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Gruppe CDU/FDP will Land in die Pflicht nehmen

Gruppe CDU/FDP will Land in die Pflicht nehmen

Die Gruppe CDU/FDP im Kreistag will mit einem Kreistagsbeschluss das Land Niedersachsen und den Landtag um eine bessere kommunale Finanzausstattung bitten.

„Insbesondere die stetig steigenden Kosten der Sozialen Sicherung seien von den Kommunen allein nicht aufzubringen“, erklärte Friedhelm Prior, Sozialpolitischer Sprecher von CDU und FDP“  Die Kosten für diese Aufgaben umfassen nach Ermittlungen des Deutschen Landkreistages mittlerweile um die 70 bis 80 % der Kreisetats

Viele Landkreise können aufgrund dieser Entwicklung ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen: dies trotz beachtlicher Schuldenberge, steigender Einnahmen, hoher Kreisumlagen, niedrigsten Zinsen, gedrosselten Personalausgaben, nur noch einem Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben und der Kreditfinanzierung von laufenden Aufgaben. In der Folge fordern viele Landkreise von ihren Gemeinden immer höhere Abgaben. Hieraus resultiert, dass nun auch viele Gemeinden ihre Haushalte nicht mehr oder kaum noch ausgleichen können, obwohl sie ihre Bürgerinnen und Bürger bereits mit hohen Steuern bzw. Abgaben belasten.

Inzwischen, so CDU und FDP, widerspricht dies dem von der Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung und der damit verbundenen Pflicht des Landes, den Kommunen die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Dieses Problem, so Christian Berndt, Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP, trifft auch den Haushalt des Landkreises Hildesheim.

Nach den aktuellen Haushaltszahlen steigen die Aufwendungen vom Ist-Ergebnis 2013 um ca. 33 Mio. € auf 396 Mio. € in 2015 – das ist eine Steigerung um ca. 9 %. Trotz der in diesem Zeitraum ebenfalls steigenden Einnahmen (um 25,5 Mio. € auf die Rekordsumme von 395 Mio. €) gibt es keinen Überschuss mehr, vielmehr klafft im Haushalt ein Loch von 1 Mio. €.

„Die grundsätzliche kommunale Finanzierungsfrage darf und soll aber nicht von den hausgemachten Problemen ablenken“, meinte Berndt. „Die Problematik in diesem Jahr liegt insbesondere daran, dass der Landrat keinerlei Senkung der Ausgaben in Aussicht stellt und selbst die derzeit erwarteten Einnahmerekorde nicht mehr reichen,“ unterstreicht sein Stellvertreter Dr. Bernd Fell von der FDP.

Die Einnahmesituation ist zudem in keiner Weise gesichert, deshalb sind wir alle gut beraten, die Ausgaben in Zukunft zu begrenzen, ergänzte Dr. Bernhard Evers, Finanzpolitischer Sprecher. Der Kreistag sollte sehr zügig gegenüber dem Landtag aufzeigen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel trotz wirtschaftlicher Haushaltsführung, hoher Verschuldung, hoher Kreisumlagen usw. nicht oder nicht mehr ausreichen.

„Unser Appell an das Land hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn wir dokumentieren, dass wir als Kreis unsere Hausarbeiten gemacht haben“, so Berndt und Fell abschließend.

 


Aufgabengerechter Finanzausgleich

Herrn
Landrat Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Antrag zur TO gem. § 7 GO
Aufgabengerechter Finanzausgleich

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Aufgabengerechter Finanzausgleich“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
“Der Kreistag des Landkreises Hildesheim vertritt die Auffassung, dass das Land dem Landkreis nicht mehr im gebotenen Umfang Finanzmittel zur Verfügung stellt. Er bittet die Abgeordneten des Landtages, auf eine Beseitigung dieses Mangels hinzuwirken.“

Begründung:
Die den Landkreisen übertragenen oder zugewiesenen Aufgaben verursachen immer höhere Kosten. Besonders hohe Kosten und Kostensteigerungen verursachen seit Jahren die Sozialhilfeaufgaben (insbesondere durch den demografischen Wandel und die Änderungen des Familienbildes).
Nach Ermittlungen des Deutschen Landkreistages umfassen die Kreisausgaben zur Sozialen Sicherung teilweise bis zu 70 bis 80 % der Kreisetats. Diese Entwicklung zeigt für Niedersachsen auch die zweite Fortschreibung des Basisberichts mit den Schwerpunkten Sozialstruktur und Hilfen zur Erziehung sowie Qualitätsentwicklung (Publikationen der Landesregierung vom November 2014).
Da das Land die Finanzierung dieser Kostensteigerungen nicht bzw. nicht im gebotenen Umfang übernimmt, können viele Landkreise ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen: trotz beachtlicher Schuldenberge, steigender Einnahmen, hoher Kreisumlagen, niedrigsten Zinsen, gedrosselter Personalausgaben, nur noch einem Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben und der Kreditfinanzierung von laufenden Aufgaben.

Dies führt dazu, dass viele Landkreise zur Finanzierung ihrer Aufgaben immer mehr die Gemeinden heranziehen, die sie nach § 3 NKomVG eigentlich zu unterstützen haben. Folglich können nun auch viele Gemeinden ihre Haushalte nicht mehr oder kaum noch ausgleichen, obwohl sie ihre Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt mit hohen Steuern bzw. Abgaben belasten.
Diese Finanzierung von Landes- und Bundesaufgaben erzeugt einen stetig wachsenden  Druck auf die Gemeindesteuerhöhe. Damit steht sie im Widerspruch zu dem von der Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Dieser Zustand deutet zumindest darauf hin, dass der Landesgesetzgeber das Gebot eines aufgabengerechten Finanzausgleichs derzeit nicht ausreichend beachtet.

Mit freundlichen Grüßen      Mit freundlichen Grüßen    
gez. Christian Berndt            gez. Friedhelm Prior
Vorsitzender                        Kreistagsabgeordneter                      
der Gruppe CDU/FDP           der Gruppe CDU/FDP          
                                                                                               

 


Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim

Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO;
Anfrage gem. § 56 NKomVG
                                                                                              Hildesheim, 19.01.2015

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Koordinierung des Hochwasserschutzes im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt aufzunehmen.
Begründung:
Der Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim sollte möglichst zeitnah verbessert werden, um Hochwassergefahren zu mindern und Planungs-hindernisse für die Gemeinden zu beseitigen.
Seit geraumer Zeit ist hinreichend geklärt, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes grundsätzlich erforderlich sind.
Da der Landkreis es übernommen hat, die Planung der Hochwasserschutz-maßnahmen kreisweit zu koordinieren, hat er auch auf eine möglichst zeitnahe Durchführung solcher Maßnahmen hinzuwirken: insbesondere durch Beratung und sonstige Unterstützung der betroffenen Gemeinden:
Zur Vorbereitung auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen: 
1.  Welche einzelnen baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen müssen an welchen Stellen des Landkreises mit welchem ungefähren Kostenaufwand realisiert werden?
1.1 Welche dieser Maßnahmen sind in welcher Reihenfolge durchzuführen?
1.2 Welche dieser Maßnahmen können unabhängig voneinander getroffen 
       werden?
1.3 Für welche dieser Maßnahmen sind für wann Zuschüsse in welcher Höhe 
       zu erwarten?
1.4 Aus welchen Gründen darf mit welchen Maßnahmen derzeit nicht
       begonnen werden?
2. Im Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Integration, Sicherheit und Ordnung vom 27.08.2013 wird angegeben: „Herr Basse erläutert ferner, die Wichtigkeit der Erhaltung und finanzielle Aufstockung des Förderprogramms für den Hochwasserschutz im Binnenland seitens des Landes Niedersachsen. Diesbezüglich sollen entsprechende Anträge über die kommunalen Spitzenverbände gestellt werden. An verschiedenen  Gewässern, u. a. am Bruchgraben, an der Innerste und an der Leine sollen weitere  Retentionsräume erkundet und eingerichtet werden.  Entsprechende Gutachten befinden  sich im Auftrag bzw. sind noch zu beauftragen.  Hinsichtlich  des Bruchgrabens ist festzuhalten, dass in landwirtschaftlichen Bereichen die Förderung zu erörtern ist. Bislang findet eine Förderung durch das Land nur zum Schutz bebauter Bereiche statt. Zur   Förderung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Haushalt 2014 des Landkreises Hildesheim Mittel i. H. v. 270.000 € vorgesehen“
2.1 In welchem Umfang sind die o. a. Haushaltsmittel für welche Maßnahmen
      in Anspruch   genommen worden?
2.2. Welche Haushaltsmittel sind für welche Hochwasserschutzmaßnahmen in
        2015 eingeplant?
2.3 Welche Anträge sind von den kommunalen Spitzenverbänden mit welchen 
       Ergebnissen wann gestellt worden?
2.4 Welche Hochwasserschutzmaßnahmen im Binnenland (baulich-technische
        Maßnahmen  und Sicherung von Retentionsflächen) werden derzeit und
        im Vergleich zu den  vergangenen drei Jahren gefördert? Ist in den
        kommenden Jahren mit höheren Zuwendungen des Landes zu rechnen?
2.5 Welche Retentionsflächen sind
       a) insgesamt und
       b) seit der o. a. Sitzung eingerichtet worden?
2.5.1 Welche dieser Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen
          für  Hochwasser) können für den Hochwasserschutz bereits jetzt
         tatsächlich genutzt  werden und welche dieser Retentionsflächen (Lage
         und Größe) können derzeit aus welchen Gründen noch nicht für den
         Hochwasserschutz genutzt werden?
2.5.2 Sollen oder müssen noch weiter Retentionsflächen eingerichtet werden 
           und welche Flächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen für 
           Hochwasser) sind dafür vorgesehen oder kommen dafür in Betracht?
2.5.3 Welche Kosten sind mit der Einrichtung und Nutzung Retentionsflächen
          verbunden und wer hat diese Kosten zu tragen?
2.5.4  Wer hat auf welcher Grundlage zu beurteilen, in welchem Umfang
           Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen) erforderliche
            sind? Wo ist dargestellt, welcher Nutzen mit welchen Retentionsflächen
            verbunden ist und zu welchen Ergebnissen die Kosten-Nutzen-Analyse
            geführt hat?
2.5.5  Welche Gutachten zum Hochwasserschutz sind seit der Beratung am
          27.08.2013 von wem in Auftrag gegeben worden und welche Gutachten
          zu Hochwasserschutz sind noch in Auftrag zu geben?
3.  Welche Verfahrensschritte zum Hochwasserschutz sind derzeit von Ihnen
      vorgesehen?

 

Mit freundlichen Grüßen   Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior          gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter       Kreistagsabgeordneter                   
der Gruppe CDU/FDP       der Gruppe CDU/FDP


Leistungen und Kosten der Sozialhilfe; Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung

Leistungen und Kosten der Sozialhilfe
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 Geschäftsordnung
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung

                                                                                     Hildesheim, 18.12.2014

Sehr geehrter Herr Landrat,
die Hildesheimer Allgemeinen Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 15. Dezember 2014 über die Bearbeitung eines Antrages auf Pflegschaft bzw. Unterhalt.Wir bitten Sie, den in diesem Bericht angesprochen Fall in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses  (im nicht öffentlichen Teil) aufzunehmen.
Für die Beratung im Ausschuss bitten wir Sie um eine Darstellung des Sachverhaltes und Beantwortung folgender Fragen (ggf. in einer Tischvorlage):
Welche der bei diesem Fall betroffenen Personen haben über welchen Zeitraum welche Leistungen/Hilfen erhalten?
Welche Bediensteten der Kreisverwaltung (mit welcher Qualifikation) haben die Voraussetzungen für welche Leistungszusagen wann geprüft? 
Welche Kosten sind für welche Leistungen bisher angefallen und zukünftig zu erwarten?   

Mit freundlichen Grüßen   Mit freundlichen Grüßen
gez. FriedhelmPrior             gez.ChristianeWirries                                    Kreistagsabgeordneter         Kreistagsabgeordnete                                                               
der Gruppe CDU/FDP         der Gruppe CDU/FDP

 

 

 

 

 


Antwort zu Leistungen nach dem SGB/Kostenserstattung durch das Land

2014_12_22_Antwort zu Leistungen nach dem SGB_Kostenerstattung durch das Land_1


Antwort zur fraktionsübergreifenden Anfrage Haushaltssituation 2015

2015_01_12_Antwort zu Entwicklung im HH


CDU-Kreistagsfraktion begrüßt Antrag des CDU Landtagsfraktion zur Bildung einer Enquete-Kommission

CDU im Hildesheimer Kreistag begrüßt Vorstoß zur Enquete-Kommission zur Prüfung kommunaler Neugliederungen

 Appell der Peiner Mehrheitsgruppe an Ministerpräsident Weil verwundert

Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Antrag eingebracht hat, wonach eine Enquete-Kommission die Strukturen in Südostniedersachsen von Helmstedt bis Hildesheim und von Gifhorn bis Goslar unter Berücksichtigung Braunschweigs und Wolfsburgs untersuchen und langfristig tragfähige Fusionen in Ruhe erarbeiten soll. Diese Lösungen sollen die wirtschaftlichen Strukturen und die Verwaltungsleistungen für die Bürger optimieren und dabei auch den Bevölkerungsrückgang und soziokulturelle  Bindungen berücksichtigen.
„Dies ist genau das, was die CDU im Kreistag Hildesheim auch fordert. Wir brauchen Vorgaben des Landes, die nicht über 30 Jahre alt sind. Zufallsfusionen nach politischem Gefühl und Wellenschlag sind keine Lösung, erklärte der Hildesheimer CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Christian Berndt.
Die Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mechthild Ross-Luttmann (CDU) hatte in einem Gespräch mit der Hildesheimer Kreistags-CDU Mitte November 2014 betont, dass der Antrag nicht darauf abziele, eine Gebietsreform von oben durchzusetzen. Kriterien oder Ziele, wie ein Kreis oder eine Gemeinde in diesen Regionen zukünftig zukunftsfest aufgestellt sein sollen, müsse es aber geben. Zudem sei entscheidend, vor Fusionen zu wissen, wohin man wolle.

Wichtig für alle Beteiligten sei zudem immer auch die Frage, ob die Bürger und ihre Gemeinden in betroffenen Kreisen hinter dem Zusammenschluss stehen. Insoweit ist ein Defizit im Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht erkennbar, dass die Bürgerbeteiligung bei Kreisfusionen vernachlässigt und auch den Gemeinden nur ein Anhörungsrecht gibt.
„Wir haben immer gesagt, dass der Vorteil für die Bürger beider Landkreise überwiegen muss“, erklärte Berndt weiter. „Jetzt wird anhand der vorgelegten Zahlen und Daten klar, dass dies nicht der Fall ist, wie allein anhand der Frage der unterschiedlichen Kreisumlage, der Kosten für KiTAs und vieles mehr immer deutlicher wird. Der Appell von SPD und Grüne im Peiner Kreistag an den niedersächsischen Ministerpräsidenten, in dem sie fordern, den Verhandlungs-prozess nicht in Frage zu stellen, erweist sich insoweit als Politik des ´Augen zu und durch`, zumal gerade Peiner Gemeinden sich zunehmend von der Fusion verabschieden.“
Aufgrund der bislang gesammelten Erkenntnisse aus Gutachten und Lenkungsgruppe haben sich mehrere Peiner Gemeinden für Fusionsverhandlungen in Richtung Braunschweig/Wolfenbüttel/Helmstedt ausgesprochen. Der Landkreis Peine wird nun auch dahingehend sondieren.
„Es soll immer erkennbarer nur aus machtpolitischem Kalkül fusioniert werden, um bestimmte Mehrheiten langfristig zu sichern“, ergänzte Berndt.