Archiv der Kategorie: Anträge

Entzug von Phosphat aus Klärschlamm und Karbonisierung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim,17.04.2024

Entzug von Phosphat aus Klärschlamm und Karbonisierung
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Entzug von Phosphat aus Klärschlamm und Karbonisierungin die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Wenn eine Gemeinde des Landkreises Hildesheim innerhalb eines Jahres Dritte damit beauftragt hat, dem gemeindlichen Abwasser Phosphat zu entziehen, erhält sie vom Landkreis im Rahmen der für solche Vorhaben zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 50.000 Euro.

Begründung:

Ob und in welchem Umfang es mit welcher Technik möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, dem Abwasser einer Kommune Phosphat zu entziehen, ist von vielen Bedingungen abhängig (insbesondere Art, Menge und Zusammensetzung des Abwassers, in Betracht kommende und auch patentrechtlich zulässige Technik, Fachpersonal für Ausführung und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens)

Der Beschlussvorschlag soll dazu dienen, die o. a. technische Möglichkeit im Sinne einer nachhaltigen Abfallverwertung zu erproben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Bauinvestitionen des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 10.04.2024 

Bauinvestitionen des Landkreises Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Bauinvestitionen des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Unter Hinweis auf die Beschlüsse des Kreistages vom 23.06.2022 und 08.12.2022 sowie den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Bauinvestitionen“ vom 21.11.2022 (Anlage 10 des Haus-haltssicherungskonzeptes des Haushaltsplans 2023) ist über den Fortgang der Angelegenheit zu beraten und ggf. zu entscheiden

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

206 – Teilantwort 06.05.2024 (sh. Seite 2)


Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.04.2024

 

Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu beraten und zu entscheiden, ob und welche Maßgaben der Kreistag (z. B. hinsichtlich der Ausgleichsflächen) für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen vorgeben sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Kreisentwicklung und Hochwasserschutz


Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im LK Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2024

Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Richtlinien zur Schaffung, Verbesserung und Vernetzung von Biotopen im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Sitzung bitten wir Sie, uns eine Übersicht darüber zuzusenden, wer seit dem 24.04.2023 nach welcher Regelung für welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert worden ist.

Begründung:

Es ist über die Wirksamkeit der bisherigen Förderungen zu beraten und über Verbesserungen zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz

205.-Antwort der Verwaltung


Mobilitätszentrale

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.04.2024

Mobilitätszentrale
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Mobilitätszentrale“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu beraten und ggf. zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 04.04.2024

 

Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfüllung der Betreiberverantwortung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Über die von den Schulen ab Beginn des nächsten Monats berichteten Mängel, Beschädigungen, Schäden an Gebäuden oder Umweltschäden sowie Funktionsstörungen an Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln werden ab Beginn des nächsten Monats in einer Datei des Landkreises erfasst mit insbesondere Angaben über
  • Ort, Art und Umfang,
  • Datum der Feststellung,
  • Datum der Beseitigung oder der geplanten Beseitigung,
  • der für die Beseitigung angefallenen oder erwarteten Kosten sowie
  • die dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) gemeldeten Gefährdungsbeurteilungen gem. Nr. 2.3 des RdErl. d. MK „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ und dazu die Stellungnahme des RLSB oder dessen Beratungssystems Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG).
  1. Die o. a. Datei wird in das Kreistagsinformationssystem eingestellt.
  2. Berichte im Sinne der Nr. 1., die ab Beginn des nächsten Monats gefertigt werden oder über bisher nicht beseitigte Mängel, Beschädigungen und Funktionsstörungen vorgelegt worden sind, erhält der Ausschuss für Schule und Kultur einschließlich einer Stellungnahme des Landrates zur Kenntnis.

Begründung: 

Bei der Unterhaltung und beim Betrieb von Schulen sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, die sich u. a. aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit sowie dem Umweltschutz ergeben. Sie dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Menschen und dem Schutz der Umwelt. Die Instandhaltung und vorschriftsgemäße Nutzung von Schulen dienen zudem dem Werterhalt. Daher sollten die entsprechenden Aufgaben vorbildlich erfüllt werden. Und dazu kann das vorgeschlagene transparente System einen wichtigen Beitrag leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.03.2024

Begrünung von landkreiseigenen Flächen und Bepflanzung bei Baumaßnahmen

 Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Begrünungen sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48) auf welchen landkreiseigenen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Begrünungen zur Verfügung? Welche solcher Begrünungen sind derzeit für wann und wo geplant?
  1. Welche Bepflanzung sind seit dem Kreistagsbeschluss vom 29.06.2023 (TOP 48.1) auf welchen Flächen durchgeführt worden? Welche Kosten sind dafür beim Landkreis bisher angefallen? Welche Haushaltsmittel stehen für weitere Bepflanzungen zur Verfügung? Welche solcher Bepflanzungen sind derzeit für wann und wo geplant?

Begründung:

In der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 wurde beschlossen:

a) Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollen, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.

b) Bei jeder künftigen Baumaßnahme ist das Kriterium der Nachhaltigkeit zu prüfen. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf dem Rückbau oder Vermeidung von versiegelten Flächen liegen.

 Wenn eine Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen möglich ist, sollen die Flächen durch eine geeignete Bepflanzung zukünftig dafür sorgen, dass diese als Beschattungsflächen zur Kühlung und als Wasserspeicher (Retentionsraum für Starkregenereignisse) mit aktiver CO2-Bindung dienen. In geeigneten Bereichen sollen trockenresistente, mehrjährige, insektenfreundliche Stauden und Kräuter, wie z. B. Salbei, Lavendel, Ysop angepflanzt werden. Beim Bodenaustausch und beim Pflanzenkauf soll nur torffreies Material berücksichtigt werden. Wenn Platz für einen Busch oder Baum gegeben ist, sollten bei der Auswahl nur geeignete klimaresiliente Arten, die an die extremen Standortbedingungen in hoch verdichtetem Siedlungsraum angepasst sind, verwendet werden. Wie z. B. die Felsenbirne, die als klimatolerante Baumart mit niedriger Wuchshöhe gleichfalls einen Wert für Insekten hat. Die Verwaltung soll spätestens nach 6 Monaten über die jeweiligen Prüfungen bzw. Maßnahmen im A2 und A4 berichten.

Über den Fortgang der Angelegenheit ist zu berichten und zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

201 – Zwischennachricht

201 -Teilantwort Dez.1, 30.07.2024, Begrünung landkreiseigener Flächen