Archiv der Kategorie: Allgemein

Buslinie 21 und 22 Sarstedt- Streckenverlängerung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

Hildesheim, 28.07.2021

 

Buslinie 21 und 22

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den Tagesordnungspunkt „Buslinie 21 und 22“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Vertreter*innen des Landkreises Hildesheim in den entsprechenden Gremien des Regionalverkehr Hildesheim GmbH werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Streckenführung der Buslinien 21 und 22 bis zum Bahnhof Sarstedt verlängert wird.
  2. Weiterhin bitten wir um eine Überprüfung der weiteren Buslinien, inwieweit dort eine Verlängerung oder veränderte Streckenführung zu einer Stärkung der Attraktivität des ÖPNV führen könnte.
  3. Der zuständige Fachausschuss ist über die dafür erforderlichen Schritte, ggfs. weiteren Beschlüsse und deren Umsetzung zu informieren.

Begründung :

Die Maßnahme dient der Verbesserung und  Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV  und der Umsetzung  des Klimaschutzprogrammes 2030.

Mit freundlichem Gruß

gez. Erika Hanenkamp                                              gez. Heinrich Machtens                        
Arbeitskreissprecherin                                               Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung                  Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagfraktion

 


Fortführung der Reinigung beim Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den  20.07.2021

 

Fortführung der Reinigung beim Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Verwaltung wird gebeten, für die Liegenschaften des Landkreises zu den Bereichen der Eigenreinigung und der Fremdreinigung folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Welche Vorgaben für die Reinigungsqualität gibt es und wie werden diese in welcher Häufigkeit überprüft?
  2. Wie erfolgt die Sicherstellung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Reinigungskräfte und wie und in welcher Häufigkeit wird dies überprüft?
  3. Aufstellung der Reinigungsflächenleistungen je Objekt nach Raumkategorien (z.B. Sanitärbereich, Fachraum, allgem.Unterrichtsraum).
  4. Aktuelle Übersichten der beauftragten Reinigungsunternehmen, jeweilige Vertragsbeginn, Reinigungsstunden je Objekt und deren Reinigungsfläche.
  5. Anzahl der Reklamationen innerhalb der letzten zwei Jahre und wie wurde darauf reagiert?
  6. Darstellung der Reinigungsorganisation in den umliegenden Landkreisen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Erika Hanenkamp                                               gez. Heinrich Machtens    
Arbeitskreissprecherin                                             Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung                Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagfraktion


Anfrage zum Naturschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause
o.V.i.A.

Hildesheim, den 20.07.2021

 

Anfrage zum Naturschutz

Sehr geehrter Landrat Levonen,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Haushaltsmittel stehen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für konkret welche Maßnahmen (z. B. Ausgaben für Personal, Planungen des Landkreises oder Dritter, Grunderwerb) zur Verfügung?

Welche konkreten Maßnahmen zur Durchführung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (einschl. Kosten- und Zeitplan) sind von welchen zuständigen Stellen (innerhalb und außerhalb des Landkreises) aufgrund welcher konkreten Bestimmung für welche Orte geplant oder vorgesehen?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Landkreis Hildesheim dazu, Art, Ort, Zeit und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                 Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion


Elektrifizierung des Bahnstreckenabschnitts Hameln – Elze

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, 14.07.2021

TOP 33
Antrag

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir übersenden zum TOP 33 der Kreistagsitzung am 15.07.2021 folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag schließt sich den im Positionspapier des Landkreises Hameln-Pyrmont sowie des Rates der Stadt Elze enthaltenen Forderungen vor dem Hintergrund der geplanten Elektrifizierung des Bahnstreckenabschnitts Hameln – Elze sowie der inhaltlich an (sh. Anlagen).

Begründung :

Die Elektrifizierung des Bahnstreckenabschnitts Hameln-Elze ist ein richtiger und wichtiger Weg zu einer weiteren CO2 Reduzierung und ein wichtiger klimaschutzpolitischer Schritt. Selbstverständlich sind die Bürgerinnen und Bürger vor negativen Begleiterscheinungen, u.a. gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund Lärmentwicklung, die sich aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecken ergeben, bestmöglich zu schützen, denn die Gesundheit ist ein höchst schützenwertes Gut.

 

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                                     gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

gez. Johannes Dreier                                               gez. Falk-Olaf Hoppe                             
stellv.Vorsitzender Ausschuss 2                         Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagfraktion

_Elektrifizierung_Positionspapier Rat_Stadt Elze_Elektrifizierung

_Positionspapier LK Hameln Pyrmont_1

 


Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Haus

o.V. i.A

Hildesheim, den 15. 07.2021

 

Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt  6.2 der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom  12.07.2021 (657/XVIII ersetzt.):

„Die Vertreter des Landkreises in der Landkreis Hildesheim Holding GmbH haben darauf hinzuwirken, dass die als Anhang beigefügte Zuwendungsvereinbarung (Vereinbarung zwischen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH) unverzüglich abgeschlossen wird.

Über den Abschluss sind die Kreistagsmitglieder unverzüglich zu informieren. Ist der Abschluss nicht innerhalb einer Woche bewirkt, ist der Kreisausschuss zu einer Sondersitzung einzuladen, in dem darüber zu berichten ist, aus welchen Gründen, die Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde, und darüber zu entscheiden ist, welche weitere Maßnahmen zu treffen sind.

Der Kreisausschuss wird beauftragt, bis auf Widerruf alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH, der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e.V. zu treffen.

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e.V.mitzuteilen.

Nach der neuen Zuwendungsvereinbarung übernimmt die Holding die Kosten der Volkshochschule nach Wirtschaftsplan. Die Finanzierung der Volkshochschule ist damit unabhängig von der Zahlung Dritter (auch des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e.V.) gesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die bestehende Steuerpflicht der Holding ändert oder nicht.

Sofern die Holding oder der Landkreis nicht mehr die  Kosten der VHS gem. Wirtschaftsplan übernehmen sollte, kann der Verein von dem Kreis die Rückübertragung des Gesellschafteranteils (Wert: 500 EUR) an den Verein und die Wiederherstellung der paritätischen Gesellschafterrechte verlangen. Die Rechte der Holding oder des Landkreises auf Kündigung oder den Erwerb von Gesellschaftsanteilen bleiben davon unberührt.“

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                    CDU-Kreistagsfraktion

_VHS_V e r e i n b a r u n g


Schaffung und Vernetzung von Biotopen zum Erhalt bedrohter Tierarten

 

Hildesheim, den 14 07.2021

Freiwillige Leitungen und Förderung von Maßnahmen im Klima- und Naturschutz
Beschlussvorschlag zu TOP 5  der Sitzung des Kreistages am 15.07.2021

Die Richtlinie des Landkreises Hildesheim „Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten“ wird mit den in der Anlage angegebenen Änderungen neu gefasst.

Begründung:

In der Vergangenheit sind wiederholt Fragen zum Inhalt der Richtlinie, zu den möglichen Fördergegenständen und Fördervoraussetzungen aufgeworfen worden. Zudem hat sich gezeigt, dass für einfache Projekte nicht alle Verfahrensvorgaben der Richtlinie erforderlich oder zweckmäßig sind.

Die nun vorgeschlagenen Änderungen sollen der Klarstellung und Vereinfachung dienen. Bei Bedarf sind zu der o. a. Förderrichtlinie zusätzlich folgende Hinweise zu geben:

  1. Die Förderung ist eine freiwillige Aufgabe und Leistung des Landkreiseses Hildesheim. Über Förderanträge beraten und entscheiden die zuständigen Kreistagsmitglieder.
  2. Die Förderung des Landkreises ist unabhängig von vorgeschriebenen oder geförderten Maßnahmen nach Gesetzen, Verordnungen Richtlinien usw. des Landes oder Bundes oder der EU.
  3. Die Richtlinie verwendet den Begriff Biotop im Sinne der Begriffsbestimmung des § 7 Absatz 2 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als „Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen“. Die hier angesprochenen Biotope müssen also nicht gesetzlich geschützte Biotope sein, die die Anforderungen der in § 20 BNatSchG genannten Biotope erfüllen. Die Richtlinie betrifft auch nicht den gesetzlich geforderten Biotopverbund.
  4. Die jeweiligen Maßnahmen können unabhängig vom Standort gefördert werden, insbesondere unabhängig davon erfolgen, ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften oder innerhalb oder außerhalb naturschutzrechtlich geschützter Gebiete; sie können gefördert werden auf Flächen im Offenland oder Wald oder am Waldrand, an oder in Gewässern, auf Uferflächen oder Gewässerrandstreifen, in Steinbrüchen usw.

Es können nicht nur große, sondern auch bescheidene oder kleine Maßnahmen gefördert werden, wenn sie einen Beitrag leisten für die „dauerhafte Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensgemeinschaften sowie funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Ein solcher Beitrag kann auch durch temporäre Maßnahmen bewirkt werden.

Es ist somit unerheblich, ob eine Erlaubnis- oder Zustimmungspflichtig besteht. Förderfähig sind also auch freiwillige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung) in Schutzgebieten: unabhängig von oder ergänzend zu Projekten, die das Land direkt oder über die unteren Naturschutzbehörden zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Pflichtaufgaben zu finanzieren hat (z. B. über Ökostationen).

  1. Ehrenamtlich oder gemeinnützig muss die Maßnahme sein, aber nicht der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger. Alle Personen (auch juristische) und Gruppen können nach der Richtlinie Zuwendungen erhalten. Auch Betriebe, Gesellschaften oder Konzerne können gemeinnützig tätig sein und dabei gefördert werden, wenn nur die Maßnahme gemeinnützig bzw. im öffentlichen Interesse ist und keine Gewinne erzielt werden.
  2. Die Antragstellung und das Verfahren sind unkompliziert. Die Maßnahmen können dem Grunde nach bewilligt werden. Bei der Antragstellung müssen für die jeweilige Maßnahme noch nicht zur Verfügung stehen: die erforderliche Fläche oder die genauen Kosten oder ggf. erforderliche Zustimmungen usw. Die Fördermittel können ausgezahlt und nach Durchführung der Maßnahme abgerechnet werden. Einzelheiten dazu regelt der Zuwendungsbescheid.
  3. Bei der hier in Rede stehenden Förderung haben Antragsteller oder Zuwendungsempfänger keine Vergaberichtlinien einzuhalten oder anzuwenden. In der Richtlinie ist lediglich bestimmt: „Grundsätzlich sollen bei Fremdleistung oberhalb von 2.000 Euro drei Angebote eingeholt werden“. Dies gilt z. B. dann, wenn der Zuwendungsempfänger einem Gartenbaubetrieb einen Auftrag in Höhe von mehr als 2.000 € erteilen will.
  4. Freiwillige Leistungen
    Freiwillige Leitsungen zur Förderung von Maßnahmen des Klima-,Natur-,-Arten- oder Landschaftsschutzes sind nur auf der Grundlage gültiger Richtlinien des Landkreises zu gewähren.

Den Kreistagsmitgliedern sind bis zum 15.08. 2021 vorzulegen alle dafür gültigen, nicht mehr gültigen und von der Verwaltung geplanten Richtlinien.

  1. Alle Fördermittel

Alle Fördermittel für die o. a. freiwilligen Leistungen oder nach der o.a. Richtlinie sind an einer Haushaltsstelle im Umweltamt zu bündeln und um 50.000 €uro zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                       CDU-Kreistagsfraktion

2021_07_15_Richtlinie des Landkreises Hildesheim

 


Beratungs- und Förderstelle Klima- und Nturschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

o.V.i.A.

Hildesheim, den 15.07.2021

 

TOP 4.1 Nachtragshaushaltssatzung 2021/Keistagssitzung 15.07.2021
Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 4.1 Nachtragshaushaltssatzung übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag zum Thema  „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“.

Die Beschlussvorschläge der Gruppe SPD-CDU vom 02.06.2021 zur „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“ und im Haushaltsbegleitbeschluss vom 27.11.2020 in Punkt XVI. „Klimaschutzagentur werden geändert bzw.  durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:

  1. Die für die Klimaschutzagentur im Haushaltsbegleitbeschluss beschlossenen Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € werden haushaltsneutral in das Umweltamt für die Erfüllung der Aufgaben der „Beratungs- und Förderstelle Klima- und Naturschutz“ sowie ergänzend zur Wahrnehmung der Aufgaben des „Niedersächsischen Weges“ bzw. „Hildesheimer Weges“ verschoben. Dies bezieht sich auch auf die im vorgenannten Antrag im zweiten Absatz genannten Haushaltsausgabereste.
  2. Weitere im Haushaltsplan 2021 ff. enthaltende Haushaltsmittel für die Förderung zur „Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten“ werden haushaltsneutral der unter Nr. 1 genannten Stellen zugeordnet.
  3. Die im o.g. Antrag vom 02.06.2021 unter Nr. 1 und Nr. 2 insgesamt genannten drei Stellen berichten regelmäßig (mind. 2 x p.a.) im zuständigen Fachausschuss.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, diese in einem Nachtragstellenplan zu berücksichtigen.

Begründung:

Der o.g. Beschlussvorschlag ist eine Folge der organisatorischen und personellen Entwicklung aufgrund des Antrages der Gruppe vom 02.06.2021.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion