Archiv der Kategorie: Allgemein
Haushaltssatzung 2024 – Haushaltssicherungskonzept 2024
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Hildesheim einschließlich Haushaltsplan,Investitionsprogramm u. Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung
Haushaltssicherungskonzept 2024; Stellenplan 2024 des Landkreises Hildesheim
Hilfen zur Erziehung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 17 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2024 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum TOP 28 Haushaltsplan (Satzung u.a.) der Kreistagssitzung am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Beim Produkt 363-003 Hilfen zur Erziehung wird der Ansatz von – 54.806.5004 für das Jahresergebnis 2024 auf – 52.000.000 Euro festgesetzt. Die Höhe der Transferaufwendungen ist entsprechend zu mindern.
Begründung:
Die Minderung um ca. 4 % gegenüber dem Ergebnis von 2022 bzw. ca. 5 % gegenüber dem bisher vorgeschlagenen Ansatz soll durch eine Optimierung der Verfahren erbracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung und Innere Dienste
Schlüsselzuweisung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Schlüsselzuweisung
TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und TOP 28 der Sitzung des Kreistages
am 07.12.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum TOP 28 der Kreistagssitzung am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung wird von 91.385.000 Euro auf 92.385.000 Euro angehoben.
Begründung:
Es ist nicht sachgerecht, als Ansatz das Ergebnis aus 2022 ohne nennenswerte Änderung zu übernehmen. Die Anhebung des Ansatzes um ca. 0,15 % der erwarteten ordentlichen Erträge ist in jeder Weise vertretbar.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Antrag – Auskunftsstelle bei akuter Kurzzeitpflege oder bei Verhinderungspflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Ambulante Pflege Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2023 437/XIX
Auskunftsstelle bei akuter Kurzzeitpflege oder bei Verhinderungspflege
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu TOP 11 des Kreisausschusses „Ambulante Pflege“ am 04.12.2023 und zu TOP 16 des Kreistages am 7.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Hildesheim veröffentlicht und benennt gegenüber den Gesundheitseinrichtungen, die für den Bereich Pflege relevant sind, eine Stelle der Kreisverwaltung, die täglich zwischen 8:00 bis 18:00 Uhr Auskunft darüber geben kann, wo im Landkreis der akute Bedarf für eine Kurzzeitpflege oder ambulant betreutes Wohnen (Verhinderungspflege) erfüllt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher für Jugend, Soziales und Gesundheit
Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.11.2023
Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anfrage gem. 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion auf Behandlung des Themas „Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ vom 12.10.2023 bitten wir Sie hinsichtlich der „Barleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3a Abs.1 AsylbLG“ um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Gründe sprechen nach Ihrer Auffassung dafür oder dagegen für welche Gruppen der Asylbewerber (Art und Ort der Unterbringung im Landkreis Hildesheim sowie Asylstatus bzw. Schutzform) das Barsystem ganz oder teilweise durch Sachleistungen oder Geldleistungen durch Gutscheine oder Chipkarten zu erbringen?
Begründung:
Entscheidungen zu diesem Thema können erst nach einer umfassenden Sachverhaltsdarstellung getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung u. Innere Dienste
Pressemitteilung
„Abschaffung unzumutbarer Bearbeitungszeiten“
Die Mehrheit von SPD, Grüne und LINKE hat im Hildesheimer Kreistag am 22.11.2023 den Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, dass Anträge der Bürgerinnen und Bürger deutlich schneller als bisher bearbeitet werden müssen. Vor einigen Wochen hatte Landrat Bernd Lynack (SPD) auf wiederholte Anfragen der CDU-Fraktion zum Beispiel eingeräumt, dass die Bearbeitungsdauer im Bereich der Wohngeldstelle, der Elterngeldstelle, bei der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen und im ambulanten Bereich zwischen Antragstellung, der Bescheiderteilung und Leistungsauszahlung derzeit im Durchschnitt ca. 6-7 Monate beträgt.
Das sind nach Auffassung der CDU-Fraktion unzumutbare Bearbeitungszeiten, insbesondere bei existenzsichernden Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. In Peine hätte die Verwaltung dafür vom Kreistag die Vorgabe, dass eine Bescheiderteilung bei 90% aller Neuanträge innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen erfolgt.
Solche Vorgaben hat die CDU nun auch für die Kreisverwaltung in Hildesheim gefordert. SPD, Grüne und LINKE haben dies jedoch abgelehnt mit der Begründung, dafür habe man kein Personal.
Zum Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: https://cdu-kreistaghildesheim.de/5137-2/
Musikförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.11.2023
Musikförderung
Beschlussvorschlag zum TOP Haushaltsplan 2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu TOP A. 4 und B.4. der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 23.11.2023, den Kreisausausschuss am 04.12.2023 und des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan wird ab dem Jahr 2024 ein gesonderter Ansatz für die Musikförderung
gebildet. In 2024 soll der Ansatz 100.000 € betragen. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung insbesondere mit dem Kulturbeirat und dem Kreismusikverband einen Vorschlag für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, den Gemeinden einen Zuschuss für deren Musikförderprogramme und entsprechende Projekte anzubieten.
Begründung:
Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist eine nachhaltige und verlässliche Musikförderung erforderlich. Die bisherige Praxis wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüße
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Kreistagsabgeordnete
Kosten für die Hilfe zur Erziehung und Kosten für die Hilfe zur Pflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.11.2023
Kosten für die Hilfe zur Erziehung und Kosten für die Hilfe zur Pflege
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch sind die vom Landkreis Hildesheim zu tragenden Kosten für die Hilfe zur Erziehung pro Kopf der Bevölkerung a) im Landkreis Hildesheim insg. und b) in der Stadt Hildesheim? Welche einzelnen Leistungen sind damit verbunden?
- Wie setzen sich die o. a. Kosten zusammen?
- Wie hoch sind die dafür anfallenden Personalkosten?
- Wie viele Anspruchsberechtigte haben im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 welche Art von Zahlungen erhalten und wie hoch waren die Kosten für diese Zahlungen a) insgesamt und b) durchschnittlich pro Anspruchsberechtigten?
- Wie hoch sind die vom Landkreis Peine zu tragenden Kosten für die Hilfe zur Erziehung a) insgesamt und b) pro Kopf der Bevölkerung?
- Wie hoch sind die vom Landkreis Hildesheim zu tragenden Kosten für die Hilfe zur Pflege a) im stationären Bereich und b) im nicht stationären Bereich? Welche einzelnen Leistungen sind damit verbunden?
- Wie setzen sich die o. a. Kosten zusammen?
- Wie hoch sind die dafür anfallenden Personalkosten?
- Wie viele Anspruchsberechtigte haben im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 welche Art von Zahlungen erhalten und wie hoch waren die Kosten für diese Zahlungen a) insgesamt und b) durchschnittlich pro Anspruchsberechtigten?
- Wie hoch sind die vom Landkreis Peine zu tragenden Kosten für die Hilfe zur Pflege
a) insgesamt und b) pro Kopf der Bevölkerung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalsierung und Innere Dienste
