichts sollen insbesondere die Gemeinden, die Polizei, die Gewässerunterhaltungsverbände und die Einsatzkräfte um einen schriftlichen Beitrag zumindest zu bestimmten Fragestellungen gebeten werden. An die Bürgerinnen und Bürger soll ein öffentlicher Aufruf erfolgen, ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Erlebnisse schriftlich in den Bericht einzubringen.

4. Es wird eine weitere Sondersitzung des Fachausschusses 2 durchgeführt, in der die Bürgerinnen und Bürger sowie die in Nr. 3 genannten Stellen zum Entwurf des Berichts ihre Anregungen vortragen können. Die Verwaltung wird gebeten, in den vom Hochwasser betroffenen Kommunen aktiv auf diese Sitzung und die Möglichkeit zur Stellungnahme hinzuweisen. mehr…


Sercive- und Beratungsstelle gegen Radikalisierung und Demokratiefeindlichkeit

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                         Hildesheim, den 12.09.2017

„RADIUS“ – Service- und Beratungsstelle gegen Radikalisierung und Demokratiefeindlichkeit

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim e.V. plant, für den Bereich der Stadt und des Landkreises Hildesheim eine Service- und Beratungsstelle gegen religiös-begründete Radikalisierung einzurichten.

Um eine solches Beratungsangebot etablieren zu können, hat der Caritasverband am Interessensbekundungsverfahren (IBK) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für den Programmbereich: Förderung von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention teilgenommen. Die Planungen des Caritasverbandes waren und sind darauf ausgerichtet, ein entsprechendes Beratungsangebot noch in diesem Jahr zu starten, zunächst mit einer Laufzeit über drei Jahre.

Die Finanzierung des Angebotes sollte ganz überwiegend (80 %) aus dem Bundesprogramm erfolgen. Um die übrigen Aufwendungen decken zu können hat der Caritasverband Kontakt zum Landkreis und der Stadt Hildesheim aufgenommen und angefragt, ob eine Finanzierung aus kommunalen Mitteln vorstellbar sei – möglichst hälftig durch den Landkreis und die Stadt, das wären etwa 33.000 € über die Gesamtlaufzeit des Projektes.

Sowohl aus dem politischen Raum heraus, genauso aber auch von allen fachlich mit der Thematik involvierten Stellen wurde das vom Caritasverband geplante Angebot als sinnvoll, wichtig und begrüßenswert bewertet. Von der Kreisverwaltung erfolgte allerdings auch die Rückmeldung, dass bisher im Kreishaushalt keine „freien“ Mittel zur Finanzierung dieses Angebotes zur Verfügung stehen bzw. eingeplant sind. Eine Beteiligung des Landkreises könne nur bei entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgen.

Im Juli 2017 hat der Caritasverband die Mitteilung erhalten, dass die von ihm in Hildesheim geplante Beratungsstelle nicht zu den 33 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Modellprojekten gehören würde.

Gleichwohl hat der Caritasverband sein Ziel nicht aufgegeben, ein entsprechendes Beratungsangebot im Landkreis Hildesheim zu etablieren und noch in diesem Jahr hiermit zu starten. Durch die vielfältige Unterstützung, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen, zeichnet sich nunmehr konkret ab, dass das Land in die Förderung des Projektes einsteigen wird. Das Land würde in 2017 rund 30.000 € zur Verfügung stellen und in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 60.000 €, mithin insgesamt 150.000 €.

Die Umsetzung des von der Caritas geplanten Angebotes hängt aber weiterhin davon ab, dass die Stadt und der Landkreis Hildesheim für die Laufzeit des Projektes jeweils rund 33.000 € (verteilt auf die Haushaltsjahre 2018 und 2019) zur Verfügung stellen.

Von der Stadt Hildesheim wurde bereits ein diesbezüglicher Grundsatzbeschluss gefasst.

Antrag:

Die Gruppe SPD / CDU beantragt, den Tagesordnungspunkt „Förderung von Radius – Service- und Beratungsstelle gegen Radikalisierung und Demokratiefeindlichkeit“ auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages zu setzen.

Beschlussvorschlag für den Kreistag:

Im Budget 20 des Dezernats 4 sind für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zusätzlich jeweils 16.500 € einzuplanen. Die Mittel stehen zur Verfügung, um das vom Caritasverband geplante Beratungsangebot „Radius – Service- und Beratungsstelle gegen Radikalisierung und Demokratiefeindlichkeit“, das noch in 2017 starten soll, zu fördern. Voraussetzung ist, dass die Stadt einen gleichhohen Förderanteil übernimmt und der Mittelaufwand aus den entsprechenden Programmen des Bundes oder des Landes für die Laufzeit des Projektes (2017 – 2019) bei mindestens 150.000 € liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                              Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                         Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                        CDU-Kreistagsfraktion

 


Fortführung der Programme „Griffbereit und Rucksack“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

 

                            Hildesheim, den 12.09.2017

Antrag zur Durchführung der Programme „Griffbereit und Rucksack“

Sehr geehrter Herr Levonen,

bereits seit Jahren werden im Landkreis Hildesheim erfolgreich an den Standorten Alfeld, Elze, Hildesheim und Sarstedt die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack“ durchgeführt. Zuletzt ist mit Beschluss des Kreistages vom 16.06.2016 ist die Fortführung der freiwilligen Aufgabe im bisherigen Umfang sichergestellt sowie die Ausweitung auf weitere Standorte bei Bedarf ermöglicht worden.

Um auch weiterhin den Herausforderungen der Flüchtlingssituation und der Integration gerecht zu werden, sollten diese Programme auch weiterhin an allen geeigneten Standorten weitergeführt bzw. bei Bedarf auf neuen Standorte ausgeweitet werden.

Die Gruppe der SPD und CDU beantragt daher:

  1. Die Fortführung der Programmen „Griffbereit“ und „Rucksack“ wird für die kommenden 2 Jahre beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack“ in Abstimmung mit den jeweiligen Projektstandorten weiterzuführen und bei Bedarf entsprechend auszuweiten.
  3. Damit die Gruppen ab 2018 weitergeführt werden können, sind in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 die hierfür notwendigen Mittel sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                               Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                          Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                         CDU-Kreistagsfraktion


Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen aufstocken

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 12.09.2017

Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

nach einem gemeinschaftlichen Antrag von SPD, CDU, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE UNABHÄNGIGEN und FDP vom 14.06.2016 hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 16.06.2016 der Verwaltung einen umfangreichen Auftrag zur Darstellung der Situation und zur Gestaltung im Bereich der Kindertagespflege erteilt.

Die Verwaltung hat zu diesem Auftrag zuletzt zusammenfassend im Jugendhilfeausschuss am 01. Juni 2017 informiert. Insofern wird auf die Vorlage 120 / XVII, auf die hierzu im Jugendhilfeausschuss gegebenen Erläuterungen und den der Vorlage beigefügten „Datenbericht über den Bestand der Kindertagespflege und die Auslastung von Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege“ Bezug genommen.

Nach Analyse dieser und vieler weiterer Informationen zur aktuellen Situation verfestigen sich für die Gruppe SPD / CDU des Kreistages einige wesentliche Erkenntnisse:

  1. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen wächst seit einigen Jahren an. Dieser Anstieg wird auch in den nächsten Jahren anhalten.
  2. Um die zunehmenden Nachfragen von Eltern auf bedarfsgerechte Betreuung rechtskonform erfüllen zu können, ist im Landkreis Hildesheim ein kontinuierlicher Ausbau der Kinderbetreuungsplätze erforderlich. Das gilt für alle Formen der Betreuung und somit auch für die Kindertagespflege.
  3. Die Leistungen, die die Tagespflegepersonen bisher für die von ihnen betreuten Kinder erhalten, sind nicht hinreichend, um ein ausreichendes und kontinuierliches Angebot zu dieser Betreuungsform zu sichern. Schon seit langem wird immer wieder von Tagespflegepersonen berichtet, dass die Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um die an sich geschätzte Tätigkeit langfristig auszuüben. Aufgrund der unzureichenden Bedingungen und mangelnder Auskömmlichkeit geben viele Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit nach relativ kurzer Zeit wieder auf.

Um dem zu begegnen plant zum Beispiel die Stadt Hildesheim, die einen sehr hohen Bedarfsanstieg an Kinderbetreuungsplätzen zu verzeichnen hat, ein zusätzliches Maßnahmenpaket. Hierdurch soll die Attraktivität und Kontinuität im Bereich der Kindertagespflege gesteigert werden.

Die bisherigen Leistungen für Kindertagespflegepersonen:

  1. 4,30 € Geldleistung je Kind und Stunde (seit 01.01.2017)
  2. Dynamisierung der Geldleistung (aktuell jährlich 10 Cent plus)
  3. Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung
  4. Hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung
  5. Hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung
    und Pflegeversicherung sollen hiernach ergänzt werden durch:
  6. Hälftige Erstattung einer angemessenen Krankentagegeldversicherung
  7. Pauschale für Vor- und Nachbereitungszeiten: zwei Stunden je Kind und Monat

Ferner sind einmalige Leistungen vorgesehen:

8.  Rückzahlung der Kursgebühren (nach Aufnahme der Tagespflege) für die erforderlichen
Qualifizierungsmaßnahmen vor Einstieg in die Tätigkeit
9.  Pauschale für die Ausstattung zu Beginn der Tätigkeit: 100 € je Kind
10. Mietzuschuss bei Anmietung von Räumen (außerhalb der eigenen Wohnung):
30 % angemessener Kaltmiete für sechs Monate

Die Gruppe SPD / CDU begrüßt diese Planungen der Stadt Hildesheim und sieht sie als sinnvoll und erforderlich an, um die Attraktivität und Kontinuität der Kindertagespflege zu steigern. Daneben wird eine Erhöhung der Geldleistung als dringlich und erforderlich angesehen.

Die Gruppe SPD / CDU stelle daher folgenden Antrag:

Das Thema Kindertagespflege wird auf die Tagesordnung der anstehenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages gesetzt.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Geldleistungen werden von 4,30 € auf 5,00 € je Kind und Stunde erhöht.
  2. Die Geldleistungen werden jährlich dynamisiert, wobei die Regelung zur Anwendung kommt, die
    für Zuwendungen und Zuschüsse im Budget 20 gelten.
  3. Die Aufwendungen für eine angemessene Krankentagegeldversicherung werden zur Hälfte erstattet.
  4. Für Vor- und Nachbereitungszeiten erfolgt eine pauschale Geldleistung für zwei Stunden je
    Kind und Monat.

Ferner erhalten Kindertagespflegepersonen als einmalige Leistungen:

  1. Rückzahlung der Kursgebühren (nach Aufnahme der Tagespflege) für die erforderlichen
    Qualifizierungsmaßnahmen vor Einstieg in die Tätigkeit.
  2. Eine Pauschale für die Ausstattung zu Beginn der Tätigkeit (100 € je Kind).
  3. Einen Mietzuschuss bei Anmietung von Räumen (außerhalb der eigenen Wohnung):

30 % angemessener Kaltmiete für sechs Monate.

  1. Dieser Antrag ist den Kommunen zur Stellungnahme zuzusenden. Auf Anforderung ist er auch den Tagesmüttern oder deren Vertreterinnen und Vertretern zur Verfügung zu stellen und ihnen damit Gelegenheit zu geben, vor der Beschlussfassung im Kreistag Anregungen und Bedenken vorzutragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                     Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion               CDU-Kreistagsfraktion