Archiv der Kategorie: Allgemein
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.02.2023
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen.
Zur Begründung verweisen wir auf unsere Beschlussvorschläge vom 10.05.2022, 29.07.2022 und 06.02.2023 und die Resolution der Bürgerinnen und Bürger von Grasdorf.
Beschlussvorschlag:
Zum Schutz der Umwelt und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Grasdorf ist es erforderlich zu beschließen, dass auf der K 307 vor der Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße angeordnet wird: „Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (VZ 262-7,5), Lieferverkehr frei“.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn das entgegen § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO angebrachte Zeichen 331.1 (Kraftfahrstraße) entfernt wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 06.02.2023
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 14 der heutigen Sitzung des Kreisausschusses übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 02.02.2023 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
- Auf der B 6 wird das Zeichen 331.1 entfernt und im Zusammenhang damit auf der K 307 vor der Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße angeordnet: „Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (VZ 262-7,5), Lieferverkehr frei“,
- Auf der Hildesheimer Straße vor dem Spielplatz wird das Gefahrzeichen 136 (Kinder) aufgestellt,
- Auf der Hildesheimer Straße vor dem Spielplatz wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h auf 300 m Länge zu begrenzt.
Begründung:
Auf die Anträge Nr. 118/XIX vom 10.05.2022 und Nr. 153/XIX vom 29.07.2022 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Prüfauftrag zur Gullydeckel-Affäre
Die CDU-Kreistagsfraktion hat in Sachen Gullydeckel- Affäre am 02.02.2023
eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Sie soll prüfen, ob der Landkreis
Hildesheim verpflichtet war und noch verpflichtet ist, beim Gericht die
Unterbringung eines schwer psychisch kranken Mannes aus Harsum zu
beantragen. Der Mann, der den Bürgermeister von Harsum seit Juni 2022
wiederholt mit dem Tode bedroht hat, steht im Verdacht, im August 2022
Gullydeckel auf die Autobahn geworfen und im Frühjahr 2022 Bombendrohungen
gegen das Justizzentrum gerichtet zu haben. Seit Bekanntwerden der Sache
durch den Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.08.2022
hätten die Abgeordneten im Kreisausschuss das Recht und die Pflicht gehabt,
über den Antrag auf Unterbringung zu entscheiden. An der Ausübung dieser
Rechte wurden die Abgeordneten zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
durch verschiedene Maßnahmen gehindert. An die Landesregierung gerichtete
Bitten um Unterstützung blieben bisher ohne Erfolg. Daher sieht sich die
CDU-Fraktion gezwungen, von einer dafür anerkannten Kanzlei eine Verletzung
der Abgeordnetenrechte und Möglichkeiten auf Hilfe prüfen zu lassen.
Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.02.2023
Nutzung erzeugbarer Energien wie zum Beispiel aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas durch örtliche oder regionale Netz- und Speichertechnik
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
Für wann sind welche Beratungen, Beschlüsse, Genehmigungen oder sonstige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim bzw. der Kreistagsgremien vorgesehen und bis wann erforderlich, um die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien umzusetzen (relevant sind in diesem Zusammenhang auch die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und das regionale Raumordnungsprogramm)?
Wie und wann werden die Städte und Gemeinden an den Planungen (z. B. der Standortverteilung im Landkreis) daran beteiligt?
Aufgrund welcher Bestimmungen haben das Land, der Landkreis und die Städte und Gemeinden zukünftig eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis über die Standorte solcher Anlagen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.02.2023
Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Begrünungsprogramm für landkreiseigene Flächen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
Die landkreiseigenen Flächen, die nicht für andere Zwecke nutzbar sind oder genutzt werden sollten, sollen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes besser als bisher mit Büschen und Bäumen begrünt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen entsprechenden Begrünungsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
Begründung:
Es gibt viele Flächen des Landkreises, z.B. an den landkreiseigenen Schulen, die sich anbieten, mehr als bisher bepflanzt zu werden.
Der Landkreis sollte Vorbild sein für andere, auch als Zeichen gegen die Entwicklung von Schottergärten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Sprachkurse für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 01.02.2023
Sprachkurse für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Schülerinnen und Schüler werden voraussichtlich im kommenden Sommer (und zukünftig) ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss verlassen und zur Erfüllung ihrer Schulpflicht eine Vollzeitschulform/berufsbildende Schule besuchen? Welcher zusätzliche Sprachunterricht wird a) an diesen Schulformen und b) von welchen anderen Stellen angeboten, damit eine realistische Chance zum Erwerb eines Schulabschlusses besteht?
- Welche sprachfördernden Angebote werden seitens des Landkreises (Schulamt, Ausländerbehörde usw.) in Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen oder anderen Stellen derzeit angeboten oder für wann geplant?
Begründung:
Es ist zu erwarten, dass der Anteil unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, auch aus der Ukraine ansteigen wird. Bekannt ist, dass in den zurückliegenden Jahren eine nicht unerhebliche Zahl von Schülerinnen und Schüler in den berufsbildenden Schulen keine Schulabschlüsse erreicht haben. Ursache waren hier oft fehlende bzw. nicht ausreichende Sprachkenntnisse.
Die Chancen dieser Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt sind dadurch erheblich gemindert. Auch vor dem Hintergrund des immer drastischer werdenden Fachkräftemangels sehen wir hier einen Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ramon Herbst
Fraktionsvorsitzender Sprecher für Schule und Kultur
Sachstand Führerscheinumtausch
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.01.2023
Sachstand Führerscheinumtausch
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Sachstand Führerscheinumtausch“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz (A3) aufzunehmen.
Begründung:
Über den Sachstand ist zu berichten und zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender