Archiv der Kategorie: Anträge
Haushalts-/Stellenplan 2017 – Tourismusförderung
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 27.01.2017
Haushalts-/Stellenplan 2017 – Tourismusförderung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
aus Sicht der Mehrheitsgruppe ist die konzeptionelle Vertiefung und eine zu intensivierende der Netzwerk- und Marketingarbeit im Bereich des Tourismus erforderlich.
Im Landkreis Hildesheim gibt es zahlreiche touristischen Besonderheiten, Initiativen und Attraktionen. Um diese Aktivitäten künftig stärker zu profilieren, bündeln und zu vernetzen sollte eine entsprechende Informationsplattform beim Landkreis angesiedelt werden. Eine organisatorische Ansiedlung der Stelle erscheint im Bereich der Steuerungsunterstützung in der OE 912 Kultur sinnvoll.
Zur Wahrnehmung dieser Arbeit ist die Einrichtung einer 0,5 Stelle sowie der entsprechende Sachkostenanteil in den Haushalt und den Stellenplan 2017 aufzunehmen. Zur Darstellung des Stellen- und Sachkostenanteils sollten Mittel i.H.v. 75.000 Euro auskömmlich erscheinen.
Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:
Im Haushalts- und Stellenplan 2017 wird ein entsprechender Stellenanteil (0,5 Stelle) im Bereich der OE 912 und ein entsprechendes Sachkostenbudget zugunsten dieser OE aufgenommen.
Die vergütungsrechtliche Bewertung des Stellenanteils und die Budgethöhe der Sachmittel ist seitens der Verwaltung vorzunehmen, dabei soll der Betrag von 75.000 Euro nicht überschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Antrag Haushaltsplan 2017; Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V.i.A.
Hildesheim,den 27.01.2017
Haushaltsplan 2017 – Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
im Haushaltsplanentwurf 2017 sind Mittl zur Förderung der gemeindlichen Integrationsarbeit eingestellt. Diese Mittel sind nach Mitteilung des Dezernenten 2 Herrn Basse in den Transferleistungen des Produktes 111-027 enthalten.
Vor Auszahlung dieser Mittel an die kreisangehörigen Kommungen sind die Schnittstellen zwischen Landkreis und Kommunen abzustemmen und das entsprechende Konzept zur
Organisation der Flüchltingsarbeit in dem Migrationsausschuss vorzustellen.
Eine Auszahlung der Mittel ist erst nach Freigabe durch den Migrationsausschuss möglilch.
Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag:
Im Haushaltsplan 2017 wird ein Sperrvermerk zu Lasten der im Ansatz berücksichtigten Mittel zur Unterstützung der gemeindlichen Flüchtlingsarbeit eingefügt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Dolmetscherpool; Antrag gem. § 56 NKomVG und §§ 3 und 7 der Geschäftsordnung
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 27.01.2017
Dolmetscherpool; Antrag gem. § 56 NKomVG und §§ 3 und 7 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Her Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Dolmetscherpool“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass das Land Niedersachsen zeitnah einen Dolmetscherpool aufbauen und unterhalten sollte, der von verschiedenen öffentlichen Stellen genutzt werden kann. Der Pool sollte alle relevanten Sprachen und Anforderungen berücksichtigen. Das Land sollte im erforderlichen Umfang die Standards für die einzelnen Anforderungen landesweit vorgeben: insbesondere hinsichtlich Qualifikation und Qualifikationsnachweis, Fortbildung, Diplome, Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft (z. B. über moderne Medien), Bedarf nach welchen Sprachen und Einsatzgebieten (z. B. in Bereichen wie Medizin und Justiz).
- Der Landrat wir gebeten, den Beschluss zu 1.
– der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei dafür relevanten Vorhaben sowie
– den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zuzuleiten.
Begründung:
Ein Dolmetscherpool für alle relevanten Sprachen und Anforderungen, wozu insbesondere die allg. und besondere Gefahrenabwehr einschl. der Gefahrenermittlung, die allg. medizinische Versorgung und Notfallmedizin, die Erfüllung von Ansprüchen im Bereich der Daseinsvorsorge und die Durchführung von Ermittlungsverfahren verschiedenen Behörden zählen, ist sachgerecht nur überregional aufzubauen und zu unterhalten. Dies ergibt sich unabhängig von den dafür anfallenden Kosten insbesondere daraus, dass landeseinheitlich die Standards für die einzelnen Anforderungen zu bestimmen und landesweit der Bedarf für die verschiedenen Einsatzbereiche zu ermitteln sind.
Die zeitgerechte Erfüllung von ausreichenden Dolmetscherleistungen – ggf. über moderne Medien – dient auch zum Schutz höchster Rechtsgüter. Ob solche Leistungen zur Verfügung stehen, darf nicht dem Zufall überlassen bleiben und z. B. im ländlichen Raum nicht vom Glück abhängig sein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Vorsitzender der Vorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Aufnahme des Beratungspunktes: Konzept zur Aufgabenkritik
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 27.01.2017
„Konzept zur Aufgabenkritik“
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Konzept zur Aufgabenkritik“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung des Kreistages ein Konzept zur Aufgabenkritik vorzulegen, um bei Sicherung eines ausreichenden Bestandes an freiwilligen Leistungen realistische Möglichkeiten zur Minderung der Ausgaben bei der Zielsetzung erkennen zu können, einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen, die Kassenkredite abzubauen und ebenfalls die Gemeinden zu entlasten.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Prüfung zur Fusion des Landkreises Hildesheim mit dem Landkreis Peine ist eine umfassende Aufgabenkritik vorgeschlagen worden. Eine solche Aufgabenkritik ist auch ohne Fusion sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Aufnahme des Beratungspunktes: Finanzausgleich
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 27.01.2017
„Finanzausgleich“
Sehr geehrter Her Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Finanzausgleich“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass die 2005 erfolgten Eingriffe in den Finanzausgleich vollständig zurückzunehmen sind.
- Der Landrat wird gebeten, den Beschluss zu 1.
– der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei Gesetzgebungsvorhaben sowie
– den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zuzuleiten.
Begründung:
Insbesondere der stetige Anstieg der Sozialausgaben erfordert eine Entlastung der Kommunen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat im September 2016 im 12. Bericht zur Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften in Niedersachsen umfassend zur Finanzlage der Kommunen Stellung bezogen und dabei erneut beanstandet, dass „mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetz 2005 der niedersächsische Landesgesetzgeber unter anderem die Steuerverbundquote im kommunalen Finanzausgleich um 1,05 vom Hundert gekürzt und damit die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich seinerzeit um insgesamt
150 Mio. € reduziert hat.“ Die Quote sei zwar 2007 auf 15,5 %-Punkte angehoben worden, es fehlten damit aber gegenüber der Rechtslage vor 2005 aktuell jährlich rd. 130 Mio. € im kommunalen Finanzausgleich; angesichts der verbesserten Finanzsituation des Landes wäre, so heißt es, eine Anhebung der Steuerverbundquote auf 16,09 v. H. angezeigt.
Die öffentliche Förderung zur Erfüllung des vom Bundesgesetzgeber begründeten Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung trägt trotz der stetigen Kostensteigerung überwiegend die kommunale Ebene. Ohne diese Zuschüsse der Kommunen könnte keine „für die Eltern bezahlbare“ Kinderbetreuung angeboten werden.
Andere Aufgaben im Sozialbereich belasten ebenfalls mehr und mehr die Kommunen. Für die nicht vorhersehbaren dramatischen Entwicklungen im Sozialbereich sollte das Konnexitätsprinzip zumindest sinngemäß angewandt werden.
Es ist festzustellen, dass die den Landkreisen vom Land übertragenen Aufgaben zunehmend von den Gemeinden über die Kreisumlagen finanziert werden müssen. Diese Entwicklung ist möglichst schnell zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Aufnahme des Beratungspunktes: Transparenz über Aufgaben und Ausgaben, Beteiligung der Gemeinden
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 27.01.2017
„Transparenz über Aufgaben und Ausgaben, Beteiligung der Gemeinden
Sehr geehrter Herr Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Transparenz über Aufgaben und Ausgaben, Beteiligung der Gemeinden“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten,
- dem Kreistag bis September 2017 ergänzend zum Haushaltsplan eine Übersicht oder Angaben zu liefern über die einzelnen Aufgaben nach § 6 Abs. 1 (Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis) und § 5 Abs. 1 bis 4 (freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis), den dazu jeweils anfallenden Kosten und den Stellen, die die jeweiligen Aufgaben ganz oder teilweise erfüllen
- dem Kreistag bis September 2017 ergänzend zum Haushaltsplan eine Übersicht oder Angaben zu liefern, über die erbrachten oder geplanten freiwilligen Leistungen: unterteilt nach freiwilligen Leistungen bei den Pflichtaufgaben und bei den eigenen Aufgaben.
- die Gemeinden zu bitten, dem Landkreis bis September 2017 eine Übersicht entsprechend Nrn. 1 und 2 zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Für die Finanzplanung sollten dem Kreistag die genannten Informationen möglichst transparent und nachvollziehbar zur Verfügung stehen.
Bei der Festsetzung der Kreisumlage ist die Haushaltssituation der kreisangehörigen Gemeinden zu berücksichtigen. Und bei der Entscheidung über die Kreisumlage hat der Kreistag auch zu berücksichtigen, dass Landkreis und Gemeinden in ausreichendem Umfang zur Übernahme freiwilliger Aufgaben und zur Erbringung freiwilliger Leistungen befähigt sein müssen. Diese Umstände gebieten eine nähere Prüfung der freiwilligen Aufgaben und Leistungen.
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil von 31.01.2013 – 8 C 1.12 – festgestellt, dass Art. 28 GG den Gemeinden das Recht auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung gewährleistet und im Leitsatz geäußert.
„Die verfassungsrechtliche Gewährleistung aus Art. 28 Abs. 2 GG verpflichtet den Landesgesetzgeber und die Kreise als Satzungsgeber gleichermaßen.“
In der Urteilsbegründung heißt es zudem: „Die Verfassungsgerichte der Länder haben ihren jeweiligen Landesverfassungen derartige Mindestgarantien entnommen und dies – soweit die Ausstattung aus Landesmitteln in Rede steht – allenfalls gelegentlich unter einen Vorbehalt der eigenen Leistungsfähigkeit des Landes gestellt; die Gemeinden müssen hiernach mindestens über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen (Fremd- wie Selbstverwaltungs-)Aufgaben ohne (nicht nur vorübergehende) Kreditaufnahme erfüllen können und darüber hinaus noch über eine „freie Spitze“ verfügen, um zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen.“
Die Haushaltslage und die die zuvor genannten Umstände gebieten es, Art und Umfang der freiwilligen Aufgaben und Leistungen im Landkreis und in den Gemeinden näher zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Erarbeitung einer Leitlinie für Schulbauten im Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 12.01.2017
Erarbeitung einer Leitlinie für Schulbauten im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
Schulbau ist Aufgabe des kommunalen Schulträgers. Er hat die gesetzliche Pflicht, Schulgebäude und alle weiteren notwendigen Schulanlagen zu errichten, auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Dies bedeutet ein beständiges Ertüchtigen, Sanieren, Umbauen und auch Neubauten. Jenseits der technischen Herausforderungen, die damit verbunden sind, geht es vor allem um die zukunftsfähige (Re-)Strukturierung der Schulgebäude im Innern. Zunehmend heterogenere Gruppen von Schülerinnen und Schülern, Ganztagsbetrieb, Inklusion u.v.a.m. erfordern andere räumliche Organisationsmodelle als die tradierte Flurschule.
In den vergangenen Jahren hat der Landkreis Hildesheim bereits enorme finanzielle Mittel in den Erhalt, die Modernisierung und die Weiterentwicklung der Schulen in seiner Trägerschaft investiert. Dieses Engagement ist wichtig und richtig. Es ist unstrittig, dass gerade auch die Qualität der Schulgebäude und deren Ausstattung den gesellschaftlichen Stellenwert der Schule und damit verbunden auch der Bildung erkennen lassen.
Neben dem aktuell noch vielerorts bestehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, ist der Landkreis Hildesheim zudem besonders aufgrund
– sich erheblich verändernden Schülerzahlen,
– einer sich verändernden Bildungslandschaft,
– geänderter Anforderungen an das System „Schule“ und
– einer sich wandelnden Nachfrage
mit einem enormen Veränderungserfordernis konfrontiert gewesen. Diese Konfrontation wird sich verschärfen.
Die bereits kontinuierlich fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung verdeutlicht dieses.
Dabei gilt es an den unterschiedlichen Standorten häufig ähnliche Problemstellungen und Herausforderungen zu bewältigen.
Mit der Beschreibung
wichtiger Prinzipen für den Schulbau im Landkreis Hildesheim,
- Empfehlungen zur räumlichen Organisation und
- der Gestaltung und Ausstattung von Schulen,
- Hinweisen zu spezifischen Raumbedarfen für ausgewählte Funktionsbereiche
- sowie Anregungen zur Konzeption von Schulbauprozessen
könnten alle beteiligten Gruppen aus Schule, Politik, Verwaltung und Planung konkret unterstützt werden.
Zudem würde eine kreisweit gleichwertige Schulinfrastruktur gefördert werden und einheitliche Qualitätsstandards realisiert werden.
Eine solche Handreichung wurde im Bereich des Landkreises Darmstadt realisiert und dokumentiert vorbildlich eine zielorientierte Herangehensweise an eben diese Herausforderung.
Die Mehrheitsgruppe von SPD und CDU stellt daher folgenden Antrag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt unter Abstimmung der Fachdienste Schule und Gebäudewirtschaft eine Schulbauleitlinie für den Landkreis Hildesheim zu erarbeiten und dem Schulausschuss zur Beratung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion