Archiv der Kategorie: Allgemein
Schulbegleitung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.02.2023
Schulbegleitung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schulbegleitung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu beraten, durch welche Maßnahme eine ausreichende Betreuung durch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sichergestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 17.02.2023
Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim “ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Auch angesichts des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen ist zu prüfen, ob genügend Betreuungsplätze vorhanden sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Anspruch auf Betreuung nach individuellem Bedarf gemäß den Zielen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.02.2023
Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde“
in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Gemäß Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung von 16.02.2023 ist das Betreuungsangebot in Söhlde nach Auskunft vieler Eltern nicht ausreichend und widerspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Es ist zu prüfen und zu entscheiden, durch welche Maßnahmen der Landkreis Hildesheim auch für die Kinder aus Söhlde ein Betreuungsangebot schaffen und gewährleisten kann, das dem Anspruch auf Betreuung nach individuellem Bedarf und den Zielen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Schulbegleitung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.02.2023
Schulbegleitung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Aufgrund welcher Verträge werden derzeit und wurden in den einzelnen Jahren seit 2019 von welchen Anbietern (Unternehmen oder Einzelpersonen) mit jeweils wie vielen Beschäftigten für jeweils wie viele Kinder wie viele Fachleistungsstunden abgerechnet
a) nach § 54 SGB XII,
b) nach § 35a SGB VIII und c) nach welcher sonstigen Regelung?
Wie hoch war der jeweils jährliche Gesamtaufwand pro Anbieter bzw. dessen Kostenerstattung? Wie hoch war in den einzelnen Jahren der maximale und der durchschnittliche Fachleistungsstundensatz bei welchem Anbieter? Welche der o.a. Verträge a) laufen wann aus, b) können kurzfristig neu abgeschlossen werden, c) haben welche feste Laufzeit und ggfs. welche Anpassungsklauseln? Welche der o. a. Anbieter fallen nicht unter die Umlagepflicht U 1 gem. Aufwendungsausgleichsgesetz.
- Ist das Angebot von Leistungen der Schulbegleitung einer Bündelausschreibung zugänglich? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Wie erfolgt die Ausschreibung derzeit? Auf welche Weise erfolgt die monatliche Abrechnung und wie wird sichergestellt, dass das geforderte Abrechnungsvolumen den tatsächlichen Einsatz-/Leistungszeiten entspricht?
- Wer entscheidet bisher beim Landkreis in welchem Verfahren oder mit welcher Methode über die Höhe der Vergütung pro Fachleistungsstunde? Welche Unterschiede gibt es bei der Höhe der Fachleistungsstunde (maximal und minimale Höhe)? In welcher Spreizung werden die Vergütungen pro Fachleistungsstunde geleistet? Ist die Höhe der Vergütung vom Betreuungsbedarf des Kindes abhängig? Wie wird dieser Bedarf ermittelt? Wie erfolgt die Leistungskontrolle?
- Wie hoch ist a) der geringste und b) der höchste Satz pro Fachleistungsstunde und wonach wird dies von wem in welchem Verfahren festgelegt? Wie hoch sind die Fachleistungsstunden in der Region Hannover und im Großraum Braunschweig?
- Wie ist die Vergütung,
der Fachleistungsstunde, die durch eine sogenannte Nichtfachkraft (ohne grundständige pädagogische oder pflegerische Qualifikation) oder durch eine Fachkraft (mit grundständiger pädagogischer/pflegerischer Ausbildung) am Kind erbracht wird,
bei Erkrankung des Schulbegleiters (wenn das Kind dann dadurch nicht begleitet werden kann),
bei Erkrankung des Kindes (wenn der Schulbegleiter infolgedessen ohne Arbeitsauftrag ist)?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.02.2023
Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Aufgrund des Berichtes der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.12.2022 hält die CDU-Kreistagsfraktion es für geboten, geeignete Hilfestellungen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim anzubieten. Beispiel dafür ist u. a. der Landkreis Peine.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
„Gullydeckel-Attacke Harsum“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.02.2023
„Gullydeckel-Attacke Harsum“ und Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
am 26.01.2023 haben wir bei unserer Akteneinsicht auf Nachfrage u. a. erhalten:
a) Die Kopie eines ärztlichen Zeugnisses nach § 18 NPsychKG vom 29.09.2022 für eine vorläufige Einweisung am 29.09.2022 aufgrund einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für sich oder andere.
b) Ihre auf das zuvor genannte Zeugnis gestützte vorläufige Einweisung vom 29.09.2022 für den 29.09.2022 aufgrund einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für sich oder andere, die am 30.09.2022 aufgehoben wurde
Warum waren u. a. diese Unterlagen nicht Teil der uns zur Einsicht vorgelegten Akten und warum wurde uns zum Beispiel das o. a. Zeugnis erst herbeigeschafft und mit Schwärzungen zur Verfügung gestellt, nachdem wir wiederholt gefragt hatten, ob nach dem Gutachten vom 01.03.2022 weitere Gutachten/Zeugnisse erstellt wurden?
Ferner bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer hat das o. a. Zeugnis wann in Auftrag gegeben?
- Aufgrund welcher Taten oder Verhaltensweisen verursachte der Betroffene am 29.09.2022 (Entlassungstag) oder in den Stunden oder einigen Tagen vor der vorläufigen Einweisung welche a) „Akut-Situation“ oder b) sonstige Situationen, die die vorläufige Einweisung erforderte?
- War dem Arzt/der Ärztin, die das o. a. Zeugnis ausgestellt hat, das Gutachten vom 01.03.2022, dass dem o. a. Zeugnis widerspricht, bekannt? Wenn ja, wer hatte es ihm/ihr wann zur Verfügung gestellt? Welche von dem Betroffenen wann begangenen Taten sind in dem Zeugnis vom 29.09.2022 a) überhaupt angesprochen oder gemeint und b) durch welche Unterlagen überhaupt belegt und c) als krankheitsbedingt belegt? Wer hat den Arzt/die Ärztin wann über welche Taten des Betroffenen informiert?
- Haben Sie das o. a. Zeugnis des Arztes/der Ärztin der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wann?
- Seit wann war a) Ihnen und b) der o. a. Ärztin/dem o. a. Arzt bekannt, dass der Betroffene am 29.09.2022 (nach 6 Wochen) aus Untersuchungshaft entlassen werden sollte?
- Aufgrund welchen und wann dokumentierten Verhaltensweisen des Betroffenen ging von ihm am 29.09.2022 oder in den Stunden oder wenigen Tagen davor infolge seiner Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 eine gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 2 Nr. 1 Buchst. b und c Nds. SOG) für sich oder andere aus und warum konnte diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden?
- Warum konnten Sie vor der vorläufigen Einweisung vom 29.09.2022 für den 29.09.2022 keine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, obwohl der Betroffene bis zum 29.09.2022 seit 6 Wochen in Untersuchungshaft war?
- Aus welchen Gründen war Ihre vorläufige Einweisung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Nutzung erzeugbarer Energien
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.02.2023
Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
Für wann sind welche Beratungen, Beschlüsse, Genehmigungen oder sonstige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim bzw. der Kreistagsgremien vorgesehen und bis wann erforderlich, um die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien umzusetzen (relevant sind in diesem Zusammenhang auch die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und das regionale Raumordnungsprogramm)?
Wie und wann werden die Städte und Gemeinden an den Planungen (z. B. der Standortverteilung im Landkreis) daran beteiligt?
Aufgrund welcher Bestimmungen haben das Land, der Landkreis und die Städte und Gemeinden zukünftig eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis über die Standorte solcher Anlagen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender